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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb VTRSP:

Der Tresorschlüssel müsse in einem Schlüsseltresor mit Zahlenschloss aufbewahrt werden, das massiv und aus Metall und fest an der Wand verankert ist. Außerdem dürfe der Schlüsseltresor nicht im selben Raum sein wie der Waffentresor"

 

Das hatten wir hier alles schon mal durchgekaut, sogar Gerichte sehen das völlig unterschiedlich, weil es eben gesetzlich nicht geregelt ist und deswegen versuchen bestimmte Waffenbehörden ihre Ideologie da durchzusetzen. 

 

vor 18 Minuten schrieb erstezw:

Eingtlich der Wähler.

 

Bis zu Näncys unsäglicher Verschärfung war der große Teil davon auch wenig betroffen. Nun muss sogar Oma Trude am Weihnachtsmarkt dafür herhalten und erhält sogar eine Anzeige.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb WOF:

Das wird durch häufiges Wiederholen nicht richtig.

 

Tja wenn man Zweck und Systematik des WaffG als Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt und die darauf basierende Rechtsprechung nicht akzeptieren will....

Wird dann vir gericht eben als Unbelehrbarkeit ausgelegt.

 

 

 

vor 3 Stunden schrieb WOF:

Was hat das mit dem Ort der Schlüsselverwahrung zu tun?

Der Ort der Schlüsselverwahrung muss ein Behältnis sein, das vor 2017 gleichwertig, seit 2017 zertifiziert sein muss.

 

Der Scheissdreck mit dem "Versteck" war noch nie zulässig. das ist es, was durch stetes wiederholen nicht wahr wird.

 

https://openjur.de/u/2483611.html

https://openjur.de/u/850857.html

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG Wiesbaden&Datum=2008-09-09&Aktenzeichen=6 K 777/08

https://openjur.de/u/2349620.html

 

Schon gar nicht seit 2017, als  "nicht", "nicht richtig" und "nicht rechtzeitig" als Kategorien unzulässiger Waffenaufbewahrung ins Gesetz aufgenommen wurden. Für jede Kategorie lassen sich in den Jahren davor verwaltungsgerichtliche  Beispiele finden.

 

Der Gesetzgeber hatte die Nase voll von den Schlaumaiern und ihren Spielchen, und gründlicherweise kam die Zertifizierungspflicht dazu, damit das Gleichwertigkeitsgeschwurbel auch ein Ende hat 

 

 

Du kannst deinen Schlüssel auch weiterhin verstecken..... sofern dein Versteck von der akkreditierten Stelle nach EN-1143-1 zertifiziert wurde....:rolleyes:

 

Ach und bevor ich es vergesse: Das mit dem "Schlüsselaufbewahrung nicht vorgegeben, Sicheres Versteck" ist feinster DSB-Cope.

 

  Warum eigentlich so inkonsequent, warum nur den Schlüssel verstecken, man könnte man wie die beiden Kasper hier gleich all-in gehen und die Waffe "verstecken" und dann argumentieren, das die Verwahrung gGesetzeskonform sei:

https://ra.de/urteil/vg-munchen/urteil-m-7-k-144434-2015-04-08

https://openjur.de/u/460830.html

 

 

Dieser Schlüsselaffenzirkus, den mache veranstalten,wäre amüsant, wenn sie damit nur die eigene waffenrechtliche Zuverlässigkeit gefährden würden.

 

Aber aus Uneinsichtigkeit  konsequent andere in den waffenrechtlichen Abgrund mitreissen wollen geht gar nicht.

 

2017 har sich eben aufgrund der Schlaumeierei der Vorjahre im WaffG etwas wesentlich geändert. Und das ist die Zertifizierungspflicht, mit welcher der Gesetzgeber eine mittelbar staatlich überwachte technische Mindestanforderung für den unberechtigten Waffenzugriff festgelegt hat. Und das schliesst die Schlüsselaufbewahrung oberrichterlich bestätigt ein.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Last_Bullet:

 

Das hatten wir hier alles schon mal durchgekaut, sogar Gerichte sehen das völlig unterschiedlich,

 

Nö. Sehen sie nicht. Und komm jetzt nicht mit dem "Orbiter dictum" schwurbel des VDB.

 

Das vom VDB angeführte Urteil vom OVG NDS ist in dieser Sache das eigentliche Orbiter dictum, weil ohne Schlüsselbehältnis die Frage nach demselben unsachlich ist.

