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IGNORED

Erste Kontrolle vor Ort .


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Geschrieben

Es ist soweit . 

Bei mir ist am Osterdienstag die erste Kontrolle vor Ort .

Bin mal gespannt,  gleichzeitig werden die Waffen meines verstorbenen Vaters abgeholt und entsorgt ( andere Geschichte ) 

Da ich normalerweise morgens früh los muss,  und erst Freitags wieder zurück bin , haben wir einen Termin für 8 Uhr abgemacht . 

Sie wären aber auch schon um 7.30 Uhr gekommen , wenn ich das gewollt hätte .

Sehe der Sache also sehr entspannt entgegen . 

 

Achso . Bei uns ruft die Behörde an , und fragt wann es zeitlich passt .

Wir haben echt Glück , das wir hier eine solche Behörde und deren Mitarbeiter haben . 

Geschrieben

Schön       für      dich     .

Wenn      du       Glück    hast    ist    die    Kontrolle     in    fünf    Minuten     schon     wieder    vorbei     .

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb skipper:

Moin,

ich drück mal die Daumen, abe rDu bist ja vorbereitet.

 

Bezgl. der Entsorgung der Waffen: Ist es Dein Wunsch oder macht die Behörde druck?

 

 

Mein Vater ist vor 6 Jahren verstorben . Ich habe noch eine Schwester . Oder besser falsche Schlange . Sie verzichtet nicht auf das Erbe . Ich müsste die Geschichte also vor Gericht austragen . Deshalb bekomme ich sie nicht eingetragen. 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb mos458:

War bei mir das letzte Mal genauso.

Hatte dann Kaffee gekocht und mit den beiden etwas gefachsimpelt.

Es geht auch freundlich …

 

Absolut . Das kenne ich seit 1987 nicht anders . Damals habe ich meine erste WBK bekommen .

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb sniperd:

Schön       für      dich     .

Wenn      du       Glück    hast    ist    die    Kontrolle     in    fünf    Minuten     schon     wieder    vorbei     .

 

Das wird nicht reichen . Wir quatschen ja noch ein wenig und trinken Kaffee. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb raze4711:

 

Mein Vater ist vor 6 Jahren verstorben . Ich habe noch eine Schwester . Oder besser falsche Schlange . Sie verzichtet nicht auf das Erbe . Ich müsste die Geschichte also vor Gericht austragen . Deshalb bekomme ich sie nicht eingetragen. 

Danke für den kurzen Hinweis und tut mir leid mit Deiner Schwester.
Ich kenne die Waffen nicht und hoffe, das es keine wertvollen Waffen sind, aber trotzdem ist ein Streit in meinen Augen kein Grund eine WBK zu versagen bzw. die Waffe zu vernichten, sofern wertvoll.
Erstmal seit Ihr ja die Erben und habt anspruch auf eine Gemeinsame-Erben-WBK - sofern vor 6 Jahren beantragt und wenn einer nicht beantragt, bekommt halt der andere eine Erben-WBK. Unabhänmgig davon ist - wie hier ja schon oft diskutiert - die Eigentumsfrage zu sehen.

Geschrieben

Walther GSP , S&W686 , Norinco 45ACP , CZ75 mit Wechselsystem Kadett . 22er Anschütz Einzellader , La Coruna 98er 8x57 Einzellader und ein P17 in 30-06 . 

Eigentunsfrage müsste vor Gericht geklärt werden . Zu viel Nerven , zu teuer

Geschrieben (bearbeitet)

Kenne einen ähnlichen Fall. Dort hatte der Erbe das Glück das der Vater die Waffen kurz vor seinem Tod an den Sohn geschenkt hatte und der Sohn sie schon in seinem Waffenschrank aufbewahrte. Somit war die zivilrechtliche Schwenkung glücklicherweise schon erfolgt und die Erbgeschichte mit den Schwestern lief ins Leere.

Bearbeitet von kulli
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb mos458:

Hatte dann Kaffee gekocht und mit den beiden etwas gefachsimpelt.

Bei uns kostet das pro Viertelstunde. Also ganz sicher keinen Kaffee dafür dass sie mir auf die Nerven gehen und Geld kosten ohne dass es einen Nutzen hat.

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Geschrieben
1 hour ago, raze4711 said:

Wir quatschen ja noch ein wenig und trinken Kaffee.

Das    wird   aber    leider   als    Bestechung    ausgelegt    ,     habe      ich       auch      probiert.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb raze4711:

 

Eigentunsfrage müsste vor Gericht geklärt werden . Zu viel Nerven , zu teuer

Mit der falschen Schlange wird’s halt im Nachgang geklärt….

 

verkaufen oder verschrotten ohne Zustimmung des Miterben kann auch sehr nach hinten losgehen.

Geschrieben
13 hours ago, raze4711 said:

Walther GSP , S&W686 , Norinco 45ACP , CZ75 mit Wechselsystem Kadett . 22er Anschütz Einzellader , La Coruna 98er 8x57 Einzellader und ein P17 in 30-06 . 

Eigentunsfrage müsste vor Gericht geklärt werden . Zu viel Nerven , zu teuer

 

 

Blöde Frage....auch wenn Du mit der Schwester im Klinsch bist...mal fragen, ob Du oder besser Ihr die Teile an einen Büchsenmacher verkaufen könnte und Euch den Gewinn teilt....dann hätten drei Parteien was davon, Ihr beide und zukünftige Kunden des Büchsenmachers, die billig was gebraucht bekommen.... 

 

bj68

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb sniperd:

Das    wird   aber    leider   als    Bestechung    ausgelegt    ,     habe      ich       auch      probiert.

Hast Du eine Problem mit Deiner Tastatur oder denkst Du, hier sind Leute mit Leseschwäche unterwegs?

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb P22:

Mit der falschen Schlange wird’s halt im Nachgang geklärt….

 

verkaufen oder verschrotten ohne Zustimmung des Miterben kann auch sehr nach hinten losgehen.

Deswegen werden die Waffen leider verschrottet . 

 

Fast die gleichen Waffen habe ich auch . Deshalb nicht ganz so schmerzhaft

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb BJ68:

 

 

Blöde Frage....auch wenn Du mit der Schwester im Klinsch bist...mal fragen, ob Du oder besser Ihr die Teile an einen Büchsenmacher verkaufen könnte und Euch den Gewinn teilt....dann hätten drei Parteien was davon, Ihr beide und zukünftige Kunden des Büchsenmachers, die billig was gebraucht bekommen.... 

 

bj68

 

Bevor die nur noch eine  Euro bekommt , verzichte ich lieber auf das Geld. 

Lange Geschichte , die hier nicht passt. 

Dazu spielt sie beim Verkauf ja nicht mit 

Bearbeitet von raze4711
Geschrieben

Vorsicht! Wenn mehrere Erben vorhanden sind, kann nicht einfach ein Teil davon über das Erbe entscheiden. Ich würde mir das mit der Abgabe an die Waffenbehörde noch mal überlegen.

Geschrieben (bearbeitet)

Das kann ich mir nicht mehr überlegen .

 

Nach mehrmaliger Aufforderung durch die Behörde hat meine Schwester auf die Waffen zugunsten der Vernichtung verzichtet. 

Deshalb darf die Behörde sie jetzt ja verschrotten.  

Erben WBK geht ja nicht mehr . 

Bearbeitet von raze4711

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