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IGNORED

Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?


frosch

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vor 15 Stunden schrieb gipflzipfla:

Die tatsächliche Gewalt über die Waffe übt dann vorübergehend derjenige aus, dem Du sie ausgehändigt hast.

Quelle, für Deutschland und nicht für Österreich? 

vor 13 Stunden schrieb Gordy:

Kein Problem, ist ein 1er, der wird geöffnet, die GELADENE Waffe (Pistole) von mir entnommen, Waffe entladen, dem Beamten leer vorgezeigt, dann übergeben, die Seriennummer präsentiert - "O.K., alles in Orndung, das war´s".

:rofl::rotfl2: Bei 55 WaffG hätte ich das ja glatt geglaubt. Krähenprinzip. Trag mal dünner auf, dann glauben wir Idioten die Gschichdn ausm Paulanergarten!

vor 12 Stunden schrieb Rooster:

Ich wäre wirklich versucht zu wetten.... dass wenn die Kontrolleure bei den Behörden wie Polizei, Zoll, Justiz, BAG usw. oder sonstige Waffentragende Behörden und Beamte mal die Aufbewahrung kontrollieren würden, so dort mehr Verstöße zu finden wären als wie bei den privaten Waffenbesitzern.

Mir ist keine einzige Kontrolle bei Dienstwaffeninhabern, die theoretisch einen Tresor zu Hause haben sollten und dafür unterschreiben, bekannt. Grad so bei §55. Nicht mal wenn zusätzlich Sport- oder Erbwaffen da sind. 

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vor 13 Stunden schrieb Gordy:

Kein Problem, ist ein 1er, der wird geöffnet, die GELADENE Waffe (Pistole) von mir entnommen, Waffe entladen, dem Beamten leer vorgezeigt, dann übergeben, die Seriennummer präsentiert - "O.K., alles in Orndung, das war´s".

 

Da hast Du ja Glück gehabt, dass nicht nur Du sondern auch noch der Kontrolleur keine Ahnung vom Waffengesetz (bzw. der Waffengesetz-Verordnung) haben.

 

Da steht wegen so Leuten wie Dir nämlich mittlerweile ganz konkret drin: "Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren".

 

Soviel dann auch zum Rest.

 

 

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vor 33 Minuten schrieb Ebert79:

 

Herzlichen Dank! Echt krass! Das nur wegen einem Erinnerungsfoto mit entladener Waffe ..

 

Das ist Uralt, wegweisend ist  hier das Musterurteil:  BayObLG, 30.12.1976 - RReg. 4 St 108/76    "Überlassen einer Schusswaffe"    Man beachte das Datum, quasi aus der Entstehungszeit des WaffG.

 

Deswegen Obacht. Umgang in Besitzdienerschaft  nach §855 BGB ist ausweislich der Entwürfe des WaffG 1971 und  via WaffG 1976  und dem drauf bezugnehmenden WaffG 2002 privat nicht mehr zulässig.

 

 

 

 

Das spielt aber bei Waffenkontrolleuren keine Rolle, denn die dürfen mit Waffen gem. §55 Abs. 6  WaffG i.V.m. der jeweiligen  Durchführungsverordnung  des Landes zum Waffengesetz dienstlich mit Waffen  umgehen, gleiches gilt für Bundesbehörden Gerichte u.ä.  gem. §55 Abs 5 i.V.m WaffGBundFreistV.   Ach und obenauf kommt noch §12 Abs 1 Nr 3c WaffG wonach die Behörde jemand damit auch beauftragen darf. 

 

Also die "wer meine Waffen anfasst den  box ich weg" hält dann besser gleich mal die Klappe und geht in sich.

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 2 Minuten schrieb TT01:

 

Da hast Du ja Glück gehabt, dass nicht nur Du sondern auch noch der Kontrolleur keine Ahnung vom Waffengesetz (bzw. der Waffengesetz-Verordnung) haben.

 

Das ist ein Trollpost. Und wenn nicht: Das wird zu Protokoll genommen und der Widerruf kommt später. Waffenkontrolleure kontrollieren, den Rest mach die Behörde dann.

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vor 5 Minuten schrieb Josef Maier:

Quelle, für Deutschland und nicht für Österreich? ...

Lies einfach das WaffGes aus dem besten Marmeladingen aller Zeiten.... 

Und ein paar der Postings weiter vorne :) 


Falls Du aber meinst, Du würdest noch die tatsächliche Gewalt über Deine geladene Waffe ausüben, nachdem Du sie mir erlaubnisfrei und vorübergehend auf einem Schießstand überlassen und ich sie damit erworben hätte, dann irrst Du einfach.

