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IGNORED

"Deckelung" Erwerb über Bedürfnis JS- Erfahrungen?


Gast

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vor 15 Stunden schrieb raze4711:

Und der Sportschütze mit dem zehnten 98er , oder der Jäger mit dem zehnten Erilling hat da was falsch verstanden .

 

 

Hier wird als Beispiel gerne ausgeführt "der Sportschütze auf WBK Gelb mit dem zehnten K98, der Jäger mit dem 12. Suhler Drilling", etc.

Klar drängt sich bei so vielen praktisch gleichen Waffen ein "Sammelverdacht" auf.

 

Die Realität ist aber doch meist anders bzw. komplizierter.

Eigentlich brauche ich es hier gar nicht im Detail zu beschreiben... Es gibt sowohl im Sport- wie auch im Jagdwaffenbereich so viele Waffen unterschiedlicher Bauart, Funktionsweise, Ausführungen, Hersteller etc..., dass es z.B. auf WBK "Gelb" (früher) oder eben bei jagdlichen LW, mühelos möglich ist, im Lauf etlicher Jahre Jahren 20 oder 30 Waffen anzuschaffen, bei denen - aufgrund der Varianz bei den genannten Merkmalen - keine wirklich der anderen gleicht. 

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3 minutes ago, karlyman said:

im Lauf etlicher Jahre Jahren 20 oder 30 Waffen anzuschaffen, bei denen - aufgrund der Varianz bei den genannten Merkmalen - keine wirklich der anderen gleicht. 

 

Auf solche Zahlen kam ich in meinem Rechenbeispiel ja auch. Aber wenn einer dann Zahlen wie 300 nennt, ist es doch schwer, sich vorzustellen, wie die alle sportlich oder gar jagdlich bewegt werden sollten, schon rein vom Zeitaufwand her.

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Ja, wenn's "in die Hunderte" geht, gebe ich dir recht. Das kann man sportlich/jagdlich nicht mehr darstellen.

30 oder 40 Waffen z.B., auch Langwaffen, sind aber durchaus verwendbar/"bewegbar".

 

Die Verbieter wollen jedoch (die Deckelung bei WBK "Gelb" und gewisse Andeutungen im jagdl. Bereich zeigen es) die "Grenze" noch deutlich unterhalb ansetzen.

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17 hours ago, raze4711 said:

Es steht doch jedem offen eine Rote zu beantragen . 

 

 

Hm...sorry diese Aussage erinnert mich ein wenig an "Es steht doch jedem offen die Ausreise aus der DDR zu beantragen" und nun zum Topic:

 

Das gilt für die rote WBK.....und wie dort geschrieben der Behördenmensch würde da vor Lachem unterm Tisch liegen, wenn ich da einen Antrag auf eine rote WBK stellen würde....

 

bj68

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vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Was sollte denn ein Jäger mit 300 Kanonen erklären, wie diese Waffen auch nur in einem losen Zusammenhang mit dem Jagdbedürfnis stehen?

 

vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Aber wenn einer dann Zahlen wie 300 nennt, ist es doch schwer, sich vorzustellen, wie die alle sportlich oder gar jagdlich bewegt werden sollten, schon rein vom Zeitaufwand her.

 

Gesetzlich darf ein Jäger halt Langwaffen die nicht jagdlich verboten sind erwerben, ähnlich wie jeder LWB (von Einschränkungen bei Sammlern abgesehen, wobei da wohl auch gelegentlich erlaubt ist) KW und LW mit auf den Stand nehmen darf um damit zu schießen. Niemand (ok, evtl. doch irgendwann, aber aktuell zumindest nicht) wird die Anzahl der Waffen die ein LWB mit auf den Stand nehmen darf beschränken.

