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IGNORED

Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb gunvlog:

 

Nein mache ich nicht.

Du kannst sehr wohl auch vor dem Ablauf der 12 Monate Eigentümer einer Waffe sein, nur nicht der Besitzer.

Viele werden bestätigen können, dass es auch Vereine gibt, die Mitgliedern die Möglichkeit bieten ein eigene Waffe zu erwerben, die dann für die restliche Dauer bis zum Ablauf der 12 Monate und der Erlangung der eigenen WV`BK, die Waffe auf die Vereins WBK nehmen. Wenn dann die eigene WBK da ist, wird die Waffe auf die eigene WBK umgetragen.

Mein Standpunkt:

 

Das ist furchtbar kompliziert und hält viele Interessenten davon ab, überhaupt legal eine Waffe zu erwerben, geschweige denn anzufangen zu Schiessen bsp. Schützenverein. Ja ich weiss, in Deutschland ist das leider so vom Gesetzgeber quasi gewollt.

 

Blick aus der Heimat als Kontrast:

 

Wie es bei mir gerade heute Freitag ablief. Meine Parabellum 06 nach einem Jahr herumliegen (habe dazwischen nicht geschossen) und heute Abend beim eidgenössischen Feldschiessen 18 Schuss gemacht. Das Ding ist um die 100 Jahre oder älter und die funktioniert faszinierend immer noch tadellos mit Ruag 7,65 mm Parabellum Munition. Kurz geputzt, verschwindet sie wieder gut verdient bis zum nächsten Feldschiessen voraussichtlich. Das man eigentlich eine solche eher Sammlerwaffe meistens nicht viel schiessen will, dürfte klar sein. Mein Gesetzgeber verlangt jedoch keine Schiessnachweise und/oder Vereinspflicht im Gegensatz zu Deutschland als Hauptunterschiede.

 

Fazit:

 

Würde ich in Deutschland leben, müsste ich damit als werdender Schütze bzw. LWB mittels grüner WBK, erst ein entsprechendes Bedürfnis geltend machen, passenden Schützenverein suchen und noch Waffe kaufen. Natürlich auch regelmässig schiessen, was die Waffe dementsprechend mit der Zeit auch abnützt. Meine Parabellum 06 hat um die 850 Franken (vor 2020) gekostet, aber so günstig kriegt man das wahrscheinlich nicht mehr. 

 

Konklusion:

 

Man hat in Deutschland einfach nicht so die Freiheit, wann und wie oft ich bsp. mit einer Kurzwaffe schiessen gehen will. Klar der deutsche Gesetzgeber will das halt entsprechend streng reguliert haben und Lockerungen dürften da schwer durchsetzbar sein. 

Bearbeitet von mühli
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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb gunvlog:

Du kannst sehr wohl auch vor dem Ablauf der 12 Monate Eigentümer einer Waffe sein, nur nicht der Besitzer.

Viele werden bestätigen können, dass es auch Vereine gibt, die Mitgliedern die Möglichkeit bieten ein eigene Waffe zu erwerben, die dann für die restliche Dauer bis zum Ablauf der 12 Monate und der Erlangung der eigenen WV`BK, die Waffe auf die Vereins WBK nehmen. Wenn dann die eigene WBK da ist, wird die Waffe auf die eigene WBK umgetragen.

Jawohl, das kann ich genau so bestätigen. Ich hatte meine WBK noch nicht, konnte aber günstig von einem älteren Vereinsmitglied einen S&W 586 TC erwerben. War kein Problem. Kaufvertrag gemacht, bezahlt, die Waffe wurde auf den Verein eingetragen und ich durfte sie bei Training immer schießen (und danach reinigen). Als die WBK da war, wurde der Revolver auf mich umgetragen. Alles vorher mit dem SB besprochen – lief wie geschmiert.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb mühli:

Mein Standpunkt:

 

Konklusion:

 

Man hat in Deutschland einfach nicht so die Freiheit, wann und wie oft ich bsp. mit einer Kurzwaffe schiessen gehen will. Klar der deutsche Gesetzgeber will das halt entsprechend streng reguliert haben und Lockerungen dürften da schwer durchsetzbar sein. 


Ich habe nicht gesagt, dass es einfach ist. Aber wer will, findet einen Weg.

Wer sich Gedanken macht, geht zusätzlich auf gewerbliche Anlagen, wo ausreichend Leihwaffen zur Verfügung stehen.

