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IGNORED

Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren


suerlänner

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vor 18 Minuten schrieb gunvlog:

Habe ich auch nicht geschrieben…..ich schrieb er hatte in Summe ca. 80 Waffenkombinationen…😉

 

was die Überlebensstrategie betrifft…….

 

wenn das Bedürfnisprinzip aufgeweicht oder gar abgeschafft werden würde, würde dies ggf. zu einem Mitgliederschwund in den Verbänden führen, da der Waffenbesitz nicht mehr and die Verbände und Vereine gebunden wäre, wie es jetzt der Fall ist.

 

Meine Güte, wie hat der DSB nur vor 1971/76 überlebet. Rätsel über Rätsel.

 

 

vor 18 Minuten schrieb gunvlog:

Diejenigen, die „nur“ Waffen besitzen wollen, hätten keinen Grund mehr im Verband und Verein zu bleiben.

Am Ende wären es nur noch diejenigen, die tatsächlich am Schießsport Interesse haben und auch Wettkämpfe schießen wollen, die überwiegend im Verein und Verband bleiben würden.

 

Oder diejenigen, die Ihre Waffen vllt auch mal schiessen wollen...

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

@gunvlogDer Level, auf dem das Bedürfnisprinzip jetzt in manchen Regionen Baden-Württembergs praktiziert wird, macht am Ende auch die Verbände kaputt. Ich glaube, das ist nun offensichtlich. 

 

Das ist vollkommen korrekt. aber am Ende selbstverschuldet.

 

Wir dürfen eines nicht vergessen, es war der DSB seinerzeit, der das Bedürfnisprinzip letztlich wollte und damit kam die Abhängigkeit der Mitglieder.

Frei nach dem Motto: "Willst Du eine scharfe Waffe, "musst" Du Mitglied bei uns im Verband und in einem der Vereine sein und wir entscheiden darüber, ob Du sie bekommst, oder nicht, also sei lieb zu uns!"

Damit haben die Verbände Macht erhalten, zuerst der DSB, dann kamen in den 70er Jahren die anderen Verbände dazu.

Warum sollten die Verbände ein Interesse daran haben, diese Macht aufzugeben? Sie wissen genau, wenn es das Bedürfnisprinzip nicht mehr gibt, oder die Verbände nicht mehr darüber entscheiden, ob ihre Mitglieder eine Waffe bekommen dürfen, oder nicht, dass sie keinen Grund mehr haben werden, Mitglied im Verein zu sein und damit nicht mehr im Verband.

Schießen kann man auch auf einem gewerblichen Stand á la Heusenstamm, Hit Point, MSZU und jede andere gewerbliche Anlage.

 

Also welchen Vorteil hätten die Verbände? Keinen!

Selbst bei der Gelben sind wir nun in diese Abhängigkeit gedrückt worden, da ab der 11 auf Gelb ein Bedürfnis beantragt werden muss.

 

Was die Nachweise angeht, hier wird es auf einen praktikablen Kompromiss hinauslaufen müssen, da das aktuelle Vorgehen immens viele Ressourcen in den Behörden aufwenden wird. Ungeachtet welche Gebühren hier erhoben werden (würden). Hinzu kämen die Ressourcen in den Verbänden, also im Ehrenamt, die so nicht mehr zu stemmen wären, auch mit Bezahlung.

Wie viel hauptamtliches Personal soll ein Landesverband denn vorhalten, um die Bescheinigungen zu bearbeiten, die auch noch mit Fristen belegt sind?

Wovon soll ein LV dass den bezahlen? Hier wäre die jeweilige Verbandsstruktur wieder ein Thema. Die Landesverbände des BDMP z.B. erheben keinen Mitgliedsbeitrag, sondern dieser wird an den Bundesverband entrichtet

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vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

@gunvlogDer Level, auf dem das Bedürfnisprinzip jetzt in manchen Regionen Baden-Württembergs praktiziert wird, macht am Ende auch die Verbände kaputt. Ich glaube, das ist nun offensichtlich. 

Welches Level denn?

 

Das man für jede ÜK Waffe eine Vereinmeisterschaft im Jahr schiessen muss? Himmelhergott, das ist ja furchtbar.

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Gerade eben schrieb gunvlog:

Wir dürfen eines nicht vergessen, es war der DSB seinerzeit, der das Bedürfnisprinzip letztlich wollte und damit kam die Abhängigkeit der Mitglieder.

