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IGNORED

Welche Waffen im WSB


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Geschrieben

Hallo, ich bin grade dabei mir zu überlegen welche meine erste Waffe werden soll. Bin schon komplett voller Vorfreude. Ich liebäugel aktuell am ehesten mit der Walther Q5 Match. :)  Die hab ich schon geschossen und fande sie für mich super auf 25m statisch schießen

 

Aber irgendwie habe ich Probleme rauszufinden welche Waffen über meinen Verband (WSB) überhaupt zulässig sind. Klar die Disziplinen (Kleinkaliber, Großkaliber usw. ) sind benannt. Aber heißt das, dass ich automatisch jeder 9 mm Kurzwaffe nehmen kann ?

 

Vielleicht gibts ja hier jemanden der da weitere Informationen liefern kann. Ich wäre auf jeden Fall dankbar.

 

Beste Grüße

Stefan

Geschrieben

Unter https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/_functions/tabelle_bild_dsb.html findest Du die aktuelle Sportordnung. Da kannst Du nachschauen ob die von Dir gewünschte Waffe "passt". Damit würdest Du auch gleich Argumente bzw. Wissen aufbauen falls irgend jemand (z.B. in Deinem Verein) ein "Problem" mit der Waffe sieht. Ansonsten kannst Du natürlich auch denjenigen fragen von dem Du die Waffe geschossen hast (falls das nicht bei einem Händler war) und wenn derjenige auch Mitglied in Deinem Verein / Deinem Verband ist, dann noch besser.

 

Auch wenn Du nicht gefragt hast, aber die Waffe ist eine tolle Waffe (hab ich auch und bin sehr zufrieden), allerdings gibt es, wenn Du sportliche Ambitionen hast für 25m statisches Schießen besser geeignete Waffen. ;-) 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb HBM:

Auch wenn Du nicht gefragt hast, aber die Waffe ist eine tolle Waffe (hab ich auch und bin sehr zufrieden), allerdings gibt es, wenn Du sportliche Ambitionen hast für 25m statisches Schießen besser geeignete Waffen. ;-) 

 

Für das Budget von knapp 2000,- € fallen mir da auch einige andere Alternativen mit höherem Treppchenpotential als diese Walther-Glock ein.

Geschrieben

Vor allem muss ja auch noch das Korn gewechselt werden, was neben dem Aufwand noch mal ein paar Euro kostet. Trotzdem eine tolle Waffe, allerdings weniger für den DSB bzw. dessen Disziplinen "geeignet".

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb dream1904:

Hallo, ich bin grade dabei mir zu überlegen welche meine erste Waffe werden soll. Bin schon komplett voller Vorfreude. Ich liebäugel aktuell am ehesten mit der Walther Q5 Match. :)  Die hab ich schon geschossen und fande sie für mich super auf 25m statisch schießen

 

Aber irgendwie habe ich Probleme rauszufinden welche Waffen über meinen Verband (WSB) überhaupt zulässig sind. Klar die Disziplinen (Kleinkaliber, Großkaliber usw. ) sind benannt. Aber heißt das, dass ich automatisch jeder 9 mm Kurzwaffe nehmen kann ?

 

Vielleicht gibts ja hier jemanden der da weitere Informationen liefern kann. Ich wäre auf jeden Fall dankbar.

 

Beste Grüße

Stefan

Überlege dir genau was du machen möchtest…. Welcher Verband, welche Disziplin. Dann was du dir für sportliche Ziele steckst. Du brauchst keine high end waffe wenn du nur zu Spaß schießt. Man kauft gerne was man schon mal geschossen hat… lass dich nicht davon beirren . Schau  in ein gut sortiertes waffengeschäft, lass dir das zeigen was in dein persönliches „Bedürfnis“ passt, idealerweise auch austesten….das was dir am meisten taugt, das nimmst du.

ich würde einem Anfänger eine Pistole empfehlen, die einen sauber definierten Single Action Abzug hat….. da fängt es sich am leichtesten an. Sauberes Abziehen ist das wichtigste um zu treffen. Wenn du lang nichts triffst ist der Spaß weg…..

Geschrieben
6 hours ago, Sal-Peter said:

Für das Budget von knapp 2000,- € fallen mir da auch einige andere Alternativen mit höherem Treppchenpotential als diese Walther-Glock ein.