In der Sache hat auch es entschieden: Schlüssel im Versteck? Waffenrechtlich unzuverlässig.

vor 3 Stunden schrieb Last_Bullet:

 

b

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb VTRSP:
Zitat

Der Tresorschlüssel müsse in einem Schlüsseltresor mit Zahlenschloss aufbewahrt werden, das massiv und aus Metall und fest an der Wand verankert ist. Außerdem dürfe der Schlüsseltresor nicht im selben Raum sein wie der Waffentresor"

 

Es gibt ein Urteil in welchem ein weiser salomonischer Richter dem Waffenbesitzer empfahl, die Tresore so aufzustellen, daß die Kontrollettis nicht übermäßig in seine Privatsphäre eindringen müssen. Das wird dadurch natürlich deutlich komplizierter oder im Einzelfall unmöglich. 

Definiert das grün regierte Bundesland wenigstens auch "massiv"? Nein? 

Geschrieben

Wer den Platz für solche bescheuerten Spielchen nicht hat, also mehrere Tresore in unterschiedlichen Räumen aufzustellen, der darf dann auch keine Waffen besitzen, wenn er sich für ein Schlüsselschloss entscheidet, welches oftmals deutlich günstiger ist, als das Zahlenpedant?

Geschrieben

Die PIRSCH könnte natürlich auch noch nachfragen, ob denn bei den bemängelten Schlüsselaufbewahrungen das jeweilige Aufbewahrungskonzept en Detail amtsbekannt und aktenkundig war. Und wenn nein - warum nicht? Über die Kenntnis von Gesetz und Verordnungen hinaus Kenntnis behördeninterner Interpretationen zu fordern ist unlauter. Dank Zugangsfiktion würde ja sogar ein popeliger Postbrief an alle LWB genügen um die behördeneigene neue Meinung zu verkünden.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Last_Bullet:

Und Du verstehst nicht, dass man das nach einer Rechtsgrundlage tun muss, ansonsten geht das nach hinten los. Wer das nicht damit belegen kann, äußert Wünsche, nichts weiter. Niemand muss die Frage zur Aufbewahrung des Schlüssels beantworten, weil das im Gesetz nicht verlangt wird. Daraus kann man nichts ableiten, um die Pappe zu lochen.

 

Geh mal nach draußen. Ob und inwiefern die Rechtsgrundlage da war oder vorlag, wird hinterher vorm Verwaltungsgericht geklärt. Die Behörde vollzieht erstmal!

 

Kannst mir ja mal ein Fall nennen, wo die Behörde gegen einen Waffenbesitzer geklagt hat - so funktioniert Verwaltungsrecht nicht...

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Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Qnkel:

Ob und inwiefern die Rechtsgrundlage da war oder vorlag, wird hinterher vorm Verwaltungsgericht geklärt.

 

Ach ja? Wusste ich gar nicht, dass so Rechtsstaatlichkeit funktioniert. Bislang hatte ich bei Behördenkontakt immer eine Rechtsgrundlage vorliegen, immer. Also bei der nächsten HD stehen die einfach vor der Tür und sagen, sie möchten mal die Schränke durchwühlen? Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren ohne Rechtsgrundlage? Sind Waffenbehörden da etwas Besonderes? Bei Post von denen hatte ich immer Rechtsgrundlagen drin, gerade, wenn die regelmäßige Kontrolle noch nicht vollzogen werden konnte, weil die nur zur normalen Arbeitszeit vor der Tür stehen, man leider nicht seinen Nachbarn damit beauftragen kann und sie um Termine betteln müssen.

 

Fragen nach Tresoren - Antwort mit Rechtsgrundlage. Keine Ahnung, wo Du lebst, hier läuft das noch so, also oldschool.

 

 

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Last_Bullet:

Wer den Platz für solche bescheuerten Spielchen nicht hat, also mehrere Tresore in unterschiedlichen Räumen aufzustellen, der darf dann auch keine Waffen besitzen, wenn er sich für ein Schlüsselschloss entscheidet, welches oftmals deutlich günstiger ist, als das Zahlenpedant?

 

Nö.

Da schreibt das OVG NRW ausdrücklich: Zahlenschloss ist per se zulässig, wenn die Verwahrung der Schlüssel in einem zertifizierten Behältniss erfolgt

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Dabei seien 61 Waffen und wesentliche Waffenteile beschlagnahmt worden. Bei 16 Personen sei auch Munition eingezogen worden. Hauptgrund der Beanstandungen war eine mangelhafte Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels.

...

Quelle: https://www.pirsch.de/news/waffenkontrolle-61-waffen-von-jaegern-eingezogen-40368

 

Zitat

In dem Schreiben heißt es: "Die Vertreter der Stadt VS betonen, dass die Entscheidungen der Waffenbehörde sich jeweils am Einzelfall, also der konkreten Situation vor Ort, orientieren. Das Vorgehen und die Vorgaben wurden wie folgt mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt."

