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IGNORED

Zeit für Leserbriefe ! Stern: Es reicht! Entwaffnet die Sportschützen. Bevor noch mehr Menschen sterben


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Empfohlene Beiträge

@Rudi1970

Nur als Hinweis, ohne Deine Schilderung werten zu wollen.

 

Du schlägst hier als Neumitglied mit einer recht heftigen Geschichte auf.

Keiner kennt Dich und weiß, ob da in Wirklichkeit irgendein Troll oder (Möchtegern?)Investigativ-Jornalist dahinter steht, der hier auf reißerische Kommentare oder sonstiges Futter für seine Absichten aus ist?

Unter der Prämisse könntest Du die möglicherweise kommenden Ratschläge oder Kommentare betrachten?

 

In der Sache würden wohl die meisten den unverzüglichen Gang zu einem entsprechend spezialisierten Rechtsvertreter empfehlen?

Bearbeitet von Elo
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vor einer Stunde schrieb Elo:

Du schlägst hier als Neumitglied mit einer recht heftigen Geschichte auf.

Die Geschichte ist keinesfalls heftig.

Ein Freund von mir wurde von 3 Zigi´s massivst bedrängt und körperlich angegangen.

Dann hat´s mal ordentlich Backenfutter für die 3 gegeben.

 

ERGEBNIS: 5 Jahre Jagdschein und WBK weg.

Dieses Land ist fertig. Du darfst dich nicht mal deiner Haut wehren. Und da lassen wir Waffen  einfach mal aussen vor.

 

Der Staat will Opfer. Keine Headline mit Biokartoffel hat sich erfolgreich gewehrt. Wo kämen wir denn da hin.

Bearbeitet von Valdez
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vor 8 Minuten schrieb Valdez:

Die Geschichte ist keinesfalls heftig.

 

Ich wollte ihm nur den Hintergrund etwas beleuchten, bevor Kraut & Co. diesen Beitrag entdecken.

Die Frage ist ja auch, ob sich jemand nur etwas den Frust von der Seele reden will oder in erster Linie Rat sucht.

Wenn dann die "üblichen Verdächtigen" mit ihren Kommentaren kommen, ist das der nächste Tiefschlag ...

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Am 2.8.2023 um 14:54 schrieb Mick Jaeger:

Küchenmesser mit einer Klingenlänge zwischen 5,68cm bis 11,74cm müssen künftig in einem Tresor der Klasse 0 verschlossen werden. Außer der Griff ist blau, dann in einen Tresor der Klasse 1. 

 

Ist das Messer ein WMF und vor dem 12.03.2022 gekauft und du hast den Beleg noch, dann darfst du einen kleinen Messerschein (KMS) beantragen und das Messer in deiner Wohnung führen.

Bei Besuch ohne KMS musst du die Messer allerdings in verschlossene Behältnisse packen.

Bitte beachten dass dein Besuch Mitglied der Meldehelden (früher Blockwarte genannt) sein könnten und das alleinige Anzeigen, auch ohne Beweise führt unweigerlich zum Verlust des KMS.

 

Macheten werden per Definition nun alle Messer mit einer Klingenlänge von 11,76cm bis 21,44cm sowie 23,56cm bis 31,87cm sein. Messer mit der Klingenlänge 21,49cm bis 23,55cm werden allgemeinhin als Dolche bezeichnet, Messer über 31,88cm als Schwerter.

(Dem geneigten Leser fällt auf dass der Gesetzesschreiber ein Grüner sein muss und keine Ausbildung hat, somit sind Messer mit Klingenlängen 11,74-11,75cm sowie 21,45-21,48cm keiner Definition zugeordnet und somit frei für jedermann, auch Messermann)

Macheten dürfen nur mit der Ausnahmegenehmigung des KMS (Kleiner Machetenschein), nicht zu verwechseln mit dem KMS (Kleiner Messerschein), transportiert werden, wenn die Machete eingepackt und mit Rosa Geschenkband verschlossen ist.

Dolche und Schwerter müssen über die zugehörige Staatsangehörigkeit beantragt werden.

Für alle Clan-Mitglieder, sowie mehrfach Vorbestrafte ist eine Freigabe ohne Auflagen bereits im Gesetz enthalten.

