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IGNORED

Europäischer Feuerwaffenpass


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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb MAHRS:

..

lch kenne nicht alle Zielländer.  In jedem meiner gibt's unterschiedliche Vorgaben zu Magazinen. Info ist da wichtig.  Aber EFP war nirgends dabei.

 

Es geht / ging hier auch nicht ansatzweise um die Zielländer. Es ging um die Problematik des Passierens der deutschen Staatsgrenze mit verbotenen Gegenständen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Lavendel:

Meine WaffB, Ausland geht uns nichts an, im Inland dürfen sie ja und der Grenzübertritt ist / wird ein echtes Problem.

 

sorry, aber irgendwie ist das unlogisch für mich. die Deutschen Beamten kontrollieren an der Grenze, ob ich die Magazine, die ich dabei habe, besitzen und verwenden darf.

 

-> Besitz: ja, da angezeigt etc.

-> Verwendung: ja, im Ausland dürfen diese benutzt werden.

Geschrieben

Spannend das ganze. Meine Perspektive ist folgende: Ich bin aus Österreich und habe die Hoffnung noch nicht komplett aufgegeben, mit meinen großen Magazinen nach Deutschland einreisen und sie auf einem deutschen Schießstand verwenden zu dürfen (nicht für Wettkämpfe, nur zum Training!). Falls die Magazine dazu auf meinem EFP stehen müssten, das ließe sich einrichten. Aber ich glaube nicht dass das reicht, weil meine bisherigen Recherchen das Ergebnis hatten 'Ist unmöglich bis furchtbar kompliziert, keiner weiß genaues, bitte an diese oder jene deutsche Behörde wenden'. So wichtig war es mir dann auch nicht. Aber falls das mit dem EFP was bringen sollte, könnte ich, wenn ich den das nächste mal eh ändern lassen muss, gleich Magazine mit draufschreiben lassen.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb rider650:

... mit meinen großen Magazinen nach Deutschland einreisen und sie auf einem deutschen Schießstand verwenden...

 

sein wir doch mal ehrlich:

 

"Das ist gar NICHT gewollt"!!!

 

so nach dem motto:

"Bitte NUR in Polen, Tschechien usw verwenden und nicht die Sicherheit Deppenlands gefährden!!!"

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Mateusz:

 

sorry, aber irgendwie ist das unlogisch für mich. die Deutschen Beamten kontrollieren an der Grenze, ob ich die Magazine, die ich dabei habe, besitzen und verwenden darf.

 

-> Besitz: ja, da angezeigt etc.

-> Verwendung: ja, im Ausland dürfen diese benutzt werden.

Hast du prinzipiell recht. Etwas vereinfacht und abstrahiert:

 

Es ist hier der bestimmungsgemäße Gebrauch. Ist für mich als Altbesitzer zwar kein verbotener Gegenstand. Lt. Sportordnung darf ich sie aber auf keinem Schießstand verwenden. Mithin habe ich kein berechtigtes Interesse damit draußen rum zu fahren. Ladeübung im WZi. - ja. Irgendwo im Freistaat kann ich das noch begründen (Büchsenmacher o.ä.), aber an der Grenze wird es problematisch.

Bei uns ist zuständige Behörde das Ordnungsamt, nicht die Polizei. Wenn im Freistaat eine Kontrolle meint sie müssen mich anzeigen, geht das ans Ordnungsamt / meine Behörde und die entscheiden, ob sie das überhaupt bearbeiten oder gleich in Ablage rund. Erledigt.

Es war der Hinweis meiner WaffB, wenn die Grenzbeamten das Thema nicht überblicken, bekomme ich (auch) eine Anzeige. Die läuft dann aber immer über die Staatsanwaltschaft weiter. Wahrscheinlich wird das Verfahren auch eingestellt, bzw. ich gewinne es sogar. Bei mir hängt nicht nur der Sportschütze dran, sondern auch anderes. D.h. ich habe schon mit dem nackten lfd. Verfahren ein Problem, unabhängig davon das ich es dann ggf. gewinne. Deshalb der Standpunkt meiner Behörde - sie brauchen was, wo an der Grenze keiner mehr Fragen hat. 

 

Der EFP ist definitiv vermutlich nicht die richtige Lösung / der richtige Ansatz, aber keiner hat (derzeit) eine Lösung und es ist erst einmal ein amtliches Dokument. Was anderes bekommen wir derzeit nicht - BKA nicht zuständig, WaffB nicht zuständig. D.h. beide stellen mir kein Dokument aus. Der EFP war ja auch keine Idee meiner WaffB sondern der Lösungsvorschlag, besser Notnagel vom Ministerium.

 

PS: Wie kommst du auf die Idee, dass in unserem aktuellen WaffR was logisch ist?

Bearbeitet von Lavendel
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Lavendel:

Der EFP ist definitiv vermutlich nicht die richtige Lösung / der richtige Ansatz, aber keiner hat (derzeit) eine Lösung und es ist erst einmal ein amtliches Dokument.

Für jeglichen Altbestand an normal großen Magazinen: Ich werfe mal das INF 3 in den Raum, unbefristet und für alle Länder beantragen/einfordern. Ist Denknotwendigerweise ungefähr so passend wie der EFP, aber ein weiterer amtlicher Zettel ist immer gut.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Lavendel:

Deshalb der Standpunkt meiner Behörde - sie brauchen was, wo an der Grenze keiner mehr Fragen hat. 