 

Es ist viel möglich, man muss nur wollen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb gunvlog:

Du willst es nicht kapieren 

 

Demjenigen, der sich Gedanken macht, die Lücken sucht und bereit ist, nicht den Weg des geringsten Wiederstandes zu gehen, den behindert das WaffG nicht wirklich.

 

Wer aber nur 5km zum Verein fahren will, sich dann darüber beklagt, dass der mir die Möglichkeiten, die ich selber haben will, nicht bietet, der Verein 10km entfernt aber schon, aber der ist mir ja zu weit weg, weil ich dann auf meinem Dreirad nicht dahinkomme, ja er wird an der Ausübung etwas eingeschränkt.

 

Für mich klingt das alles nach sehr viel mimimi

 

Sorry, Du schreibst hier totalen Fantasie-Quatsch, fern der Realität. Es mag Vereine geben, wo das vielleicht für eine Waffe möglich ist, aber mit einem einigermaßen freien Erwerb zur Sportausübung hat das Null zu tun. Selbst wenn das geht, ist dieses Gehampel eine klare Folge davon, dass Dich das Waffengesetz am Ausüben Deines Sports behindert. Mein Verein ist übrigens 80 km entfernt.

 

Als nächstes kommst Du vermutlich mit der Aussage, dass das Waffengesetz nicht den Schießsport behindern würde, denn man könnte ja in die USA reisen und den dort betreiben...

 

BTW: Warum beantwortest Du die Frage nicht? Wenn das alles nicht behindernd ist, warum verfährst Du nicht nach Deinen tollen Vorschlägen und füllst Dir lieber Deinen Schrank daheim?

 

Mit "mimimi" hat das auch nichts zu tun, es geht nur darum, Deine unsinnige Aussage hier zu widerlegen, das Waffengesetz würde die Ausübung des Schießsports nicht behindern. Die ist so absurd und lächerlich, dass man eigentlich nicht wirklich darüber diskutieren müsste.

Bearbeitet von msk
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb msk:

 

Sorry, Du schreibst hier totalen Fantasie-Quatsch, fern der Realität. Es mag Vereine geben, wo das vielleicht für eine Waffe möglich ist, aber mit einem einigermaßen freien Erwerb zur Sportausübung hat das Null zu tun. Selbst wenn das geht, ist dieses Gehampel eine klare Folge davon, dass Dich das Waffengesetz am Ausüben Deines Sports behindert. Mein Verein ist übrigens 80 km entfernt.

Das hat was. Im Idealfall habe ich vielleicht einen passenden Verein ca. 3-4 Kilometer vor Zuhause entfernt und alles ist in bester Ordnung. Wie so oft im Leben kann es jedoch zu einem Ende kommen. Ein anderer Job, Partner/in usw. dann schlussendlich zügeln an einen neuen Wohnort. Der alte Verein ist dann vielleicht über 400 Kilometer weit weg, also neuen möglichst passenden Verein für das regelmässige Schiessen suchen. Der neue Verein ist dann evt. 30 Kilometer vom Wohnort entfernt und ist dann vielleicht nicht (mehr) so toll wie der alte Verein.

 

Noch ein Punkt:

 

Ich bin ja auch verpflichtend in Deutschland regelmässig zu schiessen (grüne WBK). Als deutscher LWB mit grüner WBK, kann man jetzt nicht einfach so sagen und handeln, ich mache jetzt spontan einmal eine Pause von bsp. 2 Jahren ohne Schiessen, gehe reisen, mache andere Hobbies und in rund 2 Jahren schiesse ich wieder mit meiner KW usw. 

 

Ich könnte das, weil mein Gesetzgeber nicht verlangt in meinem Fall, regelmässig ein gewisses Pensum in einem Schützenverein zu absolvieren pro Kalenderjahr. 

 

Kurz und bündig: 

 

Es geht ja auch um Freiheit, man will ja auch selber entscheiden was und wie man oft oder nicht so oft ein Hobby betreibt. Gibt ja auch Leute, die im Jahr 30 x Tennis spielen und andere Leute denen reicht 5-7 x im Jahr Tennis blöde gesagt!

