Zum Inhalt springen
IGNORED

WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen


roland0849

Empfohlene Beiträge

vor 36 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ganz ehrlich, um wegen Beleidigung auf 70 TS zu kommen, was war da?

 

Ganz komische Geschichte. Als LWB sollte man sowieso vorsichtig agieren. Man kann zwar über viele Personen/Politiker schlecht darüber denken, aber jemanden im öffentlichen Raum zu beleidigen, ist ein ganz heisses Eisen! Der Tagessatz scheint mir auch etwas arg hoch. Verstehen würde ich allenfalls als Beispiel, einen Tagessatz von 20 x 50 Euro, also 1000 Euro Geldbusse. Vielleicht noch 2000 Euro, aber höher ist komisch! Muss wohl eine arg krasse Beleidigung gewesen sein!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was hier andauernd auf den 70 Tagesätzen herumgeritten wird.... :confused:
Dazu muss man wohl nicht besonders beleidigend gewesen sein. Es liegt ja alles im Ermessen des Richters, wieviel TS er ansetzt :D



In Österreich, hier nicht relevant, ich weiß, aber nur mal zum Überdenken
 

Beleidigung gemäß § 115 StGB kann mit bis zu drei Monate Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Grundsätzlich sind negative und kritische Meinungen durch die Meinungsfreiheit geschützt.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 30 Minuten schrieb gipflzipfla:

Grundsätzlich sind negative und kritische Meinungen durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Das bedeutet ja, daß man vor jede Beleidigung nur ein "ich bin der Meinung das..."  setzen muß, um es als singuläre Meinung und nicht als allgemeingültige Aussage zu kennzeichnen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 13.1.2024 um 09:27 schrieb erstezw:

Der Rest der Story ist wohl frei relotiert. Möglicherwiese vom Oldenburger Tageblatt? 

Was ja egal wäre. Ich will endlich die Einzelheiten der Untat lesen! In allen Details, wie wenn ich dabei gewesen wäre! Der Wahrheitsgehalt ist mir schon lange egal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb mühli:

Der Tagessatz scheint mir auch etwas arg hoch. Verstehen würde ich allenfalls als Beispiel, einen Tagessatz von 20 x 50 Euro, also 1000 Euro Geldbusse. Vielleicht noch 2000 Euro, aber höher ist komisch! Muss wohl eine arg krasse Beleidigung gewesen sein!

Wie hoch der Tagessatz gewesen ist wurde doch gar nicht geschrieben, nur die Anzahl der Tagessätze. Und bei der Rechnung sieht man das Du das Prinzip scheinbar auch nicht ganz verstanden hast. Der Richter setzt die Anzahl der Tagessätze fest, nur diese sind festzulegen. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Nettoeinkommen der verurteilten Person (Monatliches Nettoeinkommen / 30 = Höhe des Tagessatzes) und damit ergibt sich auch die gesamtsumme aus dem einkommen des verurteilten. Es ist nicht sinn und zweck nach eigenem Ermessen eine Summe festzulegen, die Summe soll jeden gleich belasten egal von welchem einkommen. Der Hintergedanke dabei ist ja: Die Straftat A ergibt bei jedem 30 Tagessätze und die Straftat B ergibt bei jedem 60 Tagessätze, damit ist der verurteilte der Straftat A ein Monatsgehalt los, egal ob er im Monat 2.000 oder 20.000 verdient womit es jeden verurteilten der Straftat A gerecht trifft und die Strafen bei allen vergleichbar sind.

 

vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

In Österreich, hier nicht relevant, ich weiß, aber nur mal zum Überdenken
 

Beleidigung gemäß § 115 StGB kann mit bis zu drei Monate Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Grundsätzlich sind negative und kritische Meinungen durch die Meinungsfreiheit geschützt.