Du hast ab diesem Moment keinerlei Gewalt mehr darüber, wenn ich etwas ganz arg Böses damit anstellen wollte.

Bearbeitet von gipflzipfla
...is einfach so
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vor 4 Minuten schrieb ASE:

Das spielt aber bei Waffenkontrolleuren keine Rolle

 

Um die ging's hier auch nicht, sondern um den tollen "Tipp", dass man verbotene Gegenstände (in Form von altem, angezeigtem Altbesitz) frei in der Wohnung liegen lassen könne, weil die ja jeder "Unbefugte" erwerben und Umgang damit haben darf, weil sie einer "Dose Cola" gleichstehen.

Bearbeitet von TT01
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vor 15 Minuten schrieb ASE:

Das wird zu Protokoll genommen und der Widerruf kommt später. Waffenkontrolleure kontrollieren, den Rest mach die Behörde dann.

 

Schätze ich auch, ja...

 

Erinnert sich noch jemand an den Fall, wo der Jäger mit geschossenem Rehbock, aber auch leichtem Atemalkoholwert, auf der Heimfahrt vom Revier von der Polizei kontrolliert wurde?

Wenn ich den Fall richtig in Erinnerung haben, hatten die Polizeibeamten ihm vor Ort auch gesagt, dass da wohl nichts Schlimmes folgen würde...

Im Endeffekt hat dann nach längerer Zeit die Jagd-/Waffenbehörde doch reagiert, und ihm JS und WBK widerrufen. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Haben halt viele nicht verstanden,  was es bedeutet wenn ein Umgangsverbot gegenüber einer Person nicht wirksam wird. 

 

Ein paar widerrufene WBK  und "111ELF!-Unrechtsstaat"-Jauler später begreift es dann auch noch der letzte....

Bearbeitet von ASE
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Und darum geht's.

 

Es ist ja verständlich, wenn man sich mit dem undurchsichtigen Kuddelmuddel, zu dem man das heutige Waffengesetz über die Jahre gemacht hat nicht mehr auskennt und das nicht durchblickt.

 

Aber dann sollte man das auch einsehen und sich nicht berufen fühlen, hier "Tipps" zu geben, auf die dann andere, die eventuell noch weniger Ahnung haben dann reinfallen.

Wenn er seinen Kumpels vermeintlichen "Beistand" Besuch leistet, dann ist das etwas, wofür sich diese Kumpels dann persönlich bedanken können, wenn's aufgrund von Falschannahmen und Falschaussagen schief geht. Hier im Forum wird dann wenn's schief geht halt wieder gejault, wie das so schön nennst.

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Just now, TT01 said:

Es ist ja verständlich, wenn man sich mit dem undurchsichtigen Kuddelmuddel, zu dem man das heutige Waffengesetz über die Jahre gemacht hat nicht mehr auskennt und das nicht durchblickt.

 

Aber dann sollte man das auch einsehen und sich nicht berufen fühlen, hier "Tipps" zu geben, auf die dann andere, die eventuell noch weniger Ahnung haben dann reinfallen.

Wenn er seinen Kumpels vermeintlichen "Beistand" Besuch leistet, dann ist das etwas, wofür sich diese Kumpels dann persönlich bedanken können, wenn's aufgrund von Falschannahmen und Falschaussagen schief geht. Hier im Forum wird dann wenn's schief geht halt wieder gejault, wie das so schön nennst.

 

Es ist gerade gut, sich nur hier im Forum zu irren und dann korrigiert zu werden, anstatt dass dann in einer Gerichtsverhandlung zu erleben.

 

Meine zahlreichen Verfahren mit meiner Behörde sind durchgehend zu meinen Gunsten verlaufen. Daher habe ich den "Durchblick".

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vor 3 Minuten schrieb loewenmann:

Was mache ich falsch, seit fast 35 Jahren WBK-Inhaber und noch keinen Ärger mit drei verschiedenen Waffenbehörden? Bitte um Tipps. :rtfm:

Einfach darauf hoffen das nicht ein neuer SB eingesetzt wird, der ganz eigene Vorstellungen hat👍

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vor 2 Minuten schrieb loewenmann:

Was mache ich falsch, seit fast 35 Jahren WBK-Inhaber und noch keinen Ärger mit drei verschiedenen Waffenbehörden? Bitte um Tipps. :rtfm:

 

Ich bin jetzt seit ca. einem Vierteljahrhundert dabei, und hatte auch noch keinen Ärger.

 

Ich hätte auch gerne, dass es dabei bleibt.

Wobei Konfliktpotenzial nicht ausgeschlossen ist. Die Politik sorgt diesbezüglich ja durchaus für "Nachschub", und für die Zukunft ist nichts gewiss. 

