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IGNORED

Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Josef Maier:

Dafür gibt es dann Rollbretter in guter Qualität.

 

Klar. Und in Zukunft kommen die auf die Idee, dass der Schlüsselaufbewahrungsschrank gleich dem Waffenschrank sein muss, also 300kg der eine....

Geschrieben

Wie ist das eigentlich wenn die zur unangemeldeten Kontrolle kommen, man den Kontrolleuren den verschlossenen Schrank zeigt und man dann mitteilt das die bitte einen Termin ausmachen sollen da man vorher erst den Schlüssel aus dem Bankschließfach holen muss?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Wie ist das eigentlich wenn die zur unangemeldeten Kontrolle kommen, man den Kontrolleuren den verschlossenen Schrank zeigt und man dann mitteilt das die bitte einen Termin ausmachen sollen da man vorher erst den Schlüssel aus dem Bankschließfach holen muss?

Dann musst Du später auch noch eine Bescheinigung der Bank mitbringen, dass das Schließfach mindestens die Sicherheitsstufe deines Schranks hat :crazy:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb JPLafitte:

Ihr macht euch Sorgen, bei einer unangemeldeten Kontrolle sind die Schlüssen natürlich im Bankschließfach gelagert.

Alternativ: Zeitschlösser sind nicht mehr teuer und können auch Bestandteil des Sicherheitskonzepts sein. Freund von mir hatte beim Aufbewahrungshausbesuch den Schlüssel nicht da, aber afaik war die angemeldet. Daraufhin haben sie ihm die berechnet, die war damals dort noch grundsätzlich ohne Berechnung. 

 

Außerdem: Welche Sicherheitsstufe hat das Bankschließfach? @ExOSP war schneller. 

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb karlyman:

Und nein, das jetzt ist auch nicht pauschal "das Ende der Waffenschränke mit Schlüssel". 

 

Und wenn dich deine Behörde fragt, wo du deinen Schlüssel aufbewahrst während du schläfst? Wer schläft übt keine tatsächliche Gewalt aus, wie schon mancher Jäger vor den Verwaltungsgerichten dieses Landes erfahren musste.

Geschrieben

Aber generell zu "Fragen":

 

Hier im Thread wird (mal abgesehen vom rein Rechtlichen) zum Thema so viel herumschwadroniert... wo stille Überlegung des eigenen Handelns, und Diskretion, deutlich angebrachter wären.

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb karlyman:

"Geheimtipp": Mehrere Schränke  mit unterschiedlichen Zugängen/Schlössern...

 Das ist schon klar, hat auch keine Behauptet das die Kombination nicht geht. Machjaber vom Aufpreis keinen Sinn, mit Waffenschrank+Schlüsseltresor zu starten.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

Und wenn dich deine Behörde fragt, wo du deinen Schlüssel aufbewahrst während du schläfst?

Ehepartner*Innen, Kinder:ens u.a.m. mit gleichem Erlaubnisniveau und gemeinsamer Aufbewahrung schlafen abwechselnd in Schichten. Gilt das? 

vor 1 Stunde schrieb ASE:

Wer schläft übt keine tatsächliche Gewalt aus, 

"MIT IHRER LAGE HABE ICH NOCH MIT DER P1 UNTER DEM KOPFKISSEN GESCHLAFEN !!!" gilt nicht mehr heute?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Bankschliessfächer.... Zeitschlösser.... Es wird immer abgedrehter.