 

Einzig der deutsche Gesetzgeber hat halt gewisse Auflagen, die man als Sportschütze zwingend erfüllen muss. Ob dieses System schlussendlich "gerecht" ist oder als "gerecht" empfunden wird, ja darüber kann man durchaus diskutieren und streiten.

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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb gunvlog:

 

Also:

Hat Dein Verein eigene Vereinswaffen? Nein, da ist nicht das Gesetz schuld, sondern der Verein

Hat Dein Verein Vereinswaffen aber die taugen nichts? Ja, dann ist Dein Verein schuld, denn er könnte bessere kaufen

Hast Du mit dem Vorstand einmal darüber gesprochen eine eigene Waffe auf die Vereins-WBK zu nehme, die Dir dann ins Training mitgebracht wird? Ja/Nein, auch das ist ein Vereinsthema

 

Das Gesetz bietet dem Verein alle Optionen. Wenn Dein Verein da aber nicht will oder beschaffen will, naja, such Dir einen anderen Verein, der eher Deinen Vorstellungen entspricht oder gründe mit mindestens 6 weiteren Gleichgesinnten einen eigenen Verein in dem Verband, der Dir Vorschwebt.

Grundsätzlich, finde ich das deutsche WaffG auch behämmert und ja es sollte vollkommen neu überarbeitet werden. etwas anderes habe ich nie behauptet.

 

Es stimmt aber nicht, dass das WaffG uns an der Ausübung unseres Sports behindert. Es mag nicht komfortabel und einfach sein, aber wir werden nicht an der Ausübung behindert. 

Jetzt sind die Vereine dran schuld....?

Hör doch auf dich da raus zu reden.

Kleines Beispiel

1. Ein EU Ausländer, jahrelanger Kader Schütze, eigene GK Waffen zieht nach D. Im Vorfeld hat er die Vereine im Umfeld abgeklappert und ist hat nur alte weiße Vereinsmeierei gefunden. ERST mal KK Schießen! Also vor Umzug alle seine Waffen verkauft und dann umgezogen, denn ohne Verein durfte er die Waffen nicht mit nach D nehmen. Nach einigen Jahren entsprechende Leute gefunden SK gemacht und einen Verein gegründet. Soweit so gut.

Jetzt kommt der Clou. Zur Vereinseröffnung hat der Verein vom ortsansässigen Waffenhändler 2 Repetierer geschenkt bekommen. 22er und Mauser 98. Geil Top :headbang:

 

Der Ausländer, als gewählter Vorstand wurde mit anderen als verantwortliche Person in die Vereins WBK/ Mun Erwerb eingetragen, und weil Schrank vorhanden durfte er die Waffen zu Hause lagern. ABER weil noch kein Jahr in einem Verein, wurde die persönliche WBK verweigert, obwohl nachgewiesen werden konnte das er im Ausland bereits jahrelanger Sportschütze mit eigenen Waffen war.

 

2. Bist du wirklich der Meinung das ein kleiner Verein abgesehen von dem finanziellen Aspekt eine größere Anzahl von Vereinswaffen vorhalten kann und darf?

der gleiche Verein 3 Jahre später, mit eigenem Schießstand, mittlerweile von 7 auf 20 Mitglieder gewachsen, sollte von einem Gönner 2 Kurzwaffen geschenkt bekommen. Mit dem SB gesprochen... bei sowenig Mitgliedern darf er nur eine auf den Verein eintragen.!! 

 

Aber nein das WaffG behindert nicht in der Sportausübung. Der Wille ist da, nur der Weg ist versperrt. Frei nach Habeck :peinlich: 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb de enig echte:

Jetzt sind die Vereine dran schuld....?

Hör doch auf dich da raus zu reden.

Kleines Beispiel

1. Ein EU Ausländer, jahrelanger Kader Schütze, eigene GK Waffen zieht nach D. Im Vorfeld hat er die Vereine im Umfeld abgeklappert und ist hat nur alte weiße Vereinsmeierei gefunden. ERST mal KK Schießen! Also vor Umzug alle seine Waffen verkauft und dann umgezogen, denn ohne Verein durfte er die Waffen nicht mit nach D nehmen. Nach einigen Jahren entsprechende Leute gefunden SK gemacht und einen Verein gegründet. Soweit so gut.

