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IGNORED

Jäger & Sportschütze - Kurzwaffenerwerb


JanSolo

Empfohlene Beiträge

Folgende Situation:

 

Ich bin Jäger und besitze eine KW der Firma X, Typ Y in Z mm.

 

Jetzt habe ich mit dem sportlichen Schießen im BDMP angefangen. Ich schieße dort eine Kurzwaffendisziplin A in der ich "technisch" meine eigene Kurzwaffe einsetzen könnte. Meine zuständige Waffenbehörde hat mir aber auf Anfrage mitgeteilt, dass ich meine eigene Kurzwaffe nicht zum sportlichen Schießen verwenden darf, da dies nicht vom "Bedürfnis umfassten Zweck" abgedeckt ist. Ich trainiere also die Disziplin A im BDMP mit einer Leihwaffe des Vereins.

 

Inzwischen habe ich auch Interesse am dynamischen Schießen im BDS. Auch dort könnte ich "technisch gesehen" meine eigene Kurzwaffe (Jagd) einsetzen, darf das aber aus oben genannten Gründen nicht. Also Leihwaffe vom Verein für das Trainieren der Disziplin B im BDS.

 

Sind dann später die Voraussetzungen nach §14 WaffG erfüllt, könnte ich jeweils einen Antrag auf ein Bedürfnis für die oben genannten Disziplinen beim BDMP und beim BDS stellen und über den üblichen Weg (Voreintrag in WBK usw.)  jeweils eine Kurzwaffe der Firma X, Typ Y in Z mm erwerben.

 

Ich hätte dann drei dieser Kurzwaffen. Gleicher Hersteller, gleicher Typ, gleiches Kaliber.

 

Das ist NICHT das, was ich anstrebe, aber so wie ich meine Behörde verstanden habe ist es der legale Weg.

 

Ich weiß, dass die Auffassung meiner zuständigen Waffenbehörde in anderen Bundesländern oder Ämtern diametral gesehen wird. Es ist aber nicht mein Anliegen darüber hier zu diskutieren. Ich sehe das als zu akzeptierende Gegebenheit an, mit der pragmatisch umzugehen ist.

 

Ich frage die wissende Leserschaft nur, ob meine oben beschriebene Vorgehensweise so "richtig" und WaffG konform ist. Ich möchte mich erst einmal hier informieren, bevor ich die Waffenbehörde mit meinem Anliegen "aufscheuche".

 

Ich danke euch für sachdienliche Hinweise.

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Wenn die erste beantragte Waffe in beiden sportlichen Disziplinen zugelassen ist wirst du die zweite wahrscheinlich nicht bekommen, denn auch für unterschiedliche Disziplinen ist es grundsätzlich das selbe Bedürfnis "Schießsport".

Wie deine Behörde damit umgeht, und ob ihr das auffällt ist ein anderes Thema.

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vor 33 Minuten schrieb JanSolo:

Meine zuständige Waffenbehörde hat mir aber auf Anfrage mitgeteilt, dass ich meine eigene Kurzwaffe nicht zum sportlichen Schießen verwenden darf, da dies nicht vom "Bedürfnis umfassten Zweck" abgedeckt ist.

Auf die Idee, meine Waffenbehörde so etwas zu fragen, wäre ich alleine nie drauf gekommen. :confused:

Bei uns das Gegenteil, als ich eine jagdliche Kurzwaffe beantragt habe, wollten die mir erstmal meine beiden 6"-Sportrevolver (.22 und .357) auf mein jagdliches Kontingent anrechnen. :lol:

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51 minutes ago, JanSolo said:

Ich frage die wissende Leserschaft nur, ob meine oben beschriebene Vorgehensweise so "richtig" und WaffG konform ist. Ich möchte mich erst einmal hier informieren, bevor ich die Waffenbehörde mit meinem Anliegen "aufscheuche".

Ist doch super, ich bin mir ziemlich sicher, dass es für die gewünschten BDMP/BDS Disziplinen bessere Waffen als deine KW der Firma X, Typ Y in Z mm gibt. Je mehr Waffen im Volk um so besser.

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59 minutes ago, JanSolo said:

Ich hätte dann drei dieser Kurzwaffen. Gleicher Hersteller, gleicher Typ, gleiches Kaliber.

 

Das ist NICHT das, was ich anstrebe, aber so wie ich meine Behörde verstanden habe ist es der legale Weg.

Steht das nicht dem Grundsatz "so wenig Waffen unters Volk wie nötig" entgegen? Mir war gar nicht bewusst, dass das Bedürfnisprinzip dann bei den Ämtern Vorrang hat. 

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vor 18 Minuten schrieb schmok:

Steht das nicht dem Grundsatz "so wenig Waffen unters Volk wie nötig" entgegen?

