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IGNORED

Zwei baugleiche Waffen im Besitz - Austausch relevanter Bauteile gegeneinander?


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Geschrieben

Guten Tag Zusammen,
nehmen wir mal an, ich besäße zwei baugleiche Waffen, beide ordnungsgemäß in der WBK eingetragen.
Darf ich da munter und frei wesentliche Bauteile unter den Waffen tauschen? Also darf ich z.B. den Verschluss über Kreuz tauschen?
Bei einer möglichen Waffenaufbewahrungskontrolle könnte ich dann zwar alle Bauteile mit Nummer vorzeigen, aber eben nicht in der jeweiligen Grundwaffe verbaut. 
Kann das beanstandet werden?
Im Extremfall könnte ich ja Waffe 2 ausschlachten und Waffe 1 damit instand setzen. Die defekten wesentlichen Teile müsste ich natürlich sicher im Schrank verwahren und ggf. vorweisen können.
Bei einer Kontrolle hätte ich dann Waffe 1 mit unterschiedlichen Nummern zusammengesetzt und die alten Teile lose rumliegen. Gäbe sicherlich komische Fragen aber wenn ok, dann egal? 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Distanzlocher:

Im NWR bzw deinem Stammdatenauszug stehen die relevanten Teile mit ihren Seriennummern.

 

 

Naja, bei manchen Waffen, aber bei weitem nicht bei allen. Vor allem Waffen die VOR Einführung NWR" auf den Markt gekommen sind haben oft nur W-ID's

Geschrieben

@Silverstar
Wie definierst du, technisch und juriststisch (nach deutschem WaffG) korrekt, die WaffenHERSTELLUNG, hier von Schusswaffen?

 

Eine "gewerbliche", nach §21 WaffG ist es nicht, höchststens §26 WaffG (nichtgewerbsmässig) käme in View, trotzdem bleibt die Frage was bezüglich dem wechseitigen Tausch von Teilen (auch wesentlichen) eine "HERSTELLUNG" sein sollte?

 

Ich lass mich belehren, ECHT!, aber die mir bekannte und übliche Definition ist:

 

Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Nach der Definition in A1 A2 Nr. 8.1 liegt ein Herstellen im Sinn des Waffenrechts schon dann vor, wenn aus Rohteilen oder Materialien wesentliche Teile eines Endprodukts erzeugt werden.

 

I can´t see, kann hier nicht erkennen,  wo hier (bei TGB11), bei einem Verschlußkopf, eine der Bedingungen VOLL UMFÄNGLICH erfüllt wäre.

 

@TGB11
Ich besitze von mehreren meiner Waffen (KW) jeweils "mehrere" baugleiche Modelle, so z.B. (a Classic) 1911érn, Desert Eagle oder auch GLOCK, aber auch bei Revolvers.

 

Welches deutsche Gesetz sollte mich daran hindern wesentliche Teile meiner 1911ér (Griffstücke, Schlitten, Läufe) gegeneinander zun tauschen, auch z.B. auch Single- and Doublestack? Das gleiche gilt für Rahmen, Schlitten und Verschlußköpfe meiner Desert Eagle´s und auch bezüglich meiner Rahmen, Schlitten und Läufe für die GLOCK´s, natürlich nur wo technisch möglich?

 

Unabhängig davon wüsste ich nicht, mir ist kein Fall bekannt!?, daß bei einer Kontrolle die "Zusammengehörigkeit" der Teile irdendwie überprüft worden wäre, außer natürlich es gibt das so einen Verdacht bei mir .... ?

 

Aber, selbst bei einer 1911ér wäre das schwierig, denn nicht immer ist der Lauf so nummeriert (wenn denn überhaupt!) daß die Nummer sichtbar wäre, bei einer DE ist die Nummer (so vorhanden) des Verschlußkopfes nicht sichtbar.

 

Rein theoretisch ist die auch bei Revolvern möglich, wegen der Tolerances und dem Alignment von Lauf und Trommel aber nicht zu empfehlen (auch wenn es meist funktioniert!).

Bei keinem meiner zahlreichen Revolver ist die Trommel numbered, eine Zuordnung also gar nicht möglich, und bei z.B. meinen FA´s ist die Trommel ja gar schwenkbar, die müssten also "zerlegt" werden um eine "Nummer" erkennen zu können, und dann ..?

 

Bei solchen Fragen frage ich mich allerdings IMMER was wohl der vom Frager nicht mitgeteilte Hintergrund sein mag, denn so eine Frage kommt ja nun regelmässig NICHT AUS DEM NICHTS ??

Und da kommt mir so ein Verdacht .....?

