Zum Inhalt springen
IGNORED

Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb ASE:

Nenne und belege  mir einen Fall, wo jemand aufgrund ordnungsgemäßer Verwahrung verknackt worden ist, bzw vor dem Verwaltungsgericht unterlegen ist.

Nenne und belege mir ein Gericht welches Recht spricht und nicht einfach nur Urteile fällt.

Mir wurde sogar von einem Richter bestätigt das ich Recht (moralisches Recht - eine erbrachte Leistung sollte auch bezahlt werden) hätte aber das "Gesetz" sieht es anders.

Was steht im Gesetz und was machen Richter oftmals daraus? Kinderschänder, Vergewaltiger und Mörder kommen mit einem "Du du das darfst du aber nicht" davon und der

kleine Bürger wird wegen einem Brötchen oder Pfandbon ans Kreuz genagelt. 

Wir wissen beide das wenn sich alle an das Gesetz halten würden die Aufbewahrung unserer Waffen im Kleiderschrank ausreichend wäre.

Dieser Wahnsinn mit der Schlüsselaufbewahrung ist doch wieder so ein Opferbestrafungsgesetz, wenn jemand meine Waffen aus dem Schrank stiehlt (ob mit oder ohne Schlüssel hat er sie ohne meine Genehmigung genommen) werde ich

auch noch bestraft das sie abhanden gekommen sind.

Werden Autobesitzer bestraft wenn ihr Wagen gestohlen und ein Unfall oder eine Straftat damit begangen wird? Nein - wo ist das Gleichheitsprinzip?

 

Geschrieben
Am 21.11.2023 um 10:05 schrieb Mick Jaeger:

Mal im Ernst, wenn ich den DPD Boten durch die Glastüre sehe und freudig die Tür aufmache doch statt eines Paketes hält er mir ne Kurzwaffe unter die Nase und sein Kumpel neben der Tür hält einem meiner Kinder auch ne Knarre an den Kopf...

 

Am 21.11.2023 um 10:16 schrieb karlyman:

 

Wenn da dem "Zeugwart" das Messer an den Hals gesetzt wird, öffnet der bereitwillig auch die dicksten Türen, und draußen können dann die Lkw richtig schön mit hunderten, oder tausenden, Stücken beladen werden.

Gestern habt ihr euch das noch ausgedacht... Heute steht es schon in der Zeitung..... 

IMG-20231122-WA0000.jpg

  • 2 Monate später...
Geschrieben

bild.de, 13.02.2024:

 

Zitat:

 

Diebe klauten ihm zwei Jagd-Gewehre

So lief der Einbruch bei Wüst wirklich ab

 

...

Zum Einbruch selbst teilt das Innenministerium mit, dass sich „ein oder mehrere Täter im November 2018 gewaltsam Zutritt zum privaten Wohnhaus des damaligen Verkehrsministers“ verschafft hätten. „Im Innern durchsuchten sie sämtliche Räumlichkeiten nach Diebesgut. Aus einem Waffenschrank konnten sie mithilfe eines Ersatzschlüssels zwei Repetierwaffen sowie dazugehörige Munition entwenden. Der Ersatzschlüssel wurde durch die gewaltsame Öffnung eines verschlossenen Behältnisses erlangt.“ Daneben hätten die Täter „Wertgegenstände, unter anderem Schmuck“ erbeutet.

...

 

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/diebe-klauten-jagd-gewehre-so-lief-der-einbruch-bei-hendrik-wuest-87142186.bild.html

 

Dazu die kleine Anfrage 3004 im Landtag NRW (Drucksache 18/7219 23.11.2023):

 

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-7219.pdf

 

(Aufrufbar ist derzeit nur die Anfrage, nicht die zugehörige Antwort)

Geschrieben

Wenn ein bei sich haben des Schlüssels wenn man wach ist ok ist, dann sollte es bei zwei Waffenbesitzern in einem Haushalt ja möglich sein abwechselnd zu schlafen! Vielleicht haben die beiden ja auch Schichtdienst 😏

Geschrieben

Fakt ist, dass der VDB dagegen mal klagen könnte!

Wenn man z.b. alleine wohnt kann nichts gg einen versteckten Schlüssel sprechen wenn man schläft. Sollte ein Einbrecher kommt und hält dir ein Messer an den Hals, machst du das Ding eh auf!

Grundsätzlich bin ich auch für Zahlenschloss, aber wenn man sich nicht wehrt, was kommt als nächstes? Verbot von drei Schlüsseln in einem Tresor mit Zahlenschloss? Oh Gott, wenn der Dieb den einen auf hat kommt er ja an alle Schränke dran!

Wenn man einmal dabei ist kann man auch direkt gg das unsägliche 0/1 klagen!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Rooster:

PHOTO-2024-02-16-09-18-21 - Kopie.jpgPHOTO-2024-02-16-09-18-21.jpgPHOTO-2024-02-16-09-18-22 - Kopie.jpgPHOTO-2024-02-16-09-18-22.jpg

 

gibt es dieses Dokument irgendwo zum Download?

