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IGNORED

Was aus ehemals frei verkäuflichen und nun verbotenen bzw. erlaubnispflichtigen Waffenteilen wurde.


ToniPistole

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Hallo,

 

mich interessieren eure Erfahrungen aus erster Hand mit ehemals frei verkäuflichen und nun verbotenen bzw. erlaubnispflichtigen Waffeteilen.

 

Bspw. konnte man ja früher AR15 lower oder Glock Griffe, auch von voll automatischen Waffen wie HK416 frei erwerben, da diese nicht als wesentliche Waffenteile eingestuft wurden.

 

Seit der letzten Änderung des Waffengesetzes gelten aber gearde Lower und Pistolen Griffe bspw. bei der Glock als die Führenden wesentlichen Waffenteile. Und AR15 Lower mit Auto Sear Cut gelten als verbotene Waffenteile.

 

Mich interessiert, was mit diesen Teilen nach der Gesetzesänderung wurde, wenn man diese Teile nicht legal auf seine WBK übernehmen konnte, weil bspw. der lower nun als vollautomatische Kriegswaffe gilt, oder man zuviele Pistolen oder AR15 lower hätte, für die man kein Bedürfnis nachweisen kann und somit keinen WBK EIntrag bekommt? Diese Teile durfte man nach der Gesetzesändeurng ja nicht mal mehr besitzen geschweige denn verkaufen. Deshalb waren ja auch Händler betroffen, die normalerweise unbegrenzt Waffen vorhalten können.

 

Ich erinnere mich, dass es vor der Gesetzesänderung Teilekits von ehemals frei verkäuflichen Teilen der HK 416 u.a. bei Zib-Militaria frei zu kaufen gab, aber zu Preisen die fast dem entsprachen, wie der scharfen zivilen Version der MR223. Deshalb habe ich mich damals immer gewundert, wer oder warum jemand solche Preise für diese freien Teile, ohne Lauf und Verschluss ausgeben würde, wenn man doch die scharfe zivile Version zum gleichen Preise bekommt? Das würde nur Sinn machen für Leute, die keine WBK bekommen können. Und ich weiß, dass in Amerika die Nachfrage nach HK Teilen sehr hoch ist. Aber dort gilt seit jeher der AR15 Lower als führendes Waffenteil und vollautomatische Lower wie der von HK416 sind auch dort im Normalfall verboten und zumindest für Zivilisten nicht zu importieren. Also wieso diese hohen Preise damals für freie Teile?

 

In diesem Forum gab es in der Vergangenheit immer Posts von Leuten, die freie Teile gekauft hatten, und bei denen es dann Hausdurchsuchungen gab, unabhängig davon, ob die eigene scharfe Waffen hatten oder nicht. Also gehe ich davon aus, dass den Behörden sehr wohl bekannt ist, wer ehemals freie und nun verbotene Teile gekauft und besessen hat. Also gehe ich davon aus, dass es keine Möglich keit gab einfach die Gesetzesänderung zu ignorieren und einfach sich wegzuducken. Und wenn nicht selber diese Teile an die Waffenbehörde abgegeben hat, dann hat sicherliche die Waffenbehörde freundlich aktiv nachgefragt wo diese Teile verblieben sind.   

 

Sind all die Leute die damals diese nunmehr verbotenen Teile für teures Geld frei erworben hatten und diese dann nicht auf ihre WBK nehmen konnten auf ihre Kosten sitzen geblieben und mussten die kostenlos an die Waffebehörde zur Entsorgung abgeben?

 

Mir ist klar, dass keiner gerne zugeben würde 2000€ für ein frei verkäufliches Teilekit ausgegeben zu haben, dass er dann bei der Waffenbehörde ensorgen lassen musste, deshalb habe ich auch bisher nichts im Forum dazu gefunden, aber ich hoffe jemand ist so ehrlich und gibt eine ehrliche Antwort darauf.  

 

 

Danke!

 

PS: Ich habe absichtlich nicht im Waffenrechts forum gepostet, weil ich keine Lust auf die ganzen nervigen Diskussionen habe, ob die Gestze sinnvoll sind oder nicht. Ich will nur Erfahrungen aus erster Hand hören, wie betroffene (davon wird es hier ja sicherlich welche geben) mit dieser Situation umgegangen sind, und welche Auswirkungen dies auf sie hatte.    