Jetzt kommt der Clou. Zur Vereinseröffnung hat der Verein vom ortsansässigen Waffenhändler 2 Repetierer geschenkt bekommen. 22er und Mauser 98. Geil Top :headbang:

 

Der Ausländer, als gewählter Vorstand wurde mit anderen als verantwortliche Person in die Vereins WBK/ Mun Erwerb eingetragen, und weil Schrank vorhanden durfte er die Waffen zu Hause lagern. ABER weil noch kein Jahr in einem Verein, wurde die persönliche WBK verweigert, obwohl nachgewiesen werden konnte das er im Ausland bereits jahrelanger Sportschütze mit eigenen Waffen war.

 

2. Bist du wirklich der Meinung das ein kleiner Verein abgesehen von dem finanziellen Aspekt eine größere Anzahl von Vereinswaffen vorhalten kann und darf?

der gleiche Verein 3 Jahre später, mit eigenem Schießstand, mittlerweile von 7 auf 20 Mitglieder gewachsen, sollte von einem Gönner 2 Kurzwaffen geschenkt bekommen. Mit dem SB gesprochen... bei sowenig Mitgliedern darf er nur eine auf den Verein eintragen.!! 

 

Aber nein das WaffG behindert nicht in der Sportausübung. Der Wille ist da, nur der Weg ist versperrt. Frei nach Habeck :peinlich: 

 

 

Wie ich schon sagte, man wird immer einen Grund finden, warum einen etwas behindert und ich kann dieses mimimi nicht mehr hören.

 

Zm hundertsten Mal…..Ja unser Gesetz ist Mist, aber wir können alle unseren Sport ausüben und es verhindert nicht die Ausübun

 

Und ja….wir waren ein Verein mit rund 30 Mitgliedern und hatten mehrere Vereinswaffen.

Wenn der Verein aber nur € 36,- im Jahr von seinen Mitgliedern Jahresbeitrag verlangt, klar, dann ist wenig Spielraum.

 

Aber auch hier treffen einfach unterschiedliche Meinungen aufeinander, die nicht überein zu bringen sind.

Bearbeitet von gunvlog
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb gunvlog:

 

Wie ich schon sagte, man wird immer einen Grund finden, warum einen etwas behindert und ich kann dieses mimimi nicht mehr hören.

 

Zm hundertsten Mal…..Ja unser Gesetz ist Mist, aber wir können alle unseren Sport ausüben und es verhindert nicht die Ausübung.

 

Das komische ist aber es werden zu viele Gründe ganz einfach gefunden. Und das ist in deinen Augen mimimi das du nicht mehr hören willst.

Vogel Strauß Taktik? Kopf in den Sand und in den A...lerwertesten treten lassen?

Danke so bin ich nicht erzogen wurden.

Geschrieben
Gerade eben schrieb de enig echte:

 

Das komische ist aber es werden zu viele Gründe ganz einfach gefunden. Und das ist in deinen Augen mimimi das du nicht mehr hören willst.

Vogel Strauß Taktik? Kopf in den Sand und in den A...lerwertesten treten lassen?

Danke so bin ich nicht erzogen wurden.

 

Richtig, das liegt einfach daran, dass immer nur nach den negativen Aspekten gesucht wird, nicht danach wie man etwas hinbekomen kann.

 

Manchmal sind es auch die eigenen Ansprüche, die einem im Weg stehen, weil man direkt ganz hoch hinaus möchte. Sofort das beste und teuerste Custom Pistölchen, anstelle die ersten 12 Monate mit möglichst vielen, unterschiedlichen Waffen zu schießen und die zu finden, die einem am besten liegt.

Das ist aber nicht ein Thema des Gesetzes, sondern ein individuelles Thema, dass aber hier all zu gerne auf das beschi$$ene Gesetz abwälzen will.

Keinesfalls eingestehen, das man ggf. den falschen Verein ausgewählt hat, etc.

 

Wie oft kommt hier im Forum die Frage:

Wie kann ich eine Waffe ohne Bedürfnis gegen eine andere tauschen?

Grund….ich komme nicht mit der gekauften Waffe klar!

 

Aber ja, das Gesetz ist daran schuld, weil wir nicht einfach in den Laden gehen ne Kanone kaufen können, wie wir es gerade wollen.

Sorry, man kann für alles im Leben die Regierung und die Gesetze in die Schuld nehmen…..das ist mir aber zu einfach.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb gunvlog:

 

Richtig, das liegt einfach daran, dass immer nur nach den negativen Aspekten gesucht wird, nicht danach wie man etwas hinbekomen kann.

