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IGNORED

fortbestehen des bedürfnisses 10 jahre , Bescheinigung Verband


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

 Hallo

E-mail von meinem Verein:

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Nach Ablauf der Übergangsfrist bedarf es der Bescheinigung des Schießsportverbands (§ 14 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 WaffG).

Das Normale Bedürfnis vom Verein (bei mehr als 10 Järiger Mitgliedschaft) reicht ab 2025 nicht mehr. Auch können/müßten die Lankeskriminalämter bei Überschreitung des Grundkontigents von 2 KW und 3 LW Halbautomanten einen besonderen Nachweis über Wettkämpfe der letzen 24 Monate fordern!

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

 

Muß ich jetzt ab 2026  wieder ein Schießbuch führen (oder zwingend 24 Monate vorher Wettkämpfe nachweisen ).

Ich bin nicht mehr der jüngste und schieße lieber "just for fun" .     Warum, liegt für mich in meiner persönlichen Freiheit !

 

Wenn jemmand genaueres weiß, wäre eine aussagekräftige Antwort sehr nett.

 

Viele Grüße von einem, der wie viele anderen, die Gängelungen sowas von satt hat.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Meines Wissens nach muss die Mitgliedschaft in einem Verein bestätigt werden. 
 

 

 

Von Dsb.de

 

  • 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch eine Bescheinigung des Schützenvereins bzw. Landesschützenverbandes durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Sportschützen nachgewiesen.
Bearbeitet von grizzly45
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb 444 marlin:

E-mail von meinem Verein

Grundsätzlich stimmt das so, wie dein Verein schreibt. Für viele wird es so kommen.
Kommst aus Baden-Württemberg?

 

 

vor 38 Minuten schrieb 444 marlin:

Überschreitung des Grundkontigents von 2 KW und 3 LW Halbautomanten

Hast du das Grundkontingent überschritten?

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 48 Minuten schrieb 444 marlin:

Nach Ablauf der Übergangsfrist bedarf es der Bescheinigung des Schießsportverbands (§ 14 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 WaffG).

ja, so ist es - jedenfalls für Kontingentwaffen.

Bez. der Überkontingentwaffen gibt es aufgrund des VwG BW -Urteils verschiedene Verfahrensweisen. In einigen Bundesländern werden schon Wettkämpfe gefordert, in anderen nicht. D.h.: die 10-Jahresfrist für Überkontingentwaffen gilt in einigen Bundesländern, in anderen nicht.

Bearbeitet von Tauri
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb MAHRS:

Grundsätzlich stimmt das so, wie dein Verein schreibt. Für viele wird es so kommen.
Kommst aus Baden-Württemberg?

 

 

Hast du das Grundkontingent überschritten?

 

 

 

 

Ich komme aus NRW.

Grundkontingent weit überschritten.

 

Grüße

Geschrieben

Der Satz ist schon komisch geschrieben vom Verein. Unterteilt sich ja in zwei Punkte:

 

a.) Das Normale Bedürfnis vom Verein (bei mehr als 10 Jähriger Mitgliedschaft) reicht ab 2025 nicht mehr.

 

was die damit genau meinen, verstehe ich nicht. Worauf zielt die Aussage ab?

 

b.) bezieht sich dann auf die Überschreitung vom Grundkontingent. Hier scheint jetzt auch in NRW das Theater los zu gehen, es wurde zumindest angekündigt, dass die Nachweise zu erbringen sind. Für jede Waffe über dem Grundkontingent (also alles über 2 KW oder 3 LW in der grünen), müssen Wettkämpfe nachgewiesen werden.

 

Ich bin absolut bei dem Threadstarter, dass es eigentlich im persönlichen Ermessen liegen sollte, ob jemand Wettkämpfe schiesst oder einfach aus Freude damit zum Training geht.

Nun ist es derzeit, wie es ist. Wenn es "nur" z.B. die dritte KW ist oder die vierte LW Halbautomat, dann reicht ein Vereinswettkampf. Sowas lässt sich schnell organisieren und sollte möglich sein, zumal das Ergebnis zur Vorlage vollkommen gleichgültig ist.

Es bleibt aber eine Beschneidung, keine Frage.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb 444 marlin:

Ich komme aus NRW.

