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Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger


tkopa

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vor 4 Stunden schrieb HBM:

 

Der "Jagerer" schießt seinen Halbautomaten (so er denn genehmigte bzw. gemeldete Magazine hat) auf dem Schießstand sogar mit 20, 30 der mehr Schuß im Magazin außer es ist ein Schießstand im freien in "seinem" Revier und er möchte während dem Üben auch noch schnell einen Hasen "mit nehmen", dann natürlich nur mit 3 Patronen in der Waffe. ;) 

Da frag ich Mal nach, 

auf welcher rechtlichen Grundlage glaubt du, dass du als Jäger mit 20 oder mehr Patronen im Magazin üben darfst?

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vor 4 Stunden schrieb HBM:

Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen "für jedermann" ist halt keine "Nickeligkeit" sondern, zumindest für den der die Waffe zur Verfügung stellt und für die Aufsicht nicht so toll. 

 

Das solltest du präzisieren. 

Es geht hier im Threadthema ja eigentlich nicht um die Nutzung von Sportwaffen auf dem Stand, und auch nicht um "Jedermann". 

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vor 9 Stunden schrieb coach1964:

Wenn der bei uns das auspackt, frag ich ob ich mit dem Teil mal schießen darf :headbang:

 

vor 9 Stunden schrieb HBM:

Und wenn Du mich fragst würde ich erst mal mit Dir klären mit welchem Bedürfnis bzw. nach welcher Erlaubnis lt. WaffG Du schießen möchtest.

...

Als Aufsicht würde ich dann an Dich übergeben (wenn Du ohne Jagdschein) mit sportlich nicht zugelassenen Waffen schießen möchtest. Ich möchte ja nicht bei Deiner Ausbildung zum Jäger stören.

 

vor 9 Stunden schrieb coach1964:

...und ich mach keine Ausbildung zum Jäger, da bräuchte ich ja nochmal einen Waffenschrank:-)

zu uns kommen ja auch Gastschützen die in den Verein eintreten wollen. da wissen die noch gar nicht was sie mal machen wollen und kommen zum schnuppern....ob DSB oder BDS, alles völlig unklar..... ich schau dass die, unter Anleitung und ständiger Aufsicht, dass se spass haben.........das habe ich auch mit der Dame vom Ordnungsamt so gemacht.... und die hat keine WBK

wenn ich da einen Schnupperling nach Bedürfnis frage, wissen die gar nicht was ich von ihnen will......

 

vor 21 Minuten schrieb karlyman:

Das solltest du präzisieren. 

Jetzt klar, warum ich so geantwortet habe?

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vor 24 Minuten schrieb karlyman:

Es geht hier im Threadthema ja eigentlich nicht um die Nutzung von Sportwaffen auf dem Stand, und auch nicht um "Jedermann". 

Es geht um die Nutzung von Jagdwaffen und eben auch speziell um die Nutzung zum sportlichen Schießen nicht zugelassener Jagdwaffen, daher meine Beiträge.

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vor 57 Minuten schrieb Hunter375:

 

Du wist es nicht glauben, das geht in dieser Republik.. und das sogar mit SD und Nachtsichttechnik.

 

 An irgendeinem Schiessstand in dieser Republik, wenn du mit 30 Schuss Bananenmagazin im HA aufkreuzt, voll aufmunitioniert, dann wirst du aber ganz sicher ein Mega Problem bekommen! 

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vor 6 Minuten schrieb Enforcer66:

dann wirst du aber ganz sicher ein Mega Problem bekommen! 

Entweder ich darf dann schießen oder ich darf (wg. "Hausrecht") eben nicht schießen, ein Mega Problem, außer ich bin Stunden dort hin gefahren sehe ich jetzt keins. Zumindest rechtlich spricht nichts dagegen, aber wie gesagt "Hausrecht" bzw. ein "wir schießen hier nur sportlich" sticht natürlich immer.

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Ein hoch auf die „alt-Magazin-Besitzer“

 

Man sollte mal einen Wettkampf austragen, an dem nur 30+ zugelassen ist 😇

Bearbeitet von Gast
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vor 12 Minuten schrieb coach1964:

Man sollte mal einen Wettkampf austragen, an dem nur 30+ zugelassen ist 😇

Wettkampf = Sportordnung (wobei ich mal schauen müsste wie die Sportordnungen bzgl. jagdlichem Schießen formuliert sind) und dann halt nur 10 Schuss laden bzw. sogar nur begrenzte 30+ Magazine zugelassen. 

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vor 34 Minuten schrieb weyland:

Waffe als Kategorie A genehmigt hat (vgl. Anlage 1 zum WaffG).

 

Ganz so einfach ist es nicht, ich mußte meine Ansicht dazu auch revidieren, weil die Überführung in deutsches Recht wohl doch etwas anders war.

Wurde vor einigen Monaten in einem anderen Faden sehr ausführlich diskutiert.

Anlage 1 sind die Begriffsbestimmungen, ein Verbot könnte sich dann ergeben aus Anlage 2 - man beachte die Hervorhebung.

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vor 29 Minuten schrieb weyland:

sofern Dir Deine Behörde Deine Waffe als Kategorie A genehmigt hat (vgl. Anlage 1 zum WaffG).

Interessanter Ansatz bzgl. einem "Verbot" zur Nutzung der rechtlich einwandfrei angemeldeten Magazine mit normaler Länge (also z.B. 20er AR-Magazine). Zumindest wird erst mal das Verbot bzgl. meiner angemeldeten Magazine (gegenüber mir) nicht wirksam. Dadurch sind die Magazine keine verbotenen Gegenstände, zumindest nicht so lange ich die in der Hand habe. Daher gehe ich erst mal davon aus, dass ich die (für mich) nicht verbotenen Magazine auch nutzen darf, zumindest wenn das nicht anderweitig verboten ist.