 

 

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9 minutes ago, CZM52 said:

also in DE gab es Glock Griffstücke nicht frei, war schon immer wesentliches Teil, und DAS"AR15 Lower mit Auto Sear Cut " möcht ich bitte mal sehen

Mag sein. Glock Griff war nur ein Beispiel kann sein das sich mich irre. Meine Frage ist grundsätzlich was mit den nunmehr verbotenen Teilen ist, die früher frei verkäuflich waren, wie die HK416 lower.

 

Das BKA hat einen Leitfaden: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html#:~:text=Leitfaden Version 2.0-,Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz - Leitfaden Version 2.0,anhand von detaillierten Fotos dar.

 

Da zeigen sie dir was die mit auto sear cut meinen.

Bearbeitet von ToniPistole
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vor 2 Minuten schrieb ToniPistole:

Mag sein. Ich meine mich  zu erinnern, dass in der Schweiz der Glock Griff früher zumindets nicht als Waffe galt, nur Lauf und Verschluss, kann mich aber auch irren. Glock Griff war nur ein Beispiel. Meine Frage ist grundsätzlich was mit den nunmehr verbotenen Teilen ist, die früher frei verkäuflich waren, wie die HK416 lower.

 

Das BKA hat einen Leitfaden: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html#:~:text=Leitfaden Version 2.0-,Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz - Leitfaden Version 2.0,anhand von detaillierten Fotos dar.

 

Da zeigen sie dir was die mit auto sear cut meinen.

Und die können Upper und Lower unterscheiden....

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@toni pistole:

die eigentliche frage, die von dir mit völlig falschen bezeichnungen gestellt wurde ?

was legal "besitzbar"  ( z.b. lower receiver ) war, wurde angemeldet - der rest wurde wohl "einem berechtigten " übergeben bzw. vernichtet.

frage beantwortet ?

 

 

Bearbeitet von Handgunner
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Die "eigenltiche Frage" basiert auf einer zusammenfabulierten Basis und trieft vor Unkenntnis.

Deswegen kann niemand darauf eine sinnvolle Antwort geben.

 

Was ehemals freie Teile anbetrifft:

Die hat man einfach angemeldet oder an Berechtigte weitergegeben oder zur Vernichtung abgegeben.  Das habe ich auch gemacht, völlig problemlos.

 

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vor 14 Minuten schrieb ToniPistole:

Ob die das können oder nicht interessiert doch keinen. Die dürfen es zumindest entscheiden.

Sei doch nicht so aggressiv zu einem User der Dir höflich sagen möchte, dass Du anscheinend so gar keine Ahnung von AR-15 hast. Man kann sich ja irren und auch mal was verwechseln, aber spätestens wenn man darauf hingewiesen wird sollte man (damit bist Du gemeint) halt mal googeln. 

Hast Du selbst eigentlich ein AR-15 oder zumindest mal damit geschossen? Wenn man, in einem Fachforum (und wehe jetzt lacht jemand :rotfl2: ) diskutieren möchte, dann sollten zumindest grundliegende Kenntnisse zum Diskussionsgegenstand vorhanden sein oder man sollte freundliche Hinweise zumindest nicht ignorieren.

 

PS: Zum Thema: Anmelden (egal wer, egal ob mit oder ohne passende Waffe), Eintrag abholen, erledigt. So wars vom Gesetzgeber vorgesehen und so wurde es umgesetzt. Also nicht wirklich interessant bzw. spannend.

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51 minutes ago, Handgunner said:

@toni pistole:

die eigentliche frage, die von dir mit völlig falschen bezeichnungen gestellt wurde ?

was legal "besitzbar"  ( z.b. lower receiver ) war, wurde angemeldet - der rest wurde wohl "einem berechtigten " übergeben bzw. vernichtet.

frage beantwortet ?

 

 

 

Als Antwort gibst du mir den Gesetzestext. Und mit dem "wohl" drückst aus dass du selber keine Erfahrung hast und nur spekulierts. Spekulationen gibt es zu hauf. Ich frage nach eigenen Erfahrungen.

 

Und der "berechtigte" im Falle eines nunmehr verbotenen HK416 Lowers war die zuständige Waffenbehörde?! 

