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IGNORED

Erwerb / Besitz einer Norinco EM 351 SVD DRAGUNOV 7,62X54R in Deutschland


r4id

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Community,

 

mein Name ist Ruven und ich habe frisch meinen JS erworben. Nun möchte mir meinen jahrelangen Traum erfüllen und mir eine SVD Dragunov holen.

Ich habe mich für die SVD von Norinco entschieden und habe hierzu einige Fragen wie folgt:

 

- Ist die SVD von Norinco in Deutschland erlaubt bzw. sind gem. § 24 Abs. 1 WaffG die geforderten Angaben auf allen wesentlichen Waffenteilen angebracht ?

- Kann ich nach Östereich fahren, die SVD kaufen und mittels zuvor genehmigter Verbringungserlaubnis oder mittels Feuerwaffenpass nach Deutschland einführen ?

 

Falls der Thread hier im falschen Bereich ist entschuldigung im Voraus.

 

Mit freundlichem Gruß

Ruven

 

 

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wenn es sich hierbei um eine "aktuelle neufertigung" handelt, dann bezweifle ich, das diese den aktuellen regularien des d (w)affengesetz entspicht und hier keine zulassung/genehmigung durch BKA/BMI erhalten wird!

es gab "früher" mal die möglichkeit nach älterem (w)affengesetz solche waffen entsprechend abzuändern, das ist nach aktuellem (w)affenrecht nicht mehr möglich.

wenn du diese waffe in ö kaufst und nach d verbringst wird wohl der verlust deines jjs dein geringstes problem sein...

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vor 8 Minuten schrieb HBM:

@r4id Wäre denn eine Cugir SSG 97 eine Option?

Wenn Du mit der Verarbeitung und Qualität der Cugir leben kannst, dann ja.

Wenn nicht, würde ich die Finger davon lassen.

Auf der diesjährigen IWA haben die Jungs von Zastava etwas vorgestellt was

in die Dragunov Richtung geht.

Der Preis war nicht gerade ein Schnäppchen, aber man müsste abwarten, ob

der Importeur (WaffenSchu) auf den Zug aufspringt.

Dann wäre der rechtliche Status auch stressfrei.

 

Viele Grüße

 

oswald  

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Erstmal Waidmannsheil.

 

vor 52 Minuten schrieb r4id:

Ich habe mich für die SVD von Norinco entschieden

...

- Kann ich nach Östereich fahren, die SVD kaufen und mittels zuvor genehmigter Verbringungserlaubnis oder mittels Feuerwaffenpass nach Deutschland einführen ?

 

Für Deine künftige "Waffenkäufer"-Karriere ein Tipp:

 

Wenn Du die Waffe nicht im deutschen Waffenhandel findest, hat das a) meist einen Grund und ist b) für Dich ein recht gutes Indiz, dass Du da die Finger davon lassen solltest.

Das Problem dabei ist: Da in den Waffenbehörden nicht jeder Ahnung vom Waffenrecht und KrWaffKontrG hat, gibt es durchaus in Deutschland verbotene Waffen, die mit einer Einfuhrerlaubnis einer Waffenbehörde z.B. aus Österreich eingeführt und tatsächlich in WBKs eingetragen wurden. Das macht sie aber letztenendes nicht legal sondern der Vorgang war falsch. Verantwortlich ist letzten Endes der Waffenbesitzer und nicht die Waffenbehörde. Kommt das raus, nehmen die Dinge ihren Lauf. Das gilt z.B. auch für (ehemals) demilitarisierte Waffen, an denen immer wieder mal Zweit- und Drittbesitzer, teilweise aber auch Erstbesitzer in Ermangelung des notwendige Verstänndnisses (Wegfall §37 WaffG alt-alt und Demilitarisierungsrichtlinie haben nichts miteinander zu tun) Änderungen vornehmen, die die Kriegswaffeneigenschaft wieder aufleben lassen. Und dann findet man diese (Kriegs-)Waffen dann auf eGun, teilweise werden die tatsächlich noch gekauft und von der nächsten Waffenbehörden dann wieder eingetragen.

 

vor einer Stunde schrieb r4id:

mir eine SVD Dragunov holen.

Näher als mit einer Tigr von Izshmash kommt man da nicht dran. Die kosten mittlerweile zwar Geld, das hat die bisherige waffenrechtliche Erlaubnis aber auch gekostet (und die würde man durch den Auslandsimport einer verbotenen Waffe halt irgendwann verlieren).

 

Wie @Herr_Merlin schon gesagt hat, gibt's die derzeit noch(!) in einigen Ausführungen: Mit Kunststoff- oder Holzschäftung, mit langem und kurzem Lauf, mit Klapp- und Festschaft...

 

https://www.vdb-waffen.de/de/waffenmarkt/langwaffen.html?s_t=tigr&s_hk=13&s_sk=&s_k=&s_z=&s_p=&s_d=&o=neu&v=

 

 

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vor einer Stunde schrieb r4id:

mein Name ist Ruven und ich habe frisch meinen JS erworben. Nun möchte mir meinen jahrelangen Traum erfüllen und mir eine SVD Dragunov holen.

 

Zur Drückjagd?