Seit die Negativzinsen weg sind bekommst Du ganz ganz vielleicht wieder ein Bankschließfach zu mieten, was ist daran ungewöhnlich? Und Zeitfunktionen an Würfeln sind heute auch nichts teures mehr. Nicht funktionierende Elektronik ersetzt teure Mechanik.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

Ehepartner*Innen, Kinder:ens u.a.m. mit gleichem Erlaubnisniveau und gemeinsamer Aufbewahrung schlafen abwechselnd in Schichten. Gilt das?  Ja :P 

 

 

"MIT IHRER LAGE HABE ICH NOCH MIT DER P1 UNTER DEM KOPFKISSEN GESCHLAFEN !!!" gilt nicht mehr heute?    ?? Weichei. die P1 WAR das Kopfkissen.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wir können die Schlüssel in so dicken Schränken einsperren wie wir wollen. Wenn ein Einbruch der Waffenebschaffung dient kommendie dann halt nicht mehr wenn keiner da ist sondern grade WENN einer da ist. Und mit dem Messer am Hals oder einer Pistole auf der Brust ist der 0er oder 1er mit Zahlenschloss schnell auf. Solche Urteile sind Lebensfremd . Die sollen erst mal belegen wieviele Waffen aus den Waffenschränken so verschwinden im Jahr. Denke weniger als bei den Behörden weg kommt...........................

Bearbeitet von PetMan
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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Solche Urteile sind Lebensfremd . Die sollen erst mal belegen...

 

Gar nichts müssen die. Die hocken stets hinter einem, wenn man abkniet... man ist in solchen Situationen also meist der Gef...... Warten wir also mal ab, wenn Fancy Naeser die Hessenwahl haushoch vergeigt hat und wie ein geprügelter Hund ihren alten "neuen" Posten weiter betreibt, auf was für dumme Gedanken die noch kommt, was man so alles in ein WaffG schreiben könnte, um den LWB das Leben noch schwerer zu machen. Dann wollen die Kontrolettis von morgen nicht nur die Waffenverwahrung überprüfen, sondern auch die des/ der Schlüssel...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Last_Bullet:

Dann wollen die Kontrolettis von morgen nicht nur die Waffenverwahrung überprüfen, sondern auch die des/ der Schlüssel...

Der Aufbewahrungsort des Schlüssels.................soll ich auch noch dem Finanzamt meine PIN zu Bank - und Kreditkarten geben? 

Geschrieben
Gerade eben schrieb PetMan:

.soll ich auch noch dem Finanzamt meine PIN zu Bank - und Kreditkarten geben? 

 

Brauchst nicht, die können wohl auch so gucken... für die ist das nicht verschlossen. Aber was soll wohl aus so einem Urteil erwachsen, wenn Richter deutlich machen, dass das im Gesetz nicht wirklich geregelt ist? Und so, wie unsere Regierung aufgestellt ist und wie waffenfeindlich viele Landesregierungen sind, muss man nur 1 und 1 zusammen zählen. Die Tresorlobby würde sich auch freuen, wenn noch mehr Schränke verkauft oder umgerüstet würden auf Zahlenschlösser.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Josef Maier:

Zur "Schlüssel am Mann" Variante mal Frage an die versammelte Kompetenz: Wer baut Schlüsseletuis für Doppelbartschlüssel in XXL am Stück, also Schlüssellänge >17 cm? Bin bisher zu doof zum suchen bzw. habe reichlich Absagen gesammelt.

Ich habe meinen Schlüssel für den 1er-Tresor einfach durchgesägt und zu einem Gelenk- Klappschlüssel umgearbeitet.

Paßt jetzt in jedes normale Schlüsselmäppchen.:)

 

 

Tresorschlüssel.jpg

Geschrieben
6 hours ago, Last_Bullet said:

Aber was soll wohl aus so einem Urteil erwachsen, wenn Richter deutlich machen, dass das im Gesetz nicht wirklich geregelt ist?

 

Aber andererseits: Was willst Du schon erwarten?

 

Der Gesetzgeber ist der Meinung -- sicher blödsinnigerweise, aber das hat das Gericht normal nicht zu prüfen, wurde wohl auch nicht vorgetragen -- dass ein Behältnis gewisser Sicherheitsklassen her muss. Nun ist ist jedenfalls die Intention solcher Behältnisse, dass der Zugang ohne Schlüssel länger dauert als mit. Insofern ist es eigentlich schon naheliegend, dass man dieselbe Forderung -- wieder ohne konkrete Frage nach dem Sinn -- dann auch bezüglich der Aufbewahrung des Schlüssels stellt.

