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Aktuelles Visier-Heft


EkelAlfred

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Im aktuellen Visier steht bei den Leserbriefen eine Nachricht. Ein Sportschütze hat Ärger mit seiner Behörde, weil sie seine Sachkundeprüfung nicht (mehr) anerkennen, diese wäre durch Rechtsänderung ungültig geworden, weil vor 2003.

 

Meine Sachkunde ist von 1989 - oder so.

 

Weiss jemand mehr bzw. wer hat das noch gelesen.

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vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Ein Sportschütze hat Ärger mit seiner Behörde, weil sie seine Sachkundeprüfung nicht (mehr) anerkennen, diese wäre durch Rechtsänderung ungültig geworden, weil vor 2003.

 

Meine Sachkunde ist von 1989 - oder so..

..

 

Bedingt richtig.

Wenn der Betreffende seit seiner Sachkundeprüfung durchgängig im Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen war, sollte die Sachkunde bei ihm angenommen werden.

 

Wenn er damals die Sachkundeprüfung abgelegt hat und nun erst einen Antrag bei der Behörde stellt, oder längere Zeit keine EWB- pflichtigen Dinge besessen hat, hat die Behörde Recht und er das Nachsehen.

 

Eine bestandene Jägerprüfung von z.B. 1985 steht der Sachkundeprüfung "neu" gleich.

 

Gruss

Frank

 

Ps: Die Behörden könnten nach der Geschichte in HH evtl etwas genauer hinschauen. Da möchte sich sicherlich keiner ein faules Ei ins Nest legen.

 

Bearbeitet von Frank222
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Kenne ich auch einen Fall persönlich.

Sachkunde anno sonstwann gemacht und zug Jahre Sportschütze gewesen.

Dann alle Waffen verkauft weil kein Bock mehr gehabt.

Nach ca 5 Jahren doch wieder im Verein gemeldet, weil zwischenzeitlich Rentner geworden und nun viel Zeit.

Musste Sachkunde tatsächlich neu machen.

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Das Behörden und Gerichte sich nicht an die Gesetze halten ist schon länger bekannt, beziehungsweise sie haben Fantasie bei der Interpretation der vorhandenen Gesetze.

Wo steht auf der Sachkundebescheinigung oder auch im Führerschein (alt vor der Gesetzesänderung) das diese Papiere nur eine befristete Gültigkeit haben? Eine "Nachschulung"

für die Auffrischung könnte gefordert werden wenn die Zertifikate nicht genutzt worden sind (seit 20 Jahren den Führerschein aber noch nie gefahren oder so).

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Hmmh,

bei unterbrochenem Waffenbesitz und einer abgelegten Prüfung nach WaffG von 1974 halte ich den Wegfall der Sachkunde zumindest den logischen Denkgesetzen für nachvollziehbar.

Inzwischen müssen ja die Lehrgangsträger "anerkannt" sein. Entweder als Verband oder per behördlicher Einzelzulassung. Explizit im Waffengesetz geregelt ist ein solcher Fall jedoch nicht.

 

WaffG§ 7 Sachkunde

(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

 

Problematisch könnte sich hier die Formulierung "wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat" erweisen, da die nach dem WaffG von 1974 durchgeführten Prüfungen nicht " vor der dafür bestimmten Stelle" abgelegt worden sein können.

Bestandsschützen können sich hingegen auf "oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist" berufen.

 

Anders im Sprengstoffrecht: Hier soll eine Sachkundeprüfung, die älter als 5 Jahre alt ist, nicht mehr anerkannt werden.

1. SprengVO §29
(2) Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat.

 

Zur Klärung der Frage wäre es nun wichtig zu wissen: Bestandsschütze mit Prüfung nach WaffG1974 JA/NEIN

 

Wenn ja, besteht die Sachkunde fort.

 

Bei uns dauern Klagen Bürger gegen die Behörden in erster Instanz, so 1,5 -2,5 Jahre. In meinem Fall waren es, glaube ich über 8 Jahre ;-)

Es kann sich also anbieten, einen rechsmittelfähigen Bescheid zu fordern, die Behörde zu verklagen, trotzdem eine anerkannte Sachkunde abzulegen und die Aufände (Geld für Prüfung, Zeitaufwand, Fahrtkosten, Verdienstausfall) dann im Fortsetzungsfeststellungsverfahren weiter einzuklagen.

 

Ich hatte mir mal den Spass gemacht, mit der Jahrzente-alten Sachkundeprüfung, die ich als 15-Jähriger Schüler abgelegt hatte, beim Verband eine WBK Befürwortung für eine Gelbe nach WaffG2004 zu beantragen. Die hatten damals beim Verband doch Schmerzen. Ich habe dann nur noch mit der Prüfungsbescheinigung zur Erlangung des ersten Jahresjagdscheines gewedelt und alles war in Butter.

 

frogger

 

 

Bearbeitet von frosch
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Ich bin zwischenzeitlich auch mal nach Jägerprüfungszeugnis und dem Zeugnis für den Pulverlehrgang gefragt worden. Plötzlich haben die vorhandenen zu verlängernden Dokumente nicht mehr gereicht und in der Akte war wohl Sodom und Gonorrhö...  

Das war jetzt gar nicht so leicht, die nach rund 30 Jahren und einer Reihe vom Umzügen wiederzufinden.

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vor 11 Minuten schrieb Josef Maier:

Auf Grundlage "BISS"

Offenbar. Weil ich die Zettel aber noch gefunden habe war es mir zu stressig zu streiten. 

 

Hätte ich anfangen müssen nach Abschriften zu forschen wäre es wahrscheinlich darauf rausgelaufen, die Rechtsgrundlage zu erfragen. 

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Ich hatte mal Stress mit der Neuausstellung meines Fischereischeines, den ich mitgewaschen hatte:

Ich habe nämlich keine Fischereiprüfung und meinen Fischereischein nach neuem Recht (der auf Lebenszeit ausgestellt wurde, nur die Fischereiabgabe ist zu entrichten, wenn man angeln möchte), habe ich auf "Altenrecht" bekommen.

Denn: Ich hatte genügend alte Jahresfischreischeine als Kind gesammelt, um den Fischreischein auf Lebenszeit ohne Prüfung bekommen zu können.

 

Da wollten die jetzt auch eine Prüfung von mir sehen.

Ich habe dem Sachbearbeiter kurz meinem Kontostand gezeigt und meinte nur, dass ich mir einen Gang vor´s Verwaltungsgericht vom Wochentaschengeld leisten kann. Hat er geglaubt und es gab den gewünschten Schein ;-)

 

frogger

 

 

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