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IGNORED

PTB Waffe mit gefülltem Magazin (unterladen) im Waffenschrank.


Flugrost

Empfohlene Beiträge

Werte Gemeinde, 

ich habe eine rechtliche Frage :

Stellt es einen Verstoß gegen das aktuell gütige Waffenrecht dar, wenn eine erlaubnisfreie PTB Gas - und Reizstoffwaffe mit gefülltem Magazin (nicht durchgeladen) im verschlossenen (zugelassenen) Waffenschrank gelagert wird ? 

Danke im voraus für eure Antworten

Gruß 

 

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§ 36 I, V WaffG iVm § 13 II Nr. 1 AWaffV geben vor, dass erlaubnisfreie Waffen ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren sind.

Gem. § 34 Nr. 12 AWaffV ist der Verstoß hiergegen eine Ordnungswidrigkeit.

Geladen ist eine Waffe gem. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 12 zum WaffG, wenn sich Munition in dem in die Waffe eingefügen Magazin befindet.

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vor 5 Minuten schrieb WreckingBall:

Ich bin mir gerade nicht sicher, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass du eine Schreckschuss geladen in einem Tresor der Klasse 0 oder 1 haben darfst.

 

Sechs Minuten bevor du deinen Post abgesetzt hast hat @ChrissVector die Frage doch mit der Angabe der Rechtsgrundlage beantwortet.

Ich meine mich auch daran erinnern zu können, mal gelesen zu haben dass die Erde eine Scheibe ist und vor etwas mehr als 2.000 Jahren mal ein Dude über das Wasser laufen konnte. 

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vor 32 Minuten schrieb Flugrost:

Werte Gemeinde, 

ich habe eine rechtliche Frage :

Stellt es einen Verstoß gegen das aktuell gütige Waffenrecht dar, wenn eine erlaubnisfreie PTB Gas - und Reizstoffwaffe mit gefülltem Magazin (nicht durchgeladen) im verschlossenen (zugelassenen) Waffenschrank gelagert wird ? 

Danke im voraus für eure Antworten

Gruß 

 

Darf ich fragen was der Anlas der Frage ist?

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vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Streng nach dem Gesetz des WaffG 2003 darf man das auch mit einer "normalen" Waffe. Und dann kam da ein Gericht.

Aus diesem Grund studieren Menschen jahrelang Jura.

Müsste man nur lesen können, würden 4 Jahre Grundschule reichen.

 

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Grundsätzlich lagert man im Gewehrschrank nur das, was in der WBK steht ( auch kein Geld etc. ),  da für das Ding Art. 13 GG nicht gilt…
Im besten Fall erntet man sonst mindestens seltsame Fragen.


Viele Grüße!

Bearbeitet von heidegeist
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vor 3 Minuten schrieb heidegeist:

Grundsätzlich lagert man im Gewehrschrank nur das, was in der WBK steht ( auch kein Geld etc. ),  da für das Ding Art. 13 GG nicht gilt…

Sehe ich nciht so. Eine Geldkassette zb geht den Kontrolleur rein gar nichts an. Mir erschliesst sich auch nicht wie der Kontrolleur den Ladezustand der SSW erkennen kann. Die geht ihn nämlich auch nix an. Ich schaue ja auch nicht was der Kontrolleur in der Hosentasche hat, seinen Ausweis will ich aber sehen. So hat jeder seine Rechte. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

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vor 9 Minuten schrieb PetMan:

Sehe ich nciht so. Eine Geldkassette zb geht den Kontrolleur rein gar nichts an

Das stimmt, hiergegen kann man nicht widersprechen.

vor 10 Minuten schrieb PetMan:

Mir erschliesst sich auch nicht wie der Kontrolleur den Ladezustand der SSW erkennen kann.

Indem er sich den Ladezustand zeigen lässt oder selber feststellt, ganz einfach.

vor 10 Minuten schrieb PetMan:

Die geht ihn nämlich auch nix an.

Die geht den Kontrolleur nur so lange nichts an wie der Waffenbesitzer diese ordnungsgemäß lagert.

Auch wenn diese nicht der Aufbewahrungskontrolle unterliegt, ist der Kontrolleur verpflichtet zu prüfen was es mit der Waffe auf sich hat. 

Hierzu ein Beispiel. Hat der Waffenbesitzer zwar seine legalen Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt, jedoch eine illegale Kalashnikov fertiggeladen neben dem Waffenschank stehen, kann der Kontrolleure diese doch nicht ignorieren.  Zugegeben, ein etwas übertriebenes Beispiel, aber vom Prinzip her nichts anderes als die geladene SSW im verschlossenen Nachtkästchen. 

 

 

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Eine Waffenkontrolle ist keine HD!