 

Es gab da mal ne Zeit in Germany da wurden Dekowaffen verkauft bei denen eben das eine oder das andere (wesentliche) Waffenteil unbrauchbar gemacht wurde, aber duchaus nicht immer alle wesentlichen Waffenteile!?!

 

Jack

Geschrieben

Die Schwedenmauser wurden oder werden 

nummerngleich und nicht nummerngleich gehandelt.und 

demzufolge auch geschossen.

Hat bei mir den Kontrolleur restlos nicht interessiert.Ob es allerdings

eine gute Idee ist,den Kammerstängel ohne eine möglichkeit

zum prüfen des Verschlussabstandes zu tauschen bezweifle ich.

Darüber kann ich auch von der rechtlichen Seite nichts sagen.

MFG.  der Waldlaeufer 

Geschrieben

Versteh ich schon, es ging hier aber, zumindest vordergründig, nicht um eine bestimmte Waffe, sondern um eine "angeblich" grundsätzliche Frage zu der uns der Fragesteller die Hintergründe verschweigt.

 

Bei solchen Fragen frage ich mich allerdings IMMER was wohl der vom Frager nicht mitgeteilte Hintergrund sein mag, denn so eine Frage kommt ja nun regelmässig NICHT AUS DEM NICHTS ??

 

Jack

 

Geschrieben

Willst du mit deinem “Fett” gedruckten Satz in den Raum stellen, das es nur darum ging,  deine Eingangsfrage mit der Bastelei mit ehemaligen Dekoteilen in Verbindung zu bringen. Dem ist definitiv nicht so, warum auch….

Im übrigen, wegen deiner ausführlichen Beschreibung der nicht vorhandenen oder nicht sichtbaren Nummern. Wir haben eine Kennzeichnungspflicht. Wenn in deiner WBK eine Seriennummer steht und nicht “ohne”, will der Kontrollierende   diese auch sehen, egal wie. 
 

Wenn du z.B. einen eingetragen Austauschlauf besitzt, kannst du den natürlich, in der,den, passenden Waffe,n  beliebig tauschen. Ein in einer anderen Waffe verbauter Lauf hat allerdings diesen Status nicht. Vor allem dann nicht, wenn die  T-Nummer im NWR einer Waffe, W-Nummer, zugeordnet ist.

 

Wie du das natürlich handhabst und wie oder ob im Fall der Fälle das erkannt wird… idk…. 
 

Und zu der “Option” defekte wesentliche Teile mit Teilen anderen Waffen zu tauschen…. Das ist Büma Arbeit. Die defekten Teile müssen im NWR entfern und ggf. vernichtet werden sowie neue wieder zugeordnet werden.  Auf Beschuss usw. gehe ich jetzt nicht weiter ein. 
 

Alles nicht so easy, auch wenn es nicht haarklein und sofort erkennbar im WaffG steht. 
Abschließend, die Herstellungserlaubnis schließt auch die Bearbeitung mit ein, womit auch der Tausch von Teilen gemeint ist.


 

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb silverstar:

Und zu der “Option” defekte wesentliche Teile mit Teilen anderen Waffen zu tauschen…. Das ist Büma Arbeit. Die defekten Teile müssen im NWR entfern und ggf. vernichtet werden sowie neue wieder zugeordnet werden.  Auf Beschuss usw. gehe ich jetzt nicht weiter ein.

Ich darf also z.B. bei meinen vorhandenen, nicht nummerngleichen, Karabinern 98k die Verschlüsse nicht untereinander austauschen, sondern nur ein Büchsenmacher?:confused:

Die Waffen sind doch nur mit ihrer Hauptnummer, die auf Lauf und Systemhülse eingeschlagen ist, registriert.

Für die Nummer, die auf auf dem Schloß steht, hat sich noch nie irgendjemand jemals interessiert.

Geschrieben

Streng genommen eigentlich nicht, aber in diesem Fall ja nicht nachvollziehbar, da “alte” Waffen nicht mit Teilen im NWR erfasst sind,  sondern nur als Waffe. 
Bei komplett erfassten Waffen, also mit Nummern aller wesentlicher Teile ist das dann ein NoGo, wie du richtig erwähnt hast. 
Wobei, in Bezug auf Verschlussabstand würde ich auch nur tauschen wenn ich diesen kontrollieren kann.   Muss ja nicht immer passen….
 

 

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb thomas.h:

Ich darf also z.B. bei meinen vorhandenen, nicht nummerngleichen, Karabinern 98k die Verschlüsse nicht untereinander austauschen, sondern nur ein Büchsenmacher?:confused:

Die Waffen sind doch nur mit ihrer Hauptnummer, die auf Lauf und Systemhülse eingeschlagen ist, registriert.

