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IGNORED

Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung


groucho

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Frage mit Gegenfrage unbeantwortet lassen und ermahnen zum Thema zurück zu kehren ist aber auch nur ein verzweifelter Versuch eines Hundes in der Ecke der sich nicht mehr zu wehren weiss...

 

Also Butter bei die Fische...

Wieviele Leute kennst du die durch Waffengewalt bis 1972 und nach 1972 gestorben sind?

Ich kenne 0 und auch nicht im erweiterten Bekanntenkreis jemals davon mitbekommen.

Die Waffengesetzverschärfungen und Pflichten wurden oben bereits aufgeführt. 

Super Job aus einer 0 wurde somit eine 0

 

Ok, wie viele Leute kennst du die durch einen Verkehrsunfall gestorben sind?

Ich kannte 3, im weiteren Umfeld sicher noch ein paar mehr.

 

Also warum gibt es keine Novelle für den bösen Straßenverkehr...

Ein Unfall, lebenslang Lappen weg.

Begrenzung auf 10 PS (Reicht doch)

Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

etc. 

etc.

 

merkst du wie Unsinnig die sinnlosen Verschärfungen waren aber ein eigentlich bekanntes PRoblem will man nicht angehen mit dem Auto?

 

 

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vor 56 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Ich kenne 0 und auch nicht im erweiterten Bekanntenkreis jemals davon mitbekommen.

 

Es kann ja auch nicht jeder jemanden kennen, der durch Waffengewalt umgekommen ist. Das wäre eine unvorstellbar hohe Zahl an Toten. Aber es gibt Leute, die mehrere Opfer durch Schusswaffen kennen. Glaub mir, auf diese Erfahrung kann man gut verzichten. Das gilt natürlich auch für Opfer von Messern, Baseballschlägern oder anderer Gewalt.

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vor 1 Stunde schrieb Mick Jaeger:

Frage mit Gegenfrage unbeantwortet lassen und ermahnen zum Thema zurück zu kehren ist aber auch nur ein verzweifelter Versuch eines Hundes in der Ecke der sich nicht mehr zu wehren weiss...

 

Also Butter bei die Fische...

Wieviele Leute kennst du die durch Waffengewalt bis 1972 und nach 1972 gestorben sind?

Ich kenne 0 und auch nicht im erweiterten Bekanntenkreis jemals davon mitbekommen.

Die Waffengesetzverschärfungen und Pflichten wurden oben bereits aufgeführt. 

Super Job aus einer 0 wurde somit eine 0

 

Ok, wie viele Leute kennst du die durch einen Verkehrsunfall gestorben sind?

Ich kannte 3, im weiteren Umfeld sicher noch ein paar mehr.

 

Also warum gibt es keine Novelle für den bösen Straßenverkehr...

Ein Unfall, lebenslang Lappen weg.

Begrenzung auf 10 PS (Reicht doch)

Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

etc. 

etc.

 

merkst du wie Unsinnig die sinnlosen Verschärfungen waren aber ein eigentlich bekanntes PRoblem will man nicht angehen mit dem Auto?

 

 

Ich kennen eine Schwerverletzte nach 1972 . Für den Rest des Lebens hat sie darunter zu leiden . 

Zum Glück keine Tote .

Und jetzt zu meiner Frage . 

Bearbeitet von raze4711
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vor 17 Stunden schrieb Schorni:

...der Blutzuckerspiegel ist abgehackt und brauchte  Nahrung 

Beweispflichtig.

Ein an Diabetes Erkrankter muss ständig etwas bei sich haben, um so einen Zustand auszuschließen.
Nächste Baustelle: körperlich noch dazu geeignet, die ordnungsgemäße Jagd auszuüben ?
Könnte man seitens der Behörde argumentieren... und mit willigem Richter...

Beim heutigen Zustand in so manchen Amtsstuben schießt man sich damit möglicherweise auch wieder ein Eigentor

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vor 3 Stunden schrieb sealord37:

 

Es kann ja auch nicht jeder jemanden kennen, der durch Waffengewalt umgekommen ist. Das wäre eine unvorstellbar hohe Zahl an Toten. Aber es gibt Leute, die mehrere Opfer durch Schusswaffen kennen. Glaub mir, auf diese Erfahrung kann man gut verzichten. Das gilt natürlich auch für Opfer von Messern, Baseballschlägern oder anderer Gewalt.

Es gibt keine Opfer "durch Waffen", sondern nur durch Täter.

Und es gibt keinen Unterschied zwischen erschossenen, erstochenen oder erschlagenen Opfern.

