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IGNORED

Besuch vom LRA - Waffenkontrolle ging gründlich schief


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Geschrieben

Liebes Forum

 

Ich bräuchte eure Hilfe um dem Landratsamt einen Brief zu schreiben. Dieser sollte juristisch einigermassen gewandt geschrieben sein. Zuerst eine kleine Geschichte die in Oberbayern vor einer Woche passiert ist.

 

Unangekündigt standen 3 Personen des Landratsamts vor der Türe. Diese wollten eine Waffenkontrolle durchführen. Die Atmosphäre während des ganzen Besuchs war sehr höflich fast schon zu höflich von Seiten der Behördenmitarbeiter (Alter und Geschlecht aller Personen lasse ich hier vorerst mal weg). Sie haben sich nicht ausgewiesen wurden aber auch nicht danach gefragt. Als erstes wurde im Beisein der Personen mein Tresor geöffnet, ich habe ein Kurzwaffe und einen Schalldämpfer gezeigt.

 

Dann hat meine Mutter aus einem anderen Safe einen Karabiner gezeigt.

 

Dann sind Sie wieder gegangen.

 

Eine Wochen später kam Post. Das LRA beabsichtigt die Waffenbesitzkarte meines Vaters zu widerrufen. Munitionserlaubnis hat er keine. Die Waffe ist für Anlässe der Gebirgsschützenkompanie. Dummerweise hat meine Mutter den Safe geöffnet was Sie nicht hätte machen dürfen da die WBK mein Vater hat. Sie beabsichtigen wegen diesem einmaligen Verstoss die WBK zu widerrufen (Heisst das eigentlich die Behörde hat hier Ermessensspielraum ob Sie das tun oder ist der Entzug obligatorisch?). Sie geben aber grosszügigerweise 2 Wochen Zeit für eine Stellungname.

 

Im Nachgang habe ich das ganze nochmal Revue passieren lassen. Ich hatte schon gemutmasst, dass das ein Problem sein könnte mit dem Öffnen des Safes, da alles sehr höflich abgelaufen und diesbezüglich keinerlei Anmerkungen gefallen sind hab ich gedacht Sie lassen es auf sich beruhen und die Sache sei erledigt. Falsch gedacht sag ich nur.

 

Dass hier ein Fehler seitens meiner Mutter (74, Vater 83) gemacht wurde ist unbestritten und ziehe ich nicht in Zweifel. Aber nun zu meinen Beobachtungen während des Besuchs (zu mir: ich habe zwei Jagdprüfungen in verschiedenen Ländern gemacht, Jagdschützenmeisterprüfung, Waffensachkunde, Sprengstofferlaubnis etc. und insgesamt 26 Waffen vom Kleinkaliber bis zur 338 Lapua und viele Kriegswaffen unterschiedlichster Bauart in verschiedenen Ländern, ich sage jetzt mal ich kenne mich seht gut aus).

 

Ich habe den Safe geöffnet und die Waffe ohne Magazin und mit geöffneter Kammer übergeben. Die Prüfer haben nicht nach dem Ladezustand gefragt oder dergleichen. Dann hat eine Person nach der Nummer gesucht (hatte keine Ahnung wo suchen) dabei zeigt der Lauf auf auf eine andere Person im Raum.

 

Dann hat meine Mutter den Karabiner 8x57 gezeigt (Lauf zur Decke). Ungesichert, Kammer verschlossen. Wie das ein Laie halt macht. Die Waffe wurde ohne den Sicherungs- und Ladezustand zu erfragen angenommen. Dann wurde ohne irgendwelche Manipulationen nach der Seriennummer gesucht. Die Waffe wurde horizontal gehalten, weiss nicht ob der Lauf direkt auf eine Person gehalten wurde. Dann fiel folgender Satz: Hat das eine Marke? Irgendeiner der andere Prüfer sagte: Karabiner. Dann erst wurde die Kammer geöffnet. Nachdem man die Nummer endlich hatten wurde vom Prüfer die Kammer geschlossen und der Karabiner gespannt und ungesichert meiner Mutter übergeben. Die hat diesen zurückgestellt. Ich bin später nochmals nachschauen und es war wirklich noch gespannt, ich hatte mich nicht geirrt!

 

Ich hab dann noch etwas Smalltalk gemacht, dass Sie sich ja mit Waffen gut auskennen müssen etc…. Darauf wurde geantwortet dass Sie eine Sachkunde gemacht hätten. In einem Sachkundelehrgang (zumindest was ich kenne) lernt man einen Scheiss über eine sichere Waffenhandhabung, wenn man viel Glück hat ist eine zum zeigen da…das soll reichen um Waffen von der Beretta bis zur AK47 sicher handzuhaben???? Niemals meiner Ansicht nach. Der Prüfer sollte mindestens die Jagdprüfung haben, besser wäre eine Büchsenmacherausbilung um dieser hoheitlichen Tätigkeit nachgehen zu dürfen imho.