 

Das heißt im Klartext die zuvor teuer fast zum Preis einer scharfen Waffe erworbenen freien Teilekits waren dann nichts mehr wert und man durfte dann noch Sprit zahlen umd die Teile bei der Waffenbehörde abliefern und danke sagen.

 

Wenns so war sag es doch frei heraus und rede nicht um den heißen brei herum.

 

     

Bearbeitet von ToniPistole
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27 minutes ago, HBM said:

Sei doch nicht so aggressiv zu einem User der Dir höflich sagen möchte, dass Du anscheinend so gar keine Ahnung von AR-15 hast. Man kann sich ja irren und auch mal was verwechseln, aber spätestens wenn man darauf hingewiesen wird sollte man (damit bist Du gemeint) halt mal googeln. 

Hast Du selbst eigentlich ein AR-15 oder zumindest mal damit geschossen? Wenn man, in einem Fachforum (und wehe jetzt lacht jemand :rotfl2: ) diskutieren möchte, dann sollten zumindest grundliegende Kenntnisse zum Diskussionsgegenstand vorhanden sein oder man sollte freundliche Hinweise zumindest nicht ignorieren.

 

PS: Zum Thema: Anmelden (egal wer, egal ob mit oder ohne passende Waffe), Eintrag abholen, erledigt. So wars vom Gesetzgeber vorgesehen und so wurde es umgesetzt. Also nicht wirklich interessant bzw. spannend.

Es ist immer das gleiche in diesem "Fachforum". Mit der ersten Antwort auf einen Post wird versucht das Theme zu entgleisen. Ich habe versucht das zu vermeiden und nicht im Waffenrechtsforum gepostet, weil da leute ihre Meinungen mit Gesetzen verwechseln. Soll ich mit ihm jetzt diskutieren, ob das BKA das nötige Fachwissen hat um Upper vom Lower zu unterscheiden?! Es ist so anstrengend gegen Leute anzureden, die mit solchen Kommentaren ihre 10000 Posts gemacht haben. 

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vor 3 Minuten schrieb ToniPistole:

Soll ich mit ihm jetzt diskutieren, ob das BKA das nötige Fachwissen hat um Upper vom Lower zu unterscheiden?!

Evtl. fehlt auch Dir das nötige Fachwissen um Upper und Lower zu unterscheiden. Spätestens jetzt solltest Du wirklich mal nachdenken, evtl. googeln und dann bemerken wie falsch Du liegst.

 

Hast Du selbst eigentlich ein AR-15 oder zumindest mal damit geschossen?

 

vor 10 Minuten schrieb ToniPistole:

Und der "berechtigte" im Falle eines nunmehr verbotenen HK416 Lowers war die zuständige Waffenbehörde?! 

Warum genau ist jetzt ein HK416 Lower ein verbotener Gegenstand?

 

PS: Zum Thema: Anmelden (egal wer, egal ob mit oder ohne passende Waffe), Eintrag abholen, erledigt. So wars vom Gesetzgeber vorgesehen und so wurde es umgesetzt. Also nicht wirklich interessant bzw. spannend.

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Was heult der TE denn so? 

Fachliche Hinweise oder Richtigstellungen sind unerwünscht... Muss man nicht verstehen, aber ok... 

 

Und Erfahrungen wurden bereits genannt :  an berechtigte weitergegeben, an Behörde, oder ganz unspektakulär eingetragen.

 

Alles vielleicht wirklich zu unspektakulär? 

Mehr Äktschen dahinter erwartet? 

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7 minutes ago, HBM said:

Evtl. fehlt auch Dir das nötige Fachwissen um Upper und Lower zu unterscheiden. Spätestens jetzt solltest Du wirklich mal nachdenken, evtl. googeln und dann bemerken wie falsch Du liegst.

 

Hast Du selbst eigentlich ein AR-15 oder zumindest mal damit geschossen?

 

Warum genau ist jetzt ein HK416 Lower ein verbotener Gegenstand?

 

PS: Zum Thema: Anmelden (egal wer, egal ob mit oder ohne passende Waffe), Eintrag abholen, erledigt. So wars vom Gesetzgeber vorgesehen und so wurde es umgesetzt. Also nicht wirklich interessant bzw. spannend.

