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IGNORED

Messer gegen Netflix?


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Geschrieben (bearbeitet)
12 minutes ago, horidoman said:

4,99 Euro fürs Standardabo/Monat. Tolle Sache! :sla:

 

Na ja, wenn man einen Satz billigste Messer aus der Prägemaschine ohne weiteres Schleifen herschaffen würde... 60 Euro sind für manche Leute schon ein gewisser Betrag.

 

Also nehmen wir mal an, es müsste kein Schmetterlingsmesser sein, wie er das gesagt hat, sondern der Messerblock der Resterampe für 6 Euro für 7 Messer wäre akzeptabel, jedes Messer einzeln natürlich. Da wäre das schon eine Überlegung wert, dass sich ein paar Haushalte den Messerblock anschaffen und teilen...

 

Ich stelle mir das gerade auch bildlich vor, wie man solcherart Arbitrage -- aus Sicht der Grabscher dann vielleicht "Missbrauch" -- verhindern wollte. Da arbeitet jemand bei der Polizei oder sonst auf dem Amt und es kommt jemand rein, der ein Messer dabei hat und das gegen einen Netflixcode eintaschen wollte. Wenn man ihm sagt, das Messer sei irgendwie in der Bauart falsch, dann versteht er kaum Deutsch, wird aber sichtlich aufgebracht. Will man da wirklich darauf bestehen, dass er sein Messer behält, oder gibt man nicht lieber den Code heraus? :crazy:

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

 

vor 32 Minuten schrieb heinzaushh:

 

Der Hammer ist ja, dass der "ungewöhnliche Vorschlag" nicht nur verbotene Gegenstände umfasst, sondern auch solche, die ganz normal erworben und besessen werden, aber eben nur unter besonderen Umständen (seit 01.04.2008; Einhandmesser u.a.) geführt werden dürfen.

Man könnte daraus auch den Schluss ziehen, dass da jemand "die nächste Stufe" einleiten will.

 

Noch was daraus, Zitat:

"Kopelke sprach sich außerdem langfristig für eine Vereinfachung der Regelungen zum Führen von Messern in der Öffentlichkeit aus."

 

Ja, das "Messerrecht" ist in D tatsächlich nicht ganz einfach (immer weiter verschlimmbessert).

Aber in welche Richtung diese "Vereinfachung" gehen könnte, kann ich mir lebhaft vorstellen...

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb karlyman:

Ja, das "Messerrecht" ist in D tatsächlich nicht ganz einfach (immer weiter verschlimmbessert).

Aber in welche Richtung diese "Vereinfachung" gehen könnte, kann ich mir lebhaft vorstellen...

Gar keine Messer mehr, ist das Einfachste der Welt! 

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Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb karlyman:

Ja, und dann kann man mit sonstigen Alltagsgegenständen weitermachen...

Regenschirme, feste Schuhe, Schlüssel...

 

 

Auch du hast nächstes Jahr wieder die Wahl.

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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb EkelAlfred:

Die nehmen Alle Drogen!

... oder haben sich im Darkroom das Hirn rausvögeln lassen.

Ist ja vielleicht nicht nur bei Führungskräften der Buntenwehr in.

Geschrieben

Belohnen wir erst mal diejenigen, die Kriminell sind und illegale Gegenstände haben... 

 

Dann hat man ja eine schöne Datenbank und jeder der nicht den richtigen Namen hat ist bestimmt nahtsie und wird überprüft ob man da ne hausdurchsuchung machen kann :D

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Mick Jaeger:

nicht den richtigen Namen hat ist bestimmt nahtsie

Der Bezug zu Messerstechereien und Nazi erschliesst sich mir nicht, ebensowenig was "richtige" Namen sind.

 

"nahtsie" ist Rechtschreibung ungenügend, 6, setzen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb heinzaushh:

Der Bezug zu Messerstechereien und Nazi erschliesst sich mir nicht, ebensowenig was "richtige" Namen sind.

 

"nahtsie" ist Rechtschreibung ungenügend, 6, setzen.

Man darf ja nicht verstehen was nicht so sein darf....

 

Geschrieben

Es gibt doch in der Türkei sicherlich auch Netflix?

Und die Person, die das Messer in den Müll gelegt hat, wußte nichts vom möglichen Jahresabo??

 

presseportal.de, 07.08.2024 – 06:38:

 

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70277/5838692

 

Zitat:

 

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg


BPOL-HH: (FOTO) Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Butterflymesser führt zur Strafanzeige

 

Hamburg (ots)

Am Dienstagmorgen machte sich ein 82-jähriger türkischer Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Istanbul. Seinen Reisekoffer gab er beim Check-In ab, ging durch die Luftsicherheitskontrolle und begab sich zu seinem Gate. Kurze Zeit später wurde er jedoch ausgerufen; er solle sich zur Gepäckzusammenführung begeben. Grund: Im Rahmen der Kontrolle seines Koffers hat das Luftsicherheitskontrollpersonal etwas Verdächtiges in dem Koffer entdeckt.

...

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