 

Ich hatte mir vor dem Schreiben des LRA schon gedacht ob ich nicht mit dem Verantwortlichen reden sollte um auf das Verhalten der Prüfer hinzuweisen damit in Zukunft keiner gefährdet wird oder zumindest kein so laienhaftes Verhalten an den Tag gelegt wird, hab mich aber dann dagegen entschieden. Der Brief ihrerseits hat mich die ganze Sache nochmals überdenken lassen und jetz wird eine gesalzener Brief fällig. Meiner Meinung nach wurden durch die Handhabung der Prüfer andere Personen stark gefährdet. Die Antworten und die Handhabung der Prüfer zeigt grobe Unkenntnis und Überforderung. Aufgrund der gravierenden Mängel bei der Überprüfung würde ich die waffenrechtliche Überprüfung als nicht geschehen betrachten:). Könntet ihr mir bei der Formulierung und den relevanten Artikeln aus dem Waffenrecht und dem Strafgesetzbuch behilflich sein? Manche Juristen und Interessierte kennen sich bestimmt aus welche Folgen das Verhalten hätte, hätte ich die Waffe so behandelt und die Prüfer wären die Experten. Dann hätte es wahrscheinlich einen noch längeren Brief des LRA gegeben.

 

Der Sinn des Briefs ist nicht die WBK meines Vater „zu retten“, diese Wahrscheinlichkeit schätze ich als sehr gering ein?! Sondern ich würde Ihnen gerne eins reinwürgen weil mich die Sache so ärgert, dass hier ein Verstoss angeprangert wird und die Verstösse der Prüfungsbehörde unter den Tisch fallen. Ich finde in diesem Fall muss man sich wehren gegenüber der Behörde. Interessant wäre noch wenn das in die Presse z.B. als Leserbrief in der Lokalpresse kommen würde. Haben andere evtl ähnliche Erfahrungen gemacht?

 

Herzlicht und vielen Dank im Voraus für Eure Ratschläge und Hilfe! Ein frustrierter Waffenbesitzer.

Geschrieben (bearbeitet)

Äähm, du hättest die Prüfer auch auf ihr Fehlverhalten hinweisen und darum bitten können, eine sichere Richtung einzuhalten. Denn die Sachbearbeiter vom Amt müssen nicht sachkundig sein. Wer soll den Job denn machen, wenn als Einstiegsvoraussetzung die bestandene Büchsenmacherprüfung gelten soll (LOL?)?

Davon ab würd ich mir alles weitere sparen, denn ihr habt Schaize gebaut. Lebt damit, auch wenn's blöd ist.

Bearbeitet von Raiden
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Geschrieben (bearbeitet)

Jup, selber schuld, wenn so sachkundig bist solltest Häusern das deine Mutter den Tresor garnicht öffnen können darf….

 

 

am besten schreibst der Behörde genau das was hier gepostet hast, und das du da obwohl ja „so sachkundig“ schweigend zugeschaut hast !👍🏻 anstatt direkt den Umgang mit der Waffe anzusprechen.

 

du weißt offensichtlich das unbefugte da Zugriff zu Waffen haben und akzeptierst das?  
DAS solltest unbedingt der Presse und Behörde noch Schriftlich mitteilen! 

 

Und nun denkst die Kontrolleure sollten am besten Büma sein? 

 


 

 

 

ich kenne Kontrolleure, die hätten den Karabiner direkt mitgenommen, und das zu recht!

 

 

Bearbeitet von CZM52
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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb russelcouts:

Merci für die Antworten, Sachbearbeiter müssen nicht sachkundig sein? Das ist ja schön. 

Wozu sollen Sie ne Sachkunde haben..? Die müssen die Seriennummern mit der WBK abgleichen können, wissen welche Aufbewahrungsvorschriften gelten… 

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Gutachter:

Hör auf Grizzly45. Und zwar genau so, wie er es geschrieben hat.... Nichts anderes....

Was soll der machen?

den von den Kontrolleuren dokumentierten und vom TS hier noch bestätigen Verstoß gegen das WaffG „wegzaubern“?

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Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke das beim Großteil der LWB hier kein unberechtigter Zugriff auf Waffen hat.

 

das hat nix mit der Situation zu tun sondern ist ne grundlegende Sache!

 

Für dich scheint das ja kein so großes Problem zu sein….