Grundkontingent weit überschritten.

 

"Alle waffenrechtlichen Behörden in Nordrhein-Westfalen sind per Weisung durch das Landeskriminalamt Düsseldorf Dez. ZA 4 vom 7. Februar 2023 angewiesen worden, das Bedürfnis zum Besitz für Waffen und Munition, die das Grundkontingent überschreiten zu überprüfen. Der Betrachtungszeitraum ist 24 Monate rückwirkend."

 

Dann wirst du dich auf Nachfragen einstellen müssen.

An deiner Stelle würde ich einfach checken, wie du mit geringst möglichem Aufwand den Dingen nachkommen kannst.

 

Bearbeitet von MAHRS
Tante Edith
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb DaTaXi:

Der Satz ist schon komisch geschrieben vom Verein. Unterteilt sich ja in zwei Punkte:

 

a.) Das Normale Bedürfnis vom Verein (bei mehr als 10 Jähriger Mitgliedschaft) reicht ab 2025 nicht mehr.

 

 

 

 

 

Hallo

 

Die meinen wohl das bei mir am 01.01.2016  BDS oder DSB die Bescheinigungen austellen müßen.

Und was ist mit Corona und anderen Verhinderungen. ( Kennt ihr ja wohl alle noch )

 

Gruß

 

 

 

Bearbeitet von 444 marlin
Zusatz
Geschrieben (bearbeitet)

Der DSB selber nicht, aber Dein entsprechender Landesverband ... Du selbst oder Dein Verein sind ja kein DSB- Mitglied ..

 

Außerdem - bezieht sich das Zitat auf die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis / Eintragung von Neuwaffen, oder auf das Fortbestehen des Bedürfnisses nach mehr als zehnjähriger Mitgliedschaft im Verein?

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb MAHRS:

 

"Alle waffenrechtlichen Behörden in Nordrhein-Westfalen sind per Weisung durch das Landeskriminalamt Düsseldorf Dez. ZA 4 vom 7. Februar 2023 angewiesen worden, das Bedürfnis zum Besitz für Waffen und Munition, die das Grundkontingent überschreiten zu überprüfen. Der Betrachtungszeitraum ist 24 Monate rückwirkend."

 

 

Sorry aber kann man das irgendwo nachlesen ?

Sind damit auch die über 10 Jahre Besitzer gemeint ?

 

Gruß

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Ulli S:

Der DSB selber nicht, aber Dein entsprechender Landesverband ... Du selbst oder Dein Verein sind ja kein DSB- Mitglied ..

 

Außerdem - bezieht sich das Zitat auf die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis / Eintragung von Neuwaffen, oder auf das Fortbestehen des Bedürfnisses nach mehr als zehnjähriger Mitgliedschaft im Verein?

Auf fortbestehen des Bedürfnisses nach mehr als zehnjähriger Mitgliedschaft im Verein !

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb 444 marlin:

Sorry aber kann man das irgendwo nachlesen ?

Du meinst die Weisung? Kannst ja höflich nachfragen beim LKA NRW

.

 

vor 6 Minuten schrieb 444 marlin:

Sind damit auch die über 10 Jahre Besitzer gemeint ?

Ja.

 

 

vor 1 Stunde schrieb 444 marlin:

 Hallo

E-mail von meinem Verein:

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Nach Ablauf der Übergangsfrist bedarf es der Bescheinigung des Schießsportverbands (§ 14 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 WaffG).

 

Das ist Unfug, Absatz 4 wird nach 10 Jahren durch den Verein bestätigt.

 

vor 1 Stunde schrieb 444 marlin:

Das Normale Bedürfnis vom Verein (bei mehr als 10 Järiger Mitgliedschaft) reicht ab 2025 nicht mehr. Auch können/müßten die Lankeskriminalämter bei Überschreitung des Grundkontigents von 2 KW und 3 LW Halbautomanten einen besonderen Nachweis über Wettkämpfe der letzen 24 Monate fordern!

 

Da hat dein Verein was nicht richtig verstanden.

 

 

 

 

Hier hat einer eine Anfrage gestartet, natürlich wieder nicht beantwortet worden, weil man ganz viel mit Klassifizieren beschäftigt ist.