 

m2c

 

Abs4

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@raze4711

@Mick Jaeger

 

Das Gesetz von 2003 war eigentlich nicht schlecht. Den Bedürfnisquatsch für jede einzelne Waffe werden wir nicht wieder los, und die Abfrage beim Verfassungsschutz ist Unsinn, weil wenn sie was wissen werden sie es nicht sagen. Aber ansonsten war das Gesetz ganz gut. Es gab keine zahlenmäßige Beschränkung und wir konnten fast alles bekommen. Außer kurze Revolver, Pumpflinten ohne Schaft und .50BMG Halbautomaten. In Deutschland geht viel was in anderen europäischen Ländern nicht geht.

 

Danach war keine einzige Änderung mehr nötig oder sinnvoll, das waren alles Einschränkungen ohne Sicherheitsgewinn.

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vor 43 Minuten schrieb Absehen4:

Es gibt keine Opfer "durch Waffen", sondern nur durch Täter.

Hab ich auch nicht geschrieben und selbst wenn, hätte jeder gewusst was gemeint ist. Schließlich gab es hier die Diskussion, ob der eine oder andere jemanden kennt, der mit einer Waffe umgebracht wurde.

 

vor 43 Minuten schrieb Absehen4:

Und es gibt keinen Unterschied zwischen erschossenen, erstochenen oder erschlagenen Opfern.

Steht im zweiten Satz.

Aber danke für die Belehrung!

Bearbeitet von sealord37
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vor 31 Minuten schrieb Fyodor:

und .50BMG Halbautomaten.

 

Die waren bis 2015 noch zu erwerben, sofern sie keine Kriegswaffen waren.

 

Und heute ist es etwas schwierig, da die Kriegswaffenliste von "halbautomatischen Gewehren" spricht, die Erläuterungen zur Kriegswaffenliste dann von "Selbstladeschusswaffen" und das Waffengesetz Waffen in Lang- und Kurzwaffen und deren jeweilige Funktionsweise unterteilt und den Begriff "Gewehr" exakt ein einziges Mal bei "Stockgewehren" verwendet.

Bearbeitet von Kreppel
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vor 2 Minuten schrieb raze4711:

 

Sie wäre um ein Haar daran gestorben .

Da hatte sie Glück 

Offensichtlich bist Du gesund und körperlich unbeeinträchtigt...

(von meiner Warte ausgehend: ich möchte nach einem Unfall kein Leben als massiv Beeinträchtiger weiterführen. Ich weiss, was das bedeutet...)

Edit: aber, gut, das ist ein völlig anderes Thema. Manchmal kanns "Glück" halt auch Pech sein

Bearbeitet von gipflzipfla
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Wenn du die Alternative Tod oder die Bewegungsfähigkeit des linken Arm ist eingeschränkt wählen könntest ? 

 

War übrigens eine Geschichte unter Jägern mit der Kurzwaffe . Aber das weicht jetzt zu weit vom Faden ab. 

Bearbeitet von raze4711
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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

@raze4711

@Mick Jaeger

 

Das Gesetz von 2003 war eigentlich nicht schlecht.

 

Den Bedürfnisquatsch für jede einzelne Waffe werden wir nicht wieder los,

 

Meinst den Bedürfnisquatsch vor 20003 so für alles außer Einzelladergewehre über 60cm und die totale Abhängigkeit vom Vereinsfürsten?

 

vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Es gab keine zahlenmäßige Beschränkung

 

Doch. Gab es. Übrigens auch auf gelb. Nur nicht explizit wie seit 2020. Es war lediglich Verwaltungspraxis nicht so genau hinzusehen, was bei der Novelle aber in den Entwürfen klargestellt und kritisiert wurde.

 

vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

 

und wir konnten fast alles bekommen. Außer kurze Revolver, Pumpflinten ohne Schaft und .50BMG Halbautomaten.

 

Und Selbstladegewehren, die nach Selbstladegewehren ausgesehen haben, aber wer gerne mit SL8 im Tupperwareformat geschossen hat...

Und Hohlspitz war des Teufels...

 

 

vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Danach war keine einzige Änderung mehr nötig oder sinnvoll, das waren alles Einschränkungen ohne Sicherheitsgewinn.

 

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vor einer Stunde schrieb ASE:

Meinst den Bedürfnisquatsch vor 20003 so für alles außer Einzelladergewehre über 60cm und die totale Abhängigkeit vom Vereinsfürsten?

Der Bedürfnisquatsch ist ganz allgemein überhaupt nicht nötig, weil er keinen Sicherheitsgewinn bringt. Weder in der Ausführung vor noch nach 2003. Wenn ich aber nur zwischen diesen beiden wählen kann, dann lieber die aktuelle über den Verband.

