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Rudi1970

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  1. Der Angreifer hatte natürlich gelogen, ich denke mal das musste er auch, wegen dieser Sache wäre er sonst verurteilt worden, von daher verstehe ich das schon das der Lügen musste , keine frage. Allerdings gab es genug beweise gegen Ihn (Fotos Aussage von meiner Frau und mir) hatte selbst recherchiert der Junge Mann ist nicht unbekannt in der Stadt wo er lebt. Eine Stelle Namens Handschlag hat den da Rausgeboxt. Ich selbst habe von früher bis heute keine Vorstrafen zu verzeichnen, auch wurde ich nicht auffällig.
  2. bei einem Anwalt war ich nicht, um zu vermeiden das hier eine Hundertschaft von Polizei auftaucht um den Sportschützen zu entwaffnen, habe ich das versucht mit Briefen und einem Anruf zu klären, Die Briefe wurden gleich gegen die wand geschmettert sage ich mal so, man hatte sich da auf nichts eingelassen. Zudem hatte ich um mehr zeit gefragt um meine Waffen zu verkaufen, das wurde ignoriert da gab es nicht mal eine Antwort drauf. Mir blieb dann am ende nur die gezwungene Freiwillige Abgabe der WBK <--- sage ich mal so dazu.
  3. Ich hab das an einige vereine weiter gegeben, allerdings muss man leider feststellen das viele das eher weniger interessiert solange es sie nicht selbst betrifft.
  4. Mangelnde persönliche Eignung : § 6 Abs 1 WaffG -- darum ging es da und zwar weil der Angreifer, Rötungen und Blutungen am Ohr hatte (ich hab den nicht bluten sehen) , Leicht blutende wunde am Handgelenk hatte und Rötungen an der Achselhöhle. Ich hatte den nur Fixiert Die Waffenbehörde geht davon aus das das eine gefährliche Körperverletzung war, darum verlangte die Waffenbehörde ein Eignungsgutachten. Was ich dann aber ablehnte.
  5. Ich Grüße euch mal alle in die Runde Nein habe das hier jetzt mal geschrieben weil dachte hier würde das eventuelle jemanden interessieren, ich habe das alles schriftlich auch hatte meine Frau Fotos gemacht . Das ist jetzt nicht irgendwo Hergegriffen. Meine Frau hatte dann auch keine Lust mehr mit dem Sportschießen weiter zu machen und gab Ihre WBK freiwillig ab, da kann man von Freiwilliger Abgabe reden. Allerdings hatte Sie den kleinen Waffenschein behalten, als Sie ihre WBK auf die Waffenbehörde brachte wurde Sie dort gefragt was den nun auch mit Ihrem kleinen Waffenschein ist. Die Waffenbehörde hätte diese auch gerne gehabt.
  6. Nunja mit dem entwaffnen geht’s ja schon los, ich bin mit meiner Ehefrau von einem Drogensüchtigen/Säufer mit einer Kreuzhacke angegriffen worden, Die Worte des Angreifers (Ich schlage euch beide tot), es dauerte etwa 45 min bis die Polizei auftauchte obwohl diese darüber informiert war was da vor sich geht (Polizei wurde von meiner Frau gerufen), der Angreifer schlug mir gegen die schulter und wollte mich dann mit der spitze der Kreuzhacke links am Rumpf treffen, diesen schlag habe ich mit dem linken unter arm abwehren können und habe den Angreifer Fixiert. Der hatte natürlich vor der Polizei gelogen (3 Beamte) einer der 3 hat dem das echt abgeholt was auch immer er da gelogen hatte. Ende von der Sache, jetzt hier mal auf die schnelle, Der Typ hatte ein paar rote stellen weil ich den Fixieren musste, ich bekam eine anzeige diese wurde gegen mich fallen gelassen, gegen Ihn wurde die anzeige auch fallen gelassen, mit der Begründung das der Junge Mann das nicht nochmal macht und aus der Sache gelernt hatte. Nach dem diese verfahren eingestellt wurden kam dann die Waffenbehörde auf mich zu, aussage von dem einen Beamten und dem Angreifer. Ich Müsse eine Art MPU für Spot-schützen machen, habe die Waffenbehörde angerufen man sagte mir am Telefon ja weil ich zu Draufgängerisch wäre und der Angreifer verletzt ist. Also was soll ich dazu sagen der ist gleich auf uns los, zum weglaufen war keine zeit ich musste Reagieren sonst würde ich jetzt nicht mehr leben. In dem schreiben der Waffenbehörde stand auch gleich drin bis dann (Datum) muss das erledigt werden oder man würde mir alles an Waffen und WBK entziehen, ich könne aber auch die WBK freiwillig abgeben. Ich sah da nicht ein eine MPU zu machen bin mir da keiner schuld bewusst. Also habe ich die Waffenbehörde angeschrieben und mitgeteilt das ich im zuge dieser Amtshandlung meine WBK erst mal abgeben werde, (damit wollte ich vermeiden das hier Hundertschaften der Polizei antanzen um mir die Waffen weg zu nehmen und stellt euch mal vor was dann die presse alles losgelassen hätte. Also das sieht jetzt alles so aus, Der Sportschütze hat in Deutschland keine rechte mehr und muss sich genau überlegen ob er die Polizei zur Hilfe ruft, macht er das dann gibt es die oben genannten Schwierigkeiten, Überlebt der Sportschütze einen solchen Angriff dann ist er vor der Waffenbehörde schuldig, man geht hier meiner Meinung nach auf hinterhältige Art und weise auf die Sportschützen los um diese zu entwaffnen.
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