Zum Inhalt springen
IGNORED

Erwerbsanzeige. Und dann?


steven

Empfohlene Beiträge

vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

weil die Behörde nicht aus dem Quark kommt kann das nicht mein Problem sein

 

dumm nur, das der staatsanwalt/das gericht das dann eben oft ZU DEINEM PROBLEM machen und du erst mal die A-Karte ziehst!!!

und das alles wieder gerade zu biegen (wenn die behörden es drauf anlegen!) wird teuer und zeitintensiv!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb BlackFly:

Sind solche Zustände in Deutschland normal und der Vorgang bei mir außergewöhnlich oder anders herum?

Hallo BlackFly

 

ja, zwischenzeitlich ist der Vorgang, den du beschreibst außergewöhnlich.

Es ist noch gart nicht so lange her, Da gab ich, als Vereinsvorstand die Bedürfnisbestätigung dem Mitglied, der ging zur Waffenbehörde, zeigte alles vor und nach 15 Minuten kam er mit WBK und Voreintrag raus.

Heute wird es, zur allgemeinen Vereinfachung und um Terroranschläge zu verhindern, etwas anders gehandhabt.

Aber mal zu dem konkreten Fall: Der SB hat die Erwerbsanzeige bekommen und in der Akte abgeheftet. Sonst nichts gemacht. Aus welchen Gründen auch immer. Dies ist jetzt aufgefallen.

Meine Frage war, was ist die Pflicht des SB. Nach Aussage der Waffenbehörde alles OK. 

Ich habe mal Strafanzeige gegen den SB gestellt (das Verhältnis ist sowieso im Arsch):

§ 274 StGB Urkundenunterdrückung

§ 271 StGB Falschbeurkundung

§  77 BBG Nichterfüllung von Pflichten

 

Steven

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 51 Minuten schrieb steven:

Jetzt komme ich unterwegs in eine Kontrolle. Ich mache die Polizisten darauf aufmerksam, dass ich Waffen transportiere.
 

 

Warum tust du das????

 

vor 51 Minuten schrieb steven:

 

Die Waffen werden über das NWR abgefragt. Negativ, sind nicht auf mich registriert. 

Holla die Waldfee.

Du hast doch eine Kopie der Anmeldung dabei und den Ausdruck der Mail das du angemeldet hast und in der steht das sich die Behörde bei dir melden wird. Zudem kommt die Meldung dann ja zu deiner Behörde, was soll jetzt passieren?

 

Jetzt mach doch nicht den webnotar und konstruiere ein Problem. 

Bearbeitet von callahan44er
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 4
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

 

Warum tust du das????

 

Du hast doch eine Kopie der Anmeldung dabei und den Ausdruck der Mail das du angemeldet hast und in der steht das sich die Behörde bei dir melden wird. Zudem kommt die Meldung dann ja zu deiner Behörde, was soll jetzt passieren?

 

Jetzt mach doch nicht den webnotar und konstruiere ein Problem. 

Das Problem sind (wie in allen Bereichen wenn es dazu kommt) unwissende, unsichere Polizisten. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb IMI:

Das Problem sind (wie in allen Bereichen wenn es dazu kommt) unwissende, unsichere Polizisten. 


Das hast du dann auch bei einem Leihschein. Mir ist ein Fall bekannt wo es überhaupt mal zu einer Kontrolle kam. Auf die Frage was in den Taschen sei sagte der Kollege Waffen bin Sposchü. Wollen se mal sehen? Antwort ne danke tschö. 
In eine Kontrolle zu geraten ist sowas von unwahrscheinlich. Siehe Pburg. Da könnte man jeden kontrollieren und?!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb callahan44er:

Du hast doch eine Kopie der Anmeldung dabei und den Ausdruck der Mail das du angemeldet

Hallo callahan44er

 

welche Mail?

Ich habe die Kopie der WBK und die Kopie der Erwerbsanzeige dabei. Die Erwerbsanzeige ist fast 2 Jahre alt.

Da beeindruckt die Überprüfenden Polizisten wenig.

