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IGNORED

Waffenversand - nur noch im Koffer + Schloss + persönliches Ident-Verfahren auch bei Händleradresse?


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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb silverstar:

 Hat den Kollegen evtl. schon jemand auf dem Schirm gehabt und nur auf ne passende Gelegenheit gewartet?

 

 

 

 

Siehe VG Text:  gilt vorliegend vor allem auch vor dem Hintergrund, dass dem Antragsteller die Verlustgefahren beim Versand durch DHL bereits bekannt sein mussten, da an ihn adressierte Waffenteile 2019 beim Versand durch DHL gänzlich abhandengekommen waren. 

Geschrieben

Habe zwei Gebrauchtwaffen (Langwaffen) online von unterschiedlichen Händlern erstanden. Wurden jeweils mit DHL verschickt. Das Erste stand, nachdem ich von der Arbeit heimkam, beim Nachbarn im Treppenhaus. Beim zweiten (wurde immerhin persönlich zugestellt) war der Karton aufgerissen und der Hinterschaft schaute ein Stück raus. 
Letzendlich alles gut ausgegangen. Beim dem aufgerissenen Paket war zum Glück auch nichts an der Waffe beschädigt. 
Bei den „Profis“ läuft aber auch nicht immer alles glatt. Über nen bekannten Kurier eine Langwaffe versendet. Der Empfänger hat sich bei der Annahme schon gewundert warum das Paket so klein ist 🙈 war dann ein Revolver drin. Meine Waffe ging nach Österreich 🙄 

Geschrieben

2023 wurden 4,2 Milliarden Pakete versendet - davon 1,7 Milliarden über DHL. Das da mal was schief geht, und bei DHL mit über 40% Anteil zahlenmässig häufiger, ist doch völlig normal.

Geschrieben

Kartonfritze hat fertige Waffenversandkartons für alle möglichen Waffenlängen, die auch sehr billig sind. Selbst die größte für 1,35m lange Gewehre kostet einzeln nur gut 4 Eur. Man beachte allerdings die Versandkosten dazu! https://kartonfritze.de/spezialverpackungen/waffenkartons/

Zudem hat er 1wellige und 2wellige Varianten. Letztere wären wohl unbedingt zu bevorzugen. Auch Stretchfolien etc. hat er und Tools zum professionellen formschlüssigen Versand.

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Geschrieben

@erstezw Dem Schützenkollegen wurde vom Gericht vorgeworfen, dass er (ich zitiere aus RN4 des Urteils vom VGH München):

Zitat

durch Verpackung der Waffe in einem einfachen, offenbar wiederverwerteten Karton und dem bloßen Einschlagen der Waffenteile in etwas Zeitungs- bzw. Packpapier ohne weitere Umverpackung keine Vorkehrungen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßes Beförderung und gegen ein Abhandenkommen getroffen habe.

Somit ist klar, dass das Gericht schon "wiederverwertete Kartons" kritisch sieht. Mit "einfach" könnte "1wellig" gemeint sein, was ebenfalls eher kritisch angemerkt wurde.

Daher schrieb ich auch, dass neue Kartons - und dabei ausdrücklich 2wellige Varianten - wohl zu bevorzugen seien.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Schwarzwälder:

@erstezw 

Somit ist klar, dass das Gericht schon "wiederverwertete Kartons" kritisch sieht.

Eine paradoxe Aussage, da Kartons ohnehin zumeist aus recycelten Materialien bestehen.

 

Die wichtigere Frage ist aber eher, warum haben wir keinen Awareness-Tag?

Warum demonstrieren die Jäger und Sportschützen nicht einfach jedes Jahr an einem Tag um Aufmerksamkeit für die Probleme der Waffenfreunde zu schaffen?

Die Ostermärche sind ein tolles Beispiel, wie man es mit Regelmäßigkeit immer wieder in die Medien schafft.

Geschrieben

Weil es keinen interessiert,  wenn du, dramatisierte Darstellung, alleine irgendwo herum stehst und mir einem Schild winkst. Das war schon immer so in „unseren“ Kreisen. Alle schreien wie toll das wäre und hingehen dürfen dann die anderen.

 

Den Rest erledigen dann die Medien, Waffennarren und so.

 

D ist noch nicht so weit, der Großteil der Bevölkerung hat immer noch Probleme mit Waffen. 
 

Aber das ändert sich gerade wohl, äußere Umstände usw.  scheinen den Leuten Angst zu machen.  Wenn ich mir nur mal die Nachfragen von Interessenten im Verein anschaue spricht das Bände.

 

Allgemeine Akzeptanz sieht aber immer noch anders aus und wird, wenn überhaupt, nicht über Nacht kommen.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 20.11.2024 um 01:04 schrieb Schwarzwälder:

Kartonfritze hat fertige Waffenversandkartons für alle möglichen Waffenlängen, die auch sehr billig sind. Selbst die größte für 1,35m lange Gewehre kostet einzeln nur gut 4 Eur. Man beachte allerdings die Versandkosten dazu! https://kartonfritze.de/spezialverpackungen/waffenkartons/

Zudem hat er 1wellige und 2wellige Varianten. Letztere wären wohl unbedingt zu bevorzugen. Auch Stretchfolien etc. hat er und Tools zum professionellen formschlüssigen Versand.