So sollte das aber eigentlich auch nicht sein. Die Tagessätze sind ja "ersatz" für eine Haft falls die Haft nicht angemessen ist. Bei 3 Monaten Gefängnis oder Geldstrafe von 180 Tagessätzen ist die Geldstrafe aber deutlich höher zu bewerten da 3 Monate "nur" 90 Tagessätzen entsprechen würde. Kann natürlich sein das die Österreichische Rechtsprechung die Geldstrafe als so gering gegenüber dem Gefängnis ansieht und darum die Geldstrafe verdoppelt, ich persönlich würde das aber nicht als korrekt ansehen. Bis zu 3 Monaten Gefängnis würde für mich bedeuten auch maximal 3 Monate auf Bewährung oder maximal 90 Tagessätze

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

90 Tagessätze sind ja auch das komplette einkommen von 3 Monaten in denen man kein Geld bekommt aber trotzdem weiter Wohnen, heizen, Essen und trinken muss.

Bewährung wiederum hat, realistisch gesehen, eigentlich keine echten Auswirkungen. Man lebt sein Leben weiter, kann ganz normal wohnen, heizen, essen, trinken, vögeln und sonstige Hobbies nachgehen, man darf halt nur nix illegales machen bzw. sich dabei nicht nochmal erwischen lassen.

Bewährung ist in meinen Augen dafür das man halt etwas tut um der Gerechtigkeit genüge zu tun wenn der Schuldige reue zeigt und es ohnehin nicht nochmal tun will. Bewährung ist dafür wenn jemand sich einen dummen scherz erlaubt der zu weit geht und es auch einsieht das er mist gebaut hat, Bewährung ist dafür wenn jemand etwas "aus versehen" macht, wenn jemand mal "einen Ausrutscher" hatte und wenn jemand unter den folgen der Taten er ohnehin schon genug leidet man es aber trotzdem nicht einfach gut sein lassen kann. 

Bewährung ist eindeutig nicht dafür da wenn eine ganze Gruppe Menschen mit mehrfachen Vorstrafen wegen verschiedenen Delikten "aus versehen stolpern und der Schwanz dann in einem Mädchen landet wo er nicht hingehört und beim Sturz abfangen man dann zufällig auch noch aus versehen das Mädchen würgt". Aber ich weiss, das sehen einige deutsche Richter natürlich ganz anders und ich bin derjenige der es falsch und populistisch sieht weil ich nicht Jura studiert habe...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Cannon Balls:

Das bedeutet ja, daß man vor jede Beleidigung nur ein "ich bin der Meinung das..."  setzen muß, um es als singuläre Meinung und nicht als allgemeingültige Aussage zu kennzeichnen. 

Man wird Dir hat entgegnen: "..das ist von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt"

Grundsätzlich bedeutet ja nicht auschließlich

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seit Beginn dieses Threads haben sich so gut wie alle Teilnehmer zweifelnd zum Ersteller und auch der Story geäußert, wobei die ganze Story ja schon im ersten Satz zweifelhaft ist, denn hat er sie (die Grüne) nun auf Facebook oder Twitter oder gar noch woanders "beleidigt"?

 

Auch weitere "Stichworte" in der Zuschrift, sowie der Tenor an sich, könnten auf eine gewisse "intellektuelle Minderbegabung" hinweisen. Aber solche Spitzfindigkeiten sollen hier nicht weiter irritieren, obwohl die ganze Story auf ziemlich wackeligen Beinen steht, und nichts genaues weiß man nicht, aber möglich ist ja alles - aber, hoffen wir mal, es wird schon keiner drängender nachfragen.

 

Dennoch hält sich die Diskussionsrunde hier ausgerechnet an den 70 Tagessätzen fest als ob sie als gesichert zu betrachten wären und vergeudet Zeit und Bemühungen mit DIESER Anzahl an Tagessätzen und der Diskussion darüber.

 

Anders und einfacher ausgedrückt, alles ist sehr dubios und sehr zweifelhaft, aber ausgerechnet die 70 Tagessätze sind in Stein gemeiselt, aber leider, leider, nicht fassbar? Wäre also doch wohl eher ein selbstverschuldeter Einzelfall, abhängig von X Variablen, denn ein "Massenphänomen".

 

Es ist wie "raze4711" schreibt, "Ist wie Faßnacht, mitlesen und lachen" - und ungläubig den Kopf schütteln, lachen und den Kopf schütteln über den Threadsteller als auch über die Forengemeinde. Das war es dann aber auch schon.