Für die Nummer, die auf auf dem Schloß steht, hat sich noch nie irgendjemand jemals interessiert.

Was hat das damit zu tun ob man etwas darf? Weil kein Blitzer auf der Straße steht gillt keine Geschwindigkeitsbegrenzung?

21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Das Zusammenfügen von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist kein Herstellen.

Geschrieben

Allein diese Frage ist sowas von deutsch.

 

Ein deutscher Bundeskader kam mal mit seinen beiden Sportpistolen - Pardini SP RF - während eines Matches durcheinander, weil der die Teile wild durcheinander tauschte und am Ende nicht mehr wusste, mit welcher Waffe er eigentlich weiterschießen wollte. So wurde mir erzählt. 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb CZM52:

 

 

Naja, bei manchen Waffen, aber bei weitem nicht bei allen. Vor allem Waffen die VOR Einführung NWR" auf den Markt gekommen sind haben oft nur W-ID's

Soweit ich gehört habe, soll mit den gängigen Waffenprogrammen zu diesen Waffen bald eine Nacherfassungsmöglichkeit für die dort verbauten Teile geschaffen werden.

 

Gruß SBine

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Sachbearbeiter:

Soweit ich gehört habe, soll mit den gängigen Waffenprogrammen zu diesen Waffen bald eine Nacherfassungsmöglichkeit für die dort verbauten Teile geschaffen werden.

 

Gruß SBine

geht schon lange

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Jack Weaver:

Versteh ich schon, es ging hier aber, zumindest vordergründig, nicht um eine bestimmte Waffe, sondern um eine "angeblich" grundsätzliche Frage zu der uns der Fragesteller die Hintergründe verschweigt.

 

Bei solchen Fragen frage ich mich allerdings IMMER was wohl der vom Frager nicht mitgeteilte Hintergrund sein mag, denn so eine Frage kommt ja nun regelmässig NICHT AUS DEM NICHTS ??

 

Jack

 

Typisch immer erst den Haken oder das Problem suchen

 

Beispiel, ich hab 2 Shadows, eine SA only, eine OR mit Doubleaction Abzug, da könnte ich jetzt die wildesten Kombinationen daraus bilden.  Das ginge mit meinen AR´s genauso. Wo soll das Problem mit dieser, meiner Meinung nach berechtigten Frage sein?

Ich denke die Gegenfrage sagt mehr über den Gegenfragenden aus als die ursprüngliche Frage über den Fragesteller.....

Geschrieben (bearbeitet)

Keep cool ... Ich plane weder einen Amoklauf noch bereite ich Sabotageakte der Speznaz vor :s75:

 

Hintergrund ist ganz einfach: Ich besitze einen HA Bj. 1945 (Langwaffe Kat B, normal in Grüne WBK eingetragen), wo sich die Ersatzteilversorgung - sagen wir mal - schwierig gestaltet. 
Jetzt wird der gleiche Typ als "kastrierte" Version "Einzellader" am Gebrauchtmarkt angeboten. Da kam in mir die Überlegung auf, das Ding bei passendem (niedrigem) Preis als Ersatzteilspender in den Schrank zu stellen. Der Vorteil des Einzelladers liegt logischerweise darin, ihn auf "Gelb" zu bekommen. Ich habe natürlich nicht vor, an der "Einzelladereigenschaft" irgendwas zu drehen. Warum auch, ich habe ja schon die unverbastelte Version im Schrank. Im Prinzip kann man ja alles an unwesentlichen Bauteilen aus dem Einzellader ausschlachten. Interessant würde es nur, wenn man den Verschluss tauschen würde. So, wie der HA gebaut ist, wird das nichts an der Funktion ändern, also Einzellader bleibt auch mit dem Verschluss vom HA ein Einzellader.
Die alte Waffe hat nur eine "Gesamt"- NWR-Nummer, die die Seriennummer der Waffe beeinhaltet. Der Verschlußträger hat allerdings sichtbar die jeweilige Seriennummer als Kennzeichnung. Tauscht man da was aus, hat man zwei sichtbare Seriennummern an der Waffe. Das ist nicht anders, wie mit einem ollen Repetierer, welcher eben nicht "nummerngleich" ist. Da würde auf dem Verschluss eine andere Nummer stehen als auf der Hülsenbrücke. Die Nummer auf der Hülsenbrücke wäre Bestandteil der NWR-Nummer.

