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Versenden von Zündhütchen, wie mach ich das rechtskonform?


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Geschrieben

Hallo Freunde,

 

ich habe ein paar Zündhütchen (ca.900Stück) über eine Platform im Netz verkauft.

 

Nun habe ich ein Problem mit dem versenden...... :mega_shok:

 

Hat jemand einen Tipp wie und mit was ich versenden kann...:help: für einen kleinen €

 

Danke im voraus :unsure2:

 

Geschrieben

Was hast Du denn als Versandkosten angegeben? Mehr muss der Käufer nicht dafür bezahlen. Aber da Du Dir vorher keine Gedanken darüber gemacht hast, wird es für Dich kein gutes Geschäft. Die Zeiten als DPD das für zehn Euro gemacht hat sind vorbei. Gefahrgut ist nunmal teuer.

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso fällt einem sowas erst nach dem Verkauf auf? 🤔

 

Gibt nur drei Möglichkeiten.

 

- Entweder den Finanziellen Verlust hinnehmen (per Overnight, Waffentaxi oder ähnlichem versenden)

-Selbst hinfahren und das Ganze mit einem Tagesausflug verbinden.

- Aufs Verständnis des Käufers hoffen, das Ganze stornieren und halt mit einer negativen Bewertung Leben.

 

Alternativ könntest auch einmal bei einem Waffenhändler in deiner Nähe fragen, ob der eine Möglichkeit hätte. 

Falls er da überhaupt mitspielen sollte.

 

Was anderes fällt mir nicht ein wenn es Legal sein soll 😅

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb pescator:

Es wäre natürlich höchst illegal, das ganze Zeug einfach als Paket auf die Post zu geben!

Was da alles passieren kann!

Das Paket braucht nur beschädigt zu werden (hatte ich schon, die wird dann bei DHL etc. neu verpackt) und der Inhalt wird sichtbar und evtl. überprüft… Das wäre mir für die paar Euros ein zu großes Risiko, um da evtl. meine Zuverlässigkeit zu verlieren, oder anderweitig Ärger am Hals zu haben…

 

 

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Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb pescator:

Es wäre natürlich höchst illegal, das ganze Zeug einfach als Paket auf die Post zu geben!

Was da alles passieren kann!



Es geht nicht um das "was" sondern darum, "dass der Teufel niemals schläft".
Wenn was passiert, ist der Ärger groß und die Aberkennung der Zuverlässigkeit dürfte noch das kleinste Übel werden.

Natürlich darf man das nicht mir der Post versenden... auch nicht mit besonderem Gefahrgutetikett am Paket ;) (kann man bestimmt kopieren und selber ausdrucken)

https://www.aufkleber.org/index.php/cat/c41097_Klasse-1.html/MSsid/l8hqg6nf2tpqvvg9jqqsq4aa70

...... ich möcht nicht wissen, was die Post tagtäglich so transportiert. Und man liest oder hört ja tagtäglich von gesprengten Warensendungen

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wollte gerade das gleiche schreiben. Nicht deklariertes Gefahrgut ist mindestens eine OWi. Die Folgen einer vorsätzlich begangenen OWI mit Sprengstoff für einen LWB wären mir das nicht wert.

Bearbeitet von Fyodor
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Geschrieben
1 hour ago, WreckingBall said:

Gibt nur drei Möglichkeiten.

...

- Aufs Verständnis des Käufers hoffen, das Ganze stornieren und halt mit einer negativen Bewertung Leben.

Und dabei den möglichen Schadensersatz im Blick behalten - hat der Käufer eine RSV oder ist gar selbst Anwalt, könnte er sich bei nicht mehr verfügbaren Zündhütchen, wo er glaubhaft machen kann, dass er bei seiner Waffe auch keine anderen verfügbaren verwenden kann, den Spaß machen, sehr hoch Schadenersatz zu fordern.

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb a2c:

wo er glaubhaft machen kann, dass er bei seiner Waffe auch keine anderen verfügbaren verwenden kann, den Spaß machen, sehr hoch Schadenersatz zu fordern.

 

wovon träumst du so nachts?!?

schadenersatz in D? wenn es um zündhütchen geht?

