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Unterschied Standaufsicht und Schiessleiter


Delaborierer

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Früher gab es beim BDMP die Ausbildung zur Aufsicht und zum Schießleiter, die Ausbildung zur Aufsicht war reduziert, aufgrund von Änderungen in der SPO können nur Schießleiter Wettkämpfe als berechtigte Person beaufsichtigen…..

 

Ausbildung zur Aufsicht wird seitens des Verbandes seit ca. 5 Jahren nicht mehr angeboten 

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Standaufsicht wird auf jedem einzelnen Stand benötigt. Aufgabe ist hier die Sicherheit, darum darf die standaufsicht auch nur dann selber schießen wenn er alleine ist.

Schießleiter ist für den gesamten Schießbetrieb zuständig aber nicht für die Aussicht in einzelnen Stand. Er hat "die administrativen Aufgaben", führt die Standkladde und unterschrieben das Schießbuch

 

Soweit die gesetzliche Punkte wie ich sie verstanden habe.

Diverse Sportordnungen verteilen hier aber noch weitere Aufgaben. Das ein schießleiter allerdings alle Sportordnungen kennen muss halte ich eher für ein Gerücht bzw würde ich nun wieder in zusätzliche Aufgaben einordnen

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vor 32 Minuten schrieb Delaborierer:

Unterschied zwischen einer Standaufsicht und einem Schiessleiter

 

Die STANDAUFSICHT wird vom Standbetreiber für diese Tätigkeit beauftragt. Der Standbetreiber muss diese Beauftragung auch dokumentieren. Er darf nur diejenigen beauftragen, die die dafür erforderliche Sachkunde vorweisen können. (Das kann z.B. ein Aufsichtslehrgang sein, ein Schießleiterlehrgang oder ein Schießsportleiterlehrgang... - und genau darüber streiten sich die Geister. Eine alleinige Sportschützensachkunde reicht in den meisten Fällen nicht, das scheint inzwischen Konsens zu sein). Die STANDAUFSICHT überwacht den sicheren Schießbetrieb auf dem Stand und ist dafür den anwesenden Schützen als Erfüllungsgehilfe des Standbetreibers weisungsberechtigt und darf i.d.R. auch entsprechende Bescheinigungen über erfolgte Trainingseinheiten (Stempel im Schießbuch z.B.) ausstellen.

 

Wer als Standaufsicht vom jeweiligen Standbetreiber beauftragt ist (und die entspr. Qualifikation auch nachweisen kann), der darf alleine auf dem Stand schießen, wenn kein anderer zugegen ist.

 

Der SCHIESSLEITER (oder SCHIESSSPORTLEITER) ist eine Qualifikation, die ein anerkannter Verband einem Mitglied zuerkennt, dass den entsprechenden Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Beim BDS, z.B.,  darf eine solche Person bei Wettkämpfen Aufsichts- und (Aus-)Wertungsarbeiten übernehmen, beim DSB z.B. ist es eine Basisqualifikation für alle weiteren Lehrgänge/Qualifikationen (z.B. Trainer oder Kampfrichter). In beiden Fällen steht insbesondere die Vermittlung der Sportordnung im Vordergrund.

Bearbeitet von Sal-Peter
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Zitat

Wo ist eon Schießbuch denn gesetzlich gefordert?

 

Nirgendwo und deshalb habe ich das als BEISPIEL angeführt.

 

Jedoch haben die Sportschützen zumindest eine bestimmte Zeit ab Ersterteilung einer WBK - und zum Neuerwerb auf WBK grün - einen gewissen "regelmäßigen" Schießbetrieb GESETZLICH nachzuweisen. Wie sie das machen, ist ihnen überlassen, ein Schießbuch ist allerdings eine einfache und recht praktikable Möglichkeit dafür. 

 

Bearbeitet von Sal-Peter
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vor 4 Minuten schrieb callahan44er:

Das ist aber nix was nur ein Schießleiter unterschreiben darf.

Verstehendes Lesen.

 

Eine STANDAUFSICHT.

 

Aber als Standaufsicht mit der Qualifikation Schießleiter darf ich sogar den sehr beliebten Stempel "Wettkampf" ins Schießbuch drücken. (Als Standaufsicht mit der Qualifikation Standaufsicht jedoch nicht)

 

Bearbeitet von Sal-Peter
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vor einer Stunde schrieb Delaborierer:

In der Sachkunde war immer nur von einer Standaufsicht die Rede.