 

Wenn du dass nicht weißt, solltest vielleicht du mal googlen. Schau mal in den BKA Leitfaden den ich oben verlinkt habe. Tip , du muss etwas felxibel sein, denn das BKA nutzt einen Colt Lower als Beispiel und nicht einen HK416 lower. Das heißt aber nicht, dass die Regel nicht auf HK416 Lower anwendbar ist.  Ich habe HK416 Lower als Beispiel genommen, weil diese am hiesigen Markt früher frei verkäuflich waren. 

 

Ich garantiere dir, du wirst niemanden finden, der einen HK416 lower in seine WBK eingetragen bekommen hat.

Bearbeitet von ToniPistole
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vor 26 Minuten schrieb ToniPistole:

 

Als Antwort gibst du mir den Gesetzestext. Und mit dem "wohl" drückst aus dass du selber keine Erfahrung hast und nur spekulierts. Spekulationen gibt es zu hauf. Ich frage nach eigenen Erfahrungen.

 

@tonipistole:

ICH habe es nicht nötig zu spekulieren und mir von einen "forums - clown" sagen zu lassen, dass ich keine ahnung habe !

was von mir an  ( vorherig ) freien teilen gekauft wurde, wurde mir absolut problemlos eingetragen und mit "full auto teilen" hatte ich nie was am hut.

 

und für dich als "lebens - tip" : wenn man keine ahnung hat, sollte man vielleicht nicht in die welt hinausposaunen, man wäre die hellste lampe am kronleuchter....

 

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vor 2 Stunden schrieb ToniPistole:

Und AR15 Lower mit Auto Sear Cut gelten als verbotene Waffenteile.

vor 13 Minuten schrieb ToniPistole:

du muss etwas felxibel sein, denn das BKA nutzt einen Colt Lower und nicht einen HK416 lower. Das heißt aber nicht, dass die Regel nicht auf HK416 Lower anwendbar ist. 

 

Auch nach wirklich intensiver Durchsicht des BKA Leitfadens finde ich keinen "Auto Sear Cut" in einem Lower (weder bei Colt noch bei HK).

 

Evtl. meinst Du den Dauerfeuerhebel (Auto Sear) im Lower aber dann schreib das halt auch. Auch hier gilt / galt "Melden macht frei" ;-) .

 

Welche Erfahrung hast Du denn mit bisher erlaubten Waffen / Zubehör (z.B. "normale" 20er AR-Magazine) und der Eintragung gehabt?

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2 minutes ago, Handgunner said:

@tonipistole:

ICH habe es nicht nötig zu spekulieren und mir von einen "forums - clown" sagen zu lassen, dass ich keine ahnung habe !

was von mir an  ( vorherig ) freien teilen gekauft wurde, wurde mir absolut problemlos eingetragen und mit "full auto teilen" hatte ich nie was am hut.

 

und für dich als "lebens - tip" : wenn man keine ahnung hat, sollte man vielleicht nicht in die welt hinausposaunen, man wäre die hellste lampe am kronleuchter....

 

 

Tips die man anderen gibt sollte man selbst auch beherzigen... 

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2 minutes ago, HBM said:

 

Auch nach wirklich intensiver Durchsicht des BKA Leitfadens finde ich keinen "Auto Sear Cut" in einem Lower (weder bei Colt noch bei HK).

 

Evtl. meinst Du den Dauerfeuerhebel (Auto Sear) im Lower aber dann schreib das halt auch. Auch hier gilt / galt "Melden macht frei" ;-) .

 

Welche Erfahrung hast Du denn mit bisher erlaubten Waffen / Zubehör (z.B. "normale" 20er AR-Magazine) und der Eintragung gehabt?

 

Ne mit melden ist die Sache eben nicht erledigt. Denn solche Lower sind jetzt ausnahmslos verboten, steht in dem BKA Leitfaden. Das müsste man eiegtnlich in einem Waffen Forum wissen, wenn man Fachkunde erlangt hat...

 

Ich selbst habe keine Erfahrung mit nun verbotenen früher freien Waffenteilen, weil mir dass schon klar war, dass diese Teile verboten werden würden, Deshalb habe ich nicht über 2000 € für ein Teilekit ausgegeben um es dann später bei der Waffenbeghörde entsorgen zu müssen. Deshalb frage ich nach Erfahrungen in diesem "Fachforum".

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