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IGNORED

VG Düsseldorf widerruft KWS bei Reichsbürger


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Geschrieben

Ein rechtlich interessanter Fall.

 

Laut Entscheidung erhielt der Bürger rechtliches Gehör. Seine Erklärung:

 

„Dem Kläger wurde eröffnet, dass die Waffenbehörde Hinweise auf eine mögliche Reichsbürgerschaft des Klägers erhalten habe. Ausweislich des hierüber geführten Aktenvermerks äußerte sich der Kläger hierzu im Wesentlichen wie folgt: Er selbst sei kein Reichsbürger, man dürfe den Begriff Reichsbürger auch nicht verwenden. Bei der schwarz-rot-gelben Flagge der Bundesrepublik handele es sich um eine Handelsflagge, die echte deutsche Flagge sei schwarz-weiß-rot. Es gebe keine Bundesrepublik, dies sei alles Lüge. Er glaube auch nicht an die Gesetze und die Regierung. Man solle hierzu im Internet mal „R.     “ anklicken. Dort werde alles erklärt.“

 

Weiter:

 

„Der Kläger gab sich mit seinem Verhalten und seinen Äußerungen offensiv als Anhänger der unter dem Begriff „QAnon“ verbreiteten Verschwörungsmythos zu erkennen. Er berief sich im Gespräch mit Polizeibeamten ausdrücklich auf Erklärungen, die im Internet unter diesem Stichwort zu finden seien und leitete für sich aus diesen Erklärungen die Erkenntnis ab, es gebe die Bundesrepublik nicht, dies sei alles Lüge und er glaube auch nicht an die Gesetze und die Regierung. Damit machte er sich wesentliche Aspekte dieses Verschwörungsmythos zu eigen einschließlich der damit verbundenen Delegitimierung der staatlichen Hoheitsgewalt, der Repräsentanten des Staates sowie der gültigen Gesetze.“

 

VG  Düsseldorf, 22 K 2378/21, 15.06.2023


Die Bewertung und auch zur QAnon-Verschwörungstheorie in der vollständigen Entscheidung:

 

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2023/22_K_2378_21_Urteil_20230615.html

Geschrieben

Hallo

Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit schützt, ungeachtet politischer Korrektheit, alle Meinungen. "ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden [.....]

 

Der meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt."

 

(BVerfG. Beschl. v. 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

 

Ist noch gar nicht so lange her. Und schon arbeiten einige mit Freuden daran, diese Meinungsfreiheit zwar für sich, aber nicht für andere gelten zu lassen.

 

Steven

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Geschrieben

Das stimmt ja alles schon, nur bedeutet Meinungsfreiheit eben nicht, dass es keine Konsequenzen gibt.

 

Jemand kann schon den Holocaust leugnen, aber dann wird er eben wegen dieser Straftat verurteilt.


Jemand kann schon behaupten, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei, aber dann gibt er eben seine legalen Knarren ab.

 

Ist doch ganz leicht zu verstehen.

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb EkelAlfred:

Jemand kann schon behaupten, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei, aber dann gibt er eben seine legalen Knarren ab.

Als er de "Knarren" beantragt hat scheint er ja wohl den Staat anerkannt zu haben.:crazy:

Geschrieben (bearbeitet)

@steven Hältst du das offenkundige Bekanntgeben, dass man deutsche Gesetze ignoriert, nicht für "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen..."?  (hier insbesondere paragraf 5 (1) 2. c) Waffg)

Bearbeitet von s_f
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb steven:

Und schon arbeiten einige mit Freuden daran, diese Meinungsfreiheit zwar für sich, aber nicht für andere gelten zu lassen.

Sehe ich etwas anders.

Wie kann ich von jemanden etwas annehmen den ich nicht anerkenne?

Mit Meinungsfreiheit hat das nichts zu tun. Seine Meinung kann er doch behalten, aber eben nicht ein Dokument von einem nicht anerkannten Staat!

Geschrieben
25 minutes ago, s_f said:

ffenkundige Bekanntgeben, dass man deutsche Gesetze ignoriert, nicht für "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen..."? 

Die Leute im Widerstand müssen endlich lernen wie man sich richtig verhält um unentdeckt zu bleiben und wirken zu können. Das ist eine Sache die man bei grün/roten lernen kann.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wie kann ich von jemanden etwas annehmen den ich nicht anerkenne?

Könnte man mit dem selben Argument nicht bekannten SAntifanten die Stütze streichen? 

Falls ja, warum tut man es nicht? 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Das stimmt ja alles schon, nur bedeutet Meinungsfreiheit eben nicht, dass es keine Konsequenzen gibt.

So wie es Idi Amin mal formuliert hat?

Sorry, das ist keine Meinungsfreiheit!

vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Jemand kann schon den Holocaust leugnen, aber dann wird er eben wegen dieser Straftat verurteilt.

In einem Rechtsstaat ist auch das eine

Meinung die man haben darf.

vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Jemand kann schon behaupten, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei, aber dann gibt er eben seine legalen Knarren ab.

