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IGNORED

Schreckschusspatronen nach Sylvester verschießen


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Geschrieben

Hallo, ich hätte mal eine Frage zum Verschießen von Schreckschussmunition. Da meine Frau demnächst ihre Sachkundeprüfung hat und einfach das in Anschlag nehmen der Waffe noch etwas üben möchte

und sich mit dem Knall der 9mm noch etwas anfreunden will, wollte ich bei uns in der Firma in einer geschlossenen Werkstatt nach Feierabend ein paar Schuss abgeben. Zutritt für andere Personen wäre gesperrt.

Wäre das erlaubt, oder ist dies grundsätzlich verboten? Ich will ja keinen SEK Einsatz auslösen?

Den Knall hört man draußen schon ziemlich laut, die Werkstatt ist ca. 40m lang und schallt. Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.

Geschrieben
18 minutes ago, Diver1970 said:

Wäre das erlaubt?

 

Ja.

 

18 minutes ago, Diver1970 said:

Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.

 

Übe einerseits trocken (mit Pufferpatrone wenn die Waffe das braucht) und andererseits mit dem für Platzpatronen gesparten Geld mit scharfer Munition.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb Mittelalter:

Du hast nicht gelesen, dass das Schreckschusstraining als Vorbereitung auf das schießen mit einer scharfen Waffe dient? 

Doch, aber ich glaube es nicht… :-) Bei so Fragen höre ich direkt die Ubootsirene.

 

 

Und die Frage kann er sich selbst beantworten, wenn er keinen Stress will lässt er das in der Halle. Auch wenn es erlaubt ist, Stress hat er trotzdem wenn jemand Alarm schlagen wird. 

Bearbeitet von grizzly45
Geschrieben

Hallo,

 

also meiner Meinung nach bringt das schießen mit einer Schreckschußwaffe bezüglich der Gewöhnung an das schießen mit einer scharfen Waffe

nichts.

Sind zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe `-)

Mit gutem Gehörschutz ist der Knall zu vernachlässigen und Rückschlag,Hochschlag gibts bei der Schreckschuß praktisch auch nicht.

Würde da eher die Sachkundeprüfung abwarten (im Kurs wird einem das ganze doch ausführlich nahegebracht) und dann regelmäßig zum

schießen an den Stand fahren.

Egal ob rechtlich erlaubt oder nicht ... in einem Firmengebäude schießen (auch wenn nur Schreckschuß) wenn außenrum die Schußgeräusche zu hören sind würde ich jetzt nicht empfehlen ! `-)

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Silver73:

in einem Firmengebäude schießen (auch wenn nur Schreckschuß) wenn außenrum die Schußgeräusche zu hören sind würde ich jetzt nicht empfehlen ! `-)

Es erhöht die Spannung, wenn man zusätzlich die nebelmaschine laufen lässt... :D

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Diver1970:

.......und einfach das in Anschlag nehmen der Waffe noch etwas üben möchte

Pufferpatronen wären da hilfreich.

vor einer Stunde schrieb Diver1970:

und sich mit dem Knall der 9mm noch etwas anfreunden will, wollte ich bei uns in der Firma in einer geschlossenen Werkstatt nach Feierabend ein paar Schuss abgeben.

Wäre das erlaubt, oder ist dies grundsätzlich verboten? Ich will ja keinen SEK Einsatz auslösen?

Wer ist der Grundstücksinhaber und hat er das erlaubt?

Das Thema "Schießen" und befriedetes Eigentum sollte man sich im WaffG "erarbeiten". 

Gedanken sollte man sich über Nachbarn machen die ev. einen Einbruch mit Schüssen melden!

Ansonsten sehe ich keine Probleme außer ev. bei der Lärmschutzverordnung.

 

P.S.:

Der Hinweis mit dem Schießstand ist nicht schlecht, wenn einer in der Nähe ist.

Vorheriges "Trockentraining" ist daher auch hilfreich, das geht auch zu Hause.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Hallo an all die fleißigen "Antwortgeber" Vorab danke für die Tips, meine Frau schießt schon länger mit der 22er, allerdings war es auch ihre Idee mit der 9mm. Wenn wir schießen erschreckt sie immer so und beim Zielen macht sie dann die Augen zu. Sie will sich nur mehr daran gewöhnen und Selbstvertrauen aufbauen auch damit schießen zu können. Anfangs empfand sie eine 9mm als etwas extrem anderes - brutales. Inzwischen geht es schon besser, aber sie möchte einfach mehr Routine bekommen. 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Diver1970:

erschreckt sie immer so und beim Zielen macht sie dann die Augen zu

Das läuft dann landläufig unter dem Ausdruck "mucken" - kann vom Schußknall kommen, da hilft dann evtl. doppelter Gehörschutz.

Sprich Ohrstöpsel mit zusätzlichem Kapselgehörschutz.

Wenn`s vom Hochschlag,Rückschlag kommt (ist bei Anfängern häufig ab 9x19  aufwärts so zu sehen) hilft nur Training,dabei ist die Häufigkeit

der Schießtermine wichtiger als 1x hundert Schuß 9mm unter Ängsten raushauen !

 

Geschrieben

Moin 

Wenn wir bei uns im Verein mal außer derReihe mit unseren Böllern am Schützenhaus zu Testzwecken Böllern wollen rufen wir bei der Polizei an und gut ist es. Ich weiß dass das nicht das gleiche ist aber es geht.