Insbesondere, da das NWR die Waffen auf mich nicht hergibt. Sie sind noch auf den Vorbesitzer (von vor 2 Jahren) gemeldet.

Der betreffende SB hat ein Vereinsmitglied wegen illegalem Waffenbesitz angezeigt, weil der ein Formular vertauscht hat. Statt Antrag auf einen Voreintrag hat er das Formular Erwerbsanzeige ausgefüllt und abgegeben. Da war richtig was los.

 

Steven

Bearbeitet von steven
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb IMI:

Das Problem sind ... unwissende, unsichere Polizisten. 

 

Mit den Kanonen in eine Verkehrskontrolle zu geraten, ist schon verdammt unwahrscheinlich. Einmal* bei mir auf hundertausende Kilometer!

Dann auch noch kontrolliert zu werden, wenn die frische Kanone noch nicht in der WBK ist, nochmal sehr viel unwahrscheinlicher.

Und dann nicht argumentativ oder via Kopien aus der Situation rauskommen - an dem Tag könnte dir auch ein Stern auf den Kopf fallen.

 

vor 9 Minuten schrieb callahan44er:

Wollen se mal sehen? Antwort ne danke tschö. 

 

*So wars das eine Mal bei mir.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich erinnere mich an vier Kontrollen. 
In München im Wohngebiet, ich sagte aber nichts von der Desert Eagle im Kofferraum. Also hat der Kontrolletti die nicht bemerkt.

 

Dann noch mal in München morgens eine Riesenkontrolle, wo die Polizei sämtliche Discogänger rausgezogen hatte, uns auch mit vielen Waffen. Mit Desert Eagle am Holster ging ich dann nach hinten zum Auto, um die weiteren Papiere aushändigen zu können. Der junge Polizist war ziemlich eingeschüchtert, meine damalige Freundin besänftigt ihn, verwickelt in ein Gespräch und die Kontrolle verlief okay.

 

Bei einer Schnellstraßen Ausfahrt, wo der bekloppte Polizist auf der Straße stand und zur Seite springen musste, damit ich ihn nicht überfuhr. Zum Stillstand kam ich mit dem Geländewagen ungefähr 20 m hinter dem Polizisten. 
 

Am 1. Mai ne große Kontrolle, und die Polizisten wunderten sich, dass sie so viele Jäger mit Waffen erwischten.  

Bearbeitet von IMI
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

 

ok, ich wollte nicht wissen, wie ich unbemerkt der Waffen durch eine Kontrolle komme.

Ich denke, ein SB, der 2 Jahre keine Waffen mehr einträgt, sollte nicht mehr geschützt werden. 

Ich bemerkte erst, dass die Waffen nicht auf mich eingetragen sind, nachdem ich 3 davon an einen Waffenhändler verkaufte. Der rief mich 2 Tage später an und war stinksauer.

Die Waffen habe ich dann sofort abgeholt (600 km Fahrt) und ihm die 6.ooo Euro zurück gegeben.

Danach rief ich (Freitag Mittag) bei der Waffenbehörde an und beschwerte mich. Der SB war im Urlaub und die Vertretung fand meine Erwerbsanmeldungen, die ich ihr dann per Mail zukommen lies, als Original in meiner Akte.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich will dir nicht die Schuld geben, aber: wie kann das erst nach zwei Jahren auffallen?

Habe auch das Glück mit einer sehr schnell arbeitenden Behörde, bei der man am Vortag mal kurz anruft um einen Termin für den Eintrag zu vereinbaren, aber selbst wenn es wie andernorts mit Erwerbsanzeige, Einschicken der WBK etc laufen würde, nach spätestens vier Wochen kann man denen schon mal auf die Füße treten...

 

Nebenbei ist das aber auch wieder so ein Auswuchs aus der Pseudo-Digitalisierung des NWR, das könnte man zumindest für Transaktionen mit Händlern alles deutlich vereinfachen, wenn daran nur politisches Interesse bestehen würde...