Auch das Waffengesetz spricht nur von "Aufsichtspersonen".

Da gibt es historisch etwas Verwirrung.

Du hast schon absolut Recht, das Gesetz verlangt aktuell die "verantwortliche Aufsichtsperson", keinen Schießleiter.

 

(AWaffV) § 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend

und

(AWaffV) § 11 Aufsicht

 

Das gilt seit der vorletzten Änderung des WaffG und der dann folgenden, aktualisierten AWaffV.

Als Schiessleiter (der auch immer nach Gesetz verantwortliche Aufsichtsperson ist) hast Du je nach Verband in den Sportordnungen weitere Anforderungen zu erfüllen.

Er kann beispielsweise die Befähigung haben, eigenverantwortlich Wettkämpfe durchführen zu dürfen.

 

Die Verwirrung ist noch in den Köpfen einiger älterer Vereinskameraden.

Vor der von mir genannten Änderung durfte jeder Sachkundige auf dem Stand Aufsicht führen und brauchte dazu keinen besonderen Nachweis.

Da gab es nur Schießleiter mit besonderen Aufgaben und Verantwortung und sachkundige Helfer.

Seit der o.a. Änderung sind die anerkannten Schießsportverbände gesetzlich in der Pflicht, die Ausbildung (und den Nachweis darüber) für eine "verantwortliche Aufsichtsperson" zu regeln.

Der Schießleiter dagegen ist derjenige, dem der Betreiber der Schießstätte die Verantwortung in die Schuhe schieben kann.

Diese Aufgaben regelt aber nicht das Gesetz, sondern der anerkannte Verband für sich selbst.

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vor 50 Minuten schrieb Sal-Peter:

[...] Aber als Standaufsicht mit der Qualifikation Schießleiter darf ich sogar den sehr beliebten Stempel "Wettkampf" ins Schießbuch drücken. [...]

Und Dir Dein eigenes Training bestätigen.

Einen Vorteil muß es ja haben.

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vor einer Stunde schrieb Sal-Peter:

Verstehendes Lesen.

 

Eine STANDAUFSICHT.

 

Aber als Standaufsicht mit der Qualifikation Schießleiter darf ich sogar den sehr beliebten Stempel "Wettkampf" ins Schießbuch drücken. (Als Standaufsicht mit der Qualifikation Standaufsicht jedoch nicht)

 

Sorry das ist Unsinn!!!

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vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Sorry das ist Unsinn!!!

Dem ist nicht so.

 

Die Schießstandaufsicht unterschreibt und stempelt im normalten Trainingsbetrieb.

 

Der Schießleiter BDS darf entsprechende Wettkämpfe (z.B. Landesmeisterschaften oder Fernwettkämpfe des Verbandes) abnehmen - und somit den Wettkampfstempel verwenden. Der Schießsportleiter DSB darf das bei vereinsinternen Wettbewerben nach DSB-SpO, nicht bei überörtlichen WK (dafür: entweder Kampfrichter oder im speziellen Auftrag des Ausrichters, hierbei jedoch auch ohne bestimmte Qualifikation, z.B. bei der Anmeldung). Mag bei DIR vielleicht anders sein. 

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vor 48 Minuten schrieb Sal-Peter:

Dem ist nicht so.

 

Die Schießstandaufsicht unterschreibt und stempelt im normalten Trainingsbetrieb.

 

Das kann jeder. Auch dein Standnacbar. Zumal eine Unterschrift garnicht erforderlich ist!

 

vor 48 Minuten schrieb Sal-Peter:

 

Der Schießleiter BDS darf entsprechende Wettkämpfe (z.B. Landesmeisterschaften

 

Jetzt wirst du konkreter. Wettkämpfe des VERBANDES. Für mein Pokalschießen brauche ich den nicht!

 

 

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Man muss da zwischen den Verbänden unterscheiden. Im Gesetz ist ja nur von einer verantwortlichen Aufsichtsperson die Rede, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. (volljährig, zuverlässig usw.)