Wenn dann jemand auf der Wache anruft kann die Polizei sagen das sie es wissen und schon ist es ok.

Die Leute haben ja heute nichts besseres zu tun wie ihr Handy zu zücken und sagen Herr Wachtmeister ich weiß was. 
Beispiel wir haben mehr Mals am Stadtrand Tauben 🕊️ geschossen zum Essen oder wir beliefern eine Gaststätte damit.

Das erstmal kam die Polizei am Knick entlang mit der MP 5 im Anschlag und haben uns gefragt was wir da machen. Ich hab zum Wachtmeister gesagt wo nach sieht es denn aus. Seid dem rufen wir vorher auf dem Revier an und erzählen denen das und gut ist sie wollen es ja nur wissen. 
 

WMH 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Silver73:

Das läuft dann landläufig unter dem Ausdruck "mucken" - kann vom Schußknall kommen, da hilft dann evtl. doppelter Gehörschutz.

Sprich Ohrstöpsel mit zusätzlichem Kapselgehörschutz.

Wenn`s vom Hochschlag,Rückschlag kommt (ist bei Anfängern häufig ab 9x19  aufwärts so zu sehen) hilft nur Training,dabei ist die Häufigkeit

der Schießtermine wichtiger als 1x hundert Schuß 9mm unter Ängsten raushauen !

 

Da gebe ich Dir völlig Recht, deshalb waren wir letzte Woche täglich für so 20-25 ... Allerdings hat mich Samstag Abend jemand anonym angerufen und mir mit Anschiss gedroht... wie @Lusches auch erwähnt hat. Wollte mich lediglich absichern.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Pufferpatronen wären da hilfreich.

Wer ist der Grundstücksinhaber und hat er das erlaubt?

Das Thema "Schießen" und befriedetes Eigentum sollte man sich im WaffG "erarbeiten". 

Gedanken sollte man sich über Nachbarn machen die ev. einen Einbruch mit Schüssen melden!

Ansonsten sehe ich keine Probleme außer ev. bei der Lärmschutzverordnung.

 

P.S.:

Der Hinweis mit dem Schießstand ist nicht schlecht, wenn einer in der Nähe ist.

Vorheriges "Trockentraining" ist daher auch hilfreich, das geht auch zu Hause.

Das mit dem Eigentum ist alles kein Problem, bin hier der Prokurist und der Betriebsleiter.#

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Diver1970:

Allerdings hat mich Samstag Abend jemand anonym angerufen und mir mit Anschiss gedroht...

Versteh`ich das richtig - du warst mit deiner Frau auf einem Schießstand sie hat dort mit deiner Waffe (solltest du auch eine wbk haben) geschossen oder mit einer Leihwaffe und jemand hat dir  deswegen mit Anschiss gedroht ?? 

Irgendwie steh`ich auf dem Schlauch :confused:

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Silver73:

Versteh`ich das richtig

Nein. 

 

Er hat letzte Woche mit der Frau in der Firma rumgeballert... Mit Schreckschuß. 

Der Nachbar hat dann mit Anzeige gedroht und jetzt soll das Forumsorakel die Aufregung lindern und man hofft zu lesen, dass alles legal ist :crazy:

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Geschrieben

Aufpassen:

Am Anfang redest du von einer Schreckschussmunition.

 

Das ist eine andere Sachlage als eine Schreckschusswaffe.

 

Sofern deine Frau KEINE Sachkunde hat und nicht berechtigt ist eine scharfe Waffe überlassen zu bekommen ist es eben nicht so einfach. Eine scharfe Waffe bleibt auch mit Schreckschussmunition eine scharfe Waffe und darf nicht immer rechtlich einfach ausgehändigt werden. Das ist auf deinem eigenem Grundstück nicht grundsätzlich verboten, aber es beschert dir deutlich mehr Ärger als mit einer Schreckschusswaffe, da man dir unterstellen könnte du hast die scharfe Waffe übergeben.

 

Eine Schreckschusspistole mit PTB Zeichen hingegen wäre erlaubt. Hast DU oder deine Frau aber keinen kleinen Waffenschein solltest du in der Halle tunlichst auch einen verschließbaren Behälter dabei haben, denn wie bekommst du die Waffe sonst sicher transportiert wenn 20 Polizisten daneben stehen?

 

Sofern das Kind in den Brunnen gefallen ist besorg dir eine gebrauchte Schreckschusswaffe und behaupte damit wäre geschossen wurden. Aber das ist ja nicht legal und rein hypothetisch, daher natürlich keiner Diskussion würdig :)

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Das ist auf deinem eigenem Grundstück nicht grundsätzlich verboten, aber es beschert dir deutlich mehr Ärger als mit einer Schreckschusswaffe, da man dir unterstellen könnte du hast die scharfe Waffe übergeben.

 

Damit zu schießen ist außerhalb von Schießstätten oder der Jagd sehr wohl verboten, jedenfalls ohne Schießerlaubnis. Da ist es unerheblich, ob da nur Kartuschenmunition verwendet wurde.  Oder meintest du nur das reine "Übergeben"? Ohne schießen.

 

@grizzly45 hats schon geschrieben

Bearbeitet von sealord37

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