 

Interssant finde ich die Hinzunahme des Munitionsschrankes. Die war meiner Erinnerung nach nicht Bestandteil des Urteils gewesen.

Immerhin gilt für Munition ein Stahlblechschrank mit mindestens Schwenkriegelschloß, somit noch minderwertiger als ein Stufe A Waffenschrank. Den Schlüssel des Munitionsschrankes, selbst wenn es ein 1er Tresor wäre, anstelle eines Spintes, spielt eine Herabstufung auf einen Schrank der Stufe A keine Rolle, da der A Schrank höherwertig ist, als der Stahlblechschrank…..

Geschrieben (bearbeitet)

@Rooster

Weißt Du, wer der Verfasser dieses "Informationsschreibens" ist (Unna/NRW?)?

Am Ende wird noch als Anlage ein "Merkblatt" erwähnt - ist das das letzte (einzelne?) Blatt unten rechts?

Hat das Merkblatt den gleichen Verfasser, wie das Informationsschreiben?

 

Ich würde das gern an einige Kanäle weiterleiten, brauche aber etwas mehr Hintergrundinformation.

Ideal wäre ein durchnummerierter Scan.

Wäre das möglich? :)

 

Danke!

 

Hat sonst jemand so etwas bekommen?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben (bearbeitet)

@schuster

 

Danke!

 

Hast Du vielleicht noch Hintergrundinfo wie Datum, Aktenzeichen o. ä.?

 

Da als Anlage 2 bezeichnet, könnte es weitere Dokumente geben?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

Leider Nein, beachte aber mal die leichten Unterschiede der beiden Texte!

In meiner Ausführung sind noch Symbole sichtbar, die im anderen Bild fehlen.

Es mauscheln nach meiner Ansicht mehrere Stellen zum gleichen Thema, ob´s wirklich gleich ist, habe ich nicht gelesen.

Geschrieben

Demnach kursiert gerade ein "Merkblatt" auf dem weder der Verfasser noch der zeitliche Stand ersichtlich sind.

 

Das wird dann wohl noch durch örtliche Behörden "ergänzt".

 

Ein Problem dabei sehe ich darin, daß das wieder mal ein Selbstläufer sein kann, also der eine vom anderen abschreibt und das sich so verbreitet und als "herrschende Meinung" manifestiert.

Geschrieben

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand soll am 08.02.2024 eine Verfügung des Landeskriminalamtes NRW an alle Waffenbehörden in NRW ergangen sein.
Demnach sind alle Inhaber mindestens einer waffenrechtlichen Erlaubnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen, über deren Aufbewahrungspflichten von Schlüsseln zu Waffenschränken zu unterrichten.

 

Info bisher nicht verifiziert!

Wenn es aber stimmt, sollten sich hier demnächst weitere Adressaten melden.

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Elo:

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand soll am 08.02.2024 eine Verfügung des Landeskriminalamtes NRW an alle Waffenbehörden in NRW ergangen sein.
Demnach sind alle Inhaber mindestens einer waffenrechtlichen Erlaubnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen, über deren Aufbewahrungspflichten von Schlüsseln zu Waffenschränken zu unterrichten.

 

Info bisher nicht verifiziert!

Wenn es aber stimmt, sollten sich hier demnächst weitere Adressaten melden.

 

The Ghost TV hat für heute 17:00h ein Video in der Premiere zur Veröffentlichung, wo es scheinbar darum geht. Es sieht zumindest auf der Startcard so aus, dass er entweder ein Schreiben seiner Behörde erhalten hat oder ein Schreiben zugespielt bekommen hat.

 

Mein Befürchtung ist, dass auch hier wieder jede Behörde und jeder Kreis unterschiedlich vorgehen wird.

In dem oben per Foto bereitgestellten Dokument reden die auch von der Munitionsaufbewahrung, wo eine Herabstufung bei reiner Munitionsaufbewahrung kaum gegeben sein kann, da wohl die Stufe unter eine Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss eine Holzschatulle wäre.

Auch interessant sind die Ausführungen in dem Schreiben zum Bankschließfach, dass laut deren Aussage selten Stufe 1 oder 0 inne hat.

Das Schließfach ggf. nicht, der Tresorraum wo die Schließfächer meist untergebracht sind, aber schon…..

Geschrieben (bearbeitet)

Was mich daran stört ist das Wort "oder" im ersten gezeigten Schreiben.

 

"Im entsprechenden Behältnis kann der Schlüssel oder Waffen / Munition aufbewahrt werden."

 

Ich war bis jetzt davon ausgegangen das im entspr. Behältnis mit Zahlenschloss / Biometrie Waffen und der Schlüssel für weitere Behältnisse aufbewahrt werden können.

