Nunja mit dem entwaffnen geht’s ja schon los, ich bin mit meiner Ehefrau von einem Drogensüchtigen/Säufer mit einer Kreuzhacke angegriffen worden, Die Worte des Angreifers (Ich schlage euch beide tot), es dauerte etwa 45 min bis die Polizei auftauchte obwohl diese darüber informiert war was da vor sich geht (Polizei wurde von meiner Frau gerufen), der Angreifer schlug mir gegen die schulter und wollte mich dann mit der spitze der Kreuzhacke links am Rumpf treffen, diesen schlag habe ich mit dem linken unter arm abwehren können und habe den Angreifer Fixiert.
Der hatte natürlich vor der Polizei gelogen (3 Beamte) einer der 3 hat dem das echt abgeholt was auch immer er da gelogen hatte.
Ende von der Sache, jetzt hier mal auf die schnelle, Der Typ hatte ein paar rote stellen weil ich den Fixieren musste, ich bekam eine anzeige diese wurde gegen mich fallen gelassen, gegen Ihn wurde die anzeige auch fallen gelassen, mit der Begründung das der Junge Mann das nicht nochmal macht und aus der Sache gelernt hatte.
Nach dem diese verfahren eingestellt wurden kam dann die Waffenbehörde auf mich zu, aussage von dem einen Beamten und dem Angreifer. Ich Müsse eine Art MPU für Spot-schützen machen, habe die Waffenbehörde angerufen man sagte mir am Telefon ja weil ich zu Draufgängerisch wäre und der Angreifer verletzt ist. Also was soll ich dazu sagen der ist gleich auf uns los, zum weglaufen war keine zeit ich musste Reagieren sonst würde ich jetzt nicht mehr leben.
In dem schreiben der Waffenbehörde stand auch gleich drin bis dann (Datum) muss das erledigt werden oder man würde mir alles an Waffen und WBK entziehen, ich könne aber auch die WBK freiwillig abgeben.
Ich sah da nicht ein eine MPU zu machen bin mir da keiner schuld bewusst. Also habe ich die Waffenbehörde angeschrieben und mitgeteilt das ich im zuge dieser Amtshandlung meine WBK erst mal abgeben werde, (damit wollte ich vermeiden das hier Hundertschaften der Polizei antanzen um mir die Waffen weg zu nehmen und stellt euch mal vor was dann die presse alles losgelassen hätte.
Also das sieht jetzt alles so aus, Der Sportschütze hat in Deutschland keine rechte mehr und muss sich genau überlegen ob er die Polizei zur Hilfe ruft, macht er das dann gibt es die oben genannten Schwierigkeiten, Überlebt der Sportschütze einen solchen Angriff dann ist er vor der Waffenbehörde schuldig, man geht hier meiner Meinung nach auf hinterhältige Art und weise auf die Sportschützen los um diese zu entwaffnen.