 

vor einer Stunde schrieb ASE:

Doch. Gab es. Übrigens auch auf gelb. Nur nicht explizit wie seit 2020.

Es gab keine zahlenmäßige Beschränkung. Man musste jede Waffe im Zweifelsfall begründen können, aber ein Limit gab es nicht. Oder wo habe ich da eins übersehen?

 

vor einer Stunde schrieb ASE:

Selbstladegewehre ... Hohlspitz

 

Das war doch alles VOR 2003. Die Novelle 2003 war eigentlich nicht so schlecht. Abgesehen natürlich von dem Messer-Unsinn der da anfing.

 

vor 7 Minuten schrieb MichaSailor:

338LM

Ja, erstmal sind alle Halbautomaten verboten, außer sie sind Jagd- oder Sportwaffen. Und das wird für die weit reichenden Kaliber aus irgend einem Grund verneint.

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vor 9 Minuten schrieb Fyodor:

Man musste jede Waffe im Zweifelsfall begründen können <---> aber ein Limit gab es nicht.

 

Damit hast du ein implizites Limit. das wurde auch in den Entwürfen kritisiert:

 

Zitat

Für Sportschützen wurde auf Grund des bisherigen § 28 Abs. 2 Satz 1 des Waffengesetzes davon ausgegangen, dass sie unbegrenzt viele Einzellader-Langwaffen erwerben und
besitzen dürfen; diese irrige Auffassung, die teilweise auch Verwaltungspraxis war, stand nicht in Einklang mit dem bisherigen § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Waffengesetzes

§32 im WaffG1976 war der Bedürfnisparagraph

 

 

vor 9 Minuten schrieb Fyodor:

Oder wo habe ich da eins übersehen?

2 Kurzwaffen gab es schon immer (seit 1976)

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vor 9 Stunden schrieb raze4711:

50 Jahre . Toll. Hast du 1973 schon EWB Waffen besessen ?

1973 noch nicht, aber ich habe 1976 am letzten Tag der Amnestiefrist das "Familien-KK" (weißt schon "um das Federvieh wider den bösen Hühnerhabicht verteidigen zu können") auf meinen Vater angemeldet.

Und wenige Jahre später die ersten eigenen Waffen.

 

vor 9 Stunden schrieb raze4711:

Erleichterungen werden ja gerne vergessen .

Welche denn?

2003 fiel der Anscheinsparagraph weg, es gab ein paar Erleichterungen für Sportschützen - STIMMT soweit.

Und danach?

Ach, ich vergaß - wir brauchen jetzt keine "langen" Magazine mehr zu besitzen ...

Hat jemand so ein vergessenes Blech-Dings (vielleicht aus der Bw-Zeit, vielleicht irgendwo mal am Flohmarkt oder sonst wo gekauft) zu Hause und es "kommt auf", dann bedeutet das was?

Für ein bisschen "Blechgehäuse" und eine Feder?!

Tolle Erleichterung!

 

War da nach 2003 nicht auch noch etwas mit psychologischem Gutachten, wenn man zwar volljährig, aber noch keine 25 Jahre alt ist?

Auch so eine Erleichterung, dass sich der "Geldbeutel nach dem Führerschein" erst mal etwas erholen darf ...

Oder man wartet eben nicht und gibt "Extra-Geld" für so ein Gutachten aus.

BTW: Haftet eigentlich der Gutachter, wenn er positiv entschieden hat und derjenige dann doch etwas anstellt?

 

Bearbeitet von TriPlex
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vor 26 Minuten schrieb Josef Maier:

Warum Amnestie? Hattet Ihr das illegal erworben? Oder war es doch nur eine Anmeldepflicht für etwas, das rechtmäßig erworben und erlaubnisfrei besessen wurde?

Irgendwann in den 60ern erworben und dann beim 73er WaffG nicht angemeldet.

1976 gab's dann noch einmal die Möglichkeit die Waffen, die man 1973 nicht gemeldet hatte anzumelden, OHNE Sanktionen - deshalb "Amnestie".

 

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vor 23 Minuten schrieb Josef Maier:

Wo in den AHB Deiner Jagdhaftpflichtversicherung steht denn so was?

Ich schrieb "könnten" und "mglw.".

Davon dass so etwas in den AGB MEINER Jagdhaftplichtversicherung steht schrieb ich nichts.

Es kam mir dabei darauf an, dass das Nichtbeachten einer zivilrechtlichen "Vereinbarung" eben strafrechtlich nicht relevant ist. (Wäre mir jedenfalls neu. Falls einer so einen Fall kennt ...)

