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IGNORED

Kamera auf dem stand.


steven

Empfohlene Beiträge

8 minutes ago, steven said:

Es geht um die Kameras. Und die permanente Viedeoaufzeichnung mit angekündigter "Auswertung auf Fehlverhalten". das hat weder mit Combatschießen noch mit einem Einsatz nicht zu tun.

 

Es ging mir darum, dass -- rein subjektiv, kein Vorwurf -- für mich in einigem Deiner Wortwahl ein Unterton der Wurstigkeit mitschwingt, den Du sicher in anderen Situationen auch nicht gut gefunden hättest, und den vielleicht auch der Betreiber heraushört. Ich will daraus keine Diskussion machen, wer recht hat, ob bei Euch etwas falsch läuft: ich bin nicht da, ich war nicht da, ich kenne den Stand nicht, ich kenne den Betreiber nicht, und Dich nur aus Forenbeiträgen. Das einzige, das ich Dir als Feedback geben kann, ist dass manches in Deiner Kommunikation mich als Standbetreiber nicht unbedingt offener dafür machen würde, dass Kameras eben nicht gebraucht werden. Nimm das für Deine Kommunikationsstrategie mit dem Betreiber wie Du möchtest oder auch nicht.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 10 Minuten schrieb steven:

Wie aus meinem Anfangspost zu lesen ist, beschrieb ich die Dame als "Körperbehindert (was sie mir selbst am Anfang erklärt hatte) und Sozialhilfeempfängerin (auch dieses teilte sie mir mit). 

Mein Begehr zielte aber auf die Kamera raus.

 

Steven

 

Dann schreib es auch so, oder glaubst du nicht an die Macht des Wortes? Jemanden, der sich hier nicht wehren kann, gleich zu verunglimpfen, ohne dass es was mit dem eigentlichen Sachverhalt zu tun hat, spricht nicht für Dich. 
Und nochmal: bring doch was Schriftliches!

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vor 22 Minuten schrieb CZM52:

Ich verstehe das ganze Problem eh nicht.

Die Lösung ist ja eigentlich ganz einfach, ein Mitglied des Vereines steckt das seinem Vorstand, der berät und löst das Problem dauerhaft


Nöh, einfach den Landesdatenschutzbeauftragten anschreiben. Dann wird gleich geklärt, was nun legal ist und was nicht !

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Ich würde es als höflich und angemessen finden, wenn wir nach Stevens sehr ausführlicher, objektiver und neutral geschriebener Vorfallsschilderung auch mal die andere Seite in Form der besagten Dame hören könnten.

 

Es würde wohl helfen, wenn dann beide Involvierten in diesen Vorfall (also Steven und die besagte Dame) dann vielleicht mit mediatorischer Hilfe dieses Forums zu einer gütlichen und zukünftig auch für beide Parteien befriedigenden Lösung dieses zwischenmenschlichen Konflikts finden würden.

 

 

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vor 3 Minuten schrieb GermanKraut:

Ich würde es als höflich und angemessen finden, wenn wir nach Stevens sehr ausführlicher, objektiver und neutral geschriebener Vorfallsschilderung auch mal die andere Seite in Form der besagten Dame hören könnten.

 

Es würde wohl helfen, wenn dann beide Involvierten in diesen Vorfall (also Steven und die besagte Dame) dann vielleicht mit mediatorischer Hilfe dieses Forums zu einer gütlichen und zukünftig auch für beide Parteien befriedigenden Lösung dieses zwischenmenschlichen Konflikts finden würden.

 

 

Der ist gut:lol:

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vor 2 Stunden schrieb ACR:

Jemanden, der sich hier nicht wehren kann, gleich zu verunglimpfen, ohne dass es was mit dem eigentlichen Sachverhalt zu tun hat, spricht nicht für Dich. 

Wenn die Dame selbst damit kokettiert ist es keine Verunglimpfung. Es hat aber nur dem Thema überhaupt nichts zu tun, und man hätte es einfach auslassen können.

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Am 27.5.2023 um 11:02 schrieb steven:

2. Vorsitzende eine etwas korpulente Dame, Körperbehindert und wenig Leistung im Leben.

 

Mit dem 1. Vorsitzenden komme ich klar, aber die Dame geht mir auf die Nüsse. Vom Schießen und Schießsport 0 Ahnung.

 

Ich glaube nicht, dass die Dame damit kokettiert.

 

vor 29 Minuten schrieb Fyodor:

Wenn die Dame selbst damit kokettiert ist es keine Verunglimpfung.

Das wissen wir doch nur vom TE. Die Dame hat ja keine Gelegenheit, sich hier zu äußern.

 

Hier mal für die Interessierten der §4 BDSG. https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/4-bdsg/

 

Demnach ist Videoüberwachung in öffentlichen Räumen (liegt vor) möglich z.B.

  1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
  2. zur Wahrnehmung des Hausrechts (liegt vor) oder
  3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke (liegt vermutlich auch vor, es fehlen halt die Unterlagen).

Schutzwürdiges Interesse seitens des Mieters müsste glaubhaft gemacht werden.

 

Fristen werden im Gesetz keine genannt:

Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

 

Aber das kann man alles mit ein bißchen Googeln selbst herausfinden...

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vor 1 Stunde schrieb WOF:

Tolle Zusammenstellung, nur leider nicht verstanden.

Das Hausrecht liegt beim Mieter!

Das weiß ich natürlich als Betroffener!

 

Ich unterstelle das einfach, weil ein Verein, der zum Einen von mehreren Schützenvereinen getragen wird, zum anderen Eigentum der Gemeinde oder Stadt als Mietsache verwaltet, die entsprechenden Vorschriften für die Videoüberwachung kennt, und entweder den Sachverhalt mit den Kameras schon in den Vertragsbedingungen hat, oder nachträglich die Mietverträge abgeändert hat. Das Ganze geht ja schon 2 Jahre!

Und damit wird das Hausrecht des Mieters beschnitten; entweder bleiben die Kameras an, oder er kann sich einen anderen Stand suchen (@ALBA hat da glaub ich was alternatives).

 

Leider erfährt man das vom Threadverursacher nicht, weil er ja keine sachdienlichen Dokumente beibringt. Und daher ist es müßig, hier weiterhin Bildschirmtinte zu verschwenden

Bearbeitet von ACR
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Der Mietvertrag ist 27 Jahre alt. Demzufolge ist das

in den Vertragsbedingungen eher nicht zu finden.

Darüber hinaus wäre eine solche Klausel nichtig.

Die nachträgliche Änderung von Verträgen setzt das

Einverständniss beider Parteien voraus. Das können

wir also ausschliessen.


 

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Am 27.5.2023 um 11:53 schrieb steven:

ich bin lediglich Mieter. Mit dem Standbetreiber habe ich, bis auf den Mietvertag, nicht zu tun.

Man teilte mir (und, ich denke den anderen Mietern) dass dies in einer Vorstandssitzung so beschlossen wurde.

 

Steven

Schweigen ist Zustimmung oder concludentes Handeln?
Hängt vom geschlossenen Vetrag und u. U. Von der geänderten Standordnung ab. 

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Hallo

 

damit bei einigen der erhöhte Blutdruck wieder auf Normalwert sinkt:

ich komme gerade von einer Unterredung zwischen dem Vorstand des Betreibervereins (die Dame war nicht dabei) und mir (als Delegierter von verschiedenen Personen beauftragt) zurück.

Wir haben uns auf einen Deal geeinigt, mit dem wir alle leben können. 

Danke für die zahlreichen Hinweise. Hat mir bei der Entscheidungsfindung geholfen.

 

Steven

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