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IGNORED

Bedürfniserhalt


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Geschrieben (bearbeitet)

Servus zusammen,

 

Ich hätte eine Frage bezüglich Bedürfniserhalt wenn man bereits Waffen besitzt.

 

Im Gesetzestext steht ja nur

 

4 mal im Jahr (regelmäßig)

6 mal innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten.

Dieser Nachweis ist jeweils für jede Waffengattung zu erbringen.

 

Was genau bedeutet denn "innerhalb 12 Monate"?

Müssen diese 6 Einträge über die 12 Monate verteilt sein (also alle 2 Monate ein Eintrag) oder kann ich die 6 Einträge auch bereits im Januar erledigen und habe dann den Rest des Jahres "Luft"? 

 

Vielen Dank 

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb WreckingBall:

6 Einträge

 

Da es (noch) nicht bestimmt ist, theoretisch auch in einer Woche.

Aber wenn man gerne schießt, nutzt man seine Wunschzeiten auch mit einem Vielfachen von 6 x aus.

So, wie es beliebt, im Frost muß ja (noch) nicht sein.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb WreckingBall:

Was genau bedeutet denn "innerhalb 12 Monate"?

Müssen diese 6 Einträge über die 12 Monate verteilt sein (also alle 2 Monate ein Eintrag) oder kann ich die 6 Einträge auch bereits im Januar erledigen und habe dann den Rest des Jahres "Luft"?

 

Das ist nicht definiert. Im Zweifelsfall den Sachbearbeiter beim Verband befragen. Der muss den Nachweis für die Behörde erstellen. Was jedoch meist nicht geht: Mehrere Termine an einem Tag. Es zählt also immer nur ein Termin pro Tag.

 

Da bei uns im BDS LV4 praktisch alles haarklein erklärt wird und ich bisher nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden habe, dass an die Lage der Termine über den Zeitraum besondere Ansprüche gestellt werden, gehe ich zumindest hier davon aus, dass der Sachbearbeiter da vermutlich innerlich ein wenig die Augen verdrehen wird, aber Dir deinen Bedürfnisnachweis erstellt.

Geschrieben

Kurz gefaßt kann man dazu raten, so gut verteilt zu schießen, wie es einem im individuellen Fall eben möglich ist, wenn man es schon nicht alle 3 Monate wenigstens einmal schafft.

 

Je verteilter, umso geringer die Gefahr, das hinterher mit "Andersdenkenden" (Verband, Behörde oder gar einem Richter) ausdiskutieren zu müssen.

Geschrieben

Fakt dürfte vllt. sein, je mehr man das öffentlich hervorzerrt / zerredet; werden ggf. schlafende Hunde geweckt & Begehrlichkeiten (weiterer gesetzl. Maßregelungen) erwirkt.

Wer fragt, kriegt (irgendwann) Antworten.

Warum also nicht einfach nur individuell seinem Hobby nachgehen, wies bisher keinen gestört hat ?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb WreckingBall:

oder kann ich die 6 Einträge auch bereits im Januar erledigen und habe dann den Rest des Jahres "Luft"? 

Es gelten auf jeden Fall keine Kalenderjahre, sondern immer die letzten 12 Monate.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb WreckingBall:

Was genau bedeutet denn "innerhalb 12 Monate"?

 

Du bekommst "Post" und weist deine Trainings innerhalb der zurückliegenden 12 Monate nach. Und das zweimal ... also 24 Monate. Denn die gewöhnliche Prüfüng bezieht sich auf den Zeitraum von 24 Monaten. Außerdem blieben immer noch Erwerbswünsche, die von innen oder außen plötzlich aufploppen können. Ich bin da auch eher beim Regelmäßigen. Hab allerdings auch Spaß am Ballern.

Geschrieben

4 mal in 12 Monaten bei "regelmässig" bedeutet pro Quartal 1x Schiessen mit Kurzwaffe und wer hat, auch genauso 1x pro Quartal mit der Langwaffe.

Wer das pro Quartal nicht schafft, der muss 6x in 12 Monaten schiessen gehen. Das müssen dann 6 verschiedene Tage sein, da jeder Tag nur als ein Termin gilt.

Ob an einem Tag mit Kurz- und Langwaffe nur eine Waffenart gilt, dazu gibt es noch keine eindeutige Aussage.

Diese Schiesstermine werden rückwirkend für 24 Monaten betrachtet, d.h. schaut ihr euer Schiessbuch jetzt an, dann muss das die letzten 24 Monate so oder häufiger dokumentiert sein.