 

Was bleibt also von der markigen Überschrift übrig? Nicht viel. Aber gut, dass wir mal über die 70 TS geschrieben haben, und wissen, daß es irgendwo und irgendwann sowas mal für irgendwas gegeben haben soll.

Gibt es denn für ein Forum wie dieses wirklich keinen wichtigeren Themen als die Beschäftigung mit und die Diskussion über XY Tagessätze für "einen D... der sich gar selbst in die Scheiße geritten hat"?

 

When you pray for rain you have to deal with the mud.

 

Manchen Leuten gehört der Zugang zu Waffen und Munition zu Recht verboten, und da hab ich auch gar kein Mitleid, denn SOLCHE Leute bestimmten leider eben auch ganz wesentlich das Bild welches die Gesellschaft von Waffenbesitzern bekommt und hat.

 

Wobei ich hier jetzt nicht falsch verstanden werden möchte, denn meine persönliche Meinung zu "den Grünen" unterscheidet sich sehr wahrscheinlich nicht sehr, wahrscheinlich überhaupt nicht, kein Jota, von der des Threadstellers, nur bringe ich es damit nicht bis vor Gericht und zu 70? Tagessätzen.


Ferryman

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Stunden schrieb roland0849:

 

 

"...bedeutet dies, dass er erstmal waffenrechtlich dafür verantwortlich ist, nicht aber dass er der Eigentümer ist." Da möchte ich doch ganz zart widersprechen. Auch die vorherige Inverwahrungnahme hätte meinen Waffenhändler ausreichend für die Waffen verantwortlich gemacht. Was könnte ihn jetzt, wo meine Waffen in seinem Handelsbuch und sogar im NWR-Register auf ihn eingetragen sind daran hindern, selbige auf eigen Rechnung zu verkaufen?

 

Falls Du noch mitliest.

Es ist doch wie mit jedem anderen Rechtsgeschäft so, dass Du eine vertragliche Nebenabrede verfassen kannst. Da kannst Du z.b. vereinbaren, dass es einen Eigentumsübergang gab, aber noch keine Zahlung erfolgt ist. Hier kann dann festgelegt werden, dass der Händler bei jedem Verkauf dir den jew. Erlös mit Abzug seiner "Courtage" überweist, wobei es gut wäre, da auch einen Minimalpreis pro Waffe zu vereinbaren, damit der Händler nicht an eine Spezl zu 1 € weiterverkauft. Aber das Inhaltliche sollt ggf von deinem Anwalt formuliert werden.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So wie ich das verstanden habe wollte er die Waffen selber veräußern. Da würde sich eine Absprache mit dem Händler anbieten das die Waffen für einen Betrag X zu Ihm in den Tresor umziehen, diese dann privat verkauft werden und der Händler dann die Waffe entsprechend herausgibt oder verschickt. 

Im Optimalfall macht man sowas auch schriftlich (muss ja kein hochoffizieller Vertrag sein, per email oder whatsapp reicht auch aus, nur das die Abmachung schriftlich belegt werden kann) und dann sollte es da über die Eigentumsverhältnisse keine Diskussion geben...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, er hat auch das geschrieben:

Jetzt hat mich mein Dealer davon in Kenntnis gesetzt, dass "unserer" Waffenbeauftragten die Inverwahrungnahme meiner Waffen durch den Händler  nicht genügt, und sie verlangt hat, dass MEINE

Waffen in den tatsächlichen Besitz des Waffenhändlers zu überbringen sind.

Igendeine Art von Vertrag sollte es sein, und wäre es nur ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.

 

Ich habe dabei folgendes gleichgesetzt: Dealer, Händler, Waffenhändler.

Da "Inverwahrungnahme" dem in Besitz nehmen gleichkommt, gehe ich davon aus, dass mit tatsächlichem Besitz dann der Eigentumsübergang auf den Händler gemeint ist. Es gibt viele, die Besitz nicht von Eigentum unterscheiden können. 

 

Ich bin kein Rechtsanwalt und will auch nicht den Anschein einer Rechtsberatung erwecken, deshalb "irgendeine Art von Verttrag" und der Hinweis auf den Anwalt. Überaupt kein Vertrag wäre quasi eine Schenkung, wobei auch hier ein Schenkungsvertrag sinnvoll sein könnte.

