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IGNORED

"Deckelung" Erwerb über Bedürfnis JS- Erfahrungen?


Gast

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Wie sieht's aus im Land?

Gibt's praktische Erfahrungen zur Deckelung des Erwerb von Langwaffen mit dem Bedürfnisgrund "Jagdschein"?

 

Kritisches Nachfragen der Behörde?

Ablehnung von Anträgen?

 

(Die weltpolitische Lage ist hierbei nicht von Interesse, ebenso sind die rechtlichen Grundlagen des WaffG bekannt.)

 

 

 

Bearbeitet von chapmen
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Ich schrub ja schon mal, dass mich meine(nun ehemalige) Amtsperson ins Vertrauen gezogen hat, dass ich begründen müsste, wenn ich noch eine weitere Jagdwaffe erwerbe, wozu ich die denn noch brauche.

Aber da sich seit dem eben keine Waffe via dieses "Bdürfnisses" bei mir eingefunden hat, kann ich noch keine praktischen Erfahrungen beisteuern, zumal ja auch 2 von 3 zuständigen Amtspersonen weg sind und wohl nur eine vakante Stelle bisher bestzt werden konnte.

Vielleicht teste ich mal mit nem Schalldämfer, wie die so drauf sind. Könnte eh noch einen brauchen grad.

 

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vor 39 Minuten schrieb chapmen:

(Die weltpolitische Lage ist hierbei nicht von Interesse, ebenso sind die rechtlichen Grundlagen des WaffG bekannt.)

Wie schaut es mit der lokalpolitischen Lage aus? Oder konkret, welchen Vorteil für LWB bzw. Jäger bringt diese "Sammlung"? Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass eine Behörde aufgrund der Aussage "aber 92,7% der Beiträge im WO-Thread sagen keine Beschränkung der Anzahl" eine vorher abgelehnte / hinterfragte Eintragung dann doch vornimmt. Wenn ein Jäger ein Problem mit seiner Behörde hat, dann wäre wohl ein Gespräch mit einem Jagdverband bzw. einem Anwalt (der dann ja auch die bisherigen Urteile zum Thema mit dem Jäger besprechen kann) sinnvoller als ein Eintrag hier in WO der evtl. sogar kontraproduktiv ist.

 

PS: Meine Behörde hält sich an das WaffG.

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Mohamedan gibt die Gesetzteslage keine harte Begrenzung her.

Deshalb sollte da auch keine sein.

Frage: Wo steht das?

Für meine Bundesland ist eine "Anordnung" der Landesoberbehörde raus, die die SBs der Landkreise dazu anhällt, die Jäger mit "zu viel" zu "kontrollieren", wobei die "Erfolge" auch von der Landesoberbehörde abgefraget werden.

Man will das "Waffenhorten" eindämmen. Man nimmt da wohl Bezug auf einige Urteile in der nahen Vergangenheit. Mein Maulwurf in einem andern Landkreis hier hat mir das Bestätigt, er ist dort in der Verwaltung tätig und ebenfalls Jäger.

Ich hatte zu Beginn der vorigen Saison einen etwas seltamen Anruf einer meiner Amtspersonen, es ging um meine Waffe, weils doch so viele sind.

Mit Verweis auf Sportschütze/Waffensammer/Jäger(aktiv mit Begehungsschein in einem nicht zu einen Revier) war da erstmal Ruhe.

 

Mangels konkretem Bedarf hab ich jetzt auch nichts auf Jagdschein erworben, Als Sprotschütze is noch was offen, als Sammler hab ich halt erworben, was mir reinpasst und bezahlbar ist.

Bin mal gespannt, wann da mal was kommt, wegen: Du kaufst ja zu wenig!

 

Man muß dazu auch sagen: Die konkreten SBs sind keine schlechten Menschen, die helfen einem sogar! Wir hatten die Behöde grad wegen Neubau 100m Stand im Verein, wichtige Tips und Warnung vor übergenauen Behörden 3 Türen weiter.

Aber wenn die halt Druck von oben bekommen, müssen die tun.

 

 

 

 

 

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vor 21 Minuten schrieb HBM:

Oder konkret, welchen Vorteil für LWB bzw. Jäger bringt diese "Sammlung"?

Entschuldige das ich aus reinem Interesse ohne konkreten Anlass eine Frage stelle, bzw. diese keinen Vorteil für dich bringt.

 

 

 

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vor 8 Minuten schrieb AWO425:

Frage: Wo steht das?

 

vor 9 Minuten schrieb AWO425:

Für meine Bundesland ist eine "Anordnung" der Landesoberbehörde raus, die die SBs der Landkreise dazu anhällt, die Jäger mit "zu viel" zu "kontrollieren", wobei die "Erfolge" auch von der Landesoberbehörde abgefraget werden.

Man will das "Waffenhorten" eindämmen. Man nimmt da wohl Bezug auf einige Urteile in der nahen Vergangenheit.

 

Eben, das ist die crux.  Vor dem Hintergrund der Urteile ist der Ausgang einer Klage absehbar- somit wird erreicht was gewollt ist.