Kartonfritze mag diesen Kartons zwar den Namen "Waffenversandkarton" gegeben haben, aber wenn man sich die Materialstärke anschaut, dann sind das bestenfalls (bei den großen Kartons) auch nur 4,2 mm. Was nötig wäre, wäre eine DIN oder EU Norm, die definiert, wie ein "Waffenversandkarton" zu beschaffen sein hat. Denn nur das dürfte dann im Falle eines Kartons auch rechtssicher sein, wenn diese DIN oder EU Norm dann in das Waffengesetz oder vergleichbares aufgenommen wird.

 

Geht man von den Anforderungen des Gerichts aus, dann würde ich momentan eine Holzkiste nehmen. Notfalls kann man eine Europalette nehmen, die zerlegen und daraus eine Kiste bauen. Die Waffe selbst kommt vorher in eine Luftpolsterfolie und das dann verpackt in die Holzkiste.

 

Es hätte noch schlimmer kommen können. Z.B. dass das Gericht vorschreibt, dass ein wesentliches Waffenteil getrennt vom Rest der Waffe verschickt werden muss.

Bearbeitet von Rohrzange
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Rohrzange:

Kartonfritze mag diesen Kartons zwar den Namen "Waffenversandkarton" gegeben haben, aber wenn man sich die Materialstärke anschaut, dann sind das bestenfalls (bei den großen Kartons) auch nur 4,2 mm. Was nötig wäre, wäre eine DIN oder EU Norm, die definiert, wie ein "Wafffenversandkarton" zu beschaffen sein hat. Denn nur das dürfte dann im Falle eines Kartons auch rechtssicher sein...

 

Oh ja. Bitte noch eine Norm. Wir haben doch zu wenige Regularien.

Am besten zertifiziertes Versand-Behältnis aus 4,2 mm Stahlblech-Material. Dann können wir uns in D sicher fühlen. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

 

Oh ja. Bitte noch eine Norm. Wir haben doch zu wenige Regularien.

Am besten zertifiziertes Versand-Behältnis aus 4,2 mm Stahlblech-Material. Dann können wir uns in D sicher fühlen. 

In diesem Fall ist so eine Norm dein Schutz. Denn wie man hier sehen kann, war ein Karton dem Gericht ja nicht ausreichend. Wie willst du also wissen, was dem nächsten Gericht genehm ist?

Geschrieben

Am besten wir gießen alles in Beton ein, dann sind wir auf der sicheren Seite. 

 

Ernsthaft, wie hier im Thread schon zum x-ten Mal gesagt, war das Problem ersichtlich nicht Karton als Material, sondern die schlecht gemachte Verpackung. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

 

Oh ja. Bitte noch eine Norm. Wir haben doch zu wenige Regularien.

Das Problem ist: Da wo nichts eindeutig geregelt ist, regeln es dann die Gerichte - und zwar nach dem alles überstrahlenden Motto "so wenig Waffen wie möglich im Volk".

Mit andern Worten: Wenn etwas präzise im Gesetz geregelt ist, dann ist das zu unserem Schutz, weil sonst "so wenig Waffen wie möglich"  den Legalwaffenbesitz abwürgt.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

...

Ernsthaft, wie hier im Thread schon zum x-ten Mal gesagt, war das Problem ersichtlich nicht Karton als Material, sondern die schlecht gemachte Verpackung. 

Es bleibt eine Gummidefinition, wann ist ein Karton ein ausreichender Karton? Was wenn der Karton beim Transport nass wird und so seine Festigkeit verliert? Auch das soll ja berücksichtigt werden, weil auch das beim gewöhnlichen Transport vorkommen kann.

 

Eine Norm würde Rechtssicherheit gewährleisten und das Problem wäre vom Tisch. Solange das nicht gegeben ist, wird man dir mit einem Karton immer einen Strick drehen können.

Geschrieben

Die wollten dem halt ans Bein pissen, das ganze ist doch absurd.....

Und so lange hier niemand den Karton gesehen hat, bzw wie er nach der Beschädigung aussah ist das doch eh müßig.

 

Da wird in erster Line der nicht eigenhändinge Empfang angeprangert und im Nebensatz der Karton.

Angekommen ist das Paket. Und wenn er wirklich schludrig eingepackt hat, dann ist das eben so.

Dies als primären Ansatz für das Gericht würde ich ja verstehen, nicht aber die Versandart.

 

Ist doch aber auch nicht wirklich schwer ein Paket entsprechend versandsicher zu schnüren, man sieht ja wie manche Sachen heutzutage ankommen.

Da braucht es auch keine Spezialkartons oder was auch immer. So lange es keine Vorschrift gibt....

