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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


Elo

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Bei uns läuft es in aller Regel ohnehin mit Terminankündigung ab. Aus rein praktischen Gründen. Offensichtlich sind sie zu oft vor verschlossenen Türen (Berufstätigkeit etc.) gestanden.

 

Ist auch logisch. Immerhin gehen auch Waffenbesitzer häufig geregelten Arbeitszeiten nach…;-)

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vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

 

Meine weigert sich beständig seit Jahren, mehr als nur ein mit schwarzen Buchstaben bedrucktes weißes Plastikkärtchen als „Dienstausweis“ den Kontrolettis, die nichts weiteres bei uns tun und anscheinend jedes Jahr wechseln, um den Hals zu hängen. Ich sehe nicht ein, hier jedesmal die Behörde anzutelefonieren, wenn denn mal einer rangeht. Also kommen die generell nicht rein (Tür bleibt einfach zu) und die dürfen sich um einen Termin bemühen. Denn alle Sicherheit, die man auf den LWB herunterbricht, bringt nichts, wenn man dann doch Leute reinlässt und die Schränke öffnet, die nicht das sind, was sie vorgeben zu sein. Und solche Betrügereien gibt es schon seit längerem zwar hauptsächlich in anderen Bereichen, aber wer weiß….

 

Und da könnte ich den Schlüssel in Fort Knox lagern….

 

Ich hatte bislang Glück……wurde noch nicht ein einziges Mal kontrolliert…..;-)

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vor 56 Minuten schrieb ASE:

Jedoch kann das IM für den Fall, dass man  §13 Abs. 6 AwaffV anwenden möchte, Vorschriften dafür erlassen. Und dann soll eben das Behältnis nicht im gleichen Raum wie der Waffentresor stehen. Wenn einem das nicht passt: Zertifiziertes Behältnis für den Schlüssel.

 

 

Es macht keinen Sinn, die Schlüssel anderer Waffenschränke nicht  in einem großen, massiven 0er/1er Schrank (E-Schloss) zu verwahren - nur weil andere Waffenschränke noch im selben Raum sind.... und sie stattdessen in einem kleinen 0er/1er Würfel (E-Schloss), der in einem anderen Raum steht, zu verwahren. 

 

Ich würde einer solchen, in meinen Augen nicht begründeten Zusatz-Anforderung (auf die irgendein Landes-IM kommt) nicht nachkommen. Denn - die gesetzlichen Anforderungen sind in der erstgenannten Variante sicher erfüllt. 

Wenn wir immer weiter jeden Dreh an der "Schikaneschraube" willig mitmachen, hört das nie auf. 

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vor 1 Minute schrieb gunvlog:

…wurde noch nicht ein einziges Mal kontrolliert….

 

Ich wurde seit Bestehen des § 36 Abs. 3 WaffG in jetziger Form 1x kontrolliert. 

Vereinbarter Termin. Schlüssel für die Schränke waren am Mann, Kombination für den Schrank mit E-Schloss natürlich im Kopf.

Schränke und Waffen vorgezeigt. Keine Probleme. 

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Ich bin bei den Kontrollen gerade ein Freund von Schlüsseln. Ungern tippe ich eine Nummer ein oder drehe an einem mechanischem Rad, wenn zwei mir fremde Leute mit im Raum sind und ich denen den Rücken zudrehe. Öffne ich vorher, könnte man mir vorwerfen, ich habe nicht die Kontrolle über die Waffen gehabt. Den Schlüssel holt man dann hervor, wenn es nötig ist. Kurz und gut. Deswegen favorisiere ich dann auch, sollte man bei uns auf den Trichter kommen, den LWB damit unter Druck zu setzen, die Aufbewahrung in einem anderen Behältnis, welches nicht mir im Raum steht, in dem sich die Waffen befinden. Nicht als gesetzliche Vorgabe, eben aus meinem Bauchgefühl heraus und weil ich es angenehmer im Handling empfinde. 