 

Bearbeitet von CZM52
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Geschrieben

da der Karabiner früher mindestens 30 Jahre im Schlafzimmer meiner Eltern rumgestand ohne dass es jemanden gekümmert hätte hab ich kein Problem damit nein. Ein Kontrolleur der mal bei mir daheim war hat gefragt ob ich alleine wohne denn dann könnte ich die Sturmgewehre doch als Wanddeko nehmen das sei kein Problem. Andere Länder andere Sitten...

Geschrieben

Ich verstehe Deinen Ärger, den Mist habt aber einzig und alleine Ihr gebaut.

 

Unberechtigte dürfen nunmal keinen Zugriff haben. Korrekt wäre gewesen: "Vadder is nich da, müssen Sie einen Termin ausmachen." Aber dafür ist jetzt zu spät.

 

Überlassen von Waffen an unberechtigte kann auch anders bestraft werden als nur durch Entzug der WBK. Ich würde es hinnehmen und mich im stillen über mich selbst ärgern.

 

vor 2 Minuten schrieb russelcouts:

früher

Es gelten aber die heutigen Regeln.

vor 2 Minuten schrieb russelcouts:

hab ich kein Problem damit

Überlässt Du auch regelmäßig Waffen an unberechtigte? Nicht nur Dein Vater?

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Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb russelcouts:

In einem Sachkundelehrgang (zumindest was ich kenne) lernt man einen Scheiss über eine sichere Waffenhandhabung, wenn man viel Glück hat ist eine zum zeigen da…das soll reichen um Waffen von der Beretta bis zur AK47 sicher handzuhaben????

Dann hast du aber keinen vernünftigen Sachkundelehrgang absolviert… Hätte einer bei uns auf der Prüfung mit geschlossener oder auch offener Waffe über die Prüfer geschwenkt, wäre derjenige direkt weg gewesen…

 

Selbst praktisch wurde auf dem Stand geschossen, Sicherheit nach einem oder zwei Schuss herstellen etc. vermittelt…

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb russelcouts:

da der Karabiner früher mindestens 30 Jahre im Schlafzimmer meiner Eltern rumgestand ohne dass es jemanden gekümmert hätte hab ich kein Problem damit nein. Ein Kontrolleur der mal bei mir daheim war hat gefragt ob ich alleine wohne denn dann könnte ich die Sturmgewehre doch als Wanddeko nehmen das sei kein Problem. Andere Länder andere Sitten...

Was glaubst du denn, wie die Überprüfung nach dem Vorfall in Hamburg gehandhabt wird..? Die Behörden werden jetzt das Haar in der Suppe suchen und bei Verstößen auch entsprechend handeln, welche gegen das Waffengesetz verstoßen…

Geschrieben
Gerade eben schrieb Essener:

Dann hast du aber keinen vernünftigen Sachkundelehrgang absolviert

Ich habe zweimal einen Sachkundelehrgang gemacht. Einmal vor vielen Jahren als DSB-Schütze, und einmal im Rahmen des Jagdkurses. Im ersten habe ich den sicheren Umgang mit einem KK-Einzellader und einer GSP gelernt, im zweiten mit Drilling und PPK. Es ist gar nicht die Zeit, auch nur die gebräuchlichsten Systeme alle durchzugehen.

 

Bei meiner Kontrolle haben die Prüfer sich die Waffen bzw. Nummern darauf von mir zeigen lassen, niemand außer mir hat meine Waffen angefasst. Und so wird das beim nächsten Mal auch wieder laufen.

Geschrieben

na ja, ich hab zwei Sachkundekurse gemacht. Jeweils 1-2 Tage soweit ich noch weiss, ein paar mal eine in der Hand gehabt, in einem Kurs 1x5 Schuss mit dem Revolver. Da soll viel hängenbleiben? Bei den Besuchern ja offensichtlich nicht.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Fyodor:

Ich habe zweimal einen Sachkundelehrgang gemacht. Einmal vor vielen Jahren als DSB-Schütze, und einmal im Rahmen des Jagdkurses. Im ersten habe ich den sicheren Umgang mit einem KK-Einzellader und einer GSP gelernt, im zweiten mit Drilling und PPK. Es ist gar nicht die Zeit, auch nur die gebräuchlichsten Systeme alle durchzugehen.

 

Bei meiner Kontrolle haben die Prüfer sich die Waffen bzw. Nummern darauf von mir zeigen lassen, niemand außer mir hat meine Waffen angefasst. Und so wird das beim nächsten Mal auch wieder laufen.