 

Ja genau. Nicht vielleicht die SPD die das Waffengesetz wollte... neee das war der böse DSB. Drückt dir der Aluhut?

 

Und am Rande: vor 2002 hat der VEREIN bescheinigt. Nicht der Verband 

 

Gerade eben schrieb gunvlog:

Frei nach dem Motto: "Willst Du eine scharfe Waffe, "musst" Du Mitglied bei uns im Verband und in einem der Vereine sein und wir entscheiden darüber, ob Du sie bekommst, oder nicht, also sei lieb zu uns!"

 

Was für ein Bullshit. Seit 2020 gibt es klar definierte Regeln nach denen der Verband das Bedürfnis bescheinigen MUSS

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vor 1 Minute schrieb ASE:

 

Meine Güte, wie hat der DSB nur vor 1971/76 überlebet. Rätsel über Rätsel.

 

 

 

Oder diejenigen, die Ihre Waffen vllt auch mal schiessen wollen...

 

 

 

Ganz ehrlich, das war eine andere Zeit und eine andere Gesellschaft als die Wegwerfvollkaskogesellschaft von heute, die nur noch konsumieren aber nichts zurückgeben möchte, außer dem Mitgliedsbeitrag.

 

Diejenigen, die einfach nur Waffen besitzen und hin uns wieder damit schießen wollen, sind die, die keinen wirklichen Bedarf am Vereinsleben haben. Das ist nunmal so.

Das mag uns nicht gefallen, aber das ist Realität. Es wird doch immer wieder diskutiert und erwähnt, wie viele auf diese Bevormundungen reagieren, die in vielen Vereinen gelebt wird.

"Du musst erst mal "X" Monate mit der Lupi oder dem Luftgewehr schießen, bevor Du an die KK darfst!"

"Der Vorstand wird in der nächsten Sitzung über Deinen Bedürfnisantrag diskutieren und darüber entscheiden, ob wir ihm genehmigen, oder nicht!"

usw., usf.

Das spiel alles mit rein.

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vor 1 Minute schrieb gunvlog:

Diejenigen, die einfach nur Waffen besitzen und hin uns wieder damit schießen wollen, sind die, die keinen wirklichen Bedarf am Vereinsleben haben. Das ist nunmal so.

 

Ja die Schießstände können andere für die Warten und finanzieren, schon klar... Die Assis mag ich ganz besonders, Knarren für Tausende aber Spenden oder am ende Mitarbeiten beim Erhalt/Ausbau des Standes....da sind die ganz schnell weg.

 

vor 1 Minute schrieb gunvlog:

Das mag uns nicht gefallen, aber das ist Realität. Es wird doch immer wieder diskutiert und erwähnt, wie viele auf diese Bevormundungen reagieren, die in vielen Vereinen gelebt wird.

"Du musst erst mal "X" Monate mit der Lupi oder dem Luftgewehr schießen, bevor Du an die KK darfst!"

"Der Vorstand wird in der nächsten Sitzung über Deinen Bedürfnisantrag diskutieren und darüber entscheiden, ob wir ihm genehmigen, oder nicht!"

usw., usf.

 

Und wie viele Vereine sind das? Das sind Extrembeispiele die durch Wahlen schnell beseitigt wären.

Aber dafür müsste man dann mal was tun und nicht konsumieren. Selber schuld.

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vor 2 Minuten schrieb ASE:

 

Ja genau. Nicht vielleicht die SPD die das Waffengesetz wollte... neee das war der böse DSB. Drückt dir der Aluhut?

 

Und am Rande: vor 2002 hat der VEREIN bescheinigt. Nicht der Verband 

 

Was für ein Bullshit. Seit 2020 gibt es klar definierte Regeln nach denen der Verband das Bedürfnis bescheinigen MUSS

Eine Frage ASE, habe ich Dir irgendetwas getan? Habe ich Dich in irgendeiner Weise beleidigt oder persönlich angegangen oder warum glaubst mir gegenüber in einer ruhigen Diskussion einen solchen Ton an den Tag legen zu müssen?

 

Bleib doch mal locker.

 

Wenn Du das Vorgehen, wie es aktuell in Baden Württemberg gelebt wird und in NRW gefällt, ist das fein für Dich. Was mir mitgeteilt wurde, ist genau das Gegenteil von gut und alles cool, sondern die Maßnahmen und Vorgehensweisen von verschiedenen Waffenbehörden zielen hart auf die Reduzierung der Waffenbestände in privater Hand ab.