 

https://fragdenstaat.de/anfrage/weisung-beduerfnis-waffenbesitz-grundkontingent/#nachricht-782946

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

An deiner Stelle würde ich abwarten, ob die das überhaupt anfordern, oder den Ansatz wegen "Überarbeitung" überhaupt nicht verfolgen (wäre nicht das erste Mal, dass die Suppe nicht so heiß gegessen wird wie gekocht).

 

Was du aber machen solltest: Schiesse möglichst 1 Match mit jeder Überkontingentswaffe dieses Jahr (oder eben mehrere Starts bei einem Match). Ist nun zwar blöd für dich, aber dann bist du vorbereitet und man kann dir nichts.

 

Das andere, was dein Verein schreibt, scheint so nicht zu passen. Kümmere du dich nur um das Match/die Matche. Das sollte dieses Jahr noch ganz gut klappen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

BDS Lv4

https://bdslv4.de/waffenrecht/beduerfnispruefung_2026/hinweis_Beduerfnispruefung_ab_2026.htm

 

VERFAHRENSWEISE AB DEM 01.01.2026

 

Ab dem 01.01.2026

gilt die gesetzliche Regelung gemäß §4 Abs. 4 WaffG in Verbindung mit §14 Abs. 4 WaffG:

Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben haben

oder

2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben haben.

und

3. besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis für Waffen beider Kategorien zu erbringen. 

 

WICHTIG !!!

Die dem Schießsportverband angehörenden schießsportlichen Vereine werden, gem. §15 Abs. 1 Nr. 7b, im Rahmen eines festgelegten Verfahrens verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass sie einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt………=  (Überprüfung nach 10 Jahren).

______________________________________________________________________________________________________________________________________________

 

Wie darf ich das jetzt verstehen ?  Habe wirklich 10 Jahre nichts neues mehr erworben, davor viel.   

(Ich habe da wirklich ein Problem mit der Formulierung)

Gruß

 

 

Bearbeitet von 444 marlin
Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb 444 marlin:

Ab dem 01.01.2026

 

Das allereinfachste ist: Dein Verein soll eine anerkannte Langzeit Vereinsmeisterschaft Präzi BDS  ausschreiben. Z.b. für 2023 vom 01.05 bis 01.09 und für 2024 von 02.09 bis 01.05. 24 usw. Dort kann dann in Eigenregie jeweils 20 Schuss Präzi geschossen werden. Der der Aufsicht hatte unterschreibt, fertig. So sollte es sogar bei vielen Ü Kontingentwaffen mit wirklich geringen Aufwand möglich sein die Bedingungen zu erfüllen auch für Schützen die keine BM LM oder DM mehr schießen. Weiterhin wenn man sagen wir mal 5 Ü KW hat, kann man auch damit die nächste BDS BM Präzi schießen,  dann ist man auch an einem Samstag/ Sonntag damit durch! Hat man viele Langwaffen im Gewehrkaliber, wird es etwas aufwendiger wenn der eigene Stand keine 50 oder 100m Bahn hat, aber das kann auch an einem Samstag mit angemietetem Stand erledigt sein. BM Teilnahme geht da natürlich auch. 

 

Und P.S. Die Gängelungen gehen mir auch auf den Sack! Vor allem wenn man gerade sieht wie Hamburg, wo der SB als Bauernopfer herhalten muss, die Behörde damit wieder noch mehr überfordert wird und sicherheitsrelevante Aufgaben noch schlechter bewältigen kann. Hauptsache Aufbewahrung und Ü Kontingent wird überprüft!

ABER ich bin über jede Gängelung froh, die sich so leicht lösen lässt, bzw für aktive Schützen sowieso kein Problem darstellt.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb 444 marlin:

Vereinsmeisterschaften 2023 BDS und DSB sind schon vorbei !

Na und? Dann schreibt man eine neue aus! Das ist 10min Arbeit! Außerdem schrieb ich von Langzeit VM wo jeder schießt wann er will. 

 

Du kannst jeden Tag ne VM machen, zumindest im BDS. Wer hat im RSB schon Ü Kontingentwaffen  ;-)

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Schmidt & Wiese:

 

wie ist das zu verstehen?

Meinst Du etwa, im RSB können nicht mehr als 2 KW/3 LW eingetragen werden?