 

Aber zurück zu Deiner Frage bzw. Annahme, dass über 30 oder 40 Waffen gar nicht mehr "sinnvoll" sind. Ich habe z.B. einige Waffen die sind genau für einen bestimmten Zweck, genau ein Wild und eine Anwendung gedacht. Nehmen wir z.B. Wild mit "G" 😉. Eine leichte 6,5x68 für Gams in den Bergen und die dann zwei Mal, einmal in "schön" und einmal in "praktisch", je nachdem mit wem / wo gejagt wird. Oder eine Flinte in 12/89 für Gänse und die dann drei Mal, einmal in "schön" und zweimal in "praktisch" (davon einmal SLB). Zum Thema "schöne" Waffen kann ich nur sagen, dass eine Frau auch nicht zweimal mit dem gleichen Kleid im nächsten Jahr zum "Event" geht. 😉 Ich gehe manchmal über mehrere Jahre hinweg mit der gleichen "schönen" Waffe hin, da bin ich dann sogar genügsam mit den Ansprüchen. Zusätzlich habe ich fast identische Waffen auch an unterschiedlichen Orten weils einfach praktischer (ok, evtl. sogar sicherer, da kein Transport stattfindet) ist.

 

Aber natürlich gebe ich Dir recht, dass es ein paar Waffen gibt, die werden "mehr" bewegt und andere wieder weniger. Gerade von denen die mehr bewegt werden habe ich teilweise aber auch zwei identische da einmal mit Schießkinomunition eingeschossen und einmal für die Jagd. Sogar drei identische wären sinnvoll wenn man einmal bleifreie Munition und einmal bleihaltige Munition verwenden möchte. Jetzt diese Waffen noch in "schön" und in praktisch, dann kommt da schon eine Anzahl an sinnvollen (ok, über Sinn oder Unsinn kann man immer streiten, aber sagen wir mal "erklärbar" ohne das es mit sammeln zu tun hat) zusammen.

 

Normalerweise / bei vielen LWB ist, egal ob bei Jägern oder Sportschützen, wahrscheinlich auch bei Sammlern, weniger der Gesetzgeber bzw. die Gesetze der reglementierende Faktor bei der Anzahl der Waffen sondern eher der Platz oder der Geldbeutel oder auch einfach nur eine andere Sichtweise / Einstellung. Es gibt ja auch Frauen, die gehen auch mal zweimal mit dem gleichen Kleid aus / in die Öffentlichkeit. 😉 

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Wie weit will man die Einschränkung treiben?

Es reicht ja auch 1 Hose. Vielleicht eine zweite, wenn die eine dreckig ist. 
Hm, andererseits braucht man vielleicht eine Matsch Hose um bei Regenwetter unterwegs zu sein. 
Wobei ich mit so einer Gummi Hose nicht im Gebirge jenseits der 1000 Höhenmeter unterwegs sein will. 
tbc

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vor 40 Minuten schrieb IMI:

Wie weit will man die Einschränkung treiben?

Es reicht ja auch 1 Hose. Vielleicht eine zweite, wenn die eine dreckig ist. 

So langsam wird es lächerlich............... uns sollte allen klar sein das bei Waffen in Deutschland anders gedacht wird als bei Hosen oder sonstwas.  Mir ist es egal wie viele Waffen einer hat. Ist er für eine ghut genug sollte es da keine Grenzen geben müssen. Aber einige " Kameraden " , die die eine oder andere berechtigung zum Erwerb mit Sammeln " verwechselten " trugen massgeblich zu den Mengenbegrenzungen die wir heute haben bzw noch bekommen , bei. Siehe die Jäger die ganz früher eine 3 stellige Zahl an KW " brauchten ", Ergebniss.....es gibt nur noch 2. Oder " Sportschützen " mit dem 10. Karabiner 98 auf Gelbe WBK als 140. Waffe..............................diese o.ä. Beispiele werden immer vorgetragen , wenns darum geht zu verschärfen. Ergo sind es unterm Strich nur ein "paar " berechtigte die uns die Begrenzungen eingehandelt haben. MIR bringt kein Sportschütze bei das er eine 3 stellige Zahl an LW "braucht " um sie sportlich zu nutzen, und kein Jäger das er 20 oder 30 HA LW ( oder mehr ) braucht um zu jagen. Aber das " Gesetz " gab es Teilweise her also wurde es auch genutzt. Bis dann irgendwann gegen einen Nichteintrag geklagt wird und die Gerichte das Gesetz " im Sinne des Gesetzgebers " auslegen und es wieder auf alle durchschlägt. Oder die Gesetze gleich ganz geändert werden ............................viel was grade passiert sind WIR selber schuld.........jedenfalls einige von uns...................