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vor 1 Minute schrieb ASE:

 

Ja die Schießstände können andere für die Warten und finanzieren, schon klar... Die Assis mag ich ganz besonders, Knarren für Tausende aber Spenden oder am ende Mitarbeiten beim Erhalt/Ausbau des Standes....da sind die ganz schnell weg.

 

 

Und wie viele Vereine sind das? Das sind Extrembeispiele die durch Wahlen schnell beseitigt wären.

Aber dafür müsste man dann mal was tun und nicht konsumieren. Selber schuld.

 

Sorry, auf einem gewerblichen Schießstand wie Heusenstamm und Co. bezahle ja genau dafür. Das sind eben keine Vereine, sondern gewerbliche Anlagen. Da gibt es im Regelfall keine Arbeitseinsätze für die Mieter. Das hat nicht wirklich etwas mit Assi zu tun.

Es gibt auch mittlerweile viele Schützenvereine, die ihre Anlagen an BDS Schießsportgruppen, SLGn des BDMP oder Schießgruppen der DSU vermieten. Da wird ein Mietzins entrichtet und der Mieter bezahl für die Nutzung. Umfang und Unterstützung wird vertraglich geregelt.

Wir sind mit unserer SLG auch eingemietet und haben dort einen Full Service. bedeutet, wir können und dürfen alles nutzen, außer Scheiben, was der Stand bietet. IPSC Ausrüstung, Fallplatten, etc.

Ist alles im Mietzins enthalten und müssen keine Arbeitseinsätze leisten.

 

Anders ist das in traditionellen Schützenvereinen und ihren Mitgliedern, die meist per Satzung zu Arbeitsstunden verpflichtet sind, diese aber sehr oft nicht leisten. Sehr oft wird auch die Strafzahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden nicht eingezogen, aus Angst die Mitglieder könnten austreten. Ja, das sind die wirklichen Assis....

 

Das sind mehr Vereine als man denkt. Diese aber bekommen kaum noch Nachwuchs und gehen sukzessive kaputt, sterben aus.

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vor 2 Minuten schrieb gunvlog:

Wenn Du das Vorgehen, wie es aktuell in Baden Württemberg gelebt wird und in NRW gefällt, ist das fein für Dich.

Das Vorgehen in BW entspricht in den meisten Fällen Recht und Gesetz. Das jetzt das große Bohei losbricht liegt daran, das 

 

a) die Behörden den  Coronawahnsinn +2 Jahre (2022, 2023) abgewartet haben um den Leuten gelegenheit zu geben das Bedürfnis zu erfüllen. Nach dem Gesetz hätte das schon früher kommen müssen, was jetzt nicht gerade für die Theorie von den bösen
      Behörden spricht...
 

b) Manche Leute es einfach icht einsehen wollen.  Ich habe mir in meinem Verein seit den Entwürfen 2019 den Mund fusselig geredet und die Finger wund  geschrieben damit auch noch der Letzte mehrfach informiert war was gefordert ist.

   Und jetzt gibt es Leute die nach erhalt des Behördenschreibens aufgeregt bei mir privat Sturm geklingelt habe weil sie nicht auf 4/6 Termine termine kommen.

 

Was zum Teufel war jetzt daran schwer? einmal im  Quartal auf den Schießstand?

 

 

vor 2 Minuten schrieb gunvlog:

 

Was mir mitgeteilt wurde, ist genau das Gegenteil von gut und alles cool,

 

Und hast du dir auch die Mühe gemacht das nachzuprüfen? Ich habe Leute erlebt die anfangen zu schmollen und alles Verkaufen wollen, weil sie Seite 2 des Behördenschreibens nicht gelesen haben, wo explizit auf die 10-Jahresregel verwiesen wurde.

Man fasst es nicht.

 

 

vor 2 Minuten schrieb gunvlog:

sondern die Maßnahmen und Vorgehensweisen von verschiedenen Waffenbehörden zielen hart auf die Reduzierung der Waffenbestände in privater Hand ab.

 

Nö, die zielen auf die Umsetzung eines Rechts ab, das seit 2020 Jahren in Kraft ist. Es ist übrigens 2024....