 

Warum, MUß man Lücken suchen um etwas hinzubekommen? Man sollte die Ursache bekämpfen und nicht die Auswirkung versuchen zu umgehen

vor 13 Minuten schrieb gunvlog:

Wie oft kommt hier im Forum die Frage:

Wie kann ich eine Waffe ohne Bedürfnis gegen eine andere tauschen?

Grund….ich komme nicht mit der gekauften Waffe klar!

Wenn mir in einem Restaurant das Essen nicht schmeckt geh ich in ein anderes oder bestelle eine andere Mahlzeit, geht ohne Probleme. Ist das gleiche Grund Prinzip.

Warum muss ich wenn mir eine z.B. Glock genehmigt wurde, und die mir aus welchen Gründen auch immer nicht mehr gefällt, nicht ohne neues Bedürfnis gegen eine 1911 auszutauschen weil dir mir jetzt besser gefällt ????

Wenn dir deine Frau nicht mehr gefällt kannst di dich doch auch scheiden lassen und dir eine andere suchen ohne vorher von irgendjemand eine Erlaubnis geben zu lassen?

Solange die Voraussetzungen für den legalen Waffenbesitz gegeben sind, warum muss ich mir eine Erlaubnis geben lassen um etwas gleichwertiges oder qualitativ besseres auszutauschen?

 

vor 23 Minuten schrieb gunvlog:

Keinesfalls eingestehen, das man ggf. den falschen Verein ausgewählt hat, etc.

Wenn es einfach keinen anderen Verein in der Nähe gibt. Egal ob jemand bereit ist/ kann mehr als 20 km zu fahren, oder wegen Arbeitszeiten, usw. usw. die Schießtermine dort wahrzunehmen.  

 

vor 27 Minuten schrieb gunvlog:

Aber ja, das Gesetz ist daran schuld, weil wir nicht einfach in den Laden gehen ne Kanone kaufen können, wie wir es gerade wollen.

Sorry, man kann für alles im Leben die Regierung und die Gesetze in die Schuld nehmen…..das ist mir aber zu einfach.

Solange die Voraussetzungen für legalen Waffenbesitz gegeben sind, ist das Gesetz dran schuld das wir nicht in den Laden gehen dürfen um Waffen zu oder neu zu erwerben/ tauschen

 

 

Aber in deinen Augen ist das ja alles keine Behinderung sondern nur mimimi

Geschrieben
8 minutes ago, de enig echte said:

Solange die Voraussetzungen für legalen Waffenbesitz gegeben sind, ist das Gesetz dran schuld das wir nicht in den Laden gehen dürfen um Waffen zu oder neu zu erwerben/ tauschen

Das Gesetz ist Grundlage der Voraussetzungen des legalen Waffenbesitzes?

Geschrieben
39 minutes ago, gunvlog said:

Aber ja, das Gesetz ist daran schuld, weil wir nicht einfach in den Laden gehen ne Kanone kaufen können, wie wir es gerade wollen.

 

Ist es doch.

 

Das heißt nicht, dass Kanonenvielkauf die sportlichen Probleme einer bestimmten Person beheben wird. Aber, klar, ausprobieren dürfen hilft. Auch basteln dürfen hilft.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Thamiel:

Das Gesetz ist Grundlage der Voraussetzungen des legalen Waffenbesitzes?

Ist das (d)eine Frage?

Bearbeitet von de enig echte
Geschrieben

Hier wird man anführen können, was man will, wer es nicht raffen will, wird es nicht raffen.

 

Und ja, vieles ist mimimi oder freundlich ausgedrückt, Meckern auf sehr hohem Niveau

Geschrieben
56 minutes ago, de enig echte said:

Solange die Voraussetzungen für legalen Waffenbesitz gegeben sind, ist das Gesetz dran schuld das wir nicht in den Laden gehen dürfen um Waffen zu oder neu zu erwerben/ tauschen

[...]

Ist das (d)eine Frage?