Die Schiesstermine müssen mit eigenen Waffen gemacht werden. Die Verbände raten dazu im Schiessbuch auch die benutzte Waffe aufzuführen. Beachtet dabei, dass einige Kaliber in Kurz-, wie auch Langwaffen geschossen werden können und ihr das eindeutig haltet.

Das o.g. betrifft das Grundkontingent und der WBK Besitzer hat die 10 Jahre noch Ersterteilung noch nicht vorbei.

Bei Überkontingent muss mit jeder Überkontingentwaffe mindestens die offiziell beim Verband gemeldete Vereinsmeisterschaft oder weiterführende Meisterschaften bestreiten.

Der Schütze mit Grundkontingent und länger 10 Jahre WBK muss nur noch die Vereinsmitgliedschaft nachweisen.

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb karlyman:

"bescheiden" bis "extrem"

 

Individuell (nach Möglichkeit) eben.

 

vor 9 Stunden schrieb Dieselfalk:

Diese Schiesstermine werden rückwirkend für 24 Monaten betrachtet, d.h. schaut ihr euer Schiessbuch jetzt an, dann muss das die letzten 24 Monate so oder häufiger dokumentiert sein.

Die Schiesstermine müssen mit eigenen Waffen gemacht werden.

Das o.g. betrifft das Grundkontingent und der WBK Besitzer hat die 10 Jahre noch Ersterteilung noch nicht vorbei.

 

Also ab 2024 immer mit eigenen Waffen (nicht nur im wilkürlich geprüften 24 Mo-Zeitraum; den man ja dann nicht weis).

Dachte fälschlicherweise (bzgl. älterer Posts hier) zu den beiden 5-Jahresprüfungen (in den ersten 10 J ) hat man im 1.-3. & 6.-8. Jahr "alte Bedingungen (also "beliebige erlaubnispflichtige Waffen" / Leihwaffen) & müßte nur im 4.-5. & 9. & 10. Jahr mit eigenen Waffen Termine vorweisen.

& das Ganze würde erst 2026 beginnen; man müsse also erst ab 1026 Termine mit eigenen Waffen nachweisen.

So kann man sich täuschen.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wobei ich (bei allem berechtigten Ärger um verschärfte Bedürfnisauslegungen) die Diskussion um "nur eigene" Waffen nicht ganz verstehe.

 

Klar ist es interessant, sich vereinzelt mal am Stand die Waffen von Anderen zu leihen und damit zu schießen... (es lebe die Vielfalt). 

 

Aber ich selbst und praktisch alle Schützen, die ich kenne, schießen doch zu gefühlt 90% dennoch mit den eigenen Waffen.

Ich fahre auch immer mit mind. einer der eigenen Waffen zum Stand, und die wird dann natürlich auch genutzt und das Schießen mit ihr eingetragen (selbst wenn ich auch einige Schuss mit der eines Vereinskollegen probiere).

Daher verstehe ich das "Gedöns" um diese Frage nicht wirklich.  

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Wenn jemand auf dem Stand mal ne " besondere " oder neue Waffe da hat dann macht man mal damit ein paar Schuss. Aber der weit überweigende Teil der Munition wird schon mit eigenen Waffen beschleunigt.So jedenfalls bei uns. Warum soll ich eigene Waffen kaufen und dann mit geliehenen Schiessen ? Und in 2024 hab ich auch nicht so viele Termine wie sonst.......knapp 70 wurden es..............

Geschrieben (bearbeitet)

Ok, danke an alle.

Ja, im Normalfall sollte man diese Termine ja schaffen.

 

Allerdings steht bei mir im Jahr 2025 eine große OP an und werde deswegen den Rest des Jahres nicht mehr schießen gehen können.

Deswegen war die Frage, ob das auch alles im ersten Quartal erfolgen kann.

Werde ich halt so machen müssen.

 

Die WBK habe ich noch nicht allzu lange, daher mache ich mir um eine aktuelle Prüfung eher keine Sorgen, aber man weiß ja nie.

Die letzten 2 Jahre kann ich gar nicht nachweisen weil ich die WBK noch gar nicht so lange habe 😅 oder zählt hier die Zeit und Termine vor dem Beantragen der WBK mit rein?

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

"nur eigene" Waffen

 

vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Warum soll ich eigene Waffen kaufen und dann mit geliehenen Schiessen ?