Eigentlich schon, aber die Bedürfnisbindung ist im Gegensatz dazu ein tatsächlich im Gesetz verankterter "Grundsatz". Je nach Land und Behörde wird das entsprechend unterschiedlich gehandhabt.

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vor einer Stunde schrieb JanSolo:

Folgende Situation:

 

Ich bin Jäger und besitze eine KW der Firma X, Typ Y in Z mm.

 

Jetzt habe ich mit dem sportlichen Schießen im BDMP angefangen. Ich schieße dort eine Kurzwaffendisziplin A in der ich "technisch" meine eigene Kurzwaffe einsetzen könnte. Meine zuständige Waffenbehörde hat mir aber auf Anfrage mitgeteilt, dass ich meine eigene Kurzwaffe nicht zum sportlichen Schießen verwenden darf, da dies nicht vom "Bedürfnis umfassten Zweck" abgedeckt ist. Ich trainiere also die Disziplin A im BDMP mit einer Leihwaffe des Vereins.

..

 

Ich danke euch für sachdienliche Hinweise.


In so einem Fall würde ich mich hilfesuchend an den nächsten Justiziar des BDMP wenden.... !

W e n n nötig:

- Antrag auf Erweiterung des Bedürfnisses stellen (Begründung: Du willst keine weitere KW erwerben!)
- Bescheid abwarten

- falls nötig, gegen diesen Bescheid vorgehen

- bis dahin eben mit der Leihwaffe weiter sporteln....

Zu solchen Dingen kommt es ja nur, weil sich Niemand dagegen wehrt !

 

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Man muss halt aufpassen, was man sich wünscht.

 

Entweder man will jagdliche Waffen sportlich nutzen, dann gibts aber auch keine Bedürfnisse mehr für weitere Sportwaffen, wenn auch eine Jagdwaffe eingesetzt werden könnte. Ob die Jagdwaffe dann das richtige Werkzeug ist um auf dem Treppchen zu stehen darf in vielen Fällen bezweifelt werden.

Oder man trennt beides strikt, kauft unter Umständen doppelt, hat aber immer das richtige Werkzeug zur Hand.

 

Eine Mischung aus beidem wäre ideal (gemische Verwendung zulässig, aber nicht zwingend), wird sich aber kaum verargumentieren lassen.

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Es ist aber auch eine furchtbare Vorstellung alles doppelt zu besitzen....

Also 4 Kw anstelle von 2 Kw Regelkontingent, man das würde mich echt ärgern.....

Ansonsten mach das wie Zipfelchen vorschlägt

KLAGEN,Klagen,Klagen

am besten bis vors Verfassungsgericht

- die Verbände werden Dir sicherlich unterstützend zur Seite stehen

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25 minutes ago, pulvernase said:

Man muss halt aufpassen, was man sich wünscht.

 

Entweder man will jagdliche Waffen sportlich nutzen, dann gibts aber auch keine Bedürfnisse mehr für weitere Sportwaffen, wenn auch eine Jagdwaffe eingesetzt werden könnte. Ob die Jagdwaffe dann das richtige Werkzeug ist um auf dem Treppchen zu stehen darf in vielen Fällen bezweifelt werden.

Oder man trennt beides strikt, kauft unter Umständen doppelt, hat aber immer das richtige Werkzeug zur Hand.

 

Eine Mischung aus beidem wäre ideal (gemische Verwendung zulässig, aber nicht zwingend), wird sich aber kaum verargumentieren lassen.

Die Frage ist doch auch, darf ich als Jäger nicht mit meiner Waffe aufn öffentlichen Stand bspw. mal 25m Präzi schießen?! Auch Jagdlich brauch ich doch Training. Dass ich mit der Waffe dann nicht auffer LM rumjuckeln sollte, dürfte klar sein.

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vor 12 Minuten schrieb schmok:

darf ich als Jäger nicht mit meiner Waffe aufn öffentlichen Stand bspw. mal 25m Präzi schießen?! Auch Jagdlich brauch ich doch Training.

 

Das! ist genau die Frage.

Auch mit meinen Jagdwaffen muss ich im Training bleiben.

 

vor 13 Minuten schrieb schmok:

Dass ich mit der Waffe dann nicht auffer LM rumjuckeln sollte, dürfte klar sein.

 

Nun, ich glaube, ich bin kein Schlumpschütze, aber dass ich mit meinem .357er Snubby bis zur LM käme, hielte ich dann doch für ausgeschlossen.

 

 

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vor 3 Minuten schrieb rwlturtle:

darf ich als Jäger nicht mit meiner Waffe aufn öffentlichen Stand bspw. mal 25m Präzi schießen?! Auch Jagdlich brauch ich doch Training.

Klar darfst du das, das ist dann halt jagdliches Übungsschießen. Da darfst du sogar noch viel mehr als der Normalschütze darf.