 

Also bei uns ist, gut amerikanisch, bei den Scheibenjägern die erste Wahl eine Variante der 1911, wegen der bekannten Vorteile des Abzugs. Zum dynamischen Schießen wäre die Walther in der Stahlvariante geil, für etwas mit mehr Tragen als Schießen, wie z.B. Biathlon mit Gebrauchswaffen, die Plastikvariante. Schlecht sind alle diese Waffen nicht, sie sind sogar sehr gut, aber sie sind für ganz unterschiedliche Anwendungen optimal.

Geschrieben

Wenn du noch Zeit hast bis zur WBK mit Voreintrag, dann nutze diese um möglichst viele Modelle einmal Probe zu schießen, selbst einmal in die Hand nehmen verschafft dir schon einen Eindruck ob die Waffe dir in der Hand liegt oder nicht.

Die Walther Q5 Match ist OK, mehr aber auch nicht. 

Wenn du die klassischen 25m Präzisionsdisziplinen schießen willst, ist eine Schlagbolzenschlosspistole wie die Q5 nur zweite Wahl und das Lichtsammlerkorn im Wettkampf auch nicht zulässig. (Bietet auch keinen Vorteil in der Disziplin 2.53)

Ideal wären SIG 210, SIG X-Five/X-Six, CZ75 Sportmodelle in 6 Zoll und ähnliches.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb HBM:

Vor allem muss ja auch noch das Korn gewechselt werden, was neben dem Aufwand noch mal ein paar Euro kostet. Trotzdem eine tolle Waffe, allerdings weniger für den DSB bzw. dessen Disziplinen "geeignet".

 

Statt zu wechseln kann man auch einfach den Lichtsammlerstab entfernen, das kostet nichts. Wenns beliebt kann man anschließend das Loch zustöpseln, oder auch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 12.2.2023 um 17:25 schrieb dream1904:

welche Waffen über meinen Verband (WSB) überhaupt zulässig sind

 

vor 11 Stunden schrieb CiscoDisco:

Lichtsammlerkorn im Wettkampf auch nicht zulässig

 

Bin mal gespannt, wie lange es für dich dauert zu erkennen, dass Du mit dem WSB die falsche Wahl getroffen hast :crazy:

Bearbeitet von switty
Geschrieben

Fürs reine "Präzisionsschießen" würde ich mir was in 6" und über 1300g Gewicht kaufen. 

Solltest du mal Mitglied im BDS werden (und das wirst du wenn du Spaß an GK und verschiedenen Disziplinen hast), ist die Waffe mit über 1300g für die meisten Disziplinen nicht zugelassen und du bekommst recht problemlos dein Bedürfnis für die zweite 9mm.

 

Die Q5 Match ist eine super Waffe und du wirst die Eigenpräzision anfangs nicht ausreizen. Die Q5 Match mit dem Expert Trigger hab ich schon geschossen. Für eine Strikerfire wirklich toll aber ich hatte als Vergleich nur meine ZPW Raptor und das ist immer noch ein himmelweiter Unterschied. 

 

 

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Am 14.2.2023 um 08:01 schrieb Max Musculo:

Fürs reine "Präzisionsschießen" würde ich mir was in 6" und über 1300g Gewicht kaufen. 

Solltest du mal Mitglied im BDS werden (und das wirst du wenn du Spaß an GK und verschiedenen Disziplinen hast), ist die Waffe mit über 1300g für die meisten Disziplinen nicht zugelassen und du bekommst recht problemlos dein Bedürfnis für die zweite 9mm.

 

 

Annahme: man ist im WSB und erwirbt und nutzt eine KW mit Gewicht von 1.350 g, also noch im WSB-Gewichtslimit. Dann Eintritt in BDS (zusätzlich zu WSB). Gewichtslimit im BDS für KW ist 1.300 g, daher Bestandswaffe zu schwer. Bedürfnis wird über BDS beantragt für KW im selben Kaliber der Bestandswaffe. BDS befürwortet. Vorlage bei Waffenbehörde zum Voreintrag auf der grünen WBK.

 

Jetzt die Frage:

Funktioniert das auch, wenn die erste KW "out of the box" unter 1.300g Gewicht gelegen hat und durch Individualisierung (Wolframstange, schwereres Magazin ö. ä.) diese Grenze überschreitet?