Gesetztestreue Mitbürger füllen bitte den 145 Seitigen Fragebogen aus mit Selbstauskunft, pauschaler Überwachung und einer Servicegebühr von jährlich 2438,45€ pro Dolch oder Schwert.

 

Dreschflegel unter 12 cm Kettengliedlänge fallen übrigens unter Zollstöcke, über 12cm Kettenlänge zählt es zu den verbotenen Kriegswaffen.

Hast du in deiner Sachkunde nicht aufgepasst? :D

 

 

Mache keine Witze mit dem, was bis vor wenigen Jahrzehnten in Deutschland, genauer in Berlin-West, noch in etwa so Gesetz war! :closedeyes: Dagegen ist der § 42a fast noch freiheitlich.  :bad:

 

Die Realität in G'stan ist schlimmer als viele denken. :sad:

 

Dein

Mausebaer

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Am 9.11.2023 um 16:04 schrieb Rudi1970:

. Also habe ich die Waffenbehörde angeschrieben und mitgeteilt das ich im zuge dieser Amtshandlung meine WBK erst mal abgeben werde,

Damit dürftest Du die schlechteste aller Optionen gezogen haben.

 

Aber vielleicht wissen andere hier das besser…

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Am 9.11.2023 um 16:04 schrieb Rudi1970:

 

 

Nach dem diese verfahren eingestellt wurden kam dann die Waffenbehörde auf mich zu, aussage von dem einen Beamten und dem Angreifer. Ich Müsse eine Art MPU für Spot-schützen machen, habe die Waffenbehörde angerufen man sagte mir am Telefon ja weil ich zu Draufgängerisch wäre und der Angreifer verletzt ist. Also was soll ich dazu sagen der ist gleich auf uns los, zum weglaufen war keine zeit ich musste Reagieren sonst würde ich jetzt nicht mehr leben.

 

In dem schreiben der Waffenbehörde stand auch gleich drin bis dann (Datum)  muss das erledigt werden oder man würde mir alles an Waffen und WBK entziehen, ich könne aber auch die WBK freiwillig abgeben.

 

Ich sah da nicht ein eine MPU zu machen bin mir da keiner schuld bewusst. Also habe ich die Waffenbehörde angeschrieben und mitgeteilt das ich im zuge dieser Amtshandlung meine WBK erst mal abgeben werde, (damit wollte ich vermeiden das hier Hundertschaften der Polizei antanzen um mir die Waffen weg zu nehmen und stellt euch mal vor was dann die presse alles losgelassen hätte.

 

Also das sieht jetzt alles so aus, Der Sportschütze hat in Deutschland keine rechte mehr und muss sich genau überlegen ob er die Polizei zur Hilfe ruft, macht er das dann gibt es die oben genannten Schwierigkeiten, Überlebt der Sportschütze einen solchen Angriff dann ist er vor der Waffenbehörde schuldig,  man geht hier meiner Meinung nach auf hinterhältige Art und weise auf die Sportschützen los um diese zu entwaffnen.

 

lange her:

Ich führte dienstlich mehrere Festnahmen durch, einmal musste ich den Täter 2 x mit Dienstwaffe am Kopf streicheln. Bei Übergabe meldete ich das der Polizei, möglicherweise mal nen Arzt kontrollieren lassen. Tage später, Anruf, Täter machte ne Anzeige geg mich, Polizei redete das ihm aus, ich hätte korrekt gehandelt.

 

später:

Begutachtung durch Psychologin:

Sie waren Soldat, möchten noch immer ( bilden sich ein ) Elitesoldat sein ( alle Unterlagen dazu lagen vor ) Dann: Soldaten töten Kinder und Frauen. Jetzt kommts: SIE haben ihre Fam getötet ( Schreiben vom Ordnungsamt liegt vor ). Geben sie ihr Gelump ab und alles klar. Telefonanruf bei meiner Ex-Frau würde nicht ausreichen.

2. Schreiben wurde angepasst: SIE wollen ...

Nach etwa 35 J Diensten. Abhilfe wäre MPU bei Psychologin. Ich lehnte ab. Suchte Psycho der Erfahrung hat dass Diensttuer die etwa 35 J Dienst tun, nicht ihre Fam úmbringen. Solche Personen gäbe es nicht. Also Meldung an Ordnungsamt. Es gab Aufschub.