 

:crazy:

Geschrieben
23 minutes ago, HangMan69 said:

wovon träumst du so nachts?!?

schadenersatz in D? wenn es um zündhütchen geht?

 

:crazy:

Tja. War nur ein Hinweis. Pacta sunt servanda. Einige Onlinehändler schreiben ja eine Stornomöglichkeit für den Verkäufer in ihre AGB, bei Privaten sah ich bisher nix dergleichen und auf einer Auktionsplattform wird das auch nicht möglich sein.

 

Nachdem manche Sorten nun nicht mehr erhältlich sind und nicht angegeben ist, was für welche verkauft wurden, wär das ggf. ein gefundenes Fressen für einen biestigen Menschen.

 

Am Ende ist es eine einfaches Zivilverfahren, wo die Kosten (und u.U. bestätigte Ansprüche) den Preis der Zündhütchen weit/extrem übersteigen können und was man beim einfachen "Nichtliefern" im Hinterkopf behalten sollte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb pescator:

Es wäre natürlich höchst illegal, das ganze Zeug einfach als Paket auf die Post zu geben!

Was da alles passieren kann!

 

Das ist falsch! Ich hatte das ganze letztes auch und mir die selben Gedanken gemacht und mit der Post telefoniert. Man kann das ganze einfach mit DHL verschicken! Es MUSS aber als Gefahgut in geringen Mengen gekennzeichnet sein!

https://gefahrgut-online-center.at/begrenzte-mengen-und-andere-freistellungen/

 

Hier ist es beschrieben. 

 

https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/gefahrgut.html

 

Mich irritierte das dort keine Preise beistanden. Typisch deutsch zu denken muss ja teurer sein ;-)

 

Also mit anderen Worten die ganzen gewerblichen Händler verarschen euch da bei den VK!

 

P.S. Spart euch Belehrungen! Macht ihr es wie ihr wollt und stellt mal wieder alles in Frage......mir egal! Ich habe das für mich abgeklärt und werde sicher nicht in was ist aber wenn abschweifen.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Der undeklarierte Versand erscheint mir nicht ungewöhnlich. Ich habe nach einem Kauf auf EGUN von einem Händler (in FF/O) mehrere Tausend gezünderte Hülsen als DHL-Paket bekommen. War ordentlich verpackt aber nicht als Gefahrgut deklariert. 

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb erstezw:

Hast du das auch gelesen (und verstanden)?

 

image.png

 

Hast du darunter Anzündmittel gesehen und die anderen erlaubten Sachen verstanden?

Wie gesagt ich habe mit DHL gesprochen und es ist erlaubt. Das Zauberwort heißt geringe Mengen. Wollte ich eigentlich ja nicht drüber diskutieren aber da ich dich ja schätze..........

So wer viel Geld bezahlen möchte, bitte oder nimmt mal selbst Kontakt mit DHL auf!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

 

vor 18 Minuten schrieb callahan44er:

Wie gesagt ich habe mit DHL gesprochen und es ist erlaubt.

Die widersprechen sich selbst:

 

image.png

 

 

 

Zündhütchen sind 1.4S.

 

Wobei weiter unten auch ätzende Stoffe gelistet sind. Ich habe mir schon mal Phosphorsäure zum Entrosten bestellt, die kam zu meinem Erstaunen auch per Post. 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb HangMan69:

 

....

schadenersatz in D? wenn es um zündhütchen geht?

 

:crazy:



Wer unbedigt streiten will.... :confused:  (um den Ersatz des möglichen Differenzbetrages)

Es kpmmt ja ein gültiger Kauffvertrag zustande, den man als Verkäufer tunlichst auch erfüllen sollte.
(ich hatte vor eingen Wochen auch so ein Ding laufen, letztendlich aber drauf geschissen. Es ist einfach die Lebenszeit nicht wert)

Edit, wie ich ZH versenden würde, habe ich ja beschrieben.... wenngleich auch mit einer darin enthaltenen Prise Ironie und mit ohne Beschreibung zu einer OWI

Bearbeitet von gipflzipfla

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