 

Könnte die Erlaubnisbehörde dann nicht das Bedürfnis mit der Begründung zurückweisen, dass die Waffe ja im Originalzustand dem Gewichtslimit des BDS entsprochen hätte? Die Behörde weiss schließlich gar nichts von den gewichtserhöhenden Massnahmen. 

 

Sollte der Sportschütze bei der Beantragung des neuen WBK-Eintrags die Gewichtserhöhung der Bestands-KW über das Out-of-the-box-Gewicht hinaus angeben und argumentieren, dass durch Änderungen an der Bestands-KW das BDS-Gewichtslimit überschritten wurdr? Wie detailliert sollte er das tun? Wenn die Gewichtserhöhung lediglich durch ein schwereres Magazin zustandekam, könnte die Behörde dann nicht das Bedürfnis zurückweisen, weil ja durch einfaches Herausnehmen des schwereren Magazins und Verwenden des Standardmagazins das BDS- Limit wieder eingehalten würde?

 

Freue mich auf Eure Antworten und praktischen Erfahrungen!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Heiopei:

Sollte der Sportschütze bei der Beantragung des neuen WBK-Eintrags die Gewichtserhöhung der Bestands-KW über das Out-of-the-box-Gewicht hinaus angeben und argumentieren, dass durch Änderungen an der Bestands-KW das BDS-Gewichtslimit überschritten wurdr?

Meine persönliche Meinung, die deine Frage nicht beantwortet, aber evtl einen Impuls gibt...

Du sprichst von der ersten und zweiten KW? 

Da hast du schon bedenken diese nicht zu bekommen? 

Geh einfach öfter schießen... 

Im BSSB, also dem bayerischen DSB Ableger kannst du mindestens 6 verschiedene kw ohne Probleme beantragen und bekommst diese auch... Du musst lediglich einmal im Jahr Vereinsmeisterschaft oder ähnliches schießen.... 

Danach kannst du immer noch anfangen mit Gewichtslimit, Optik, kompensator usw... 

Geschrieben

Hallo Mittelalter,

 

gut gemeint, beantwortet mir aber tatsächlich nichts. "6 verschiedene KW" sind hier nicht das Thema. Regelmäßiges Schiessen und Wettkampfteilnahme habe ich nicht genannt, weil es nur um Verargumentierung geht - ja finden statt.

 

Es geht hier um das Bedürfnis einer weiteren KW im selben Kaliber wie eine bestehende Waffe, aber mit Bedürfnis eines anderen Verbandes und unter Ausnutzung verschiedener Gewichtslimits in deren Sportordnungen. Wenn man nun eine Gewichtsveränderung selbst herbeigeführt hat, wie kann und sollte man der Behörde gegenüber argumentieren, damit sie mein Bedürfnis nicht verwirft.

 

Nichts für ungut und vielen Dank für Deinen Post!

 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Heiopei:

wie kann und sollte man der Behörde gegenüber argumentieren, damit sie mein Bedürfnis nicht verwirft.

Der Behörde gegenüber musst du erst einmal nicht argumentieren. 

Das Bedürfnis bestätigt dir dein Verband. Mit dem Bedürfnis gehst du zu deiner Behörde und lässt dir einen Voreintrag geben. Da steht dann lediglich "halbautomatische Pistole 9mm Luger". 

 

Du erwirbt dann die Kurzwaffe die zu Deinem Bedürfnis passt. Eine Waffe zu erwerben die nicht den Vorgaben entspricht wäre ein Verstoß gegen das WaffG mit allen Konsequenzen. 

 

Beim Bedürfnisantrag des BDS LV7 für meine Shadow 2 OR war es hilfreich eine Bestätigung meines Büchsers zu haben, in der bestätigt wurde, dass die Waffe entsprechend verändert wird. 

 

 

 

Geschrieben

Der Behörde hat das nicht zu interessieren.

Die Behörde trägt nur das ein was der Verband bescheinigt und wenn der Verband bescheinigt das du eine weitere Kaliber gleiche benötigst dann hat der Verband dafür ein Grund den die Behörde nicht hinterfragt. Der Apotheker hinterfragt ja auch nicht warum dein Arzt die zwei verschiedene Blutdrucksenker aufgeschrieben hat und verweigert dir einen davon.