 

 

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vor 12 Stunden schrieb Mick Jaeger:

Frage mit Gegenfrage unbeantwortet lassen und ermahnen zum Thema zurück zu kehren ist aber auch nur ein verzweifelter Versuch eines Hundes in der Ecke der sich nicht mehr zu wehren weiss...

 

Also Butter bei die Fische...

Wieviele Leute kennst du die durch Waffengewalt bis 1972 und nach 1972 gestorben sind?

Ich kenne 0 und auch nicht im erweiterten Bekanntenkreis jemals davon mitbekommen.

Die Waffengesetzverschärfungen und Pflichten wurden oben bereits aufgeführt. 

Super Job aus einer 0 wurde somit eine 0

 

Ok, wie viele Leute kennst du die durch einen Verkehrsunfall gestorben sind?

Ich kannte 3, im weiteren Umfeld sicher noch ein paar mehr.

 

Also warum gibt es keine Novelle für den bösen Straßenverkehr...

Ein Unfall, lebenslang Lappen weg.

Begrenzung auf 10 PS (Reicht doch)

Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

etc. 

etc.

 

merkst du wie Unsinnig die sinnlosen Verschärfungen waren aber ein eigentlich bekanntes PRoblem will man nicht angehen mit dem Auto?

 

 

 

Woher wusste ich keine Antwort bekomme . 😄

 

Lass gut sein , das der Faden schweift sowieso wider extrem vom Thema ab , und wenn es einen Anschiss gibt , bekomme ich ihn sowieso 😂

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vor 12 Stunden schrieb raze4711:

Welche Waffen darfst du durch die Verschärfungen der letzten 30 Jahre nicht mehr erwerben , welche darfst du erwerben und wo ist der Erwerb leichter geworden ? 

 

 

Es gibt Leute die in anderen Zeitzonen leben, also immer ruhig mit den jungen Pferden.

 

Frei erwerben darf ich gar nichts mehr. Limitierung der Waffen auf 10 Langwaffen bei Sportschützen.

 

Keine Magazine mehr mit großer Kapazität

 

.50 BMG Halbautomaten

 

keine Kleinkaliber mehr im Otto Katalog

 

keine Messer wie Einhandmesser, Butterfly, Springmesser, Klingenlänge größer 12cm ist beim führen ein Problem

 

Das haben andere doch auch schon zu genüge hier beantwortet. Daher war die Frage doch auch beantwortet.

 

Leichter geworden ist übrigens nur mein Portmonee, denn eines ist klar, außer teurer zu werden hat es nichts gebracht. Keine Sicherheit, kein Mehrwert.

Bestes Beispiel die Klasse 0/1 Tresore statt AB Schränke. Doppelt so teuer, kaum Nutzen und wenn da ein Einbrecher ran will und mir SEINE illegale Knarre vors Gesicht hält während meine legalen ja sicher im Safe liegen, dann mach ich dem den Schrank auf. 

 

 

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3 hours ago, TriPlex said:

Es kam mir dabei darauf an, dass das Nichtbeachten einer zivilrechtlichen "Vereinbarung" eben strafrechtlich nicht relevant ist. (Wäre mir jedenfalls neu. Falls einer so einen Fall kennt ...)

 

Für sich nicht. Um mal ein Beispiel aus einer anderen Domäne zu nehmen. Die Bibel für amerikanische Piloten nennt sich FAR/AIM. Kann man jemanden mit erschlagen, die Ausgabe für Privatpiloten hat 1050 Seiten, anderen Ausgaben mehr. Der Name mit Schrägstrich kommt daher, dass die FAR die verpflichtenden Regeln sind, das AIM hingegen Empfehlungen, die oft auch im Plauderton sind und für sich eindeutig keine Rechtskraft haben. Wenn es aber zu einer Beschwerde oder gar einem Unfall kommt, dann hat man es mit einem Bürohengst, der normal kein Pilot ist, als Richter zu tun, und der hat eine universelle strafbewehrte Vorschrift im FAR zur Verfügung: riskantes und fahrlässiges Fliegen. Und in der Beurteilung, was das ist, orientiert er sich dann eben wieder am AIM.

 

Also kurz: Von Empfehlungen von Stellen mit Autorität kann man schon abweichen, das kann auch völlig normal sein, aber man sollte das so tun, dass es nicht zu Beschwerden kommt, und wenn doch, dann sollte man einem Laien erklären können, warum das in Ordnung war. Dieser Laie wird dabei eher misstrauisch sein, denn die neutrale Autorität wird ihm (vollkommen verständlicherweise) glaubhafter erscheinen, als jemand, der sein Verhalten rechtfertigen und Ärger abwenden will.

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