Yep, eine Frage an dich. Irgendwie scheint es, trennst du die Voraussetzungen für legalen Waffenbesitz, von dem Gesetz, das daran schuld ist, das wir nicht in den Laden gehen dürfen um Waffen zu erwerben. Spannend.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb gunvlog:

Und ja, vieles ist mimimi oder freundlich ausgedrückt, Meckern auf sehr hohem Niveau

Jein hängt auch zusammen wo man wohnt. Lebt man vielleicht im Grossstadtbereich Hamburg oder Berlin, hat man wahrscheinlich viel mehr Auswahl an ganz verschiedenen möglicherweise passenden Vereinen, als vielleicht jemand der weit aussen im Erzgebirge, Lüneburger Heide oder im Allgäu wohnt jenachdem.

 

Waffen nach Gusto bzw. persönlichem Geschmack bzw. Spontankauf erwerben sprich im Waffengeschäft kurz eine Umentscheidung geht nicht. Auch doppelt/mehrfach kaufen geht schlecht. Ich besitze bsp. 2 x 1929er Schweizer Revolver und zwei Schweizer Parabellum 06 bzw. 06/29. Wäre in Deutschland (fast) nur mit roter WBK möglich.

 

Nicht vergessen:

 

Was ist, wenn ein Sportschütze plötzlich durch Krankheit oder Unfall nicht mehr Schiessen gehen kann? Er muss sie schlimmstenfalls verkaufen, vererben oder allenfalls in Deko umändern lassen, will er die behalten. Einfach so die Waffen behalten als schöne Erinnerung an eine tolle Zeit, geht ja nicht obwohl keine Gefahr vom LWB ausgeht für sich oder andere Leute.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Thamiel:

Yep, eine Frage an dich. Irgendwie scheint es, trennst du die Voraussetzungen für legalen Waffenbesitz, von dem Gesetz, das daran schuld ist, das wir nicht in den Laden gehen dürfen um Waffen zu erwerben. Spannend.

Kann ich nur mit einer Gegenfrage beantworten.

Warum brauche ich ein neues Bedürfnis/ Vereins Mitgliedschaft wenn ich als langjähriger WBK Halter bereits legal eine Glock 17 besitze und die z.B. gegen eine Glock 19 tauschen will. 

Bearbeitet von de enig echte
Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb gunvlog:

.....Wir leben aber in Deutschland wo die gute alte Deutsche Ordnung gelebt wird.

Passt das einem nicht, wandere aus und versuche Dein Glück in einem anderen Land


Danke für das Gespräch.... :crazy: :peinlich:

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Geschrieben (bearbeitet)
2 hours ago, de enig echte said:

Kann ich nur mit einer Gegenfrage beantworten.

Warum brauche ich ein neues Bedürfnis/ Vereins Mitgliedschaft wenn ich als langjähriger WBK Halter bereits legal eine Glock 17 besitze und die z.B. gegen eine Glock 19 tauschen will. 

Wie du selbst weißt, weil das gegenwärtige Waffengesetz dies so festlegt. Du bist legaler Waffenbesitzer einer Glock 17, gemäß des WaffG. Dasselbe WaffG regelt auch die Dinge die dich verärgern? Vielleicht verstehe ich dich besser, wenn du mir deine Interpretation des Begriffs der "legalen Voraussetzungen des Waffenbesitzes" erläutern würdest? Wenn nicht, ists sicher auch nicht schlimm.

Bearbeitet von Thamiel
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb gunvlog:

Zm hundertsten Mal…..Ja unser Gesetz ist Mist, aber wir können alle unseren Sport ausüben und es verhindert nicht die Ausübun

 

Und ja….wir waren ein Verein mit rund 30 Mitgliedern und hatten mehrere Vereinswaffen.

 

Das Gesetz verhindert nicht die Ausübung unseres Sports, aber behindert an vielen Stellen.

Bei einem Verein mit 30 Mitgliedern ist vieles noch möglich, was z.B. bei einem Verein mit 300 Mitgliedern nicht mehr geht. Je größer der Verein desto schwieriger wird es, Lösung für die (meiner Meinung nach) oft unsinnigen und nicht nachvollziehbaren Beschränkungen zu finden, die die Sportausübung erschweren.

Ist wie mit Firmenstrukturen. Bei einem kleinen Familienunternehmen kann man deutlich schneller und flexibler reagieren als bei einem großen Unternehmen.

Zum Beispiel kann ein Verein ja nicht beliebig viele Waffen auf seine WBK nehmen. Die Behörde legt da meist je nach Lokalität und Lagermöglichkeit eine Obergrenze fest. Und Trainingswaffen für die Jugend sind da erst mal dringender als Waffen von Neumitgliedern.

