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IGNORED

Jagdrechtliches Bedürfnis


steven

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Das waffenrechtliche Bedürfnis ist der gelöste JS.

Na dann empfehle ich die Lektüre des (der) in dem Zusammenhang ergangenen Urteile, auf der Basis deiner Aussage ist die Diskussion sinnlos und einige Zeit überholt.

Du kannst aber gerne gegenüber der Behörde so argumentieren, da bist du nicht der erste, allerdings nicht wundern wenn du Schiffbruch erleidest.

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@heinzaushh

Die besagte "Erwerbsgrenze" hat ein VG (also untere Ebene) in Mittelhessen ausgesprochen...

 

Was es ansonsten höherrangig gibt, ist eine Entscheidung des OVG Lüneburg, in der prinzipiell einem unbegrenzten "Horten" (i.S. einer regelrechten Waffensammlung) eine Absage erteilt, aber keine harsche Grenze gesetzt wurde.

 

Das, was das OVG entschieden hat, hatten m.E. die allermeitsen Jäger schon immer in Form von (wenn man so will) Bauch- bzw. Fingerspitzengefühl...

Das VG versucht hingegen, mit seiner harschen Erwerbsgrenzen-Setzung Waffenrecht zu schreiben.

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Ändert nichts daran das du in der Pflicht bist.

Aber kann jeder so handhaben wie er möchte, jeder kann so argumentieren wie er möchte, ob es Erfolg hat zeigt letztlich die erfolgte Eintragung in eine WBK.

Der Ausgang eines entspr. Verfahrens in NRW "untere Ebene" ist mit etwas Erfahrung vorhersehbar.

Der Rest ist Forumstheorie und ändert für den damit konfrontierten nichts.

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vor 57 Minuten schrieb Christian 555:

, dass zuerst von "Kalibergleichheit" gesprochen wird und dann schleicht sich zudem "vergleichbar" ein.

Wenn dann noch etwas ballistische und jagdliche Unkenntnis dazu kommt ist das Chaos perfekt.

Eben aus diesem Grund sollte eine Stellungnahme überlegt und fundiert sein, so doof wie meist behauptet sind die Behörden nun auch wieder nicht, bzw. haben durchaus Möglichkeiten entspr. Sach- und Fachkundige einzubinden.

 

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