Bei unserer Sachkunde sind der Umgang mit Repertierbüchse, Doppelflinte, Revolver und Pistole immer mit dabei (Waffe schussbereit machen, entladen, Schrankfertig machen etc.)…

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb russelcouts:

na ja, ich hab zwei Sachkundekurse gemacht. Jeweils 1-2 Tage soweit ich noch weiss, ein paar mal eine in der Hand gehabt, in einem Kurs 1x5 Schuss mit dem Revolver. Da soll viel hängenbleiben? Bei den Besuchern ja offensichtlich nicht.

 

Dann würde ich vorschlagen, dass jeder Waffenbesitzer mindestens einen Büchsenmachermeisterbrief nachweisen muss.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb russelcouts:

Ich hatte schon gemutmasst, dass das ein Problem sein könnte mit dem Öffnen des Safes,

Das ist eigentlich mein Highlight, da merkt man direkt, dass du dich sehr gut auskennst und sogar mit Kriegswaffen. 

 

vor einer Stunde schrieb russelcouts:

Sie geben aber grosszügigerweise 2 Wochen Zeit für eine Stellungname.

Das ist tatsächlich großzügig. 

Sie hätten auch direkt widerrufen können. 

 

vor einer Stunde schrieb russelcouts:

Ich hab dann noch etwas Smalltalk gemacht, dass Sie sich ja mit Waffen gut auskennen müssen etc…. Darauf wurde geantwortet dass Sie eine Sachkunde gemacht hätten

Unabhängig vom konkreten Fall. Wäre einer der Kontrolleure deutscher Meister ipsc, hätte er es in diesem Moment sicher auch nicht gesagt... Weil man nichts erfährt, wenn man selber redet. Außerdem hätte sonst noch Gefahr bestanden, dass deine Mutter noch die Racegun deines Vaters holt... 

 

vor einer Stunde schrieb russelcouts:

Aufgrund der gravierenden Mängel bei der Überprüfung würde ich die waffenrechtliche Überprüfung als nicht geschehen betrachten

Der ist auch ziemlich gut... 

 

vor einer Stunde schrieb russelcouts:

Interessant wäre noch wenn das in die Presse z.B. als Leserbrief in der Lokalpresse kommen würde.

Ganz ehrlich: lass es. 

Wenn sich bei denen ein "waffennarr" mit 26 Waffen meldet, bei denen das LRA gerade einen erheblichen Verstoß gegen das WaffG festgestellt hat, dann kannst du dir sehr sicher sein, dass das Thema prominent aufgegriffen wird. Aber sicher nicht so, wie du dir das vorgestellt hast. 

 

Und abschließend aus reiner Neugierde: darf ich mal fragen wie alt du bist? 

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Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb russelcouts:

na ja, ich hab zwei Sachkundekurse gemacht. Jeweils 1-2 Tage

Die 1 Tages-Sachkunde solltest du im übrigen dem LRA gegenüber auch nicht unbedingt erwähnen.... Also zumindest nicht, wenn du darauf deine waffenrechtlichen Erlaubnise berufen möchtest. 

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Geschrieben

mir wurde ein mustergültiges Verhalten schriftlich attestiert, das heisst ich hab null Problem ihnen meine Meinung zu sagen. Einschüchterungspotential der Behörde bei mir = 0. Aus welchem Grund ist das Alter relevant?

Geschrieben

Mir wurde in meiner Beurteilung auch die Soziale Kompetenz als ausgeprägtes Merkmal attestiert, das heißt ich habe keine Probleme, solchen LWB meine Meinung zu sagen.

 

Einsicht bei Dir = 0 .

 

Gib alles ab, dein Dad ebenfalls und gut ist. 

 

Uuuuuuuuuuuuuhhhhhhhhhhhbbbbbbbbbooooooootttttttt!

 

 

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Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb russelcouts:

Aus welchem Grund ist das Alter relevant?

 

Weil das, was du hier schilderst, zum Haare raufen ist.

 

vor 2 Stunden schrieb russelcouts:

Ich hatte schon gemutmasst, dass das ein Problem sein könnte mit dem Öffnen des Safes

Du mutmaßt? Die Alarmglocken hätten schrillen müssen, wenn du doch so gut ausgebildet bist. Und jetzt suchst du bei anderen das Haar in der Suppe und bist aber selbst nicht in der Lage, die behördlichen "Missstände" in Worte zu fassen?

Mach' so weiter und aus deinem "Reinwürgen" wird ein Bumerang.

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  • Wichtig 2
Geschrieben

So, genug auf dem Neuen herumgehackt.

Wenn er einen juristisch versierten Brief an sein LRA schreiben möchte, sollte er das über einen Anwalt machen, der hat das studiert.

Da der Drops nun schon mehr als gelutscht ist, ist hier zu.

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Gast
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