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IGNORED

Multitool in der Range Bag jetzt illegal?


Marder

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vor 3 Stunden schrieb Elo:

Hättest Du dazu eine Fundstelle?

Moin,

 

ich muß leider selber korrigieren, der "normale" Kneipen- oder Restaurantbesuch

zählt nicht dazu, sondern nur "normale" Disco / Theater / Kinobesuch....

 

Aber das ist ja so schon schlimm genug...

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vor 13 Minuten schrieb karlyman:

bei der Schießsportveranstaltung dürftest du als Teilnehmer ein berechtigtes Interesse haben

Welche Sportordnung sieht ein Messer vor, oder in welcher Art ist ein Messer dafür nötig? Nur praktisch reicht ja nicht um allgemein anerkannt zu sein. Sonst wäre jedes Taschenmesser OK.

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vor 9 Stunden schrieb Fyodor:

Welche Sportordnung sieht ein Messer vor, oder in welcher Art ist ein Messer dafür nötig? Nur praktisch reicht ja nicht um allgemein anerkannt zu sein. Sonst wäre jedes Taschenmesser OK.

 

Es ist ein Werkzeug, das "in Zusammenhang mit Sportausübung" eingesetzt werden kann. Um irgendetwas zu schneiden, ob an Verpackung für Mun, Scheiben, ein Klebeband, etc.

Die Formulierung "in Zusammenhang" heißt ja nicht, dass das Messer bzw. Schneiden eigentlicher Gegenstand  der Sportausübung sein muss.

 

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Und - die Mitnahme eines Multitools (um enger beim Threathema zu bleiben) verschiebt dann die Argumente noch mehr in Richtung Werkzeug  in Zusammenhang mit Sportausübung (hier: Sportveranstaltung).

 

Ich hätte weder Bedenken bei einem typischen (Funktions-)Schweizermesser, noch bei einem Multitool a la Leatherman & Co. Mein Multitool ist im Rangebag dabei, und das bleibt auch so.   

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vor 49 Minuten schrieb heinzaushh:

Wobei einige Multitools mit aussenliegender Messerklinge schon längere Zeit als "Einhandmesser" eingestuft werden..

 

 

Das trifft teilweise zu, ja.

Es gibt welche mit außenliegender Messerklinge, die sich einhändig öffnen lässt (mit Hilfe von Pin, Daumenloch u.ä.).

Bei anderen wiederum - mir ist z.B. das SwissTool so bekannt - hat die Messerklinge einen klassischen Nagelhau, somit zum beidhändigen Öffnen.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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1 hour ago, Bettina Fischer said:

Hin- und Rückweg etc sind damit übrigens auch abdeckt.

Gleiche Formulierung wie in §13 Abs. 6

Wer sich nicht traut sein Messer zum Training mit zu nehmen, sollte sicherheitshalber auch gleich seine Waffen verkaufen.

Der Transport könnte ja auch nicht ok sein

Und gleiche Formulierung wie in 42a (3) - wo manches Messer schon eingesackt wurde, wenn man auf dem Weg in den Wald oder der Handwerker mit Messer in der Arbeitshose auf dem Weg zur Arbeit oder nachhause war? (ob es entsprechende Urteile gibt, weiß ich aus dem Kopf nicht)

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5 minutes ago, karlyman said:

Es gibt aber kein allgemeines  Führverbot für Messer (welche nicht ohnehin bereits unter Führverbote fielen).

 

Hier ging es ja darum, wie ein Messer/Tool mit Messerausstattung zu beurteilen ist, wenn es auf eine Schießsport-Veranstaltung  mitgenommen wird.

Jo, aber wenn Frau Fischer meint, diese Formulierung würde auch den Transport eines einfachen Taschenmessers zur öffentlichen Schießsportveranstaltung erlauben (wohl auch im Fernverkehr und auf dem Wochenmarkt vor der Haustür), müsste dann doch sogar nach ihrer Argumentation ein Einhandmesser erlaubt sein, wo insbesondere im Zusammenhamg mit dem Sport ein berechtiges Interesse für das Führen vorliege und es wäre egal, ob man nun ein Einhand-Leatherman-Wave oder ein Zweihand-Swisstool in der Hosentasche hat. Das neue Wave gibt's übrigens auch schon als Zweihandtool.

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