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IGNORED

LKA Bayern als Waffenbeschaffungsbehörde?


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Geschrieben
Am 18.11.2024 um 18:02 schrieb Bulldog:

Das ist doch ganz einfach, die Verfahren gegen die drei beschuldigten Beamten wird eingestellt, dass Asservatekammer-Management wird von einer sackteuren und CSU-nahen Beraterfirma überarbeitet und in Zukunft verbessert, analog zu den illegal verkauften Waffen aus der Asservatenkammer im PP Frankfurt...

Stuttgart: Frühere Pensionierung. Sagt man.

  • 1 Monat später...
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb theshooter55:

Und jetzt Stand der Dinge Januar 2025?

Hallo Theshooter55

 

das OVG hat beide Parteien bis zum 16. Januar zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Mein Anwalt ist der festen Überzeugung, dass ich kurzfristig, evtl. noch vor der Wahl, meine Zuverlässigkeit zurück bekommen.

er spricht von einer Klatsche für das VG Düsseldorf.

Erwas merkwürdiges: seit längerem bitte ich darum, meine sichergestellten 80 Waffen auf Rost in Augenschein zu nehmen un, im Bedarfsfall, zu reinigen und einzuölen. Wird mit der Begründung abgelehnt, dass ich ohne die waffenrechtliche Zuverlässigkeit keinen Umgang mit Waffen haben darf. Ich habe kein Waffenverbot.

Mit solch einer Aussage dürfte ich auch nicht Schießen bzw. beim Waffenhändler eine Waffe anfassen.

Mal sehen, ob es evtl. einen anderen Grund gibt, dass ich meine Waffen nicht sehen darf.

 

Steven

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

... wird mit der Begründung abgelehnt, dass ich ohne die waffenrechtliche Zuverlässigkeit keinen Umgang mit Waffen haben darf. Ich habe kein Waffenverbot.

Aber deinen Jagdschein hast do doch noch, oder? 

 

Lochstanze 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Erwas merkwürdiges: seit längerem bitte ich darum, meine sichergestellten 80 Waffen auf Rost in Augenschein zu nehmen un, im Bedarfsfall, zu reinigen und einzuölen. Wird mit der Begründung abgelehnt, dass ich ohne die waffenrechtliche Zuverlässigkeit keinen Umgang mit Waffen haben darf. Ich habe kein Waffenverbot.

Ich denke mal eher dass es niemanden wirklich interessieren wird, man wartet den Verfahrensausgang ab.

Der Umgang mit Asservaten ist kompliziert und umständlich. 

Wie ich es kannte werden die Waffen nach Sicherstellung der Asservatenkammer des LKA übergeben und dann zur Vergleichszwecken beschossen oder auf sachgemäße Unbrauchbarmachung überprüft. 

Liegt dann ein Aktenzeichen der Staa oder vom Gericht vor gehen sie an die dortige Asservatenkammer bzw. je nach Entscheidung.

Auf Grund zurückliegender Amnestien und auch Waffenabgaben sind die Asservatenkammern voll und eine sachgemäße Lagerung sehe ich nicht.

Wobei es auch noch Bundesländer gibt die anders verfahren.

Aber dass eine Behörde Waffen an einen Händler übergibt sehe ich schon aus Kostengründen nicht.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Auf Grund zurückliegender Amnestien und auch Waffenabgaben sind die Asservatenkammern voll und eine sachgemäße Lagerung sehe ich nicht.

 

 

Wie geht die Behörde dann anschließend, für den Fall einer Rückgabe der Waffe an den Betroffenen/ehemals Beschuldigten, mit lagerungsbedingten Sachschäden und Mängeln an den Waffen um?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

Erwas merkwürdiges: seit längerem

Ich gehe davon aus das einige Waffen schon zerstört bzw "verschwunden"sind und der Rest in einem "Schröcklichem"Zustand sind.

Und ich denke das DU die Kosten für die "Sichere Aufbewahrung" auch noch zahlen must.

Und warum?:Weil ein Kleiner Mittlerer Beamter sich Profilieren wollte und sich Sicher war das ein etwaiger Rechststreit zu Gunsten der Behörde ausgehen wird,"weil wir vom Staat halten zusammen".

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

mit lagerungsbedingten Sachschäden und Mängeln an den Waffen um?

Hallo karlyman

 

das ist einfach! Die Waffenbehörde wird behaupten, dass ich ihr die Waffen in exakt diesem Zustand übergeben habe.

natürlich habe ich ALLE Waffen vor der Übergabe von beiden Seiten fotografiert.

 

Steven

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb theshooter55:

Weil ein Kleiner Mittlerer Beamter sich Profilieren wollte 

 

Hallo theshooter55

 

und der Beamte mochte die AfD nicht.

bei der Akteneinsicht sagte er mir auf meine Vorhalte, dass in Ostdeutschland 2OvGs zu Gunsten der Waffenbesitzer geurteilt haben, dass „die AfD wird im Osten nicht hart genug angegangen wird“

Bei der Beschwerde über den Ausspruch beim Landrat wurde dies bestritten.

als ich erklärte, dass ich dies auf meinem Handy mit Ton aufgenommen hatte, wurde das zugegeben. Gleichzeitig kündigte man mir ein Strafverfahren wegen des Tonmittschnittes an. Nachdem man deutlich hörte, dass auf meine Frage, ob ich mein Handy auf den Tisch legen kann ein deutliches „natürlich“ vernahm, sah man von einer Strafverfolgung ab.

 

Steven

 

P.S. Dass wir keine Freunde mehr werden, ist mir klar

Geschrieben (bearbeitet)

Folgt man den üblichen Verschwörungstheorien bekommst du deine teilweise Zuverlässigkeit nicht zurück, Waffen werden vernichtet, fertig. Zustand und Entschädigung hinfällig.

Man kanns auch nach Weidel sehen, seit ihr am Ruder bekommst alles zurück und wirst fürstlich entschädigt.

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben

Moin!

Bei verwaltungsrechtlichen Zuverlässigkeits-Vorgängen ist das LKA nicht zuständig. Auch nicht für die Einlagerung von beschlagnahmten Waffen. Das LKA kann aber trotzdem in Amtshilfe tätig werden.

 

Nach der Sicherstellung von Waffen muss der Betroffene peinlichst auf den Inhalt der Bescheide achten, die er von der Behörde erhält.

Eine "nette" Behörde wird die Waffen bis zum Abschluß des Verfahrens in Sicherstellung behalten und sicher verwahren.

Eine "böhse" Behörde kann einen Bescheid verschicken, in dem der Waffen-Eigentümer aufgefordert wird, einen Berechtigten zu benennen, der die tatsächliche Gewalt an den Waffen übernimmt oder im Übrigen die ersatzlose Einziehung der Waffen mit anschließender Vernichtung androht. Die Frist wird in der Regel 1 Monat sein. Bei umfangreichenderen Beständen kann man auch eine längere Frist fordern. Grundsätzlich ist in diesen Fällen höchste Eile und Vorsicht geboten. Ist der Bescheid erst einmal rechtskräftig, ist Hopfen und Malz verloren.

 

Grundsätzlich haftet die Behörde auch für eine ordnungsgemäße Lagerung der Waffen. Hierzu gibt es auch schon etliche Urteile. Viele Behörden haben das auch schon schmerzhaft gelernt.

 

Hier ein Urteil, das durch die Instanzen getrieben wurde: https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schadensersatz-fur-rost-an-pistole-178601.html

 

frogger

 

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