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vor 12 Minuten schrieb karlyman:

....

Wenn wir immer weiter jeden Dreh an der "Schikaneschraube" willig mitmachen, hört das nie auf. 

 

Genau so sieht es aus!:mad:

Von Jahrzehnt zu Jahrzehnt werden die Eingriffe und Verbote immer schlimmer.

Das ganze Gesetz ist mittlerweile extrem kompliziert geworden und jedes Land und jede Gemeinde legt es für sich wieder anders aus.:bad:

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

muss man nicht willfährig mitspielen. 

 

Richtig. Nur wenn einen die Behörden in Gerichtsverfahren drängen, die einem dann von  links-gryn besetzten Richtern negativ ausgelegt werden, ist die Gefahr eher noch größer, dass sich das als "Nebengesetz"in den Köpfen etabliert und man weiteren Schwachsinn erfindet, um LWBs zu gängeln. Wie man gerade schön an BW sehen kann. Die haben rein gar nichts als Rechtsgrundlage, versuchen jetzt aber schon einem vorzuschreiben, wo hier der Schlüsseltresor stehen soll. Ich frage mich immer öfters, ob man als Mitarbeiter einer solchen Behörde besonders borniert zum Waffenbesitz eingestellt sein muss. Oder woher diese Ideen überhaupt kommen. Gibt es interne Wettbewerbe, wer sich zu Gunsten seiner Karriere besonders perfide Unannehmlichkeiten ausdenkt, sind diese Behörden eigentlich dazu da, legalen Waffenbesitz zu verhindern?

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vor 4 Stunden schrieb steven:

wie groß muss die Druckluftflasche sein?

 

Eine Druckluftflasche wird nicht genügend Luft enthalten, um damit zu arbeiten.

 

https://www.lidl.de/p/parkside-plasmaschneider-pps-40-b3-4-4-5-bar/p100342928

Zitat

Hinweise

Nur in Kombination mit einem Kompressor (z. B. von PARKSIDE) verwendbar.

 

 

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vor 1 Minute schrieb Cannon Balls:

Schlüssel am Mann oder "gut versteckt". Diese Nachricht macht in unserem Verein nach einem Gespräch mit der Waffenbehörde die Runde. 

 

Wie schon gesagt: 

 

Bei der Kontrolle selbst können sie einem bezüglich Schlüssel am Mann" nicht am Zeug flicken... dann hat man, tagsüber, wach, im Vollbesitz seiner Kräfte ja jederzeit die Kontrolle darüber (bzw. hält ihn eben sogar für die Aufbewahrungskontrolle bereit).

 

Allerdings können sie abfragen, wie denn die Aufbewahrung des/der Schlüssel(s) etwa zur Nacht-/Schlafenszeit, oder wenn man aus sonstigen Gründen keine unmittelbare Kontrolle darüber da ist, gehandhabt wird. 

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Es macht keinen Sinn, die Schlüssel anderer Waffenschränke nicht  in einem großen, massiven 0er/1er Schrank (E-Schloss) zu verwahren - nur weil andere Waffenschränke noch im selben Raum sind.... und sie stattdessen in einem kleinen 0er/1er Würfel (E-Schloss), der in einem anderen Raum steht, zu verwahren. 

 

Das steht da auch nirgends.