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vor 18 Stunden schrieb ASE:

 

Nö nur nach der ersten Instanz kapituliert. 

Und du garantierst den Erfolg in den nächsten Instanzen? Wohlan.

Bearbeitet von chapmen
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vor 55 Minuten schrieb PetMan:

So langsam wird es lächerlich............... uns sollte allen klar sein das bei Waffen in Deutschland anders gedacht wird als bei Hosen oder sonstwas.  Mir ist es egal wie viele Waffen einer hat. Ist er für eine ghut genug sollte es da keine Grenzen geben müssen. Aber einige " Kameraden " , die die eine oder andere berechtigung zum Erwerb mit Sammeln " verwechselten " trugen massgeblich zu den Mengenbegrenzungen die wir heute haben bzw noch bekommen , bei. Siehe die Jäger die ganz früher eine 3 stellige Zahl an KW " brauchten ", Ergebniss.....es gibt nur noch 2. Oder " Sportschützen " mit dem 10. Karabiner 98 auf Gelbe WBK als 140. Waffe..............................diese o.ä. Beispiele werden immer vorgetragen , wenns darum geht zu verschärfen. Ergo sind es unterm Strich nur ein "paar " berechtigte die uns die Begrenzungen eingehandelt haben. MIR bringt kein Sportschütze bei das er eine 3 stellige Zahl an LW "braucht " um sie sportlich zu nutzen, und kein Jäger das er 20 oder 30 HA LW ( oder mehr ) braucht um zu jagen. Aber das " Gesetz " gab es Teilweise her also wurde es auch genutzt. Bis dann irgendwann gegen einen Nichteintrag geklagt wird und die Gerichte das Gesetz " im Sinne des Gesetzgebers " auslegen und es wieder auf alle durchschlägt. Oder die Gesetze gleich ganz geändert werden ............................viel was grade passiert sind WIR selber schuld.........jedenfalls einige von uns...................

Ja, aber warum wird bei LW / KW anders gedacht?!
Gefährlich ist ein LKW weitaus mehr. (Weihnachts Markt…)

Küchenmesser, die sind in den meisten Geschäften nichtmal gesichert. 

Wenns um den bloßen Besitz geht, ja da haben manche nunmal was dagegen - gegen zuviele Autos/Gemälde/Immobilien/Geld, etc. in Privathand. 
Ist vielleicht der wahre Grund, dass sich keiner aus der Masse abheben darf, natürlich auch nicht durch viele Legalwaffen in seinem Besitz?

Bearbeitet von IMI
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vor 56 Minuten schrieb chapmen:

Und du garantierst den Erfolg in den nächsten Instanzen? Wohlan.

 

Deine Argumentation war: Es gäbe ein Urteil

Mein  Einwendung: Es ist die erste Instanz. 

 

Das  Gießener-Urteil(https://openjur.de/u/2392667.html) ist nämlich schon insofern schräg, das es sich in der Herleitung einer Bedürfnispflicht für Jäger auf die älteren Gesetzesentwürfe bezieht, und geflissentlich Ergebnis&Beschlussempfehlung des Innenausschusses ignoriert, welche die ersten Entwürfe hinsichtlich der Jägern dahingehend korrigiert, die Bedürfnisprüfung für Jäger, die in der ersten Entwürfen ableitbar gewesen wäre, zu untersagen,  und das  Bedürfnis eines Jahresjagdscheininhabers unwiderleglich(so die wörtliche Formulierung) zu unterstellen.  Einzig die Kopplung daran das die waffe jagdlich oder zum jagdlichen Training zugleassen sein muss, wurde noch verlangt

 