Die Anwälte hier im Forum haben anscheinend genug anderes zu tun, und geben halt keine zielführenden Hinweise.

Und ob es jetzt ein Troll ist oder nicht, spielt bei dem Thema keine Rolle.

Bearbeitet von ACR
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ACR

Postiv, hab ich ja erst kürzlich erwähnt, es gibt keinerlei seriöse Quelle, aber ob der vorgeblich erhellenden Zuschrift (von gerade eben) bezüglich "mein DEALER" und "unser WAFFENBEAUFTRAGTER", bezüglich dem BESITZ, nicht etwa dem EIGENTUM, an den Waffen, kann ich mich als Leser vor Spannung kaum halten.

 

Jedoch, es gibt erneut einen Dämpfer, denn es wird lediglich festgestellt "Igendeine Art von Vertrag sollte es sein", und das ist doch ein bischen arg dürftig.

 

Im Klartext heißt das: Es gibt nun doch wieder keine einzige vernünftige Info, Quelle oder Auskunftsperson.

 

Aber gut, dass wir erneut drüber geschrieben haben.

 

Ferryman

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb ACR:

Naja, er hat auch das geschrieben:

Jetzt hat mich mein Dealer davon in Kenntnis gesetzt, dass "unserer" Waffenbeauftragten die Inverwahrungnahme meiner Waffen durch den Händler  nicht genügt, und sie verlangt hat, dass MEINE

Waffen in den tatsächlichen Besitz des Waffenhändlers zu überbringen sind.

Igendeine Art von Vertrag sollte es sein, und wäre es nur ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.

 

Ich habe dabei folgendes gleichgesetzt: Dealer, Händler, Waffenhändler.

Da "Inverwahrungnahme" dem in Besitz nehmen gleichkommt, gehe ich davon aus, dass mit tatsächlichem Besitz dann der Eigentumsübergang auf den Händler gemeint ist. Es gibt viele, die Besitz nicht von Eigentum unterscheiden können. 

Das habe ich jetzt so nicht rausgelesen sondern ich hatte das so verstanden das die Waffen aktuell physikalisch beim Händler sind, in der Behördenakte aber noch auf den TE laufen und ebenfalls noch Eigentum des TE sind.

Nun verlangt die Behörde (der "Waffenbeauftragte") das die Waffen auch für die Behördenakte in den Besitz des Händlers wandern weil die WBK des TE geschreddert werden soll und darum nicht mehr in der Akte des TEs verbleiben können.

Rein waffenrechtlich und auch zivilrechtlich würde ich z.B. auch kein Problem sehen wenn der TE das Eigentum an den Waffen weiterhin behält (wenn er z.B. der Meinung ist das dies eine gute Wertanlage ist und die Preise deutlich steigen werden) und die Waffen damit für die nächsten 10 Jahre bei dem Händler einlagert (der dies gegen entsprechende Lagergebühren sicherlich auch machen wird).

Dieser Vorgang hat dann aber weiterhin keine Auswirkungen auf den zivilrechtlichen Aspekt des Eigentums und dann kommt folgendes zum Tragen:

vor 20 Stunden schrieb roland0849:

Deswegen habe ich sie ja auch bei meinem Waffenhändler (bis zum Verkauf DURCH MICH) in Verwahrung gegeben, bevor ich meine WBKs abgegeben habe. 

Darum mein Hinweis das man irgendein belegbaren Vertrag abschließt (Verträge müssen nicht schriftlich sein, auch eine mündliche Absprache und Handschlag kann zivilrechtlich ein Vertrag sein allerdings ist es sehr schwer im Streitfall vor Gericht dies zu belegen wenn es keine Aufzeichnungen egal welcher Art gibt) der besagt: Der Händler bekommt pro Waffe die Summe XY um die Waffen einzulagern, der TE verhöckert die Waffen auf eGun und im Verein und unterrichtet den Händler wer diese Waffe bekommt und der Händler kümmert sich dann um die Abwicklung/übergabe. Diese Aufzeichnung kann natürlich ein notariell beglaubigter Vertrag sein, dies wäre aber in meinen Augen "overdone" und ich würde darüber entweder einen formloses Schreiben aufsetzen den beide unterschreiben oder per email die absprache treffen die beide bestätigen oder ggf auch einfach per whatsapp und ein screenshot davon machen.