Das Schießen bzw. der Umgang mit Kategorie A Waffen ist erst mal nicht verboten, zumindest finde ich da kein Verbot für Kategorie A Waffen sondern nur für bestimmt Kategorie A Waffen (z.B. Vollautomaten) wobei ich mir jetzt nicht jeden einzelnen Verweis in der Anlage 2 bzgl. Verbotene Waffen angeschaut habe, aber "Kategorie A" steht da nicht. Kannst Du mir kurz sagen, wo in der Anlage 1 (da steht sicher kein Verbot, da dort nur Definitionen zu finden sind) im Waffengesetz bzw. wahrscheinlich in der Anlage 2 das Schießen mit jeglichen Kategorie A Waffen verboten ist.

 

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vor 8 Minuten schrieb Enforcer66:

Also wenn ich grade mal Schiessleitung in meiner RAG hab und mir kommen welche mit so einem Geschwurbel wie in einigen Postings hier, und noch dazu mit der entsprechenden Ausrüstung, die schicke ich aber subito nach Hause! 

In der RAG scheißt Du nach einer Sportordnung und daran hältst Du Dich oder evtl. auch weitere Regeln (z.B. nur bestimmte / gemeldete Munition, etc.) und daher ist in Deinem Fall ja alles klar. Lasst Ihr Gäste bei Euch (also nicht RAG-Schützen) schießen?

PS: Aufgrund "Hausrecht" kannst Du natürlich eh jeden "nach Hause" schicken der Dir nicht gefällt, aber darum geht es ja nicht, sondern darum was Du erlauben "darfst" ohne selbst ein Problem zu bekommen.

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vor 5 Minuten schrieb Enforcer66:

...am KW Stand allerdings nur mit der KK- Vereinswaffe. Wenn sie eigene GK Waffen mitbringen, bleiben die in deren Waffenkoffern.

Dann hast Du halt aufgrund "Hausrecht" sehr viel härtere Regeln als gesetzlich vorgeschrieben. Da wird dann aber wohl auch eher kein Jäger dabei sein der seine Waffe/n schießen möchte, daher hast Du ja eh kein Problem mit "erlaubt" oder "nicht erlaubt" (gesetzlich). Wir reden da allerdings von vom sportlichen Schießen ausgeschlossenen GK-Halbautomatischen-Langwaffen mit einer Magazinkapazität von mehr als 10 Schuss also normalerweise auch nicht auf dem KW-Stand (wobei das dann wieder von der Zulassung des "KW-Standes" abhängt).

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vor 2 Stunden schrieb Enforcer66:

Ich lasse zur Zeit Gastschützen mitschiessen, am KW Stand allerdings nur mit der KK- Vereinswaffe. Wenn sie eigene GK Waffen mitbringen, bleiben die in deren Waffenkoffern.

Du bist so gnädig und großzügig!

 

Aber warum soll ich mit fremden KK-Vereinshuren schießen, wenn ich mich eigentlich mit meinen eigenen Waffen (GK) auf ein Match vorbereiten will? Macht irgendwie nicht wirklich Sinn. Wäre es nicht mehr Win-Win-Win, ihr verkauft Stempel an Bedürftige, die euren Stand gar nicht kaputt schießen? Und die auch noch dringend bei der Bundeswehr benötigte Munition einsparen?

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5 hours ago, Enforcer66 said:

Ich lasse zur Zeit Gastschützen mitschiessen, am KW Stand allerdings nur mit der KK- Vereinswaffe. Wenn sie eigene GK Waffen mitbringen, bleiben die in deren Waffenkoffern.

 

Bei mir können Gastschützen gerne .50 BMG schießen. Einschränkungen des Vereins für Gäste (wenn es sich nicht um eine beaufsichtigte Veranstaltung wie einen Wettbewerb oder Lehrgang handelt): Kein Holster, kein Schießen aus der Bewegung, nicht mehr als 200 Meter, keine Artillerie. Für Holster, mehr als 200 Meter und Artillerie brauchen Mitglieder ebenfalls ein entsprechendes Indossament nach einer kurzen Demonstration, dass man es im Griff hat.

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vor 11 Stunden schrieb Max Musculo:

Welchen Grund sollten die Gastschützen haben auch nur eine Sekunde länger "bei dir" Gast zu sein?

Wer macht denn so einen Mumpitz freiwillig mit? 

Wenn jemand seine Waffen einschiessen will, es sei denn als Jäger oder als Sportschütze zur Wettkampfvorbereitung, dann soll er/sie sich gefälligst zu einem allgemein zugänglichen Schiessstand begeben. Wir sind ein Verein der eigentlich nur für seine Mitglieder Schiesstrainings veranstaltet. Wenn Gastschützen auftauchen, dann sind es welche, die mit dem Gedanken spielen, bei uns Mitglieder zu werden. Und da ich als Schiessleiter deren schießtechnischen Fähigkeiten nicht kenne, auch wenn die bereits Waffenbesitzer sind, fangen die bei uns mit der KK Vereinspistole an. Oder der Gastschütze kommt mit der eigenen KK-Waffe. Wir hatten reichlich Schützen in der Vergangenheit, die mit ihren GK Waffen den Stand "zerschossen" haben, daher seit einiger Zeit diese Regeln. Wenn wir LW- Schiesstraining haben schauts etwas anders aus, dann können Gäste unter Aufsicht ihre eigenen Kracher schiessen. Aber nur, wenn die bei uns Mitglied werden wollen. Wie gesagt, in unserer RAG findet kein allgemein zugängliches Schiessen statt! Members only! (Und solche, die es werden wollen und als Gäste kommen um sich zu bewerben!)  

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