 

Ein Jagdschein wird gelöst und nicht erworben.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb r4id:

Hallo liebe Community,

 

mein Name ist Ruven und ich habe frisch meinen JS erworben. Nun möchte mir meinen jahrelangen Traum erfüllen und mir eine SVD Dragunov holen.

Ich habe mich für die SVD von Norinco entschieden und habe hierzu einige Fragen wie folgt:

 

- Ist die SVD von Norinco in Deutschland erlaubt bzw. sind gem. § 24 Abs. 1 WaffG die geforderten Angaben auf allen wesentlichen Waffenteilen angebracht ?

- Kann ich nach Östereich fahren, die SVD kaufen und mittels zuvor genehmigter Verbringungserlaubnis oder mittels Feuerwaffenpass nach Deutschland einführen ?

 

Falls der Thread hier im falschen Bereich ist entschuldigung im Voraus.

 

Mit freundlichem Gruß

Ruven

 

 

Kannst vergessen, wird als Kriegswaffe betrachtet 

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vor 35 Minuten schrieb trecker:

Ein paar sind ja wohl legal

Demilitarisiert.

 

vor 35 Minuten schrieb trecker:

ab und zu taucht eins auf bei egun auf .

Aber nicht immer noch im legalen, demilitarisierten Zustand...

 

vor 23 Minuten schrieb r4id:

verstehe ich dich also richtig, wenn ich mir eine Tigr von Izshmash hole, ist dies legal ?

 Wie von @sniperd schon (sogar mit Feststellungsbescheid :icon14:) bestätigt: Ja.

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vor 9 Minuten schrieb sniperd:

Haben die einen Auto-Sear drin obwohl sie nicht vollautomatisch sind?

"Kriegswaffe" hat nichts mit "vollautomatisch" oder nicht zu tun, sondern mit der Entwicklung für militärische Zwecke.

 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Kriegswaffen/Allgemeines-Kriegswaffen/allgemeines-kriegswaffen_node.html

 

https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html

 

Zitat
V. Rohrwaffen
29.
a)
Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
b)
Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
c)
vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
d)
halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre

 

Wenn also nicht explizit für Jagd- und Sportzwecke bestimmt und hergestellt (unter anderem das stellt ein Feststellungsbescheid fest), dann ist auch eine halbautomatische Waffe erstmal Kriegswaffe.

 

In den Erläuterungen zur Kriegswaffenliste finden sich unter Nr. 29 dann auch für die notwendige Einzelfallprüfung Merkmale, die gehäuft auftretend Indizien für eine Kriegswaffeneigenschaft sind. Wenn der Hersteller also nicht explizit die Fertigung für Jagd- und Sportzwecke bescheinigt und diese Merkmale vorhanden sind, ist eine Waffe also erstmal bis auf Weiteres als Kriegswaffe einzustufen.

Da ist schon der eine odere andere in Deutschland z.B. bei so Waffen wie dem FN SCAR drübergestolpert.

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Ist ja total schwachsinnig und ich kenne auch keine einzige Waffe auf die das zutrifft, lasse mich aber gerne (mit Beispielen) eines besseren belehren.

 

SVD hat scheinbar wie ich vermutet hatte tatsächlich einen Auto-Sear drin der wohl dafür verwendet wird um sicherzustellen dass der Verschluss wirklich nur im geschlossen Zustand schießt...

 

pix042304274.jpg

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vor 21 Minuten schrieb sniperd:

Warum zählen die eigentlich als Kriegswaffe?

Haben die einen Auto-Sear drin obwohl sie nicht vollautomatisch sind?

Was hat Kriegswaffe mit Vollautomatisch zu tun?

 

bestes Beispiel ist die Zastava M76, gab es nie in Vollauto, trotzdem klar Kriegswaffe

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Bevor man sich so einen Gerät antut, sollte man auch mal damit geschossen haben.

Ist man kein Weiderlader(dazu noch einigermaßen schmerztollerant), sollte man gleich 2x die Finger von lassen.

Das sage ich als Sammler von Russengerät.

Als Jäger würde ich dann gleich 3x die Finger von lassen......

 

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Bei uns klassifiziert man das eigentlich anhand gewisser Eigenschaften.

1) Auto Sear

2) Verschlussträger mit Klinke für den Auto Sear

 

3) Wenn dann noch der Feuerwahlhebel die den Disconnecter der Abzugseinheit blockiert hat man einen Vollautomaten...

 

Sowohl SVD und M76 erfüllen Punkt 1) und 2).

 

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vor 5 Minuten schrieb sniperd:

Bei uns klassifiziert man das eigentlich anhand gewisser Eigenschaften.

Wo ist denn "bei uns"?

 

Wenn "bei uns" Deutschland ist, dann wird das durch das KrWaffKontrG, die Kriegswaffenliste und die Erläuterungen zur Kriegswaffenliste "definiert".

Die Quellen sind oben verlinkt.

 

vor 15 Minuten schrieb sniperd:

Ist ja total schwachsinnig und ich kenne auch keine einzige Waffe auf die das zutrifft, lasse mich aber gerne (mit Beispielen) eines besseren belehren.

Dann lies einfach die Quellen, die man Dir schon zur Verfügung gestellt hat, anstatt sich in - für Deutschland - irrelevanten technischen Details zu verrennen.

Da sind auch Beispiele zu finden.

 

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