 

Natürlich geht das. Ist aber viel aufwendiger! Wer hat beim RSB schon zwei 9mm?

Alle RSB Schützen die ich kenne haben meist keine Ü oder haben sie über den BDS. 

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Na und? Dann schreibt man eine neue aus! Das ist 10min Arbeit! Außerdem schrieb ich von Langzeit VM wo jeder schießt wann er will. 

 

Quartalsmatch, Pfingstpokal, Herbstmatch etc etc

 

Und denkt darüber nach die offen zu machen, dann nützt es anderen auch. Im IPSC klappt es doch auch mit ständigen Matches, beim Standardprogramm ist der Aufwand viel kleiner.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

Ihr wißt nicht wie viele das sind. Da brauche ich mindestens einen Kombiwagen. Der ist bei dem letzten Umzug schon in die Knie gegangen, das ich Angst hatte die halten mich an, weil der Wagen hinten schon ohne Federung war.

Wollte das mit den Transport auf einmal erledigen.

Das ist kein Witz oder Großspurerei.

Ihr seit zu jung um zu wissen was man früher als Sportschütze alles erwerben konnte. Die Behörden interessierte das nicht wenn man bis zur Deutschen geschossen hat.

Bin in dem Verein der, mit denn meisten Sportgeräten.

6 Langwaffentresore auf denen kleine Tresore stehen. Alle schießen dauert gefühlt mindesten einen ganzen Tag.

Mir ist es auch mittlerweile egal wer hier mitliest, das geht sowieso nicht mehr lange gut.

Schade, war eine schöne Zeit.

Und bitte nicht über Sinn oder Unsinn streiten.

 

Gruß

Bearbeitet von 444 marlin
Geschrieben

Sorry, aber wo hast du die letzten jahre gelebt? Das Problem kommt doch nicht aus dem nichts. Das muss man nicht gut heißen, aber das sind die Bedingungen wie sie z.Z. rechtlich vorliegen.Und du brauchst nur für deine Überkontingentwaffen einen Kombi??? Und ich muss wirklich schreiben, ich kann das gejammer fast nicht mehr hören. Wenn ich Verein die " Altgedienten " über solche Regeln informieren will bin ich der "Dummschwätzer", " das gilt nur für die neuen ", und was denen noch so alles einfällt. Und irgendwann stehen sie beim Vorsitzenden und jammern, das das Amt die Frechheit hat das Bedürfnis grade bei ihnen zu hinterfragen und der Vorsitzende soll bescheinigen das alles gut ist......Auch wenn ich diese Regelung selber zum kotzen finde, schaue ich das ich die bedingungen erfülle. Am Samstag schiesse ich mit allen meinen KW LM BDS, alle schön hintereinander am gleichen Stand. Der Aufwand misst sich also in Stunden, an einem Tag.Und mein Mitleid mit denen die jetzt jammern hält sich ehrlicherweise in Grenzen. Das fiel nicht gestern vom Himmel, das sollte allgemein bekannt sein. Zumal du hier seit 2003 angemeldet bist. Dann kann man sich auch mal auf dem laufenden halten. Sorry, musste einfach raus..............................

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb 444 marlin:

Ihr wißt nicht wie viele das sind. Da brauche ich mindestens einen Kombiwagen. Der ist bei dem letzten Umzug schon in die Knie gegangen, das ich Angst hatte die halten mich an, weil der Wagen hinten schon ohne Federung war.

Da hast du ja noch Glück gehabt, dass das der regelmäßige Trainingsnachweis mit JEDER Waffe abgewendet werden konnte.

 

 

vor 3 Stunden schrieb 444 marlin:

Ihr seit zu jung um zu wissen was man früher als Sportschütze alles erwerben konnte. Die Behörden interessierte das nicht wenn man bis zur Deutschen geschossen hat.

Ist jetzt leider nun mal anders und sollte schon länger bekannt sein. Wenn du mit den meisten Waffen nicht mehr schießt und schon älter bist würde ich mir überlegen, einen Teil davon zu verkaufen und mir von dem Geld z.B. eine schöne Reise zu gönnen.

Ansonsten halte ich die oben vorgeschlagen Lösung über Langzeit - VM für machbar. Das Eisen soll ja auch nicht in den Schränken verrosten.

 

 

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