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vor 1 Minute schrieb ASE:

Das Vorgehen in BW entspricht in den meisten Fällen Recht und Gesetz. Das jetzt das große Bohei losbricht liegt daran, das 

 

a) die Behörden den  Coronawahnsinn +2 Jahre (2022, 2023) abgewartet haben um den Leuten gelegenheit zu geben das Bedürfnis zu erfüllen. Nach dem Gesetz hätte das schon früher kommen müssen, was jetzt nicht gerade für die Theorie von den bösen
      Behörden spricht...
 

b) Manche Leute es einfach icht einsehen wollen.  Ich habe mir in meinem Verein seit den Entwürfen 2019 den Mund fusselig geredet und die Finger wund  geschrieben damit auch noch der Letzte mehrfach informiert war was gefordert ist.

   Und jetzt gibt es Leute die nach erhalt des Behördenschreibens aufgeregt bei mir privat Sturm geklingelt habe weil sie nicht auf 4/6 Termine termine kommen.

 

Was zum Teufel war jetzt daran schwer? einmal im  Quartal auf den Schießstand?

 

 

 

Und hast du dir auch die Mühe gemacht das nachzuprüfen? Ich habe Leute erlebt die anfangen zu schmollen und alles Verkaufen wollen, weil sie Seite 2 des Behördenschreibens nicht gelesen haben, wo explizit auf die 10-Jahresregel verwiesen wurde.

Man fasst es nicht.

 

 

 

Nö, die zielen auf die Umsetzung eines Rechts ab, das seit 2020 Jahren in Kraft ist. Es ist übrigens 2024....

 

Richtig der Coronawahnsinn wo keiner geregelt dem Sport/Hobby nachgehen konnte.....

 

ja ich habe mir die Mühe gemacht...;-)

 

Nochmal, bleib doch bitte mal locker und geh nicht gleich auf Konfrontation.

Wir diskutieren hier ruhig

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vor 26 Minuten schrieb ASE:

 

Jemandem, der  behauptet hat, das getan zu haben und den Nachweis darüber schuldig geblieben ist.

Nein, ich habe das VGH Urteil mittlerweile schon genau gelesen. Die Teilnahme an 90 Wettkämpfen ist ihm ganz offiziell vom BDMP bestätigt worden. 

90 überregionale Wettkampfteilnahmen für 34 ÜK- Waffen, da müsstest doch selbst Du zufrieden sein :

 

"Mit E-Mail vom 04.09.2009 übersandte Herr ... vom Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. (BDMP) dem Landratsamt eine Bescheinigung vom 04.09.2009. Darin wurde die Mitgliedschaft des Klägers im BDMP, seine regelmäßige Teilnahme am Training der SLG ... und SLG ... und seine Teilnahme an 90 überregionalen Meisterschaften des BDMP Landesverbandes Baden-Württemberg in verschiedenen Kurz- und Langwaffendisziplinen bescheinigt. Der Kläger sei zudem als Landessportleiter mit der Durchführung der Schießleiterlehrgänge und der Waffensachkunde-Ausbildung/-Prüfung betraut, die mit seinen eigenen privaten Waffen durchgeführt werde."

 

Das Problem war, dass der BDMP  nicht bescheinigen konnte oder wollte, mit jeweils welcher Waffe und Seriennummer die Wettkampfteilnahme erfolgte! 

Da die Behörde auch etliche Wechselsysteme kassiert hat, sollte man künftig immer alle Seriennummern aller wesentlichen Teile aller Schützen in allen Ergebnislisten mit aufführen, das ist eine Konsequenz aus dem VGH Urteil!!! 

 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 7 Minuten schrieb ASE:

Und wie viele Vereine sind das? Das sind Extrembeispiele

 

 

Mit Verlaub -  das war im alten Jahrtausend gängige Praxis.

 

Auf dem Waffenantrag stand zusätzlich noch:

 

Schützenanzug vorhanden

 

Beim Kirchweihumzug mitgelaufen.........

 

 

Und Nein - die Betonköpfe konnten nicht so einfach abgewählt werden.

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vor 13 Minuten schrieb gunvlog:

.....Vorgehen, wie es aktuell in Baden Württemberg gelebt wird und in NRW....

Was mir mitgeteilt wurde, ist genau das Gegenteil von gut und alles cool, sondern die Maßnahmen und Vorgehensweisen von verschiedenen Waffenbehörden zielen hart auf die Reduzierung der Waffenbestände in privater Hand ab.

