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IGNORED

Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren


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Geschrieben (bearbeitet)

Dieser Winkelsdorf hat doch eine Sachverständigen WBK ?!

Das muss doch dann ganz einfach dranzukommen sein, also quasie ohne echtes Fachwissen, ohne Prüfung.

 

Wie gestaltet sich so ein Antrag auf Sachverständigen WBK?
Und was darf der alles Kaufen und wie oder wer trägt da was ein?

 

 

Bearbeitet von Albertskauf
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb CZM52:

nö, nennt sich Datenschutz

 

... dann könnte es ja passieren, dass eine Waffe an einen Unberechtigten gelangt mit Wissen der Behörde erfolgt.

Bearbeitet von Albertskauf
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb CZM52:

nö, nennt sich Datenschutz

 

Kommt auf die Frage an.

Die Antwort der Frage: "was darf der Herr XY alles kaufen" ist sicherlich anders zu werten als die Frage: "Herr XY möchte von mir eine halbautomatische Pistole im Kaliber 9x19 kaufen, haben sie Einwände dagegen das ich sie ihm überlasse?".

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Albertskauf:

Wie gestaltet sich so ein Antrag auf Sachverständigen WBK?
Und was darf der alles Kaufen und wie oder wer trägt da was ein?

Frag doch mal den Leider der Waffenbehörde, bei der Du das Praktikum machst. Zudem empfiehlt sich ein Studium von WaffG, AWaffV und WaffVwV. 

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Albertskauf:

Dieser Winkelsdorf hat doch eine Sachverständigen WBK ?!

Das muss doch dann ganz einfach dranzukommen sein, also quasie ohne echtes Fachwissen, ohne Prüfung.

 

Lars, bist Du's?

 

Das würde einiges erklären...

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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb JuergenG:

ein Studium von WaffG, AWaffV und WaffVwV. 

 

Hast du überhaupt eine Ahnung, wie dick diese Bücher sind und wie klein alles geschrieben ist und das alles ohne Bebilderung. Also, da bin ich raus.

 

PS: Und übrigens hat von meinen Kollegen, noch nie einer wirklich da rein geguckt, obwoh das jedes Jahr neu ins Regal gestellt wird.
Die entscheiden nämlich alles so aus dem Kopf raus.

 

Warum soll ich das dann machen. Wozu gibt es denn das WO, wenn man hier nicht fragen soll.
Und dann wundert ihr euch, warum nichts richtig genehmigt wird.

 

  

 

 

 

Bearbeitet von Albertskauf
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Albertskauf:

PS: Falls komische Fragen aufkommen; Ich bin kein Waffenbesitzer. Mache aber ein Praktikum bei einer Waffenbehörde, die mir meine Fragen nicht beantworten können.    

Du machst ein Praktikum bei einer Waffenbehörde, die dir diese relativ einfachen Sachverhalte nicht erklären kann?

Sorry, ich glaube dir kein Wort.

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Geschrieben

Es ist ein bisschen schade, dass dieses an sich sehr wichtige Thema nun in's Trollige abgleitet. Praktikant Albert ist hier gut bedient worden...

 

Überkontingente und deren dauerhafter Bedürfnisnachweis ist ein Thema, das ungemein spannend ist.

Der unselige Satz "so wenig Waffen wie möglich" steht nicht im Grundgesetz, sondern eigentlich nur in irgendeiner  Präambel zu einer der Waffenrechtsverschärfungen.

Dieser Satz muss auch nicht wegen EU-Vorgaben so gnadenlos ausgelebt werden, wie es momentan auch in der Judikative geschieht.

Mit einer gut aufgestellten Lobby müsste dieser Satz eigentlich angreifbar/korrigierbar sein.

 

Trotzdem mal ein paar Detailfragen:

Wie ist es, wenn eine gemeinsame  WBK existiert oder mehrere Berechtigte für eine Waffe eingetragen sind? Genügt es dann, wenn einer der Berechtigten einen Wettkampf nachweist - oder müssen ALLE Berechtigten ran?

Wie ist es, wenn z.B. eine halbautomatische KK-Waffe angeschafft wurde, weil man seine Kinder damit trainieren lassen wollte? Das läuft in der Praxis doch über das elterliche Kontigent, da Kinder nunmal idR "nicht berechtigt" sein können, solange sie <18 sind.

Reicht es dann, wenn die Kinder Wettkämpfe geschossen haben, oder müssen die Eltern als formal Berechtigte auch noch jeweils ran?

Ist der Bedürfnisnachweis in erster Linie Waffen-bezogen (solange die Waffe für Wettkämpüfe genutzt wird, muss sie nicht abgegeben werden) oder Besitzer-bezogen (nur Wettkämpfe des formalen Besitzerssind relevant)?

 

Inwiefern ist das Bedürfnis auch nach >10 Jahren noch Verbands- oder Disziplinen-bezogen? Wenn z.B. eine Dienstpistole aus der Dienstpistolenliste rausfällt (z.B. die Glock 17L), muss dann ein neues Bedürfnis für eine andere Disziplin oder einen anderen Verband erbracht werden - oder reichen einfach andere Wettkämpfe aus?

 

Oftmals wurde eine Überkontingentwaffe angeschafft, die faktisch auch als Ersatzwaffe dient. Gibt es hier "Umwidmungen"/angepasste Bedürfnisbescheinigungen, die erleichternd für die Schützen wären (eine Ersatzwaffe braucht keinen WK-Nachweis)?