Beim BDMP ist es so geregelt, dass ein Schießbetrieb ohne einen Schießleiter nicht möglich ist. Dies gilt sowohl für Trainings und Wettkämpfe. Der Schießleiter muss aber nur anwesend und verfügbar sein. Der Schießleiter kann entweder selbst die Aufsicht übernehmen oder die Aufsichten delegieren.
Ein Schießleiter erhält nach bestandener Prüfung ein Stempelset. Er muss sich zudem den Aufbau der Sportordnung kennen und kann auch Wettkämpfe organisieren. 
Beim BDMP kann sich nur ein Schießleiter selbst beaufsichtigen, so lange er alleine auf dem Schießstand ist. Eine Standaufsicht darf das nicht, weil zum Schießbetrieb ein Schießleiter anwesend sein muss.

 

 

Bearbeitet von geissi
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Liegt daran, wie der Schießleiter vom BDMP definiert wird.

 

Zitat Schießleiterrichtlinie:

"Der BDMP verfügt über und bildet für seine Zwecke Schießleiter im

Sinne des § 10 der AWaffV aus."

 

 

Zitat Jugendordnung:

"Das Ausbildungsmodul der „Schießleiterrichtlinie des BDMP e.V.“ zur Ausbildung der

im Waffengesetz und in der Waffenverordnung geforderten Aufsichtspersonen (im

BDMP e.V. „Schießleiter“) [...]

 

 

Ergo: Der Schießleiter im BDMP ist von der rechtlichen Seite her nichts weiter als die gesetzlich geforderte Standaufsicht. Heißt bloß anders.

Deswegen wäre ich mit der Delegierung der Aufsichtstätigkeit an Hinz und Kunz vorsichtig.

 

 

Bearbeitet von Raiden
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vor 10 Stunden schrieb Delaborierer:

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Standaufsicht und einem Schiessleiter?

Verantwortliche Standaufsicht ist leider gesetzlich vorgeschrieben.

Schießleiter sind oft Leute die Pöstchen und Macht für ihr Ego brauchen. Dieses wird ihnen von den Verbänden geboten um wiederum deren Macht vor Ort zu sichern.

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vor 2 Minuten schrieb Delaborierer:

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. 

 

Bisher habe ich die Sachkunde und die Standaufsicht. 

 

Wo kann ich jetzt noch die Ausbildung zum Schiessleiter machen? Bevorzugt in Bayern.

 

Danke!

 

 

Bei DEINEM VERBAND!

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Das mußt Du den für Dich zuständigen Schießsportverband fragen.

 

Die Voraussetzung eines Schießleiters für den Schießbetrieb gibt es meines Wissens bei BDMP, VdRBw und BSB (evtl. auch bei weiteren, deren Sportordnung ich nicht kenne) - also hauptsächlich Verbände, die in der einen oder anderen Form militärische Wurzeln haben.

Bei anderen Verbänden, z.B. BDS, ist ein Schießleiter wiederum nur für gewisse Wettkämpfe erforderlich, bei manchen vielleicht auch gar nicht oder nur in bestimmten Fällen (DJV). Eine weitere Anforderung kann auch ein Range Officer sein (z.B. bei BDS, BDMP für bestimmte komplexe Disziplinen).

 

Maßgeblich ist die jeweilige Sportordnung, die auch die Anforderungen an die Qualifikation festlegt. Für den sportlichen Schießbetrieb auf der Schießstätte verbindlich werden die Schießsportordnungen über §5 und §9 AWaffV.

 

Verstoß ist Ordnungswidrigkeit für den Schützen, und bei mangelnder Überwachung für den Betreiber. Ob auch für die Aufsichtsperson, darüber kann man streiten, aber das ist allgemeines Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht und gehört nicht hierher.

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vor 18 Minuten schrieb Delaborierer:

[...] Wo kann ich jetzt noch die Ausbildung zum Schiessleiter machen? Bevorzugt in Bayern. [...]

Dein Verband bietet entsprechende Lehrgänge an.

Kannst Du machen, ist nicht dumm.

Du bist hier noch neu angemeldet und nach Deinen Posts ist die Sachkunde noch ganz frisch.

Da würde ich mir noch etwas Zeit lassen und erst als "verantwortliche Standaufsicht" ein wenig Erfahrung sammeln.

Das mit dem Schießleiter hat auch nicht nur Sonnenseiten.

Im Fall der Fälle ist es Dein Rücken, der hinhalten muss.

