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IGNORED

Waffen verschwinden nach der Beschlagnahme.


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb GermanKraut:

Und warum sollten die Behörden mal eben so 120 Waffen "verschwinden lassen"?

 

Jetzt enttäuschst Du mich als Lübecker Oldenburger Journalist aber gewaltig! Sooo wird das nichts mehr mit der Karriere.

 

Die Pressestelle Deiner Landesregierung hilft Dir, als Inhaber eines einheitlichen quasi gleichgeschalteten Presseausweises da bestimmt weiter! Oder hast Du Angst, nicht mehr eingeladen zu werden wenn es Schnittchen und Bonzenbrause gibt?

Bearbeitet von Josef Maier
Fehlerkorrektur, Danke an @steven
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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Josef Maier:

Jetzt enttäuschst Du mich als Lübecker Journalist aber gewaltig!

Hallo Josef Maier

 

Oldenburg! der Schreiberling kommt aus der Provinz.

Deshalb die verzweifelte Suche nach einem reißerischen Artikel, der Nancy gefällt.

 

Steven

  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hörensagen:

Es soll eine Verfügung geben, die eine endgültige Beschlagnahme der edelsten Stücke (G41,K43 u.v.m.),  welche noch beim LKA liegen, anordnet.

 

Wäre einmal interessant, wie das rechtlich begründet werden soll? Die Waffen wurden legal besessen und waren in einer Sammler WBK eingetragen. Sein Anwalt geht dagegen vor.

 

Egal, ich denke der Kollege wird auf kleiner Flamme weich gekocht werden und man wird ihm mit einer Strafe > 24 Monate (da bereits pensioniert) drohen. Das bedeutet dann für ihn als Ex-Berufsoffizier den Verlust der Pensionsansprüche, Nachversicherung in der Rentenkasse und die Pflicht sich als alter Knacker komplett PKV versichern zu müssen, wo die Rentenkasse nur einen minimalen Zuschuss lestet. PKV in dem Alter bedeutet so bei eingeschränkten Leistungen um die 1000-1300 Euro Monatsbeitrag. Denn Altersrückstellungen gibt es ja keine, weil er als Soldat freie Heilfürsorge hatte und unversichert war.

 

frogger

 

 

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben

Also wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Waffensammler über viele Jahre mit viel Enthusiasmus und unter seinem Einsatz von kostbarer Freizeit Waffen gesammelt. Nur wenn er vor Gericht Pech hat, wird er seine beschlagnahmten Waffen nie wieder sehen oder?

 

Ich verstehe nicht ganz, was er sich zuschulden lassen hat, dass ihm seine Waffen eingezogen wurden? Soweit ich gelesen habe (T-Online Link) hat der Sammler ja nichts böses getan, was eine Beschlagnahmung seiner Waffen rechtfertigen würde oder sehe ich das falsch (bitte korrigieren falls ich falsch liegen würde)?

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Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb mühli:

Soweit ich gelesen habe (T-Online Link) hat der Sammler ja nichts böses getan, was eine Beschlagnahmung seiner Waffen rechtfertigen würde oder sehe ich das falsch (bitte korrigieren falls ich falsch liegen würde)?

Soviel ich mal wo gelesen habe,hat den ganzen Zinnober eine neue Sachbearbeiterin an dem für den Sammler zuständigen Amt ausgelöst.

Er hatte mit dem "alten" Sachbearbeiter bzw. mit seiner Behörde eine Regelung getroffen bezüglich der Eintragung von Sammlerwaffen und diese Regelung

hat der neuen nicht gepaßt .

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb mühli:

Soweit ich gelesen habe (T-Online Link) hat der Sammler ja nichts böses getan, was eine Beschlagnahmung seiner Waffen rechtfertigen würde

So sieht es erst einmal aus. 

 

vor 1 Stunde schrieb mühli:

wenn er vor Gericht Pech hat, wird er seine beschlagnahmten Waffen nie wieder sehen oder?

Wenn er Glück hat sieht er einen Teil wieder. Einen anderen Teil nicht, den hat die Polizei oder die Waffenbehörde ... äh ... - also die fehlen halt. 

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Silver73:

 eine neue Sachbearbeiterin an dem für den Sammler zuständigen Amt ausgelöst.

Hallo

 

ich kenne einen SB, der schickt die Erben zu einem Händler, damit er die Waffen kostenlos übernimmt.

 

Steven

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb WOF:

Anzeigen!

Hal WOF

 

das bringt nicht.

Er schüchtert die Erben ein und der Händler erklärt ihnen dann, das er großzügig kostenlos die Waffe übernimmt.

das unterschreiben die dann auch. Einem Erben, dem ich erklärt hatte, dass ihm ein Erben WBK zusteht, faltete der SB zusammen und meinte ihm gegenüber, dass er froh sein kann, dass er keine Anzeige wenn illegalem Waffenbesitz bekommt. Es war eine frühe PP aus dem Nummernbereich 7500XX

 

Steven

Geschrieben

Das Strafgesetzbuch sagt dazu folgendes:

 

Zitat

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
  5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

 

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Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb WOF:

Ein ambitionierter Staatsanwalt wird

solche Erklärungen nicht schlucken.

Der vielleicht schon, ist ja ein Anwalt des Staates. 

Ein Rechtsanwalt und die Medien (Lokalpresse) könnten etwas ins Rollen bringen. 

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb steven:

ich kenne einen SB, der schickt die Erben zu einem Händler, damit er die Waffen kostenlos übernimmt.

In BW soll es einen gegeben haben, der selber noch Händler war. Ob der faire Angebote gemacht hat weiß ich aber nicht.

Geschrieben

Ich habe nochmals den Link angeklickt. Dem Sammler wird ein Verstoss gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Es steht aber nicht genau was und ob der Sammler es tatsächlich gemacht hat. Für mich scheint es eher ein "Rachefeldzug" der Behörde zu stin warum auch immer. Der Sammler der nicht wenig Geld in seine Sammlung investierte, ist ja ein ziemliches Vermögen, wird einfach vorsorglich quasi seinem rechtsmässigem Besitz getrennt.

 

Gelinde gesagt finde ich es eine ziemliche Sauerei, meiner Meinung nach ohne ausreichende Gründe, einfach die Waffen einzukassieren bzw. zu beschlagnahmen. Kommt noch die drohende Vernichtung eines Teils der Sammlung hinzu oder mehr.

 

Da wird historisches Kulturgut ohne nennenswerte Gründe vielleicht ausradiert! Der Sammler wird schlimmstenfalls seines Lebenswerks ohne irgendwelche Entschädigungen beraubt, da kann man sich wirklich fragen, ist dies eines Rechtsstaates würdig?

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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb mühli:

Ich verstehe nicht ganz, was er sich zuschulden lassen hat, dass ihm seine Waffen eingezogen wurden?

Afair und lt. früherer Berichterstattung hat er wohl einem Verkäufer im EU Ausland geschrieben, daß sich die Abwicklung verzögere weil die neue Sachbearbeiterin im Gegensatz zu ihrem Vorgänger langsam arbeitet. Also Majestätsbeleidigung.

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