 

Wäre es nicht sachgerechter, von einem Schützen mit 6 Halbautomaten und 4 Kurzwaffen zu verlangen, dass für die über dem Kontinget liegende Anzahl an Waffen jeweils 1 Wettkampfnachweis erfolgen muss - in dem Fall also nach Wahl des Schützen Wettkampfnachweis für 3 seiner 6 Halbautomaten und für 2 seiner 4 Kurzwaffen?

 

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Es ist ein bisschen schade, dass dieses an sich sehr wichtige Thema nun in's Trollige abgleitet. Praktikant Albert ist hier gut bedient worden...

 

"Praktikant" Albert hat selber zugegeben, dass er zu faul zum Selber nachlesen war....Halt nein, war ja zu klein geschrieben, die Bücher zu schwer zu halten und das alles ohne Bilder....

Albert hat ja leider auch kein Internet...oh, wailt....

Und wer jetzt darauf hinweist, dass das alles vorne und hinten stinkt, ist der Troll? Echt jetzt?

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wie ist es, wenn z.B. eine halbautomatische KK-Waffe angeschafft wurde, weil man seine Kinder damit trainieren lassen wollte? Das läuft in der Praxis doch über das elterliche Kontigent, da Kinder nunmal idR "nicht berechtigt" sein können, solange sie <18 sind.

Reicht es dann, wenn die Kinder Wettkämpfe geschossen haben, oder müssen die Eltern als formal Berechtigte auch noch jeweils ran?

 

Zumindest das ist einfach, logisch und sinnvoll geregelt:

 

Derjenige der in der WBK als Besitzer der Waffe angegeben ist muß das Bedürfnis für den Erwerb und den fortdauernden Besitz nachweisen. Wer denn auch sonst? Wenn die Waffe für den Nachwuchs ist, dann muß sie eben in einer WBK stehen, die das entsprechende Kind als Besitzer nennt. Ist die Waffe im Besitz des Kindes, muß dieses alle Voraussetzungen für Erwerb und Besitz erfüllen. Ist die Waffe im Besitz eines Elternteils, dann muß dieses alle Voraussetzungen für Erwerb und Besitz erfüllen.

 

Das deutsche Waffenrecht kennt keine Stellvertreterbesitzer.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Fyodor:

Derjenige der in der WBK als Besitzer der Waffe angegeben ist muß das Bedürfnis für den Erwerb und den fortdauernden Besitz nachweisen. Wer denn auch sonst? Wenn die Waffe für den Nachwuchs ist, dann muß sie eben in einer WBK stehen, die das entsprechende Kind als Besitzer nennt. Ist die Waffe im Besitz des Kindes, muß dieses alle Voraussetzungen für Erwerb und Besitz erfüllen.

Du kannst vielleicht einme Ausnahmegenehmigung zum KK-Schiessen  ab 12 bekommen, aber sicher keine Kinder-WBK. Sowas kennt das Deutsche Waffenrecht halöt auch nicht.

Und wenn es mehrere Berechtigte/gemeinsame WBK gibt, dann iost auch die Frage, ob jetzt jeder der Berechtigten einen Wettkampfnachweis liefern muss oder sonst als Mitberechtigter wieder ausgetragen wird.

Also hier sehe ich schon Doiskussionsbedarf.

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Du kannst vielleicht einme Ausnahmegenehmigung zum KK-Schiessen  ab 12 bekommen, aber sicher keine Kinder-WBK. Sowas kennt das Deutsche Waffenrecht halöt auch nicht.

Bundeskader des DSB können auch minderjährig (z.B. mit 17) bereits eine WBK für ihre Sportpistole bekommen.
Ist nicht ganz trivial, aber ich habe eine solche plus zugehörigem EFWP bereits in meinen eigenen Händen gehabt.

 

Für den institutionellen Leistungssport gibt es Ausnahmen. Allerdings nicht für jedermann und jedeskind.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Schwarzwälder:

aber sicher keine Kinder-WBK. Sowas kennt das Deutsche Waffenrecht halöt auch nicht.

Dann kennst Du die Antwort ja.

 

Den Unsinn mit mehreren Besitzern würde ich sonst aus verschiedenen Gründen nicht machen, das ist einer davon.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Den Unsinn mit mehreren Besitzern würde ich sonst aus verschiedenen Gründen nicht machen, ...

Dieser "Unsinn" hat zu früheren Zeiten durchaus Sinn gemacht, denn ganz früher war die gemeinsame Lagerung der Waffen noch nicht eindeutig geregelt und da standen dann für ein Ehepaar als Anfänger 2 Waffenschränke zur Debatte (ich rede jetzt über WaffG alt vor 2003, aber auch die ersten Jahre WaffG neu ab 2003).

Auch für Vereins-WBKs wird es dann wohl in Zukunft einen dauerhaften Bedürfnisnachweis geben, so fürchte ich.

Es heißt ja eigentlich nicht "So wenig Waffenbesitzer wie möglich...", sondern "So wenig Waffen wie möglich..." (in privater Hand).

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Albertskauf:

Warum soll ich das dann machen. Wozu gibt es denn das WO, wenn man hier nicht fragen soll.
Und dann wundert ihr euch, warum nichts richtig genehmigt wird.

 

Hoffentlich genehmigen Sie nie etwas was Sachverstand benötigt🙏

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