 

vor einer Stunde schrieb ACR:

deshalb "irgendeine Art von Verttrag" und der Hinweis auf den Anwalt. Überaupt kein Vertrag wäre quasi eine Schenkung, wobei auch hier ein Schenkungsvertrag sinnvoll sein könnte.

Ja, damit sind wir uns dann ja eigentlich einig, warum widersprechen wir uns dann? :) 

Wobei "überhaupt kein Vertrag" geht nicht, dies wurde sicherlich mindestens mündlich besprochen und ist damit rechtlich auch ein Vertrag wobei dabei es eben zu Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang kommen kann wenn plötzlich einer scholzt und der andere es nicht beweisen kann (Zeuge, heimliche Tonaufnahme die aber auch rechtlich wieder kritisch ist ;) )

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß im Moment nicht so recht, ist das jetzt wirklich Dummheit, oder Unwillen, oder wirklich gar Vorsatz?

 

Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum, speziell bei Waffen und Munition, bedarf keines Jurastudiums, ist eigentlich sogar elementarer Bestandteil der "Sachkunde", und konnte man bisher wohlwollend im Sinne des Forums einwenden, daß bisher nur alles missverstanden wurde, wir also leider alle NIX wissen, so wird die Sache immer "Bot-lastiger".

 

 @double16

"Facebook oder Twitter" - "... lach mich weg".

 

Es gibt bisher schlicht keine uns bekannten seriösen Quellen, so einfach ist das, es gibt keine direkte Quelle oder Person, die irgendwas von dieser "schrägen Erzählung" bestägtigt hat oder bestätigen könnte - oder?

 

Bezüglich des Tagesatzes (in EURO) argumentieren viele Foristen leider ohne jedes Fachwissen, denn der Tagessatz hängt nun mal vom per. Einkommen ab, die Anzahl der TS vom Vergehen, was von vielen hier aber scheinbar nicht realisiert wird.

 

Ich frage mich weshalb der Threadstarter keine Öffentlichkeit herstellt, wenn doch angeblich alles so ist wie dargestellt? Wenn er denn "Beweise" hat so wird er wohl kaum auf dem Scheiterhaufen landen. Und so stützt sich das alles wieder und NUR auf die verworrenenen Behauptungen des "Threadstarters".

 

Was bleibt also übrig?

NIX, außer das alles auf sehr wackligen Beinen steht, nix genaues wiss ma net, aber all die die uns böses wollen sind in Gerichten allgegenwärtig.

 

Wie wär´s wenn sich Waffen-Online, im Sinne der Glaubwürdigkeit, mal an Themen, Auswüchsen und Verfehlungen versucht die sich auch belegen, und in Folge bekämpfen, lassen?

 

Ferryman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zustimmung!

Tatsächlich wäre es mir recht, wenn es in WO überhaupt keine Politikthreads geben würde. 
Aber das ist wohl für die Einnahmenseite nicht zielführend. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Ferryman:

...

Was bleibt also übrig?

NIX, außer das alles auf sehr wackligen Beinen steht, nix genaues wiss ma net, aber all die die uns böses wollen sind in Gerichten allgegenwärtig....

Da meldet sich extra einer hier an um diese Geschichte zu erzählen und Rat zu holen :D  Ich denke das ist ein 3. oder 4. Account der benutzt wird um eine bestimmte Unterhaltung in Gang zu setzen.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

11 hours ago, Cannon Balls said:

Das bedeutet ja, daß man vor jede Beleidigung nur ein "ich bin der Meinung das..."  setzen muß, um es als singuläre Meinung und nicht als allgemeingültige Aussage zu kennzeichnen. 

 

Man könnte sich auch Beleidigungen egal in welch evasiver Form verkneifen und sich auf Sachargumente beschränken. Aber das reicht dann nicht um nachher groß Mimimi zu machen wenn man die Quittung bekommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.