Der größte Rückschritt war aber die Erhöhung der Altersgrenzen. Ja, auch Kinder können mit Lichtgewehr und -Pistole trainieren. Die Frage ist nur, ob man sie damit bei der Stange halten kann bis sie alt genug für "richtige" Waffen sind.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Thamiel:

 Vielleicht verstehe ich dich besser, wenn du mir deine Interpretation des Begriffs der "legalen Voraussetzungen des Waffenbesitzes" erläutern würdest? Wenn nicht, ists sicher auch nicht schlimm.

Als erstes habe ich die Voraussetzungen des legalen Waffenbesitzes angesprochen und nicht die legalen Voraussetzungen des Waffenbesitzes. Ein kleiner aber doch wohl bedeutender Unterschied. Aber ich geh mal davon aus das du die Wechstaben etwas verbuchselt hast und deswegen ein komplett andere Aussage getroffen hast. Ein Schelm der böses denkt.

 

Nichts desto trotz ist eine Diskussion übers WaffG in diesem Beitrag offtopic deswegen geh ich hier und jetzt nicht weiter auf dich ein. Wenn du deswegen in einen anderen Beitrag das WaffG diskutieren willst, von mir aus mach wie du es für richtig hälst.

 

Fakt ist in meinen Augen, der VDB ist meines Wissenstands nach der einzige, der endlich einigermaßen probiert was sinnvolles auf die Beine zu stellen. Was die Seilschaften des FWR anscheinend doch stört, weil sie sich des VDB auf ein gelinde gesagt unfeine Art entledigt haben. Ob es gelingt die Zukunft wird es zeigen, und ich unterstütze deswegen den VDB soweit es mit meinen Möglichkeiten und Einflusses gelingt.

 

Wer jedoch behauptet das WaffG mit all seinen Verwaltungsvorschriften etc pp behindert NICHT den Schießsport, hat den Knall immer noch nicht gehört und braucht auch keinen Gehörschutz aufm Stand. Bei dem ist Hopfen und Malz eh schon verloren. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb gunvlog:

Hier wird man anführen können, was man will, wer es nicht raffen will, wird es nicht raffen.

Ich will doch hoffen das Selbsterkenntnis ist, denn die führt bekannterweise zur Besserung. :respekt::pro:

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb de enig echte:

Ich will doch hoffen das Selbsterkenntnis ist, denn die führt bekannterweise zur Besserung. :respekt::pro:

 

Nein, ich sehe nur keinen Sinn darin, mich zu hundertsten mal zu wiederholen.

Ich habe meine Meinung und ich stehe dazu.

 

Ihr seid anderer Meinung und steht dazu.

 

Nennt sich auch Meinungsfreiheit

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb de enig echte:

Wer jedoch behauptet das WaffG mit all seinen Verwaltungsvorschriften etc pp behindert NICHT den Schießsport, hat den Knall immer noch nicht gehört und braucht auch keinen Gehörschutz aufm Stand. Bei dem ist Hopfen und Malz eh schon verloren. 

Ich sehe da längerfristig nur eine wirklich praxis orientierte Lösung. Abschaffung des Bedürfnisprinzips (in anderen Ländern geht das auch) und mindestens zusätzlich dazu, eine gewisse Freiheit beim Erwerb bsp. Grundkontingent analog Österreich. Das müsste ganz oben auf den Fahnen stehen, egal welche Vereinigung in Deutschland für ein zweckmässiges Waffenrecht kämpft.

 

Ich weiss das dies die derzeitige Regierung nicht will, aber sollte vielleicht in Zukunft einmal eine AfD-basierte Regierung an der Macht sein, könnte dies vielleicht möglich sein. Die Sicherheit wäre ja jederzeit gewährleistet, da weiterhin vor dem Erwerb von Waffen streng überprüft wird ob der Antragsteller überhaupt darf oder eben bsp. wegen Vorstrafen nicht darf.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb gunvlog:

Nein, ich sehe nur keinen Sinn darin, mich zu hundertsten mal zu wiederholen.

 

Ich glaube, z. B. zum VDB hast Du Dich im letzten Monat erst 37 Mal geäußert? :)

 

Trotzdem gute Leistung, schaffe nicht mal ich, obwohl ich häufig Nachrichten von der Webseite oder aus anderen Quellen im Forum teile.

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