 

Letztendlich gefunden: Chefarzt, Psychiater, Hirnchirurg, ehemaliger Soldat, schreibt Gutachten für Polizei. Ergebnis: 30 Seiten, Bin völlig normal, mache nur meinen Dienst.

Der Mann ist kein Chefarzt mehr, denke, praktiziert noch in eig Praxis. Wenn nötig melden

 

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Am 9.11.2023 um 16:04 schrieb Rudi1970:

Also das sieht jetzt alles so aus, Der Sportschütze hat in Deutschland keine rechte mehr und muss sich genau überlegen ob er die Polizei zur Hilfe ruft, macht er das dann gibt es die oben genannten Schwierigkeiten, Überlebt der Sportschütze einen solchen Angriff dann ist er vor der Waffenbehörde schuldig,  man geht hier meiner Meinung nach auf hinterhältige Art und weise auf die Sportschützen los um diese zu entwaffnen.

 

 

Unglaublich.

 

Hast Du diese Geschichte dem VDB mitgeteilt?

 

Eventuell könnten dir die aus ihrer Kriegskasse die MPU bezahlen, damit du schnellstens wieder deine Sportgeräte zurückbekommst.

 

Außerdem wäre das dann eine sehr gute Werbung für den VDB, dass sie immer für den kleinen Mann in Not da sind.

 

Wäre sehr zu begrüßen, dass sich der VDB endlich mal wieder auf diejenigen konzentriert, die ihre Produkte kaufen.

 

Ohne Waffenbesitzer bleibt bei denen nämlich sonst recht schnell der Ofen kalt.

 

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On 11/9/2023 at 9:04 AM, Rudi1970 said:

Ende von der Sache, jetzt hier mal auf die schnelle, Der Typ hatte ein paar rote stellen weil ich den Fixieren musste, ich bekam eine anzeige diese wurde gegen mich fallen gelassen, gegen Ihn wurde die anzeige auch fallen gelassen, mit der Begründung das der Junge Mann das nicht nochmal macht und aus der Sache gelernt hatte.

 

Gefährliche Körperverletzung (weil mit einem gefährlichen Werkzeug) ist eigentlich ein Offizialdelikt. Das sollte nicht so einfach "fallengelassen" werden, weil der Angreifer ja seine Strafe abbekommen habe. Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft keine gefährliche Körperverletzung sehen wollen, dann könntest Du immer noch Antrag wegen einfacher stellen.

 

On 11/9/2023 at 9:04 AM, Rudi1970 said:

Nach dem diese verfahren eingestellt wurden kam dann die Waffenbehörde auf mich zu, aussage von dem einen Beamten und dem Angreifer. Ich Müsse eine Art MPU für Spot-schützen machen, habe die Waffenbehörde angerufen man sagte mir am Telefon ja weil ich zu Draufgängerisch wäre und der Angreifer verletzt ist. Also was soll ich dazu sagen der ist gleich auf uns los, zum weglaufen war keine zeit ich musste Reagieren sonst würde ich jetzt nicht mehr leben.

 

Anwalt nehmen. Zumindest eine vernünftige Begründung verlangen. "Zu draufgängerisch", was soll das heißen? Entweder Du wurdest schuldlos mit einem plausibel tödlich wirkenden Werkzeug angegriffen, in welchem Fall man aus Deinem Überleben schlecht Zweifel an Deinem Charakter ableiten kann. Oder da war etwas anderes. Oder die Behörde glaubt fälschlicherweise, da sei etwas anderes gewesen. Das muss sie dann aber auch artikulieren können.

 

Worauf soll den ein Gutachter überhaupt schauen, wenn der angebliche Charakterdefekt nur in den allgemeinsten Zügen beschrieben wird? "Zu draufgängerisch" sind vielleicht Hermann Maier oder Lindsey Vonn, aber das müssen die auch mit ihren orthopädischen Chirurgen ausmachen und nicht mit der Waffenbehörde oder einen Psychogutachter. Wenn die Behörde der Meinung ist, dass Du aufgrund irgendwelcher mentaler Schwächen dazu neigst, regelmäßig in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, dann muss sie das auch dartun können.