Bearbeitet von TGB11
Geschrieben

Die Diskussion hier hat mich veranlast mal meine 9mm Pistole zu kontrollieren. Für die habe ich ein 9mm Wechselsystem aus der Schlachtung einer baugleichen Waffe. Habe irgendwann mal günstig bei egun eine 2. Waffe wie meine gesehen und den Händler kontaktiert, ob ich nur das WS und alle freien Teile erwerben könnte. Machte er. So kann es bei mir passieren das ich in der Pistole mal den Schlitten des WS mit dem Lauf der Pistole nutze oder umgekehrt. Da alle teile bei mir eingetragen sind, ich keine weitere Waffe zusammenbaue und auf den Läufen eh keine Seriennummer steht sehe ich da kein Problem. Ich "baue " ja keine neue oder weitere Waffe. Ich tausche auf mich registrierte Teile aus. 

Geschrieben

Mein Großvater hat immer gesagt . Geh zum Schmidt , nicht zum Schmidtchen .

Warum also nicht eine kurze Mail zu einem der deutsche  Beschussämter ? 

Dann ist das ganze rechtssicher , und das Orakeln im Forum , wo jeder ja ein bisschen Ahnung , aber oft ganz viel Meinung hat , ist vorbei . 

Erspart meist gaaaanz viel Ärger und Probleme .

 

Und eine Mail ans Beschussamt , ist genau so schnell geschrieben wie ein Forenbeitrag 😉

Geschrieben

Und du bist sicher, dass ein Beschussamt Rechtsfragen dieser Art beantwortet?
Die würde ich kontaktieren, wenn irgendwas gebastelt oder verändert werden soll. 
Mir wäre das peinlich, so Fragen zu stellen, wie "darf ich den Verschluß meines K98-2 in den K98-1 stecken"?
(von technischen Fragen wie dem korrekten Verschlussabstand mal abgesehen)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PetMan:

Die Diskussion hier hat mich veranlast mal meine 9mm Pistole zu kontrollieren. Für die habe ich ein 9mm Wechselsystem aus der Schlachtung einer baugleichen Waffe. Habe irgendwann mal günstig bei egun eine 2. Waffe wie meine gesehen und den Händler kontaktiert, ob ich nur das WS und alle freien Teile erwerben könnte. Machte er. So kann es bei mir passieren das ich in der Pistole mal den Schlitten des WS mit dem Lauf der Pistole nutze oder umgekehrt. Da alle teile bei mir eingetragen sind, ich keine weitere Waffe zusammenbaue und auf den Läufen eh keine Seriennummer steht sehe ich da kein Problem. Ich "baue " ja keine neue oder weitere Waffe. Ich tausche auf mich registrierte Teile aus. 

Klar, hast du ja auch sicher als Wechselsytem eingetragen. Auch wenn du dann Lauf und Verschluß gemeinsame "wechseln" solltest... aber ohne Nummer, who cares...

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb raze4711:

Und eine Mail ans Beschussamt , ist genau so schnell geschrieben wie ein Forenbeitrag 😉

Ist nicht deren Baustelle, aber wenn sie gut drauf sind sagen die dir nix anderes als in der Verordnung zu §21, Abschnitt 21.2 steht.

Geschrieben
Am 11.4.2024 um 16:06 schrieb CZM52:

Vor allem Waffen die VOR Einführung NWR" auf den Markt gekommen sind haben oft nur W-ID's

Bei einem Bekannten haben sich die Aufbewahrungskontrollettis einen abge* daß mehrere R93 eben mit der jeweiligen Nummer des führenden Teils eingetragen waren. Was auch sonst. Nachdem er die Blitzmerker darauf hingewiesen hat, daß sie mal auf das Anmeldedatum schauen könnten wurden die Nummern der übrigen Baugruppen eifrig notiert. Ob er deswegen zum Amtmann zur Verwaltungsfachangestellten dackeln mußte um die WBK zu ändern habe ich nicht nachgefragt. RP Stuttgart.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Josef Maier:

Bei einem Bekannten haben sich die Aufbewahrungskontrollettis einen abge* daß mehrere R93 eben mit der jeweiligen Nummer des führenden Teils eingetragen waren. Was auch sonst. Nachdem er die Blitzmerker darauf hingewiesen hat, daß sie mal auf das Anmeldedatum schauen könnten wurden die Nummern der übrigen Baugruppen eifrig notiert. Ob er deswegen zum Amtmann zur Verwaltungsfachangestellten dackeln mußte um die WBK zu ändern habe ich nicht nachgefragt. RP Stuttgart.

 

 

Die waren sicher nicht mit der Nummer des führenden Waffenteils eingetragen (das wäre nämlich ne T-ID) sonden mit der W-ID der Waffe.

 

Und was soll da in der WBK ( wo die SERIENNUMMER drub steht) geändert werden ?

Bearbeitet von CZM52

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