 

Der Gesetzgeber hätte ja eine allgemeine Pflicht zu sicheren Aufbewahrung erlassen oder es einfach bei den allgemeinen Sorgfaltspflichten des bürgerlichen und des Strafrechts lassen können. Hat er aber nicht. Er will, dass unabhängig von der Sinnhaftigkeit gewisse technische Normen erfüllt werden. Da liegt es dann eigentlich fast schon nahe, dass die Aufbewahrung des Gegenstands, der die Umgehung der normierten Zugriffssicherheit ermöglicht, ebenfalls wieder diesen Normen entsprechen muss. Ansonsten müsste das Gericht, was sicher mindestens genauso nach Willkür riechen würde, normieren, welche anderen Aufbewahrungsmöglichkeiten des Schlüssels okay sind. Mit einem Magneten offen an die Tresortür geheftet ist wohl eindeutig nicht okay. In einem überwachten Bankschließfach ist wohl eindeutig okay. Aber wo sollte das Gericht da die Grenze ziehen, wenn nicht bei der vom Gesetzgeber verlangten Norm?

 

Es ist hirnrissig, aber meines Erachtens mehr auf der Seite des Gesetzgebers als der des Gerichts.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Was willst Du schon erwarten?

 

Ja, was erwarte ich bei einem der liberalsten und lesefreundlichsten Gesetz schlechthin, was ohne jedwede Gängelung sachlich und faktisch, unwidersprüchlich und überschaubar erschaffen wurde? Wie konnte das nur Jahrzehntelang gutgehen - ohne dieses Urteil? Man hört und liest landesweit über das massenhafte Abhandenkommen durch falsch aufbewahrte Schlüssel, weil die nicht im 1 Tonnen D Safe liegen.

 

Ich erwarte gesunden Menschenverstand. Was ich jetzt so gelesen habe, hat der Betroffene seinen Schlüssel auch nicht gerade in einer Keksdose aufbewahrt. Das Urteil könnte jetzt dazu führen, dass man in etlichen politisch motivierten Waffenbehörden frei dreht. Dass viele Waffenschränke einen Schlüssel haben, oh, welch Neuigkeit! Warten wir ab, welche Wellen das schlagen wird. Zumindest steht da jetzt ein Urteil eines OVG, an dem sich andere orientieren werden...

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Es ist hirnrissig, aber meines Erachtens mehr auf der Seite des Gesetzgebers als der des Gerichts.


Ich glaube es ist generell einfach hirnrissig. Man versucht hier Bürger zu verpflichten Vorkehrungen für den Umgang mit ihrem Eigentum zu treffen. 
 

Sollte man Messer im Messerblock aufbewahren oder zur Sicherheit nur in der Schublade? Wie sieht es mit deinem Auto aus? Mindestens eine Garage mit Rolltor? Oder Lebensmittel? Jeder muss mindestens einen Kühlschrank haben, die Lagerung von verderblichen Lebensmitteln außerhalb des Kühlschranks verstößt gegen die staatlichen Aufbewahrungsvorschriften. 
 

Was in diesem Thema läuft ist die Debatte darüber, ob eine Kühltruhe nicht auch ein Kühlschrank ist. Dass der Staat überhaupt ins Eigentum reinreguliert, haben alle bereits akzeptiert. Da kann nur immer Quatsch bei rauskommen und auch die beste Lösung bleibt eine, die den Schwachsinn staatlicher Regulierung zur Grundlage hat. 
 

Richter können da nur bedingt weiterhelfen, denn dann kommt der nächste lebensferne Trottel und gibt seine Meinung dazu ab, was nun verderbliche Lebensmittel sind und ob die Temperaturen im Kühlschrank genau 4 oder doch 3,58 Grad Celsius betragen können. 
 

All diese Debatten sind Quatsch. Der Staat hat ins Eigentum nicht einzugreifen, da gibts dann auch keine bekloppten Kompromisse.
 