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vor 44 Minuten schrieb AWO425:

Für meine Bundesland ist eine "Anordnung" der Landesoberbehörde raus, die die SBs der Landkreise dazu anhällt, die Jäger mit "zu viel" zu "kontrollieren"

 

 

Bei uns ist derzeit nichts bekannt von behördlichen Maßnahmen; zumindest ist mir nichts aus dem Kreis oder Nachbarkreis (nordwestl. Ba.-Wü.) zu Ohren gekommen. 

Abgesehen davon stellt sich dabei natürlich die Frage aller Fragen "how much is too much?". 

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vor 38 Minuten schrieb chapmen:

 

Hat niemand bestritten. Aber auch sie ist an Weisungen des jeweiligen IM gebunden.

 

Nur soweit die im Einklang mit dem Recht stehen. 

 

Zitat

... Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.

 

Es gab ja schon Urteile dazu, die sind alle anfechtbar Mit dem allgemeinen  §8 kommen ist bei Jägern nicht, das wird in §13 Abs 2 doppelt untersagt.

 

 

 

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vor 4 Minuten schrieb chapmen:

 

Zitat

Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus, dass § 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG und die dazu ergangene Verwaltungsvorschrift in Ziff. 13.2 WaffVwV zwar eine zahlenmäßige Beschränkung von Langwaffen nicht ausdrücklich vorsehe. Dies lasse aber keinen „Rückschluss auf einen Verzicht des erforderlichen inhaltlichen Vorliegens eines Bedürfnisses“ zu. Insbesondere könne aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber den Ausschluss einer Bedürfnisprüfung für bis zu zwei Kurzwaffen ausdrücklich normiere, während sich die Norm zu Langwaffen dahingehend ausschweige, nicht gefolgert werden, „dass umgekehrt Langwaffen ohne Bedürfnisprüfung in unerschöpflichem Ausmaß erwerbbar sein sollen.“

 

 

WTF, Gericht hat wohl Lack gesoffen.  Das steht im selben Satz da, da keine Prüfung erfolgen soll. 

 

 

 

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vor 2 Minuten schrieb ASE:

Es gab ja schon Urteile dazu, die sind alle anfechtbar

Soweit mir bekannt nicht geschehen.

 

vor 2 Minuten schrieb ASE:

Nur soweit die im Einklang mit dem Recht stehen. 

 

Echt jetzt?

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J

vor 7 Minuten schrieb chapmen:

 

Ja, die haben sich einfach die neue 10er-Erwerbsgrenze nach § 14 Abs. 6 WaffG für Sportschützen geschnappt, und sie in ihrer Begründung schwuppdiwupp auf den jagdlichen Bereich übertragen. 

Phantasievoll, muss man schon sagen. 

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Gerade eben schrieb chapmen:

Mich wundert eher das hier jetzt das Urteil erstaunt, lange bekannt und auch hier schon Thema gewesen.

 

Dennoch haben wir noch lange keine "10er-Erwerbsgrenze" im jagdlichen Bereich... das ist vorerst eine richterliche Auslegung, unter Heranziehung der Bedingungen eines bestimmten schießsportlichen Bedürfnisbereichs.

  

Wobei ich grundsätzlich (leider) auch annehme, dass der Zug in Richtung einer definierten Begrenzung rollt. 

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vor 10 Minuten schrieb karlyman:

Wobei ich grundsätzlich (leider) auch annehme, dass der Zug in Richtung einer definierten Begrenzung rollt. 

 

Sollte 2020 schon kommen, aber man hat der SPD nur erlaubt die Sportschützen zu prügeln.

 

Aber die Tage des unbegrenzten Langwaffenerwerbs durch Jäger sind m.E. gezählt. Nancy braucht Erfolge und hier muss man nur in §13 Abs 2 "bis zu XX" einfügen und §58 entsprechend mit Altbesitzregelung versehen, fertig und Hurrah! Öffentliche Sicherheit.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 2 Minuten schrieb ASE:

 

Sollte 2020 schon kommen, aber man hat der SPD nur erlaubt die Sportschützen zu prügeln.

Aber die Tage des unbegrenzten Langwaffenerwerbs durch Jäger sind m.E. gezählt.

....Hurrah! Öffentliche Sicherheit.

 

 

In der Tat fragt man sich, nicht zuletzt als Betroffener - wo ist eigentlich das diesen Verschärfungen zugrunde liegende, reale Problem ?

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vor 4 Minuten schrieb ASE:

....hier muss man nur in §13 Abs 2 "bis zu XX" einfügen und §58 entsprechend mit Altbesitzregelung versehen, fertig...

 

Ja, bei einem Bestandsschutz per Altbesitzregelung werden die dann über der Erwerbsgrenze liegenden (Alt-)Besitzer grummeln, aber meist ruhig bleiben.

Und die "Jungen", Nachrückenden, für die wird die Erwerbsgrenze von vornherein definierte Realität sein. 

So wird das "elegant" bzw. "ohne Radau" etabliert. 

 

(P.S.: Wobei wir bei den Sportschützen sehen, dass da - s. aktuelle Diskussion zur BDMP-LV-Info - sogar noch in den eigenen Reihen abstrus der Altbestandsschutz nach § 58 Abs. 22 in Frage gestellt wird...) 

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