 

Aber nach BDMP-Sportordnung (mit Schießleiter und Lametta und Täterä) auf einem Wettkampf siehts dann anders aus. Da gab es ja in BaWü mal Ärger für Jäger, die mit ihren kurzen Snubbys die 1500 geschossen haben...

Inzwischen ist das in BaWü allerdings durch das Ministerium geklärt, hilft dem TO aber nur wenn er auch in BaWü leben sollte.

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Die Behörde handhabt das ganz klar so: kein Schießen von sportlichen Disziplinen mit einer Waffe, die "auf Bedürfnis Jagd" erworben wurde. Behörde droht Starfanzeige und sofortigen Verlust der Zuverlässigkeit bei Widerhandlung an.

 

Und nein, ich hab dort keine schlafenden Hunde geweckt, denn diese Frage wird hier im Landkreis zwischen Vereinen und Behörden seit Jahren kontrovers diskutiert. Unter anderem auch mit Hinweis auf konträre Regelungen in anderen Bundesländern, diese würden eben rechtswidrig entscheiden.

 

Jetzt kann man natürlich sagen: "Halt dich ans 11. Gebot: 'Lass dich nicht erwischen!", aber das kommt nicht infrage. Außerdem habe ich schon zu viele schlechte Erfahrungen z.B. bei Polizeikontrollen gemacht. Und auch nicht jeder Kamerad im Schützenverein ist integer und wohlgesonnen. Da wird dann schon mal "Meldung gemacht". Das gleiche gilt für manche Jäger.

 

Es wird dann wohl daraus hinaus laufen, dass ich auf Dauer zwei identische Kurzwaffen erwerben werde und die eine sportlich und die andere jagdlich nutzen werde.

 

Vielleicht kann man ja identische Seriennummern erhalten...:lol:

 

 

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vor 14 Minuten schrieb JanSolo:

Die Behörde handhabt das ganz klar so: kein Schießen von sportlichen Disziplinen mit einer Waffe, die "auf Bedürfnis Jagd" erworben wurde. Behörde droht Starfanzeige und sofortigen Verlust der Zuverlässigkeit bei Widerhandlung an.

 

 

Ich weiß zwar nicht, wo die sich das mit der "Straftat" her-fabulieren... Allerdings kommt es durchaus vor (und ist übel genug), dass Behörden dann verwaltungsrechtlich mit der Unzuverlässigkeit "winken".

 

Letzteres war (zumindest vor Jahren) auch Position meiner Waffenbehörde. Nur umgekehrt... Also Einsatz von Waffen, die auf sportliches Bedürfnis laufen, für Jagdzwecke.

Auf meine Einlassung, dass ich mir die Waffe dann eben jagdlich nochmal besorgen würde (= mehr Waffen...) kam nur ein Schulterzucken. War ihnen egal.

 

Aber, wie oft festgestellt, "ticken" Waffenbehörden in dieser Frage diametral unterschiedlich.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Woher soll der Polizist bei der Kontrolle wissen was genau du mit der Waffe gemacht hast, jagdliches oder sportliches Schießen? Woher wissen die am Stand über welches Bedürfnis deine Waffe läuft die du heute schießt? Hat der Wettkampfaufseher Zugriff aufs NWR und kann dein Bedürfnis kontrollieren? Soll die Behörde halt erstmal nachweisen, dass du die Waffe für das "Falsche" benutzt hast. Wie oben schon geschrieben, dann hast du Jäger, dir die Waffe halt ausgeliehen als Sportshütze. Ich wurde noch auf keinem Schießstand gefragt ob ich überhaupt ne WBK hab und erst recht nicht über welches Bedürfnis die Waffe jetzt läuft.

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vor einer Stunde schrieb pulvernase:

Klar darfst du das, das ist dann halt jagdliches Übungsschießen. Da darfst du sogar noch viel mehr als der Normalschütze darf.

 

Aber nach BDMP-Sportordnung (mit Schießleiter und Lametta und Täterä) auf einem Wettkampf siehts dann anders aus. Da gab es ja in BaWü mal Ärger für Jäger, die mit ihren kurzen Snubbys die 1500 geschossen haben...

Inzwischen ist das in BaWü allerdings durch das Ministerium geklärt, hilft dem TO aber nur wenn er auch in BaWü leben sollte.

Was genau wurde diesbezüglich durch das Ministerium geklärt? 

Hast du dazu was schriftliches?

Danke

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vor 30 Minuten schrieb Cannon Balls:

Bei uns im SV gibt es ein paar ältere Jäger, die dann die Jagd aufgegeben haben und im NWR ihre Waffen dann auf "Sport" umschreiben ließen. War problemlos möglich und werde ich zu gegebener Zeit auch so handhaben. 

 

 

 

Die Sache ist an und für sich schon irre.

 

Kein österreichischer Jäger, der gleichzeitig auch Sportschütze ist, kennt dieses Problem.

 

Buntland macht sich solche Blödheiten wirklich mit grösstem Eifer selber.

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