 

Mich verwundert nur, dass die Behörde da den EFP ausstellt. Der hat doch in/für Deutschland keine Gültigkeit. Der EFP ist doch nur für Ausland gedacht....

 

Er reicht doch auch nicht als Dokument aus, wenn ich mit den Waffen zum Stand fahre? Wenn ich in DE unterwegs bin -> WBK, für EUAusland -> EFP.

 

Also sollte meiner Meinung nach, bei einer Kontrolle, der Wisch mit eingetragenen Magazinen, ist ja n Stempel drauf, vollkommen reichen.

 

(Dein Argument, keinen Rechtstreit eingehen zu wollen/ können ist absolut nachvollziehbar).

Geschrieben

Wir haben auch ein paar Agenten im Club die ihre ARs und Open Pistolen als A haben eintragen lassen.

Weil man kann ja dann lange Magazine mit nehmen und darf über die Grenze, das man mit A Waffen nicht mal ausreissen darf

geschweige in ein anderes EU Land einreisssen schmettern die damit ab " es ist ja ne B Waffe "

Nun erklär mal nem Beamten der das prüft das deine A ja ne B ist und deshalb .....................

Sicher ne lustige Geschichte.

Noch schlauer sind die wo mit B Waffen und als A eingetragene Magazine unterwegs sind, auch da wird ne

A ein oder ausgeführt....

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Mateusz:

Der hat doch in/für Deutschland keine Gültigkeit. Der EFP ist doch nur für Ausland gedacht....

Bei der Wiedereinreise nach D aus Nichtschengenland wollten die Kontrollettis von BGS und Zoll bei mir auch wiederholt lieber den EFP sehen. Wurden wohl nur auf 1 Zettel geschult. 

Geschrieben (bearbeitet)
On 8/25/2023 at 9:29 AM, MAHRS said:

Also in Österreich muss die Waffe KatA sein.

Allerdings ... das ist das Gute daran ...

dürfen auf dem Schießplatz auch große Magazine in KatB Waffen gesteckt werden.

Für dich und mich ist es also schnuppe.

Gilt das aktuell so auch in Deutschland für registrierten bzw. per Ausnahmegenehmigung abgesegneten alt/alt oder neu/alt Magazinbesitz ausserhalb des Schiesssports, z.b. für jagdliches Trainingsschiessen?

Angaben zur erlaubten Verwendung gibt's in den neu beantragten Ausnahmegenehmigungen.

Bearbeitet von Kaffeetante08
Ergänzt
Geschrieben (bearbeitet)
Am 25.8.2023 um 17:48 schrieb CZM52:

Warum sind die als Kat.B eingetragen ?

Keine Ahnung. Vermutlich damit sie zur eingetragenen Molot Kat.B passen. :rofl:

Bzw. sind ja verbotene Gegenstände generell Kat.B. Also auch das Butterflymesser ist im B-Schrank zu verwahren, wenn es damals angezeigt / beantragt wurde.

Wie weiter oben schon geschrieben- Meine zuständige Behörde hat meine (rechtlich wohl sehr fundierte Stellungnahme) selber als Druckmittel weiter verwendet und eingesetzt um dort vom Ministerium Antworten zu erhalten welche seit zwei bis vier Monaten auf andere Vorgänge überfällig waren. 

Die Angelegenheit kumulierte da wohl dahingehend - in Anbetracht der Entscheidungsfindung innerhalb von zwei bis drei Stunden - gegenüber bisherigen Anfragen, jetzt wird´s wirklich Mist - lieber eine falsche Entscheidung als gar keine Entscheidung - in dieser Idee.

Unternehmerisch richtig, für eine Behörde eher untypisch.

Es hat von den ausführenden Behörden offensichtlich auch keiner einen Plan wie sie mit dem Mist umgehen sollen.

Bearbeitet von Lavendel
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Lavendel:

Bzw. sind ja verbotene Gegenstände generell Kat.B

Nein. 

Kat B sind Halbautomaten

vor 1 Stunde schrieb Lavendel:

Also auch das Butterflymesser ist im B-Schrank zu verwahren

Ist das mit Kat B und dem B-Schrank jetzt ein Gag, den ich nicht kapiere? 

Falls nicht, dann vergiss das mit dem "generell B-Schrank" schnell wieder 

Geschrieben (bearbeitet)

Wie ist das formuliert?

Ich denke, dass bei der standardmäßigen Magazin-Umgangserlaubnis die Waffe dennoch zur Kat. A würde. 

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Die BKA-Bescheide sind inzwischen individueller und unterschiedlich.

Was dann zu was wird - dem will ich mich in der Diskussion hier nicht anschließen. Definitiv nutze ich die Teile - da erlaubt - in meiner Waffe hier am Stand.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn es so einfach wäre (d.h. Kat. A und damit verboten sobald Magazin drin) dann dürften die Magazine in der zugehörigen Kat. B Waffe ja nie verwendet werden, obwohl sie gerade zur Teilnahme an internationalen Wettkämpfen und der Vorbereitung für diese genehmigt wurden und genau diese Verwendung explizit erlaubt wird. Würde wenig Sinn machen

Bearbeitet von Kaffeetante08
Ergänzt

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