 

Für mein Verständnis bedeutet das "oder" das nun ein reiner "Schlüsselschrank" in entspr. Schutzstufe verlangt wird?

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben

Ich würde gerne mal ein komplettes Schreiben idealerweise von unterschiedlichen Waffenbehörden lesen und gegeneinander abgleichen.

Hier im Beispiel hat ja die Waffenbehörde wohl noch "draufgepackt"?

 

Das Ganze dann als Informationsschreiben bezeichnet "ohne Unterschrift gültig".

 

Die könnten auch präzise Auflagen formulieren und das anordnen - dann hätten die Adressaten Rechtsmittel zur Verfügung?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb gunvlog:

Das Schließfach ggf. nicht, der Tresorraum wo die Schließfächer meist untergebracht sind, aber schon…..

 

So sieht das aus. Zudem kenne ich solche Schließfächer nur mit teils rigorosen Zugangskontrollen, also öffentlich zugänglich sind solche Schließfächer meines Wissens nach nicht.

Geschrieben

Super in dem Merkblatt sind ja die Hinweise zu den nicht einzustellenden Nummern bei Zahlenschlössern, da zu leicht zu erraten.

 

Da würde es mich ja fast jucken, mal offiziell nachzufragen, ob das Jahr der Heiligsprechung des Heiligen Dominikus durch Papst Gregor den IX denn sicher genug wäre.... 

 

Das war übrigens 1234 falls man das Jahr nicht zur Hand hat. ;)  (durch markieren dieser Zeile kann man das Jahr sichtbar machen...)

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Rooster:

PHOTO-2024-02-16-09-18-21 - Kopie.jpgPHOTO-2024-02-16-09-18-21.jpgPHOTO-2024-02-16-09-18-22 - Kopie.jpgPHOTO-2024-02-16-09-18-22.jpg

 

Hast Du ggf. die Möglichkeit das komplette Schreiben als PDF bereitzustellen?
Die Auflösung der Bilder ist leider nicht gut und bei heranzoomen schlecht zu lesen

Geschrieben (bearbeitet)
vor 45 Minuten schrieb heinzaushh:

Was mich daran stört ist das Wort "oder" im ersten gezeigten Schreiben.

 

"Im entsprechenden Behältnis kann der Schlüssel oder Waffen / Munition aufbewahrt werden."

 

Ich war bis jetzt davon ausgegangen das im entspr. Behältnis mit Zahlenschloss / Biometrie Waffen und der Schlüssel für weitere Behältnisse aufbewahrt werden können.

 

Für mein Verständnis bedeutet das "oder" das nun ein reiner "Schlüsselschrank" in entspr. Schutzstufe verlangt wird?

 

Für mich liest sich das nach ein wenig Willkür bei der Auslegung.

 

1. Wenn ich einen Waffenschrank der Stufe 1 habe, der mit einem entsprechenden Doppelbartschloß versehen ist, sollte der Schlüssel in einem Behältnis verwahrt werden, der mindestens die gleiche Stufe aufweist. Dieses Behältnis sollte mit einem Zahlenschloß oder einem biometrischen Schloß bestückt sein.

 

2. Habe ich einen Würfel der Stufe 1 zusätzlich, der über diese entsprechende Schließung verfügt, erfüllt dieses Behältnis alle Anforderungen um Waffen sowie die Schlüssel zu anderen Tresoren der gleichen oder geringeren Sicherheitsstufe aufzubewahren.

 

3. Wenn das elektronische Schloß über eine Öffnungsverzögerung verfügt, soll diese verwendet werden. Das entscheide letztlich immer noch ich und wird vom Gesetz und vom Urteil her nicht mal im Ansatz erwähnt. Nach dieser Logik wäre man ebenfalls verpflichtet, wenn der Tresor über ein elektronisches Zahlenschloss und zusätzlicher Biometrie verfügt, die miteinander kombiniert werden kann, dies auch so zu programmieren, inkl. einer Öffnungsverzögerung. Also Fingerabdruck einlesen, 5 Minuten Warten und dann die Pinn eingeben, um den Tresor zu öffnen……welche Verzögerung müsste dann eingestellt werden? Der Burg Wächter Diplomat kann mit einer Verzögerung bis zu 99 Minuten versehen werden. Also Fingerabdruck einscannen, 99 Minuten Warten, PIN eingeben und dann erst wird das Schloss freigegeben.

Das sind Dinge die weder vom Urteil, noch vom Gesetz her gefordert werden und fallen somit ganz klar unter Willkür

 

4. Bankschließfächer erfüllen nicht die erforderliche Sicherheitsstufe: Blödsinn! Das Schließfach ggf. nicht, der Tresorraum und die Zugangskrontrollen, die bei einem Bankschließfach angewendet werden, hingegen schon.

Bearbeitet von gunvlog

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.