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb silverstar:

 

Da wird in erster Line der nicht eigenhändinge Empfang angeprangert und im Nebensatz der Karton.

 

 

 

 

Genau darum gehts es, auch wenn man sich hier so gerne am Karton aufhängt.

 

Und ich mit nem guten Anwalt wäre es garkein Problem gewesen, da dann halt die Mutter eine Mitarbeiterin gewesen wäre

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb 010424:

..

 

Die wichtigere Frage ist aber eher....

Warum demonstrieren die Jäger und Sportschützen nicht einfach jedes Jahr an einem Tag um Aufmerksamkeit für die Probleme der Waffenfreunde zu schaffen?

...



Wie oft bist Du 2024 für Deine waffenrechtlichen Belange auf die Straße gegangen, und falls nein, warum nicht ?


(vielleicht fehlts nur daran, dass ein Anderer so etwas organisiert :confused: )

ROT / GRÜN hat sich seinerzeit einenn Dreck drum geschissen ! Kick-->>


Und auch der eigene Jagdverband ist "seinen Leuten" damals in den Rücken gefallen  :bad:

Abgesehen von den Grundeigentümern, welche bekanntlich das Jagdrecht inne haben, Jene, welche damals mehrheitlich nicht mit dabei waren und nichts gegen ihre kalte Enteignung über das von GRÜNer Ideologie gestrickte Jagdrecht unternommen haben.




Zum Thema:

egal welcher Karton, keiner davon ist gegen einen Schlitzer gewappnet.

Wenn ich nur kurz rein lese.... "der Verschluss der Waffe ist abhanden gekommen..." ?



Was ist und bleibt, z.B. auch hier, der Schwachpunkt? :

48938333tf.jpg



Die möglicherweise kriminelle Energie des Versandboten !

 

 

..
 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wenn etwas präzise im Gesetz geregelt ist, dann ist das zu unserem Schutz, weil sonst "so wenig Waffen wie möglich"  den Legalwaffenbesitz abwürgt.

Du meinst so wie damals: Als die Aufbewahrung für alle (und nicht nur für mehr - Waffen - Besitzer) konkretisiert wurde? A,B und Kombinationen davon. :rotfl2::rofl::00000733:

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb gipflzipfla:

Was ist und bleibt, z.B. auch hier, der Schwachpunkt? :

 

Die möglicherweise kriminelle Energie des Versandboten !

 

Generell sollte man auf seine Paketsendungen immer "Kein wertvoller Inhalt! Diebstahl lohnt nicht!" draufschreiben.

 

In allen europäischen Sprachen plus arabisch.

 

Dann sollten alle Sendungen auch problemlos und unversehrt beim vorgesehenen Empfänger ankommen.

 

Geschrieben
Am 21.11.2024 um 10:21 schrieb Josef Maier:

Du meinst so wie damals: Als die Aufbewahrung für alle (und nicht nur für mehr - Waffen - Besitzer) konkretisiert wurde? A,B und Kombinationen davon. :rotfl2::rofl::00000733:

Die Schlüsselaufbewahrung war lange Zeit ungeklärt.

 

Und was ist darauf passiert? Mehrere LWB mussten vor Gericht ziehen um darum zu Bangen, ob sie ihre Waffenberechtigung, die man ihnen wegnehmen wollte, behalten dürfen.

 

Und dann läuft das ungefähr so:

Dem ersten Richter genügt es, wenn du dir den Schlüssel um den Hals hängst.

Der nächste Richter sagt dir dann, dass du keine Kontrolle über den Schlüssel hast, wenn er zwar an deinem Hals hängt, aber du dann schläfst. Dem reicht es also nicht.

Beim dritten Richter reicht die Geldkassette.

Und dem vierten Richter reicht nicht einmal ein Stahltresor.

 

Jeder der da vor Gericht musste, musste also um seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit bangen und mal wurde so und ein andermal wieder anders geurteilt.

 

Inzwischen ist das nach mehreren Fällen geklärt und der Schlüssel muss nun genauso sicher aufbewahrt werden wie die Waffen.

Siehe:

https://www.landesjagdverband.de/detail/wie-muss-der-schluessel-zum-waffenschrank-aufbewahrt-werden

 

Das kostet zwar wieder einmalig Geld, aber dafür besteht nun Rechtssicherheit. Setzt man das also um, dann muss man keine Angst haben, man muss im Fall der Fälle nicht vor Gericht ziehen, was mit Zeit, Kosten und Stress verbunden ist und auch nicht darum bangen.

 

Und was man auch beachten sollte, hier geht es jetzt nicht darum, dass entschieden wurde, dass der Schlüssel genauso sicher aufbewahrt werden muss, sondern darum, dass präzise definiert wurde, "wie" er aufbewahrt werden muss. Das "wie" hätte auch anders ausfallen können, aber dafür ist es jetzt wenigstens eindeutig und letzteres ist der springende Punkt.

 

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