 

Zitat

Denn das Innenministerium gibt im weiteren Verlauf der Anweisung konkrete Hinweise, wie das Aufbewahrungsbehältnis beschaffen sein sollte, wenn es sich nicht um einen zertifizierten Tresor in ausreichender Widerstandsklasse handelt: 

 

 „Unter Berücksichtigung des Umstands, dass es an konkreten gesetzlichen Regelungen fehlt, können nach der aktuellen Gesetzeslage jedoch auch andere Aufbewahrungsformen für eine sichere Aufbewahrung in Betracht kommen. Hierbei sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen. Das Sicherheitsbehältnis für den Schlüssel sollte in jedem Fall weitere Mechanismen, die den Zugriff auf diesen zumindest erschweren, aufweisen. D.h. der Schlüssel sollte z.B. in einem Tresor, welcher durch ein Zahlen- oder Fingerabdruckschloss gesichert ist, oder in einem vergleichbar gesicherten Behältnis aufbewahrt werden. Der Tresor sollte auch eine gewisse Massivität aufweisen und nicht in unmittelbarer Nähe zum dazugehörigen Waffenschrank aufbewahrt werden. 

 

 

Wie oben dargelegt, eine solche Aufbewahrung ist nur dann zulässig, wenn nach §13 Abs. 6 AWaffV von der Behörde genehmigt. Das IM versucht hier Vorgaben zu machen, so daß nicht zertifizierte Tresore genutzt werden können, wenn

 

- Massivität nach Gutdünken der Behörde, also kein "Schlüsseltresor" aus dem Baumarkt

- Räumlich getrennt zum Waffenschrank aufgestellt

 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Allerdings können sie abfragen, wie denn die Aufbewahrung des Schlüssel(s) etwa zur Nacht-/Schlafenszeit, oder wenn man aus sonstigen Gründen keine unmittelbare Kontrolle darüber da ist, gehandhabt wird. 

 

Allein wohnend, Schlüssel unterm Kopfkissen, der Jagdhund schläft im Flur vor der Schlafzimmertür.

Den Einbrecher möchte ich sehen, wie er da an meine Schlüssel rankommen will ohne daß ich das merke. :grin:

 

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vor 28 Minuten schrieb karlyman:

1960 o.ä... Als man die Jagdflinte oder Sportbüchse aber noch im abgeschlossenen Holzschrank verwahrt hat.

Mitnichten. Die standen im Eck oder hingen an der Garderobe. 

 

Bei mir ist der erste Stahlschrank (A) 1998 eingezogen... Der Schrank. Nicht die Füllung. 

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vor 2 Stunden schrieb thomas.h:

 

Eine Druckluftflasche wird nicht genügend Luft enthalten, um damit zu arbeiten.

 

https://www.lidl.de/p/parkside-plasmaschneider-pps-40-b3-4-4-5-bar/p100342928

 

 

 

Braucht man auch gar nicht, selbst bei Lidl gab es den Plasmaschneider schon mit integriertem Kompressor für relativ kleines Geld.

 

Geht bis 12mm Stahl, wenn ich das richtig in Erinnerung habe und hat im Test sogar recht gut abgeschnitten (im wahrsten Sinne des Wortes).

 

Einfach Netzstecker rein und los geht's...

Werden aber Leute, die bei mir einbrechen eher selten dabeihaben. Oder sie sind zu doof, um so etwas zu bedienen...

Für den Schrankinhalt ist das u.U. auch nicht besonders gut...

 

Ansonsten wird das mit einer Pressluftflasche schon funktionieren, muss man halt ausrechnen, wie lange man arbeiten kann.

10 Liter Flasche mit 200 bar macht 2 Kubikmeter, wenn der Plasmaschneider als Beispiel 200l/min durchbläst, kann man 10 Minuten damit schneiden.

CO2 wird u.U. länger gehen, da das Gas verflüssigt in der Stahlflasche ist und somit mehr Volumen zur Verfügung steht.

Gibt ja so Durchgeknallte, die schließen den Plasmaschneider an die Argonflasche an...klar, man kann auch Helium nehmen, wenn man denn zu viel Geld übrig hat. Funktionieren tut es auf jeden Fall...

Bearbeitet von Wauwi
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vor 14 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Der, wenn ich mir nochmals das von mir verlinkte Video mit den Panzerknacker-Amateueren so ansehe, ziemlich versagt hat…

 

Stell den doch bitte noch mal rein, ich finde den gerade nicht...

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