Bearbeitet von ChrissVector
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Nachweis mit Einwurfeinschreiben - wie geht das 

Im Weltnetz auf der Seite der gelben Post. Sendungsnummer eintippen et voilà! Allerdings sind die gelben Postler bei Behörden da sehr oft sehr stinkend faul. Zig fach erlebt: Status der Sendung wird nicht angezeigt. Also nach 2 Wochen Nachforschung angestossen. Die sendung wurde dann IMMER angeblich am nächsten Samstag einem namentlich unbekannten Mitarbeiter der Poststelle der Behörde übergeben.:rotfl2: Könnte man auch als Betrug bezeichnen, aber ansonsten funktioniert das besser als jedes andere Einschreiben. Was machst Du wenn der Empfänger die Benachrichtigung in den Müll wirft und Dein Einschreiben nicht abholt? Oder in Urlaub, krank, an der Ukrainefront zum Krieg spielen, ... ist? DAS gibt es beim Einwurfeinschreiben erst mal nicht.

vor 3 Stunden schrieb lrn:

Zustellung per Gerichtsvollzieher erregt Aufsehen und man kann ganz sicher sein, daß die Erklärung zur Kenntnis genommen wird.

Wie viele Euronen ruft der denn aus?

Trennung

Bote, der Kenntnis des Konvoluts hat, wirkte auch schon motivierend.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@steven

Ich hab gerade Verstänisschwierigkeiten:

 

Deine WBK ist seit zwei Jahren beim SB und er trägt nicht ein…

 

oder Du hast vor zwei Jahren gekauft, selbst in die WBK eingetragen, die Waffen angemeldet und warst seither nicht auf der Behörde um die entsprechenden Zeilen in der WBK „siegeln“ zu lassen? (Daher ist es nicht aufgefallen, dass der SB nicht einträgt …)

 

grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb steven:

Ich habe die Kopie der WBK und die Kopie der Erwerbsanzeige dabei. Die Erwerbsanzeige ist fast 2 Jahre alt.

Die waffenrechtlichen Ausweispflichten kennen keine Kopie einer WBK/JS/WS. Nur das Original. Kopiere Dir halt den Passus mit der Anmeldepflicht raus und drucke ihn auf (umweltfreundliches stinkendes graues) Papier. Da steht drin daß die Anmeldebescheinigung, deren Original Denknotwendigerweise im Behördenbriefkasten oder in der Postkutsche sein muß !!, Dein Besitzdokument (im Inland) ist. Da steht auch nichts von einer Befristung oder daß Du Deinen SB mit Untätigkeitsbeschwerden oder -klagen bewerfen mußt, kostet ja immerhin Dein Geld, im Zweifel auch im Obsiegensfall.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb Josef Maier:

Wie viele Euronen ruft der denn aus?

Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich

auf zwei Arten erfolgen: Persönlich oder durch die Post.

Bei der Zustellung per Post wird der konkrete Inhalt des Schreibens

zwar durch den Gerichtsvollzieher mittels einer beurkundeten Kopie

bestätigt. Die eigentliche Zustellung macht dann aber die Post. 

 

Persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher: Dabei nimmt der

Gerichtsvollzieher nicht nur den Inhalt des Schriftstücks zur Kenntnis

und beurkundet dies, sondern er übergibt es auch persönlich an den

Empfänger. Wir dieser nicht angetroffen, legt der Gerichtsvollzieher

das Schriftstück beim Adressaten nieder und erstellt darüber eine

Urkunde.

Die Zustellung ist damit nachgewiesen und auch der Nachweis der

Zustellung eines bestimmten Inhalts ist rechtssicher geführt.