 

Beim Antrag beantragst du die Waffe die du möchtest, gibst Auskunft welche Waffen du bereits hast und ggf warum du die bereits vorhandene Waffe in denselben Kaliber nicht verwenden kannst. Wenn dabei eine Waffe aus dem Gerichtslimit fällt dann ist das so und du benötigst eine leichtere.

 

Und wenn es um die zweite KW geht fragt meines Wissens nach sowieso keiner nach

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Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb BlackFly:

Beim Antrag beantragst du die Waffe die du möchtest, gibst Auskunft welche Waffen du bereits hast und ggf warum du die bereits vorhandene Waffe in denselben Kaliber nicht verwenden kannst. Wenn dabei eine Waffe aus dem Gerichtslimit fällt dann ist das so und du benötigst eine leichtere.

 

 

Danke, das wollte ich wissen!

Geschrieben

Dies ist natürlich auch noch ein wichtiger Hinweis:

vor 2 Stunden schrieb Max Musculo:

Du erwirbt dann die Kurzwaffe die zu Deinem Bedürfnis passt. Eine Waffe zu erwerben die nicht den Vorgaben entspricht wäre ein Verstoß gegen das WaffG mit allen Konsequenzen. 

Natürlich gilt das auch rückwirkend, wenn du eine vorhandene Waffe umbaust muss die natürlich auch noch passen.

Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin wie das aussehen würde wenn man eine Waffe auf die Disziplin XY mit offener Visierung beantragt und dann eine Optik drauf baut im sie in der Disziplin XY mit Optik zu verwenden. Eigentlich sollte das kein Problem darstellen solange sie sonst noch zu einer Disziplin passen (Interessen anderen sich ja auch Mal) sonst wären ganz viele Waffen "illegal". 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Natürlich gilt das auch rückwirkend, wenn du eine vorhandene Waffe umbaust muss die natürlich auch noch passen.

Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin wie das aussehen würde wenn man eine Waffe auf die Disziplin XY mit offener Visierung beantragt und dann eine Optik drauf baut im sie in der Disziplin XY mit Optik zu verwenden. Eigentlich sollte das kein Problem darstellen solange sie sonst noch zu einer Disziplin passen (Interessen anderen sich ja auch Mal) sonst wären ganz viele Waffen "illegal". 

Laut deiner Argumentation wären bei einem Verbandswechsel alle Waffen " illegal", weil sie nicht mehr für die Disziplin benutzt werden für diese beantragt wurden.....................................wenn ich an eine 9mm die über DSB beantragt wurde ein Leuchtkorn dranbaue um sie beim BDS zu schiessen ist die damit nicht illegal. Und da die dann nicht mehr beim DSB geht beantragst du genau mit dem Argument NOCH eine 9mm beim DSB

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb PetMan:

Laut deiner Argumentation wären bei einem Verbandswechsel alle Waffen " illegal", weil sie nicht mehr für die Disziplin benutzt werden für diese beantragt wurden.....................................

Nein, genau so war es nicht gemeint! Darum ja auch mein Satz das sich Interessen ändern können und das sie sonst noch zu einer Disziplin passen müssen.

 

vor 51 Minuten schrieb PetMan:

wenn ich an eine 9mm die über DSB beantragt wurde ein Leuchtkorn dranbaue um sie beim BDS zu schiessen ist die damit nicht illegal. Und da die dann nicht mehr beim DSB geht beantragst du genau mit dem Argument NOCH eine 9mm beim DSB

Ja, ich schrieb das die Waffe nach dem Umbau noch zu einer Disziplin passen muss. In Deinem Beispiel als Mitglied im DSB und BDS ist dies gegeben und alles gut. Die "DSB-Waffe" wird zu einer "BDS-Waffe" umgebaut und dort in einer passenden Disziplin verwendet. Da sie nun beim DSB nicht mehr geht kann eine neue beantragt werden. 

Wenn man nun allerdings NUR im DSB Mitglied ist, dann die Waffe auf BDS umbaut und man diese Waffe nun nicht mehr verwenden darf laut SpO des (einzigen) Verbandes in dem man Mitglied ist, dann wäre theoretisch trotzdem möglich beim DSB nochmal eine zu beantragen, man hätte aber trotzdem eine Waffe für die man kein Bedürfnis hat und damit Probleme mit der Behörde und dem WaffG wenn das rauskommt.

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