 

Das ist so etwas von klar.

Die fahren, indem sie im Nachhinein für den Weiterbesitz Bedürfnisanforderungen anwenden, die vorher so (und en detail) nicht bestanden, einen glasklaren "Abschmelzungskurs".

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vor 8 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

 

Das Problem war, dass der BDMP  nicht bescheinigen konnte oder wollte, mit jeweils welcher Waffe und Seriennummer die Wettkampfteilnahme erfolgte! 

Da die Behörde auch etliche Wechselsysteme kassiert hat, sollte man künftig immer alle Seriennummern aller wesentlichen Teile aller Schützen in allen Ergebnislisten mit aufführen, das ist eine Konsequenz aus dem VGH Urteil!!! 

 

 

 Genau das mache ich und empfehle ich auch jedem, auch wenn man mir es schon auf BDS-Meisterschaften ausreden wollte....

Wer schreibt, der blei(b)t.

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 4 Minuten schrieb qwertz:

 

 

Mit Verlaub -  das war im alten Jahrtausend gängige Praxis.

 

Jo. ist ja nur ein vierteljahrhundert her... Relevanz 

vor 4 Minuten schrieb qwertz:

 

Auf dem Waffenantrag stand zusätzlich noch:Schützenanzug vorhandenBeim Kirchweihumzug mitgelaufen.........

 Just NRW-Things.  Schonmal  das eigene Dorf verlassen?

 es gibt genug andere Vereine.

 

vor 4 Minuten schrieb qwertz:

 

Und Nein - die Betonköpfe konnten nicht so einfach abgewählt werden.

Doch. Satzung lesen

 

Klar wenn man selber nichts machen will wird es schwer

 

 

 

 

 

 

 

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vor 8 Minuten schrieb gunvlog:

 

 

ja ich habe mir die Mühe gemacht...;-)

 

 

 

Na dann stell mal die Behördenschreiben ein. Aufgrund von Hörensagen brauchen wir hier nicht die große Behördlesverschwörung diskutieren

 

 

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vor 22 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Das Problem war, dass der BDMP  nicht bescheinigen konnte oder wollte, mit jeweils welcher Waffe und Seriennummer die Wettkampfteilnahme erfolgte! 

 

 

Das BDMP Schießbuch sieht ja eine Menge an Eintragungen vor. Waffe, Kaliber... alles da bei  dem, der es führt. Auch die Wettkampf-Ergebnislisten lassen sich ja mühelos beibringen.

Aber ich habe keine Landesmeisterschaft (BDMP) erlebt, auf der Waffe + Seriennummer notiert bzw. bescheinigt wurden. 

 

Als Schütze gebe ich selbst an, dass ich wann welche Disziplin mit welcher meiner Waffen geschossen habe.

Wer jedoch behördenseitig jetzt, d.h. rückwirkend bezogen auf Wettkämpfe der Vergangenheit, darauf herumreitet, dass entsprechende Einzelbelege beigebracht werden müssen - hat m.E. das klare Ziel, dass die Schützen die Anforderungen eben nicht  beibringen.

 

Nochmal: Im allgemeinen Empfängerhorizont der Schießsportler, sowie von Behördenseite, war vor und seit vielen Jahren schlicht und ergreifend die Anforderung, dass dieser "an Wettkämpfen teilgenommen haben" musste.

Kein Einzelwaffenbezug, kein Einzelnachweis via Waffen-Id.-Nr. - das sind Interpretationen und Ausgestaltungen, die wir in jüngster Zeit bekommen haben. 

Teils via Verwaltungsgerichten (die, wie gesagt, ersichtlich nicht "im luftleeren Raum" urteilen), teils von landes-ministerieller bzw. Behördenseite.

 

Man kann das nun alles, selbst in der heftigsten Anwendungsform, okay oder gar ganz toll, und "selbstverständlich" finden... Für mich ist die Zielrichtung hier komplett klar; Abschmelzen der Bestände via mehrfach verschärften landesrechtlichen WaffG-Vollzug. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 12 Minuten schrieb Friedrich Gepperth:

 

Zitat:

"Diese zusätzlichen Überprüfungen bezüglich des sportlichen Einsatzes der ÜberKontingentswaffen stellen ohne jeden Sicherheitsgewinn eine völlig überflüssige und extreme zusätzliche Belastung der Waffenbehörden, der Verbände und der Vereine dar."