DAS skandalöse Geschwurbel&Cherry-Picking des Gießener VG hält einer Prüfung in den oberen Instanzen nicht stand, alles was das Gericht ausführt wurde vom Innenausschuss verworfen. Man versucht, sich hier eine Anwendbarkeit von §4/§8 herbeizukonstruieren, die Kraft der Beschlussfassung des Gesetzes gerade nicht gegeben sein sollte. Gekrönt wird der Wahnsinn noch damit, dass man irgendeinen Kreisjägermeister als "Experten" für die Anzahl der Waffen die das jagdliche Bedürfnis, dessen Prüfung der Gesetzgeber untersagte,  wohl umfasse beigeladen hat. Nun ist "Kreisjägermeister" kein "Amt" das man aufgrund von Expertise erlangt, sondern durch Wahl. Aber wenn man schon groteske Rechtsbeugung betreibt, dann gleich richtig.

 

 

Bearbeitet von ASE
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Am 24.11.2022 um 23:35 schrieb JuergenG:

Das würde ja auch das Bedürfnis konterkarieren, was nunmal "Sammeln" heißt. Merkst was?

Das Rote Heft trägt auch die Bezeichnung "Waffenbesitzkarte für Waffensammler und Waffensachverständige", dann folgt das Sammelgebiet das, von eimem Sammelplan unterlegt,

genehmigt wurde. 

 

Deswegen sagte ich ja , das der Jagdschein oder die Gelbe keinen Sammelerlaubnis ersetzen . 

Darum ging es .

 

Und was schief gehen kann , wenn man sich nicht daran hält , dann keinen Nachweis über die Verwendeung bringt , wurde in einem anderen Fall ja schon erzählt .

Da hat das Gericht die WBK's widerrufen 

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Am 25.11.2022 um 09:15 schrieb BJ68:

 

Hm...sorry diese Aussage erinnert mich ein wenig an "Es steht doch jedem offen die Ausreise aus der DDR zu beantragen" und nun zum Topic:

 

Das gilt für die rote WBK.....und wie dort geschrieben der Behördenmensch würde da vor Lachem unterm Tisch liegen, wenn ich da einen Antrag auf eine rote WBK stellen würde....

 

bj68

 

Das Beispiel passt wie die Faust aufs Auge. 

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Am 22.11.2022 um 09:57 schrieb chapmen:

Wie sieht's aus im Land?

Gibt's praktische Erfahrungen zur Deckelung des Erwerb von Langwaffen mit dem Bedürfnisgrund "Jagdschein"?

 

Kritisches Nachfragen der Behörde?

Ablehnung von Anträgen?

 

(Die weltpolitische Lage ist hierbei nicht von Interesse, ebenso sind die rechtlichen Grundlagen des WaffG bekannt.)

 

 

 

 

Bei mir gab es bisher keine Probleme mit Erwerb und Eintragung auf JJS (gleiches Bundesland wie deines).

Ist aber wohl von Behörde zu Behörde extrem unterschiedlich. Vor Jahren hat sich z.b. die Behörde meines direkten Nachbarkreises geweigert eine MKE T94 einzutragen, mit der Begründung "...das sei keine Jagdwaffe..." 🤣

Was daraus geworden ist, weiß ich leider nicht.

 

Wie gesagt, bisher habe ich keinerlei Probleme gehabt, habe allerdings auch schon seit Jahren keine Waffe mehr erworben. Das letzte war ein B&T Schalldämpfer für eine T94 vor ca. 2 Jahren, ohne Schwierigkeiten... 

Bei meinen Waffen wurde ebenfalls nie "dumm" seitens der Behörde nachgefragt und das waren beileibe nicht nur Drillinge und Kipplaufbüchsen...😉

 

Die einzige Waffe, zu der mal eine Rückfrage kam, war ein Luftgewehr "Diana 45" (offen, ohne F), wurde aber telefonisch geklärt...

 

Alles andere war (bisher) recht easy, inklusive Verbringungserlaubnisse aus dem Ausland, wenn das Stück der Begierde hierzulande nicht verfügbar war...😉

 

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