Und warum?

vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Ist doch ganz leicht zu verstehen.

Nein, gar nicht.

Meinungsfreiheit ist universell, egal wie groß

der Quatschanteil dabei ist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo

Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit schützt, ungeachtet politischer Korrektheit, alle Meinungen. "ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden [.....]

 

.....


Einerseits auf staatliche garantierte  Meinungsfreiheit pochen wollen und andrerseits den Staat, auf dem diese Meinungsfreiheit basierend aufbaut, nicht akzeptieren zu wollen ist wie die Katze, die sich in den eigenen Schwanz beisst.

Da passt etwas nicht. Und zwar grundlegend nicht!

Bearbeitet von gipflzipfla
Klemmende Klaviatur
Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb WOF:

...

Meinungsfreiheit ist universell, egal wie groß der Quatschanteil dabei ist.

Und genau für den Quatschanteil daran wurde sein KWS widerrufen und eingezogen.

Was daran Quatschanteil ist, legt der Staat, der Gesetzgeber, in Vetretung des Souveräns fest (behauptet er halt...).

Bearbeitet von gipflzipfla
Quatschanteil
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

Das stimmt ja alles schon, nur bedeutet Meinungsfreiheit eben nicht, dass es keine Konsequenzen gibt.

 

Jemand kann schon den Holocaust leugnen, aber dann wird er eben wegen dieser Straftat verurteilt.


Jemand kann schon behaupten, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei, aber dann gibt er eben seine legalen Knarren ab.

 

Ist doch ganz leicht zu verstehen.

 

 

 

Grundsätzlich: als Legalwaffenbesitzer würde ich peinlichst darauf achten, an Reichsbürger nicht anzustreifen.

 

Anderseits: wenn der Kerl seine Steuern zahlt und alle Gesetze Buntlands einhält, kann er von mir aus glauben, was er will.

 

Es glauben auch Leute an die Auferstehung eines toten Gottes oder an 77 Jungfrauen.

 

Gescheiter wärs natürlich gewesen, er hätte seinen Glauben wie Judas verleugnet: "Aber nümals nüscht..."

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb WOF:

und verlässt damit die Grenzen eines Rechtsstaates.

Worin begründest Du das denn?

Er hat ja nicht seine Meinung, sondern seine Ansicht der Dinge dargestellt. Noch genauer genommen, seinen Rechtsansichten.. Die treffen halt nicht zu.
Da sehe ich einen wesentlichen Unterschied..

Beispiel: Du bist der Meinung,  dass meine Hausprdnung für Dich nicht gilt.
Wenn ich der Ansicht bin: Du ziehst bitte Deine schmutzigen Schuhe aus, bevor Du herein kommst, dann machst Du das. Wenn nicht, kommst eben nicht herein. Da gibts halt nichts zu diskutieren.

Sauf ma des Bier ebn draußn :)

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben

Meinung, Ansicht oder wie auch immer du es

nennen willst ist immer das selbe.

Die ist grundsätzlich unbeschränkt. Jedem steht

frei zu glauben was immer er will.

Das hat mit deinem Hausrecht gar nichts zu tun. 

Wie man auf so einen absurden Zusammenhang

kommt ist mir unbegreiflich.

 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb WOF:

....

Das hat mit deinem Hausrecht gar nichts zu tun. 

Wie man auf so einen absurden Zusammenhang

kommt ist mir unbegreiflich.

 

Das Hausrecht ist das von mir geschriebene Gesetz.
Wenn Du meine Gastfreundschaft genießen willt, so gilt diese auch für Dich.
Genau so, wie ich auch die Gesetze unserer Republik achte und die Republik Österreich als solche anerkenne.

Da behautet Einer, "die BRD ist eine Lüge, die Deutsche Flagge eine Handelsflagge.. blablblablub".

Ok.. dieser irrigen Meinung kann er ja sein, die hat man ihm auch nicht abgesprochen. Man hat ihm nur den KWS entzogen. Aus für mich nachvollziehbaren Gründen.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb EkelAlfred:

Das stimmt ja alles schon, nur bedeutet Meinungsfreiheit eben nicht, dass es keine Konsequenzen gibt.

 

Weil es inzwischen Gesetze gibt die diese Meinungsfreiheit immer weiter einschränken. Anfänglich gab es nämlich keine Konsequenzen deswegen ja Meinungsfreiheit. Durch immer neue Meingsverbote wird diese immer mehr eingeschränkt,unterliegt also immer öfters, wie du schreibst, der "Meinnungskonsequenz".

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Nakota:

 

Weil es inzwischen Gesetze gibt die diese Meinungsfreiheit immer weiter einschränken. Anfänglich gab es nämlich keine Konsequenzen deswegen ja Meinungsfreiheit. Durch immer neue Meingsverbote wird diese immer mehr eingeschränkt,unterliegt also immer öfters, wie du schreibst, der "Meinnungskonsequenz".

 

 

Nächste Stufe: Waffenverbot für AfD- oder FPÖ-Mitglieder.

 

Hätten gewisse Oarschlächa nur zu gerne.

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