 

Genau das.

Weil damit ein Riesenwirbel veranstaltet wird, den die unteren Behörden und die Sportverbände auszubaden haben, und der gezielt auf eine große Zahl der Besitzer von ÜK-Waffen vergrämend wirkt. 

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vor 2 Minuten schrieb Friedrich Gepperth:

 

 

 

 

Zitat

Es entzieht sich unserer Kenntnis, warum die Gliederung des § 14 offensichtlich fehlerhaft und gegen den Willen des Gesetzgebers vorgenommen wurde.

Wenn nun der Hinweis erfolgt, dass das Gesetz und entsprechend auch der § 14 Abs.4 in der vorliegenden Form vom Bundestag beschlossen wurde und entsprechend so zu gelten habe, so ist es natürlich grundsätzlich richtig.

 

 

@Friedrich Gepperth Der Wille des Gesetzgebers ist dar Gesetzesentwurf, welcher beschlossen wurde. so ist das nunmal.

 

Zitat

 

 

Allerdings sind wir der festen Überzeugung, dass die Gesetzgebung nicht in angemessener Form erfolgt ist. Wir waren im Kontakt mit verschiedenen Bundestagsabgeordneten, die im parlamentarischen Verfahren federführend mit der
Sache vertraut waren.

 

Keiner dieser Abgeordnete hat vor Verabschiedung im Bundestag eine komplette neue Fassung des § 14 - und übrigens auch nicht von den anderen neuen Paragrafen - in Form einer Synopse erhalten, so dass in übersichtlicher
Weise erkennbar gewesen wäre, welche Auswirkungen die einzelnen Änderungen im Gesamtzusammenhang darstellten.

 

Ah und keiner der mit 10000€ netto Entschädigten war in der Lage sich selbst oder durch seine vom Steuerzahler finanzierten Mitarbeiter eine konsolidierte Fassung zu basteln, durchzulesen und zu begreifen was da steht?

Also ich habe dafür  vllt  90 Minuten gebraucht,  die Entwürfe waren öffentlich.....

 

 

 

Zitat

Dabei muss auch beachtet werden, dass die letzten Änderungen teilweise nur wenige Tage vor der dritten Lesung in recht hektischer Manier vorgenommen wurden. Dabei bleibt bis zuletzt immer die
Fachabteilung des Bundesinnenministeriums federführend. Es wird dann imparlamentarischen Verfahren ausschließlich über Änderungen abgestimmt.

  

90 Minuten. 90 Minuten habe ich gebraucht und denen haben mehrere Tage nicht gereicht. Womit waren die stattdessen beschäftigt? 

 

 

Und das sind ohnehin alles faule Ausreden und Rosstäuscherei:

Das  3. WaffRÄndG wurde am 17.2.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 4.3. also über 2 Wochen später wurde die Beschlussempfehlung für das  LuftSiPVG  veröffentlicht, welche  in Artikel 8 Änderungen am 3. WaffRÄndG enthielt worüber am 5.3 abgestimmt wurde.

https://dip.bundestag.de/vorgang/.../255224

 

Es wäre also genug Zeit gewesen die Änderungen einzubringen nachdem man 2 Wochen zeit hatte zu Begreifen, was man da beschlossen hat.

 

Aber es sind wie gesagt Ausreden. Bereits der Entwurf vom 9.10.2019, also über 2 Monate früher, enthielt ebenfalls nichts davon, das §14 Abs 4 mit der darin bereits enthaltenen 10-Jahresregel auf Überkontingent anzuwenden sei. Ganz im Gegenenteil: In der konsolidierten Fassung des Absatzes 5 dieses Entwurfes, die denn armen Parlamentariern wohl auch nicht vorgelegen hat, mir hingegen schon, findet sich obendrein das, was das IM-BW gerne gehabt hätte, die Bezugnahme auf 12/18 mit jeder Waffe zusätzlich für Überkontingent: (rot: Unterschied zur gültigen Fassung)

 

Zitat

Ein Bedürfnis von Sportschützen nach nach den Absätzen 2 bis 4 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des der Absätze 2 und 3 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

 

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

 

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

 

 

 

@Friedrich Gepperth und jetzt stellen sich deine Parlamentarier hin und behaupten  das sie von nichts gewusst haben wollen  und das alles gegen ihren Willen entschieden worden sei. 