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1 hour ago, loewenmann said:

Was mache ich falsch, seit fast 35 Jahren WBK-Inhaber und noch keinen Ärger mit drei verschiedenen Waffenbehörden? Bitte um Tipps. 

Du musst umschulen, vom Untertan zum Bürger. Aber immer aufpassen, dass du nicht plötzlich Terrorist und/oder Nazi bist.

Bearbeitet von TTG
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vor einer Stunde schrieb loewenmann:

Was mache ich falsch, seit fast 35 Jahren WBK-Inhaber und noch keinen Ärger mit drei verschiedenen Waffenbehörden? Bitte um Tipps. :rtfm:

Du machst überhaupt nix falsch. Wie ich das schon mal sagte....  trage sie mit höchster Zuvorkommenheit auf Händen und bringe denen immer ein schönes Stück Kuchen mit, wenn Du sie besuchst.

 

In anderen Bundesländern und Kreisen geht es heftiger ab und jede noch so kleine, vielleicht sogar vermeintliche Beanstandung wird rigoros geahndet, weil die Devise und Vorgabe der Behörden eben "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" lautet.

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2 hours ago, loewenmann said:

Was mache ich falsch, seit fast 35 Jahren WBK-Inhaber und noch keinen Ärger mit drei verschiedenen Waffenbehörden? Bitte um Tipps. :rtfm:

 

1. Grundsätzlich jeden Fehler der Behörde schriftlich rügen und damit aktenkundig machen;

2. Bei jedem Antrag direkt die Frist für die Untätigkeitsklage (3 Monate) im Kalender notieren;

3. Ohne Vorwarnung dann auch unmittelbar nach Fristablauf Untätigkeitsklage einreichen;

4. Bei jedem Fehler der Behörde unmittelbar Dienstaufsicht/Fachaufsichts-Beschwerde an die übergeordnete Behörde;

5. Ablehnung jeglicher Kompromissbereitschaft / keine Akzeptanz des "kurzen Dienstweges";

6. Immer betonen, dass es einem egal ist, zu den restlichen 10 Akten noch eine weitere Akte gegen die Behörde anzulegen.

 

Ich denke, das ist ein Anfang.

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vor 22 Stunden schrieb Ebert79:

Als Fahrschüler übst du auch nicht die tatsächliche Gewalt über das Kfz aus, da der Fahrlehrer jederzeit die Kontrolle übernehmen kann.

Wie man auf einen derart unsinnigen Vergleich kommen kann ist mir komplett schleierhaft.

Aber wahrscheinlich habe ich einfach nur nicht den „Durchblick“, dessen sich der Verfasser des Vergleichs ja so sicher ist.

 

Oder seine Waffe, die er zur seiner Ansicht nach NICHT ausübenden tatsächlichen Gewalt überlässt, verfügt

über ˋne Doppelpedal- , quatsch sorry, Doppelabzugs-und Sicherungsanlage…

 

Ein Bild dazu wäre toll🤣

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Der Vergleich ist in der Tat lustig, da hast du recht.

 

Was sich aber vom normalen Menschenverstand her wirklich nicht erschließt, ist die "Problematik" des Überlassens einer ungeladenen Jagdwaffe an eine wenige Schritte daneben stehende Bekannte (das war ja der Fall, der dazu angebracht wurde).

Das ist rein formelhaft; ohne jedes Ansehen des Einzelfalls und der konkreten Situation; eine irgend geartete Gefährdung, erhöhtes Sicherheitsrisiko u.ä. sind nicht ersichtlich.    

 

Gut, wir reden hier vom deutschen WaffG und seiner Anwendung...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Was sich aber vom normalen Menschenverstand her wirklich nicht erschließt, ist die "Problematik" des Überlassens einer .........waffe an eine wenige Schritte daneben stehende Bekannte (das war ja der Fall, der dazu angebracht wurde).

Immer wieder Silvester, wenn jemand einem Kumpel seine SRS überreicht damit er auch einmal "knallen" darf. Waren immer beide dran wegen unerlaubten Führen.

Wollte ich auch erst nicht einsehen, bis man mir das Urteil vom OLG Hamm um die Ohren haute.

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vor 21 Stunden schrieb uwewittenburg:

vom OLG Hamm ein Urteil wonach derjenige der die Möglichkeit zur Schussabgabe hat auch die tatsächliche Gewalt ausübt

 

vor 19 Minuten schrieb uwewittenburg:

bis man mir das Urteil vom OLG Hamm um die Ohren haute

 

Könntest Du das Urteil bitte mal verlinken?

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