 

 

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Am 10.11.2023 um 21:16 schrieb GermanKraut:

 

Unglaublich.

 

Hast Du diese Geschichte dem VDB mitgeteilt?

 

Eventuell könnten dir die aus ihrer Kriegskasse die MPU bezahlen, damit du schnellstens wieder deine Sportgeräte zurückbekommst.

 

Außerdem wäre das dann eine sehr gute Werbung für den VDB, dass sie immer für den kleinen Mann in Not da sind.

 

Wäre sehr zu begrüßen, dass sich der VDB endlich mal wieder auf diejenigen konzentriert, die ihre Produkte kaufen.

 

Ohne Waffenbesitzer bleibt bei denen nämlich sonst recht schnell der Ofen kalt.

 

Ich Grüße euch mal alle in die Runde

 

 

Nein habe das hier jetzt mal geschrieben weil dachte hier würde das eventuelle jemanden interessieren, ich habe das alles schriftlich auch hatte meine Frau Fotos gemacht . Das ist jetzt nicht irgendwo Hergegriffen. Meine Frau hatte dann auch keine Lust mehr mit dem Sportschießen weiter zu machen und gab Ihre WBK freiwillig ab, da kann man von Freiwilliger Abgabe reden. Allerdings hatte Sie den kleinen Waffenschein behalten, als Sie ihre WBK auf die Waffenbehörde brachte wurde Sie dort gefragt was den nun auch mit Ihrem kleinen Waffenschein ist. Die Waffenbehörde hätte diese auch gerne gehabt.

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Am 10.11.2023 um 21:54 schrieb Proud NRA Member:

 

Gefährliche Körperverletzung (weil mit einem gefährlichen Werkzeug) ist eigentlich ein Offizialdelikt. Das sollte nicht so einfach "fallengelassen" werden, weil der Angreifer ja seine Strafe abbekommen habe. Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft keine gefährliche Körperverletzung sehen wollen, dann könntest Du immer noch Antrag wegen einfacher stellen.

 

 

Anwalt nehmen. Zumindest eine vernünftige Begründung verlangen. "Zu draufgängerisch", was soll das heißen? Entweder Du wurdest schuldlos mit einem plausibel tödlich wirkenden Werkzeug angegriffen, in welchem Fall man aus Deinem Überleben schlecht Zweifel an Deinem Charakter ableiten kann. Oder da war etwas anderes. Oder die Behörde glaubt fälschlicherweise, da sei etwas anderes gewesen. Das muss sie dann aber auch artikulieren können.

 

Worauf soll den ein Gutachter überhaupt schauen, wenn der angebliche Charakterdefekt nur in den allgemeinsten Zügen beschrieben wird? "Zu draufgängerisch" sind vielleicht Hermann Maier oder Lindsey Vonn, aber das müssen die auch mit ihren orthopädischen Chirurgen ausmachen und nicht mit der Waffenbehörde oder einen Psychogutachter. Wenn die Behörde der Meinung ist, dass Du aufgrund irgendwelcher mentaler Schwächen dazu neigst, regelmäßig in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, dann muss sie das auch dartun können.

 

 

Mangelnde persönliche Eignung : § 6 Abs 1 WaffG   -- darum ging es da

 

und zwar weil der Angreifer, Rötungen und Blutungen am Ohr hatte (ich hab den nicht bluten sehen) , Leicht blutende wunde am Handgelenk hatte und Rötungen an der Achselhöhle.

Ich hatte den nur Fixiert

 

Die Waffenbehörde geht davon aus das das eine gefährliche Körperverletzung war, darum verlangte die Waffenbehörde ein Eignungsgutachten. Was ich dann aber ablehnte.

 

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Am 10.11.2023 um 21:16 schrieb GermanKraut:

 

Unglaublich.

 

Hast Du diese Geschichte dem VDB mitgeteilt?

 

Eventuell könnten dir die aus ihrer Kriegskasse die MPU bezahlen, damit du schnellstens wieder deine Sportgeräte zurückbekommst.

 

Außerdem wäre das dann eine sehr gute Werbung für den VDB, dass sie immer für den kleinen Mann in Not da sind.