 

Eventuelle Problematiken hatte ich im Nachbarthema "Wie oft im Jahr schiessen" angedeutet.

 

Anderes Beispiel:

Kamerad hat (neben 10 weiteren KW...) eine AMP nur rumliegen (hatte er wiederladetechnisch nie richtig in Gang bekommen, obwohl sämtliche Komponenten + fertige Muni vorhanden); trennen will er sich aber nicht davon.

Wäre solch ein Liebhaberstück nun allein, oder im Kontingent vorhanden,...

Auch solches meine ich mit Individualität; was zuvor kein Problem war.

 

vor 2 Stunden schrieb WreckingBall:

Die letzten 2 Jahre kann ich gar nicht nachweisen weil ich die WBK noch gar nicht so lange habe 😅 oder zählt hier die Zeit und Termine vor dem Beantragen der WBK mit rein?

 

Natürlich nicht.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Janzfan:

Kamerad hat (neben 10 weiteren KW...) eine AMP nur rumliegen (hatte er wiederladetechnisch nie richtig in Gang bekommen, obwohl sämtliche Komponenten + fertige Muni vorhanden); trennen will er sich aber nicht davon.

Dazu schreibe ich mal " papier ist geduldig" . Frag nicht nach was damit gemeint ist, dann muss es auch keiner hier erklären........................

Geschrieben
Am 31.12.2024 um 10:39 schrieb karlyman:

Wobei ich (bei allem berechtigten Ärger um verschärfte Bedürfnisauslegungen) die Diskussion um "nur eigene" Waffen nicht ganz verstehe.

...

Daher verstehe ich das "Gedöns" um diese Frage nicht wirklich.  

 

 

Schon mal daran gedacht, was ist, wenn die eigene Waffe zum Büchser muß, aber turnusmäßige Wettkämpfe anstehen?

Dann bleibt nur eine Leihwaffe in diesem Kaliber, um sich wenigstens für den weiterführenden Wettkampf qualifizieren zu können.

Um dann hoffentlich wieder mit der Eigenen schießen zu können, was auch nicht sicher sein muß.

Es gibt immer weniger Bümas, und die sind alle überlaufen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Sal-Peter:

 

Bin ich jetzt böse, wenn ich sage, dass ernsthafte Schützen wenigstens das "Kontingent" (2 KW, 3 HA LW) halbwegs ausnutzen?

Könnte es sein, daß du mich mißverstanden hast? :)

2 KW - jepp, 3 HA - aber doch nicht im RSB/DSB?

Geschrieben

Das Waffen über einem Wettkampf beim BüMa liegen ist doch nicht wirklich die regel. Wenn ich überlege wie oft, oder selten, eine meiner Waffen wegen einem plötzlichen Defekt zum BüMa musste fällt mir nicht viel ein . Mal ein gebrochenes Bushing bei meiner 1911er, aber da konnte ich die Waffe gleich wieder mitnehmen. Alles andere waren " Schönheitsreperaturen " wie neue Visierung beim 1911er, Abzugstuning beim 686  usw. Und sowas lässt sich steuern.Genausowenig wie ich eine Waffe vor einem Wettkampf Grundreinige bringe  ich sie , ohne Not, zum Büma. Ausser mal zum testen einer anderen Waffe oder wenns was ganz neues gibt schiesse ich kaum mal fremde Waffen. Ein Neuling hat sich jetzt bei uns eine Ruger Mark 4 22/45 geholt. Da ich noch an einer 22er Pistole überlege habe ich die mal zur Probe geschossen. An einem Abend mit vielleicht 70 oder 80 schuss. Sowas ist aber, zumindest bei mir, eine Ausnahme. Und am gleichen Abend war natürlich auch eine meiner eigenen Waffen im Einsatz.So ein "Probeschiessen " vermerke ich gar nicht im Schiessbuch. Und in meinem Schiessbuch steht am Anfang " Alle Termine mit eigenen Waffen geschossen, ausser es ist was anderes vermerkt". Bis dato hab eich KEINEN Schiesstermin ausschliesslich mit fremden Waffen vermerkt. Kollege hat sich vor kurzem eine Erma EG 71 geholt, da wollte er meine Meinung zu wissen und ich hab sie mit 20 oder 30 Schuss auf die Fallscheiben geschossen. Neben meiner eigenen Erma. Was soll ich da eine fremde Waffe ins Schiessbuch eintragen........................

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