 

Die Kosten dafür sind folgende: Gebühr des Gerichtsvollziehers für

die persönliche Zustellung 14.50 €, Wegegeld 3.25 € und Auslagen-

pauschale 3.00 €. Macht insgesamt 20.75 Euro. 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 4
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb PeterS:

@steven

Ich hab gerade Verstänisschwierigkeiten:

 

Deine WBK ist seit zwei Jahren beim SB und er trägt nicht ein…

Hallo PeterS

 

also, nochmal:

vor ca 2 Jahren habe ich eine Waffe gekauft. Auf Rote WBK. Habe die Erwerbsanzeige an die Waffenbehörde mit der WBK geschickt. Danach habe ich in verhältnismäßig kurzen Zeiträumen (so alle 6 bis 8 Wochen) eine Waffe gekauft und die Erwerbsanzeige an die Waffenbehörde geschickt. So 2 bis 3 mal habe ich den SB angerufen und gefragt, warum ich meine WBK mit den Einträgen nicht zurück bekomme (ich habe 4 Rote). Er erklärte mir von längerer Überprüfungsdauer beim VS, Überlastung und Krankheitsfälle im Amt. Naja, ich benötige nicht unbedingt die WBK um mir eine neue Waffe zu kaufen.

Erst der Anruf des Händlers hat die Sache ins Rollen gebracht. Der SB war im Urlaub und die Vertretung fand meine unbearbeiteten (so reime ich es mir zusammen) Erwerbsanzeigen in meine Akte abgeheftet.

 

Steven

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

4 hours ago, steven said:

 

 

 Sie sind noch auf den Vorbesitzer (von vor 2 Jahren) gemeldet.

Der betreffende SB hat ein Vereinsmitglied wegen illegalem Waffenbesitz angezeigt, weil der ein Formular vertauscht hat. Statt Antrag auf einen Voreintrag hat er das Formular Erwerbsanzeige ausgefüllt und abgegeben. Da war richtig was los.

 

Steven

Das ist wirklich sehr lange, was ist denn mit dem SB bloss los? Selbstjustiz Legalwaffenbesitzern gegenüber? Vielleicht mag der keine Waffenbesitzer...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier im Faden wurde ja sowohl der WBK-Eintrag, als auch das NWR thematisiert.

 

Ich denke, man muß das zunächst sauber trennen, weil das ja unterschiedliche Vorgänge sind.

 

Also auch die Frage, welche Art von WBK, Kauf von privat/Händler (letzterer meldet eigenverantwortlich ans NWR).

 

Auch wenn man von privat kauft, müßte auf die Verkaufsanzeige des Verkäufers hin ja dessen Waffenbehörde ans NWR melden.

 

Ich weiß allerdings nicht, ob und welche Meldungen Priorität haben, ob da eine gegenseitige Plausibilitätsprüfung stattfindet und ähnliche Dinge.

 

Zum hier mehrfach geäußerten Vorschlag der "Untätigkeitsklage":

 

Ich habe Zweifel, ob das bloße "Abstempeln" einer WBK schon einen Verwaltungsakt darstellt (das wäre die Voraussetzung für eine Untätigkeitsklage).

Es könnte funktionieren, wenn man das "Abstempeln" als Erlaubnis zum weiteren Besitz wertet.

Aber das sollte man im Vorfeld gründlich prüfen, bevor man zu Felde zieht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Elo:

Also auch die Frage, welche Art von WBK, Kauf von privat/Händler (letzterer meldet eigenverantwortlich ans NWR).

 

Auch wenn man von privat kauft, müßte auf die Verkaufsanzeige des Verkäufers hin ja dessen Waffenbehörde ans NWR melden.

Hallo Elo

 

WBK: Rot

Kauf: von privat. Der Verkäufer hat den Verkauf mittels Formular gemeldet.

Und das kam raus, weil ich 3 der Waffen an einen Händler verkauft habe.

 

Steven

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Elo:

Zum hier mehrfach geäußerten Vorschlag der "Untätigkeitsklage":

Hallo

 

wieso Untätigkeitsklage?

Der SB hat scheinbar nicht getrödelt sondern willentlich die Erwerbsanzeigen (es handelt sich um fast ein Dutzend) nicht weiter bearbeitet. 

Mit entstand dadurch ein monetärer Schaden.

Deshalb habe ich Strafanzeige gegen den SB erstattet.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.