Zu den Empfehlungen zur Aufbewahrung heißt es: „Die Stadt VS legt die Aufbewahrung so fest, dass der Schlüssel zum Waffentresor in einem, z. B. Schlüsseltresor mit Zahlenschloss, welcher aus Metall und somit massiver ist, fest an der Wand verankert sein muss und sich nicht im gleichen Raum wie der Waffentresor befinden darf. Der Schlüssel darf auch in einem Möbeltresor mit Zahlenschloss gesichert werden. Der Tresor muss ebenfalls fest eingebaut/verankert sein.“ Ebenso sei das Tragen des Schlüssels am „Mann“ gesetzeskonform, beinhalte aber Unsicherheiten z. B. während des Schlafens oder Duschens und sei deshalb nicht zu empfehlen.

 

 

Zitat

Aufbewahrungsort muss der Behörde mitgeteilt werden

Kreisjägermeisterin Zimmermann warnt ihre Mitglieder: „Sollte bei der Kontrolle festgestellt werden, dass der Schlüssel nicht ordnungsgemäß verwahrt wird, wird mit sofortiger Wirkung die Zuverlässigkeit abgesprochen und die Waffen werden sofort mitgenommen“, heißt es in dem Schreiben. Dem Schreiben nach dürfe die Aufbewahrung des Schlüssels lt. Stadtverwaltung kontrolliert werden, da es sich hier um die Erweiterung des Waffentresores handele.

 

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben (bearbeitet)

Nichts davon steht so im WaffG. Da kann man sich drehen und wenden, wie man möchte. Das sind freie Interpretationen von Waffenbehörden, die nicht mehr alle Latten am Zaun haben. Zum Glück läuft das nicht überall so.

 

Zitat

 z. B. Schlüsseltresor mit Zahlenschloss, welcher aus Metall und somit massiver ist, (...) Der Schlüssel darf auch in einem Möbeltresor mit Zahlenschloss gesichert werden. Der Tresor muss ebenfalls fest eingebaut/verankert sein.

Der Schlüsseltresor muss dort nicht mehr der Sicherheitsstufe der verschlossenen Waffen entsprechen? Interessant. Und auch der 1-Tonnen-Tresor, in dem der Schlüssel gelagert wird, muss demnach angeschraubt werden, da keinerlei Gewichtsbegrenzung angegeben wird, die Waffentresore hingegen nicht?

 

Zitat

Das Vorgehen und die Vorgaben wurden wie folgt mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt.

 

Waffenrecht ist Bundesrecht, wen interessiert, was irgendwer vor Ort so "abstimmt"?

 

https://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Richtlinien DSB/Waffenaufbewahrung_17-07.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/dhy176_de.pdf

 

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb P 8X:

die zentralen Sätze daraus kopieren

 

Der Bericht im Südkurier vom 16.12.2024  ist (derzeit) einsehbar:

 

https://forum.waffen-online.de/topic/474980-terminankündigung-ovg-nrw-schlüsselaufbewahrung-sicherheitsstandard/page/60/#findComment-3833615

 

In dem Artikel werden übrigens sowohl Stadt als auch Kreis zitiert.

 

Weiß jemand, ob die Stadt eine eigene Waffenbehörde hat?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Elo:

Weiß jemand, ob die Stadt eine eigene Waffenbehörde hat?

Früher war das so. Da war das Bürgeramt der Stadt Villingen-Schwenningen für die LWB in VS + den eingemeindeten Ortschaften zuständig; das Landratsamt hingegen für den übrigen Landkreis. Ob dem noch immer so ist, weiß ich nicht, aber zumindest gibt es hier noch beide Behörden auf der NWR-Liste: https://nwr-fl.de/liste-der-waffenbehoerden-seite.html?order=PLZ

Geschrieben (bearbeitet)
Am 25.12.2024 um 19:25 schrieb neon38:

 "Ebenso sei das Tragen des Schlüssels am „Mann“ gesetzeskonform, beinhalte aber Unsicherheiten z. B. während des Schlafens oder Duschens und sei deshalb nicht zu empfehlen."

 

Ich sag es doch schon die ganze Zeit! Rektales Aufbewahren ist gesetzeskonform und sicher.

Bearbeitet von Vroma
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Vroma:

 ---

Ich sag es doch schon die ganze Zeit! Rektales Aufbewahren ist gesetzeskonform und sicher.

Und am besten mit einem Bändchen um den Hals sichern... sonst ist der Schlüssel plötzlich weg :grin:

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