 

Wäre sehr zu begrüßen, dass sich der VDB endlich mal wieder auf diejenigen konzentriert, die ihre Produkte kaufen.

 

Ohne Waffenbesitzer bleibt bei denen nämlich sonst recht schnell der Ofen kalt.

 

Ich hab das an einige vereine weiter gegeben, allerdings muss man leider feststellen das viele das eher weniger interessiert solange es sie nicht selbst betrifft.

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An anderer Stelle habe ich schon mal eine ähnliche Geschichte geschildert, wo ein LKW-Fahrer von einer jungen Frau angegriffen wurde, als er sie darum bat, ihr Auto ein Stück weiter vorzufahren, damit er einen Container für Bauschutt abladen kann. Die Frau reagierte darauf so gereizt, dass sie ihn körperlich anging und er sie dann mit ausgestrecktem Arm auf Distanz halten musste. Darauf zeigte sie ihn wegen Körperverletzung an und er musste seine "Jagdgeräte" abgeben. Soweit ich weiß, kam es zur Verhandlung wo er freigesprochen wurde, die Behörde aber dann auf eine MPU bestand, was aber ein anwaltlicher Beistand abwenden konnte.

 

Leute, wir haben immer noch einen Rechtsstaat - trotz merkwürdiger Entwicklungen. Nutzt das und werft nicht gleich das "Sport- und/oder Jagdgerät" ins Korn.

 

Was mich zum Thema der "Geräte" bringt:

 

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

 

Wenn es doch so im Gesetz steht, warum in Euphemismus verfallen?

 

 

 

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vor 59 Minuten schrieb Rudi1970:

Mangelnde persönliche Eignung : § 6 Abs 1 WaffG   -- darum ging es da

 

und zwar weil der Angreifer, Rötungen und Blutungen am Ohr hatte (ich hab den nicht bluten sehen) , Leicht blutende wunde am Handgelenk hatte und Rötungen an der Achselhöhle.

Ich hatte den nur Fixiert

 

Die Waffenbehörde geht davon aus das das eine gefährliche Körperverletzung war, darum verlangte die Waffenbehörde ein Eignungsgutachten. Was ich dann aber ablehnte.

 

Wenn ich das richtig verstehe, hat die Staatsanwaltschaft keine gefährliche Körperverletzung gesehen, die Waffenbehörde dann doch. Das zu verstehen, ist ohne Kenntnis alller Umstände (auch ev. Vorgeschichten) eigentlich aus "Zuschauersicht" nicht möglich.

Hast Du schon mal erwogen einen Anwalt einzuschalten?

 

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vor 4 Minuten schrieb Weinberger:

Wenn ich das richtig verstehe, hat die Staatsanwaltschaft keine gefährliche Körperverletzung gesehen, die Waffenbehörde dann doch. Das zu verstehen, ist ohne Kenntnis alller Umstände (auch ev. Vorgeschichten) eigentlich aus "Zuschauersicht" nicht möglich.

Hast Du schon mal erwogen einen Anwalt einzuschalten?

 

bei einem Anwalt war ich nicht, um zu vermeiden das hier eine Hundertschaft von Polizei auftaucht um den Sportschützen zu entwaffnen, habe ich das versucht mit Briefen und einem Anruf zu klären, Die Briefe wurden gleich gegen die wand geschmettert sage ich mal so, man hatte sich da auf nichts eingelassen. Zudem hatte ich um mehr zeit gefragt um meine Waffen zu verkaufen, das wurde ignoriert da gab es nicht mal eine Antwort drauf. Mir blieb dann am ende nur die gezwungene Freiwillige Abgabe der WBK <--- sage ich mal so dazu.

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Der Angreifer hatte natürlich gelogen, ich denke mal das musste er auch, wegen dieser Sache wäre er sonst verurteilt worden, von daher verstehe ich das schon das der Lügen musste , keine frage.

 

Allerdings gab es genug beweise gegen Ihn (Fotos Aussage von meiner Frau und mir) hatte selbst recherchiert der Junge Mann ist nicht unbekannt in der Stadt wo er lebt. Eine Stelle Namens Handschlag hat den da Rausgeboxt. Ich selbst habe von früher bis heute keine Vorstrafen zu verzeichnen, auch wurde ich nicht auffällig.

