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IGNORED

Was aus ehemals frei verkäuflichen und nun verbotenen bzw. erlaubnispflichtigen Waffenteilen wurde.


ToniPistole

Empfohlene Beiträge

Just now, Thomas St. said:

Die Anmeldefrist ist sowieso vorbei. Was soll also die Hektik?

Ich frage nach Erfahrungen mit Fällen, wo man eben kein Bedürfnis nachweisen konnte und für Fälle wo die Waffenteile nun ganz verboten sind. Für so einen Fall hat bisher sich keiner gemeldet.

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Es wurde mehrfach auf die ursprüngliche Frage geantwortet.

Sollen jetzt unbedingt noch Antworten in Richtung widerrechtliche Aktionen herausgekitzelt werden?

In welcher Redaktion werden diese Informationen über die pösen Waffennarren gebraucht?

 

Fragen über Fragen.

 

Sollte ich Toni unrecht tun und er ist kein U-Boot, so bitte ich um Entschuldigung.

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An die ganzen "Fachwisser":

Wenn ihr schon alle meint, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, dann lernt erstmal, zwischen 'Anmeldung' und 'Besitzerlaubnis beantragen' zu unterscheiden. 

Denn schlicht angemeldet hat seine wesentlichen Teile garantiert niemand, denn das war nach Paragraph 58 überhaupt nicht vorgesehen.

Wenn schon klugscheißen, dann richtig!

 

Und meine Fresse, da hat der TE  mal Upper und Lower verwechselt - Weltuntergang! Dann hat der verbotene Lower eben ein Auto Sear Pin Hole.

Jeder weiß, was gemeint ist und wirum es prinzipiell im Thread geht, aber stattdessen muss man wieder seitenlang drauf rumhacken.

Und nur weil man ein AR15 besitzt oder schonmal damit geschossen hat, heißt das nicht, dass man davon auch Ahnung hat.

Bearbeitet von Raiden
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vor 51 Minuten schrieb HBM:

 

Warum genau ist jetzt ein HK416 Lower ein verbotener Gegenstand?

 

 

 

Weil ein (vollautomatischer) Lower eines HK416 wesentliches Teil einer Kriegswaffe ist. Wesentliche Teile von Kriegswaffen, die vom Kriegswaffenkontrollgesetz nicht erfasst sind, werden vom Waffengesetz erfasst.

Lower im Kriegswaffenkontrollgesetz nicht genannt. Lower im Waffengesetz genannt, vollautomatisch, ergo verbotenes wesentliches Teil.

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vor 1 Stunde schrieb Commerzgandalf:

Lower wurde ohne fragen und ohne kosten in die Grüne eingetragen.

Bei Nummer steht "ohne"


Das kann nicht mehr sein. Alle wesentlichen Teile mussten markiert/nummeriert werden, schon vor Jahren.

 

Bei Büchsenmachern/Waffenhändlern ist es vermutlich anders, nicht bei privat. 

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Finde die ursprüngliche Fragestellung des TE interessant.

 

Ich hatte mich vor Waffengesetzänderung u.a. auch gefragt, wer x-tausend Euro für irgendwelche Teilekits zahlt mit Teilen, die inzwischen verboten sind.

 

Eine wirklich zufriedenstellende Antwort gab es nicht. Vermutlich auch weil die Antwort drauf so manchen in rechtliche Schwierigkeiten bringen könnte.

 

Bisher habe ich nur verstanden, dass gewisse Teile als Altbesitz angemeldet werden konnten. Aber andere wiederum nicht und abgegeben werden mussten.

Bearbeitet von Hans117
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8 minutes ago, Raiden said:

 

Weil ein (vollautomatischer) Lower eines HK416 wesentliches Teil einer Kriegswaffe ist. Wesentliche Teile von Kriegswaffen, die vom Kriegswaffenkontrollgesetz nicht erfasst sind, werden vom Waffengesetz erfasst.

Lower im Kriegswaffenkontrollgesetz nicht genannt. Lower im Waffengesetz genannt, vollautomatisch, ergo verbotenes wesentliches Teil.

Endlich mal einer der weiß wovon geredet wird und nicht mich enfach nur mit vollseitigen Uboot Bildern verarschen will... Schau dir mal an wieviele pots einfach nur unsinn gepostet wird, als wären wir im Kindergarten.

 

Wenn selbst "Moderatoren" dieses "Fachforums" keine Ahnung haben was ein Full Auto Lower ist. Bin ich der einzige der seine Fachkunde nachweisen musste?! Habt ihr euch nur die Position der Kästchen gemerkt wo man was ankreuzen muss?

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1 minute ago, Hans117 said:

Finde die ursprüngliche Fragestellung des TE interessant.

 

Ich hatte mich vor Waffengesetzänderung u.a. auch gefragt, wer x-tausend Euro für irgendwelche Teilekits zahlt mit Teilen, die inzwischen verboten sind.

 

Eine wirklich zufriedenstellende Antwort gab es nicht. Vermutlich auch weil die Antwort drauf so manchen in rechtliche Schwierigkeiten bringen könnte.

 

Bisher habe ich nur verstanden, dass gewisse Teile als Altbesitz angemeldet werden konnten. Aber andere wiederum nicht und abgegeben werden mussten.

Genau as ist mein Punkt. Zum Glück gibt es hier neben Meme Kings auch noch Leute die anständig diskutieren wollen.

 

Eine zufriedenstellende Antwort steht weiterhin aus.

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vor 5 Minuten schrieb EkelAlfred:


Das kann nicht mehr sein. Alle wesentlichen Teile mussten markiert/nummeriert werden, schon vor Jahren.

 

Bei Büchsenmachern/Waffenhändlern ist es vermutlich anders, nicht bei privat. 

Ich hab ne ganze WBK voll mit Hersteller "ohne"; Seriennummer "ohne"

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Ich weiss garnicht was der TE erwartet? Geständnisse illegaler Aktionen?

 

Es ist ganz einfach und steht im Gesetz, und ich kenne auch keinen Besitzer oder Behörde die das anders getan haben:

 

Die jetzt EWB und früher freie Teile wurden angemeldet, und die jetzt verbotenen und früher freien Teile wurden entweder gem. Gesetz abgegeben oder es wurden die Verbotsmerkmale beseitigt als es noch freie Teile waren.

 

edit: wer mochte konnte natürlich nen Antrag nach §40 stellen, da kenne ich keinen

 

Genau das haben die LWB in diesem Forum getan.

Bearbeitet von CZM52
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