 

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vor einer Stunde schrieb ASE:

Das man für jede ÜK Waffe eine Vereinmeisterschaft im Jahr schiessen muss? Himmelhergott, das ist ja furchtbar.

Das wäre wohl für die wenigsten ein Problem.

Problematisch ist für viele die ZUSÄTZLICHE Forderung nach 12/18 pro Jahr für JEDE ÜK, 2 Jahre rückwirkend!

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vor 10 Minuten schrieb Andor:

 

Problematisch ist für viele die ZUSÄTZLICHE Forderung nach 12/18 pro Jahr für JEDE ÜK, 2 Jahre rückwirkend!

 

Die Ausweislich des §14 rechtswidrig ist und  von den Verbänden nicht beachtet werden muss.

 

Meine Güte, das IM BW legt den in seinen Vollzugshinweisen mit seinem "Verweisungsfehler"-Geschwurbel den Ball auf den  Verwaltungsgerichtlichen 11m Punkt und nimmt en Torwart raus.

Es tut ja nicht mal so, als wäre §14 Abs. 5 irgendwie so auszulegen, sondern schreibt offen, das man  Bedürfnisbescheinigungen fordern solle  nach einer Rechtslage, die nicht existiert  weil  der Gesetzgeber einen Fehler gemacht habe und man deswegen einfach, wie ich oben dargelegt habe, nach dem   Entwurf vom 9.10.2020 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913839.pdf Seite 9) zu verfahren gedenke.

 

Also nach einem Entwurf, der nicht angenommen wurde, weil nicht mal über ihn abgestimmt wurde. 

 

Verfassungsrechtliche Clownswelt .

 

Bearbeitet von ASE
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Ich glaube, es sollten hier nicht so große Töne gespuckt werden, dass man das hätte alles schon sehen und wissen müssen. Zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und dem Urteil der Herren Richter in Stuttgart lagen einige Monate. Bis zu diesem Urteil gingen sämtliche Behörden in Deutschland davon aus, dass ist keine Unterscheidung zwischen Kontingents und über Kontingents Waffen gibt.

Und soweit ich weiß, wird in 13 von 16 Bundesländern immer noch keine Unterscheidung zwischen Kontingent und über Kontingentwaffen bei der Prüfung des Bedürfnisse zum weiteren Besitz gemacht.

Ich bin gerade dabei eine lange Liste des totalen Versagens des FWR aufzuschreiben :rtfm:. Dazu gehört ja auch dass wir wohl als einzige (vor allem der BDS) die absolute Brisanz der §§ 4 und 14 des ersten Entwurfs zur Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie erkannt haben und dagegen anschrieben. Das war lange Zeit ziemlich sinnlos und soweit ich weiß, hat erst mal mein Schreiben vom 23. Oktober 2019 einiges bewirkt, weil es den tatsächlichen Sachverhalt ungeschminkt dargestellt hat. Man kann das glaube ich irgendwo in WO auch finden.

Das Urteil des VGH Stuttgart Ist schon sehr sonderbar vor allem die Anmaßung, dass man sich in dem Prozess zu einem Gesetz äußert, das gar nicht Gegenstand des Verfahrens war. Der Prozess wurde nach der alten Gesetzeslage geführt. Da gab es verschiedene Urteile insbesondere vom VGH Hessen, mit jeder Waffe 18/12 mal. Also auch ziemlich **********.

Da meine Tastatur hin ist und ich nur mit der Diktierfunktion von Word schreiben kann, belasse ich es dabei, werde aber über die ganze Sache des Paragraphen 14 und des Paragraphen 4 in dem Entwurf von Anfang 2019 nochmals zurückkommen.

Und übrigens stellt sich kein Parlamentarier hin und behauptet irgendwas. Im Moment interessiert der ganze Mist der in Baden-Württemberg mit dem Paragraphen 14 passiert niemanden im Bundestag. Zumindest nicht dass ich davon wüsste.

 

Friedrich Gepperth

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vor 12 Minuten schrieb Friedrich Gepperth:

ich glaube, es sollten hier nicht so große Töne gespuckt werden, dass man das hätte alles schon sehen und wissen müssen

 

Danke @Friedrich Gepperth für die Info und die klaren Worte - denn es ist immer das generelle Grundproblem, alle sind hinterher ungeheuer schlau. Das war schon immer so und scheinbar lernt niemand daraus.

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