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während meiner Probleme mit dem Amt, gaben mehrere Personen mit ähnlichen Vorwürfen ihre Geräte ab.

Mir als mit Schriftstücken festgelegter Ehefrauen und Kindermörder wurde letztendlich etwa zwei Jahre hinausgezogen, bis ich den richtigen Psychiater gefunden hatte.

War noch hunderte Euro billiger als bei einer von Behörde vorgeschlagener Psychotraudel aus der gleichen Ecke.

Mit dem positiven Psychogutachten eines Professors war ich sofort aus der Schusslinie gebracht.

 

Zwischendurch waren auch mündlich so lustige Vorwürfe wie Amokläufer oder Reichsbürger, je nach aktuellen Meldungen dran.

Wenn die Waffenbehörde fälschlicherweise auf vorsätzlich falsche Hinweise hereinfällt, hereinfallen will, Angreifer, Ärzte, unliebsame Personen, evtl. durch politische Vorgaben, muss man mitspielen. Eben durch richtigen Gutachter das Gewünschte erbringen, kostet teuer Geld und gut ist.

 

Ich hab darauf alle beruflichen und freiwilligen Dinge für Staat und Gesellschaft gekündigt. Keine Reservistentätigkeiten mehr, Ende.

Schützenverein und gut ist. Soll der Staat sich alleine retten.

 

Ja und niemand steht hinter Dir.

 

 

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vor 8 Minuten schrieb Rudi1970:

Ich selbst habe von früher bis heute keine Vorstrafen zu verzeichnen, auch wurde ich nicht auffällig.

 

vor 25 Minuten schrieb Rudi1970:

bei einem Anwalt war ich nicht

 

vor 25 Minuten schrieb Rudi1970:

Mir blieb dann am ende nur die gezwungene Freiwillige Abgabe der WBK <--- sage ich mal so dazu.

 

Ja, gut. Wer nicht kämpft, der will halt nicht. :unknw:

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vor 7 Minuten schrieb Doc-Psycho:

während meiner Probleme mit dem Amt, gaben mehrere Personen mit ähnlichen Vorwürfen ihre Geräte ab.

Mir als mit Schriftstücken festgelegter Ehefrauen und Kindermörder wurde letztendlich etwa zwei Jahre hinausgezogen, bis ich den richtigen Psychiater gefunden hatte.

War noch hunderte Euro billiger als bei einer von Behörde vorgeschlagener Psychotraudel aus der gleichen Ecke.

Mit dem positiven Psychogutachten eines Professors war ich sofort aus der Schusslinie gebracht.

 

Zwischendurch waren auch mündlich so lustige Vorwürfe wie Amokläufer oder Reichsbürger, je nach aktuellen Meldungen dran.

Wenn die Waffenbehörde fälschlicherweise auf vorsätzlich falsche Hinweise hereinfällt, hereinfallen will, Angreifer, Ärzte, unliebsame Personen, evtl. durch politische Vorgaben, muss man mitspielen. Eben durch richtigen Gutachter das Gewünschte erbringen, kostet teuer Geld und gut ist.

 

Ich hab darauf alle beruflichen und freiwilligen Dinge für Staat und Gesellschaft gekündigt. Keine Reservistentätigkeiten mehr, Ende.

Schützenverein und gut ist. Soll der Staat sich alleine retten.

 

Ja und niemand steht hinter Dir.

 

 

 

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vor 19 Minuten schrieb Rudi1970:

Keine Sorge will hier niemandem was Böses, dachte eben es wäre auch für andere interessant mal die Erfahrungen von Ehemaligen Sportschützen mitzubekommen wie es eventuelle eben mal laufen könnte, diesen weg den ich wählte habe ich gewählt weil mir die Waffe nicht so wichtig ist wie andere dinge im leben. Den Stress mit den Behörden und Anwalt dann Verhandlung und so weiter, das hätte lange gedauert bis das alles sein ende gefunden hätte, denke mal bis dahin hätte die Waffenbehörde sowieso das gehabt was sie wollte.

 

Mit dem Hobby Sportschießen habe ich abgeschlossen und die Welt ist genau so schön wie sie davor war, also alles bestens.

 

Dann klinke ich mich mal aus hier, schönen Abend euch noch

 

 

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