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IGNORED

Tresor für Kurzwaffen defekt


Bobafett

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb Bobafett:

Es ist/ war ein Tresor der Sicherheitsstufe B gemäß VDMA 24992

Muss der Schlüssel in solchen Defekt-Fällen weiterhin in einem verankerten Behältnis mit gleichwertiger Sicherheitstufe aufbewahrt werden?

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vor 6 Stunden schrieb Tatonka:

Für die Bedenkenträger, um an die Riegelmechanik zu kommen muss man das Siegel entfernen. 

 

Weder bei meinen beiden B-Schränken noch bei meinem 1er-Schrank ist da irgendwo ein Siegel, das ich entfernen müßte, um die Deckplatte des Riegelwerks zu entfernen.

Und wenn schon, dann wäre mir das auch egal, schließlich ist der Schrank mein Eigentum und ich kann damit machen, was ich will.

Die Deckplatten sind bei meinen Schränken einfach nur aufgeschraubt und zusätzlich mit einem einfachen Schwenkriegelschloß gesichert, Schlüssel war beim Kauf mit dabei.

Als gelernter Schlosser, und auch weil ich weiß, wie so ein Riegelwerk aufgebaut ist und wie es funktioniert, würde ich da einfach erstmal nachschauen.

Wahrscheinlich hat sich da an einem Verriegelungsbolzen nur eine Mutter gelöst, oder ein Sicherungsring/Sicherungsscheibe hat sich verabschiedet.

Zu 99% eine Reparatur, die nur Minuten dauert und/oder nur Cent-Beträge für Ersatzteile kostet.

Alternativ kann man sich natürlich auch gleich einen neuen Schrank kaufen, wenn man zuviel Geld übrig hat. :sad:

Bearbeitet von thomas.h
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Hallo,

habe die Abdeckplatte zum Schloss abgeschraubt (kein Siegel).

Sah alles unverdächtig aus, keine losen Teile o.ä.

Habe das ganze System mit WD40 geflutet, mit etwas Kraft ließen sich die Veriegelungsbolzen wieder bewegen.

Alle beweglichen Teile mit harzfreien Öl bearbeitet … funktioniert wieder.

 

vor 4 Stunden schrieb IMI:

Und war jemand da?

Nein, alles ruhig 👍

vor 3 Stunden schrieb Schmidt & Wiese:

Weit entfernst vom "Forum" in E-Gun ist da hier alles nicht mehr.

Verstehe ich nicht, mit der Bitte um kurze Erklärung.

 

 

 

 

Danke an die, die brauchbare Infos gepostet haben:s82:

 

LG B.

 

 

 

 

Bearbeitet von Bobafett
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vor 15 Stunden schrieb Last_Bullet:

Ansonsten verfüge ich heute über Mehrkapazitäten, sodass ich umpacken könnte.

Dafür hab ich vor dem Stichtag auch gesorgt. Sind jetzt 3 B Fächer wo ich insgesamt gut 20 KW rein bekäme. hab ich also noch luft für 12.....................

 

Ansonsten kann man fast alles Reparieren was mechanisch funktioniert. Ist keine Raketentechnik. 

Bearbeitet von PetMan
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vor 13 Stunden schrieb whs:

Muss der Schlüssel in solchen Defekt-Fällen weiterhin in einem verankerten Behältnis mit gleichwertiger Sicherheitstufe aufbewahrt werden?

Natürlich nicht! 
Da der Tresor umgangssprachlich im Ar... ist, gehört der Schlüssel in solchen Fällen auch dorthin :lol:

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Ich hatte sowas neulich auch, in einem alten A-Schrank (wenn auch mit getrennt bedienbarem Riegelwerk), den ich als Pulverschrank nutze. Beim letzten mal war das Schloß ein klein wenig schwergängiger als vorher, nun ging plötzlich gar nichts mehr. Mit viel Geduld und einigen Faustschlägen zum Gängigmachen habe ich ihn doch noch aufbekommen.

 

Diagnose: Schmierfett vom Gestänge hatte sich in die Bestandteile separiert, Öl ist am Gestänge runter ins Schloß gelaufen, hat dort zusammen mit Graphitstaub eine Pampe gebildet und das Schloß schwergängig gemacht.

Schloß ausgebaut, mit Bremsenreiniger ausgewaschen, mit Petroleum alles Fett vom Riegelwerk entfernt, einige Kontaktstellen mit hitzebeständigem Marinefett wieder dünn gefettet, zusammengebaut, läuft wieder sanft und wie geschmiert. Ob ich der Schloßmechanik etwas Silikonspray gönne, oder Graphitpulver, oder es ganz ungeschmiert lasse, weiß ich noch nicht.

 

Das nächste Mal würde ich sofort beim geringsten Anzeichen nachsehen, was in der Tür los ist.

 

Die rechtlich korrekte und sinnvolle Lösung für eine vorübergehende Aufbewahrung der Waffen bei jemand anderem wäre übrigens nicht die befristete Überlassung (§12 Abs. 1 Nr. 1 a WaffG), sondern die ebenfalls -auch mehr als 4 Wochen - erlaubnisfreie Überlassung zur Verwahrung (§12 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG)).

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vor 15 Stunden schrieb lrn:

Die rechtlich korrekte und sinnvolle Lösung für eine vorübergehende Aufbewahrung der Waffen bei jemand anderem wäre übrigens nicht die befristete Überlassung (§12 Abs. 1 Nr. 1 a WaffG), sondern die ebenfalls -auch mehr als 4 Wochen - erlaubnisfreie Überlassung zur Verwahrung (§12 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG)).

Dieses "Instrument " der " sicheren Verwahrung " nutze ich bei der Auflösung von Nachlässen. Dann ist die Abwicklung völlig stressfrei und man hat keinen Zeitdruck. Mit den Behörden absprechen und alle sind save.

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Am 14.3.2024 um 19:31 schrieb Bobafett:

 

Bei meinen jetzigen Glück klingelt es morgen früh und kuckuck „Aufbewahrungskontrolle“

 

 

Einfache Lösung: Den ganzen Tag am Mann tragen. In Deiner Bude darfst Du die Dinger führen und eine etwaige Aufbewahrungskontrolle könnte schon an der Wohnungs- oder Haustür schnell erledigt werden.

 

Wenn es irgendwann zu schwer wird, per Leihschein an einen anderen WBK-Inhaber verleihen, dann hast Du einen Monat Zeit für eine Reparatur oder Neubeschaffung.

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Bei mir ging mal ein Langwaffentresor nicht mehr zu.

Das war letzten Endes nichts Wildes: Eine von mehreren Schrauben im Inneren, an denen die Türkante beim Schließen anliegt, stand etwas zu weit heraus.

Die Verriegelungsbolzen stießen so am Stahlblech an und konnten nicht dahinter gleiten.

Es ist aber erst einmal ein blödes Gefühl, vor allem, wenn man es eilig hat.

 

Ich frage mich, was man wohl macht, wenn bei einem Schlüsselaufbewahrungstresor mit elektronischem Zahlenschloss elektrische bzw. elektronische Bauteile kaputt gehen und der Revisionsschlüssel wie von der Behörde gefordert im Tresor liegt...

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