 

Greift ein Kontrolleur etwas an oder betritt einen Raum, der ihn nichts angeht, bitte ich ihn höflich aber bestimmt, mein Haus sofort zu verlassen.

Die Beschwerde ist schneller beim Polizeipräsidium Köln, als er am Auto.

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vor 4 Minuten schrieb rwlturtle:

Eine Waffenkontrolle ist keine HD!

Was ist eine HD?

 

vor 4 Minuten schrieb rwlturtle:

Greift ein Kontrolleur etwas an oder betritt einen Raum, der ihn nichts angeht, bitte ich ihn höflich aber bestimmt, mein Haus sofort zu verlassen.

Das ist der Grund warum @Alex das 

 

vor 2 Minuten schrieb Alex:

Ich hol schon mal Chips und ne Besatzerbrause….

gepostet hat.

 

Für mich ist @rwlturtle´s Post jetzt der Punkt wo ich diese Diskussion auch nur noch von der Couch aus betrachten werde, schade das eine ernste Frage durch solche 

 

vor 5 Minuten schrieb rwlturtle:

Greift ein Kontrolleur etwas an oder betritt einen Raum, der ihn nichts angeht, bitte ich ihn höflich aber bestimmt, mein Haus sofort zu verlassen.

Die Beschwerde ist schneller beim Polizeipräsidium Köln, als er am Auto.

 

"ich zeige dem Staat mal was ich für dicke Eier habe" Kommentare wieder einmal kaput gemacht wird.  

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vor einer Stunde schrieb Gewehrgranate:

Was ist eine HD?

 

HD ist die Kurzform für Hausdurchsuchung, heutzutage ein gern genommenes Mittel zur Disziplinierung von Bürgern für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze.

 

vor einer Stunde schrieb Gewehrgranate:

ernste Frage

 

Nun, als Legalwaffenbesitzer bist Du gezwungen, ständig auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sowie der Rechtsprechung zu sein, ansonsten s.o..

 

Zur Frage von @Flugrost

 

Du bist alleine in Deiner Wohnung, dann darfst Du Dir genehmigte Waffen sogar geladen am Mann tragen, in Deiner Kemenate gibt es kein "führen".

 

Du bist nicht alleine oder schläfst, bzw. lagerst Deine Krochn im Tresor?

 

Dann haben sich Deine Eisenwaren ungeladen im Tresor zu befinden, bei 0, 1, oder höher darf die dazugehörige Munition auch daneben im Schrank liegen.

 

Aber!!!

Kein volles Magazin in der Waffe (es gibt keine geladenen Magazine, nur gefüllte), dies wurde richterlich entschieden, bin aber zu faul, jetzt das Urteil herauszusuchen.

 

Jetzt beantwortet?

 

Hier noch ein Merkblatt aus NRW zum nachlesen:

https://polizei.nrw/sites/default/files/2016-12/2016_01_27_Merkblatt Aufbewahrung .pdf

 

Rolf, der mit den dicken Keimdrüsen, Deine Worte, nicht meine.

 

 

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vor 48 Minuten schrieb rwlturtle:

Du bist alleine in Deiner Wohnung, dann darfst Du Dir genehmigte Waffen sogar geladen am Mann tragen, in Deiner Kemenate gibt es kein "führen".

Wo ist hierfür die Rechtsgrundlage? "Dem Bedürfnis umfassender Zweck" - sehe ich nicht gegeben wenn ich als Sportschütze daheim ne geladene Kanone spazieren trage. Lasse mich aber gerne aufklären. 

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vor einer Stunde schrieb Slickride:

Wo ist hierfür die Rechtsgrundlage?

Zitat

Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes [...] führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, [...]

Du kannst bei dir daheim per Definition nicht führen.

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vor einer Stunde schrieb Slickride:

Wo ist hierfür die Rechtsgrundlage? "Dem Bedürfnis umfassender Zweck" - sehe ich nicht gegeben wenn ich als Sportschütze daheim ne geladene Kanone spazieren trage. Lasse mich aber gerne aufklären. 

Na ja, um zu testen, ob es dir mit gefülltem Magazin die Hose runterzieht?

 

Die Sache ist ja wie bei vielen anderen Dingen auch, dass was nicht explizit verboten ist, ist nicht unbedingt erlaubt. Es findet sich sicherlich ein Richter, der mit allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften etc. kommt. War IMHO auch mit eine der Begründungen von wegen unterladene Waffe im Schrank. Oder der Irrglaube mit dem Bierchen nach dem Training..

Alles keine Straftat aber bist halt persönlich nicht geeignet - Knarren weg.

 

Mein Schwiegervater als Ex-Polizist sagt noch heute: Du darfst alles machen, darfst dich nur nicht erwischen lassen.

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