Aber wenn ich schon höre wie bei jeder Gerichtsentscheidung und jedem Politikergesabbel zum Thema Waffen die hohe Gefährlichkeit, die von Waffen ausgehen soll, betont wird, weiß ich woher selbst Waffenbesitzer diese absurden Ansichten haben und weshalb sie das hinnehmen. 
 

Waffen können geladen, frei zugänglich für alle Mitglieder des Haushalts, auf dem Küchentisch liegen. Es passiert einfach nichts. 


„A-Aber wenn eingebrochen wird und die Waffen geklaut werden?“ 
 

Dann klärt man das mit der Versicherung. Die Waffen sind dann im Besitz von jemand anderem, von ihnen geht nach wie vor keine Gefahr aus. 
 

„A-Aber wenn der dann mit den Waffen tötet?“

 

Dann tötet der Mensch. Wenn jemand mit derart krimineller Energie an Waffen kommen will, dann hindert ihn da auch nicht ein Schrank dran. Mit dem Messer am Hals wird jedes Schloss im Handumdrehen geöffnet. 
 

 

Geschrieben

Dein Nick American Dad passt ganz gut zu dem was du schreibst...

 

vor 42 Minuten schrieb AmericanDad:

Waffen können geladen, frei zugänglich für alle Mitglieder des Haushalts, auf dem Küchentisch liegen. Es passiert einfach nichts. 

Wieviele Tote durch Unfall, vor allem durch Kinder gibt es in USA?

 

vor 43 Minuten schrieb AmericanDad:

Die Waffen sind dann im Besitz von jemand anderem, von ihnen geht nach wie vor keine Gefahr aus. 

Wieviele Tote gibt es durch Waffen in den USA, die illegal sind?

 

vor 44 Minuten schrieb AmericanDad:

Wenn jemand mit derart krimineller Energie an Waffen kommen will, dann hindert ihn da auch nicht ein Schrank dran

Es wären viel mehr illegale Waffen im Umlauf, wenn diese bei jedem Einbruch mitgenommen werden könnten.

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb AmericanDad:

Waffen können geladen, frei zugänglich für alle Mitglieder des Haushalts, auf dem Küchentisch liegen. Es passiert einfach nichts. 

In den USA? Lol. Soviel zum Thema Ahnung.

 

34 von 50 Staaten in den USA haben Gesetzgebung, die verhindern soll das Kinder an Waffen gelangen können.

Und im Gegensatz zu hier wanderst du in den USA mal richtig in den Knast, wenn du gegen die Regeln da verstößt. Mehr noch wenn jemand was mit deiner Waffe passiert ist.

 

Das ist verantwortungsloser vulgär-Liberalismus den du hier predigst. Kinder haben meine Knarre die auf der Veranda vor der Tür lag für ein Spielzeug gehalten? Ist doch ihr Pech wenn sie sich damit erschiessen...

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb ASE:

34 von 50 Staaten in den USA haben Gesetzgebung, die verhindern soll das Kinder an Waffen gelangen können.

Wäre es nicht besser wenn es ein Gesetz geben würde das Kindern/Jugendlichen oder auch Erwachsenen den sicheren Umgang und Respekt mit Waffen beibringt?

Ich bin mit Waffen (ohne Tresor nur mit Kleiderschrankverwahrung) aufgewachsen, Respekt und sicheren Umgang habe ich durch meine Eltern (mit Hilfe von Androhung der Erwärmung meiner Hörorgane) 

beigebracht bekommen. Diese Methode benutze ich (ohne besagte Erwärmung) auch bei den Personen die ich im Sport betreue und mir ist nicht bekannt geworden das einer meiner ehemaligen 

Schützlinge Mist gebaut hat.

Bei allem was über die Gefährlichkeit von Waffen gesagt wurde darf man nicht vergessen das nicht die Waffe sondern der Mensch der Auslöser der Tat ist. Egal ob Unfall oder Mord.

Das Problem mit den Waffen ist mehr das diese im Falle eines Falles auch mal gegen die "herrschende Klasse" eingesetzt werden könnte. 

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