(Ich bin mir nicht sicher, ob das so aus einer Antwort richtig herauszulesen war)

Die Einrede "Habe ich nicht gewußt" gilt dann nicht mehr.

Du bist dann selbst verantwortlich, Dich - auch für alle Änderungen - auf dem Laufenden zu halten.

 

vor 24 Minuten schrieb Sergej:

[...] Schießleiter sind oft Leute die Pöstchen und Macht für ihr Ego brauchen. Dieses wird ihnen von den Verbänden geboten um wiederum deren Macht vor Ort zu sichern.

Das mag es im Einzelfall geben, aber oft sicher nicht.

Der Vereinszwang bringt im Schießsport nun mal nicht nur das Beste im Menschen hervor.

Aber so verallgemeinert würde ich Schießleiter nicht definieren.

Da gibt es bessere Pöstchen, um sich Ruhm und Ehre zu verschaffen.

 

Edit:

Als ich vor knapp 20 Jahren den Schießleiterlehrgang machte,

habe ich meinem damaligen Verein davon vorsichtshalber nichts gesagt.

Bearbeitet von fa.454
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vor 9 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

Nirgendwo und deshalb habe ich das als BEISPIEL angeführt.

 

Jedoch haben die Sportschützen zumindest eine bestimmte Zeit ab Ersterteilung einer WBK - und zum Neuerwerb auf WBK grün - einen gewissen "regelmäßigen" Schießbetrieb GESETZLICH nachzuweisen. Wie sie das machen, ist ihnen überlassen, ein Schießbuch ist allerdings eine einfache und recht praktikable Möglichkeit dafür. 

 

 

Nicht der Sportschütze sondern der Verein war nach altem WaffG (vor 2020) für drei Jahre nach erstmaligen beantragen einer WBK dazu verpflichtet.

Jetzt ist der Verein nur dazu verpflichtet, Aufzeichnungen der letzten 24 Monate vor Prüfung zu führen.

 

Die Pflicht liegt aber weiterhin beim Verein, nicht beim Schützen.

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Müssen wir die Frage einer persönlichen Schießbuchführung zum x-ten mal durchkauen? Das ist doch in diesem Zusammenhang hier eine Nebensächlichkeit.

 

vor 23 Minuten schrieb Delaborierer:

Bisher habe ich die Sachkunde und die Standaufsicht. 

 

Wo kann ich jetzt noch die Ausbildung zum Schiessleiter machen? Bevorzugt in Bayern.

 

Bei welchem Verband bist Du denn?

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vor 15 Minuten schrieb fa.454:

Dein Verband bietet entsprechende Lehrgänge an.

Kannst Du machen, ist nicht dumm.

 

Du bist hier noch neu angemeldet und nach Deinen Posts ist die Sachkunde noch ganz frisch.

Da würde ich mir noch etwas Zeit lassen und erst als "verantwortliche Standaufsicht" ein wenig Erfahrung sammeln.

Das mit dem Schießleiter hat auch nicht nur Sonnenseiten.

Im Fall der Fälle ist es Dein Rücken, der hinhalten muss.

 

Als ich vor knapp 20 Jahren den Schießleiterlehrgang machte,

habe ich meinem damaligen Verein davon vorsichtshalber nichts gesagt.

 

Vielen Dank für deinen Post. Der gibt genau meine Gedanken wieder.

 

A) Ich habe noch nicht vor den Lehrgang zum Schiessleiter zu machen weil ich noch zu frisch bin. Zudem weiß ich auch noch gar nicht inwiefern ich dem Sport treu bleibe.

 

B) Gerade weil alles für mich noch relativ neu ist versuche ich mich in die Begrifflichkeiten und Unterschiede einzuarbeiten. Das heißt ich gucke mir auch gerne zum Vergleich die Ausbildungsinhalte der verschiedenen Pöstchen an und ziehe dann meine eigenen Schlüsse daraus.

 

C) Ich würde im Falle eines Falles auch niemand mitteilen das ich die Ausbildung zum Schiessleiter hätte. Einerseits wegen der Verantwortung und andererseits weil man dann gerne gleich für viele Sonderaufgaben verpflichtet wird. Dennoch ist es manchmal interessant solche Lehrgänge zu machen um tiefer in die Materie eintauchen zu können.

 

 

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