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IGNORED

Fight4right – für faires Waffenrecht


Elo

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Am 2.7.2023 um 19:13 schrieb Pikolomini:

Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Ich besitze selbst seit über 60 Jahren Waffen, und weiß, warum ich sie besitze. Ich bin Sportschütze, das ist eine Freizeitbeschäftigung und eines von mehreren Hobbies.

Nicht Mehr und auch nicht Weniger.

Ich kann dieses Gesülze von Waffenbesaitz und Freiheit langsam nicht mehr hören. Wie leben in einer Konsenzgesellschaft, einfach einmal googlen, was das ist.

Dort gibt es Regeln. Du kannst auf der Straße auch nicht einfach jede Frau angrapschen, das ist Konsenz in der Gesellschaft, das ist eine Regel. Da schreist Du auch nicht: Ich darf keine Frauen auf der Straße angrapschen, das beschränkt meine Freiheit. Genauso gibt es Regeln, welche den Umgang mit Waffen regeln. Das ist keine Beschränkung der Freiheit, sondern ein Erfordernis des Zusammenlebens in diesem Staat.

Du vergleichst grade den legalen Besitz einer Waffe mit einer Straftat.

 

Sorry aber abstruser geht es ja nicht mehr.

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Am 2.7.2023 um 19:13 schrieb Pikolomini:

Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Ich besitze selbst seit über 60 Jahren Waffen, und weiß, warum ich sie besitze. Ich bin Sportschütze, das ist eine Freizeitbeschäftigung und eines von mehreren Hobbies.

Nicht Mehr und auch nicht Weniger.

Ich kann dieses Gesülze von Waffenbesaitz und Freiheit langsam nicht mehr hören. Wie leben in einer Konsenzgesellschaft, einfach einmal googlen, was das ist.

Dort gibt es Regeln. Du kannst auf der Straße auch nicht einfach jede Frau angrapschen, das ist Konsenz in der Gesellschaft, das ist eine Regel. Da schreist Du auch nicht: Ich darf keine Frauen auf der Straße angrapschen, das beschränkt meine Freiheit. Genauso gibt es Regeln, welche den Umgang mit Waffen regeln. Das ist keine Beschränkung der Freiheit, sondern ein Erfordernis des Zusammenlebens in diesem Staat.

 

 

Wisst ihr Klimasozialisten eigentlich wofür das F in FDGO steht?

 

Übrigens vom Scheiss Klimaaffenzirkus ist da nirgends die Rede.

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VDB-Nachrichten, 18.07.2023:

 

Europäische Kommission beschließt, Schweden zu verklagen    
Nicht-Umsetzung von EU-Vorschriften

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/18072023_europaeische_kommission_beschliesst_schweden_zu_verklagen.html

 

Zitat:

 

Am 14. Juli 2023 hat die Europäische Kommission beschlossen, Schweden wegen der nicht vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften über technische Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Schweden hat gegen seine Verpflichtungen zur Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 der Kommission über die technischen Spezifikationen für die Kennzeichnung verstoßen, indem es nicht alle erforderlichen Vorschriften erlassen hat, und ist der einzige Mitgliedstaat, der der Kommission bislang keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hat.
In der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 der Kommission sind gemeinsame technische Standards für Schreckschuss- und Signalwaffen festgelegt, wie in der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Feuerwaffe und jeder wesentliche Bestandteil, der entweder als Teil einer Feuerwaffe oder als Einzelteil in Verkehr gebracht wird, mit einer lesbaren, dauerhaften und eindeutigen Kennzeichnung versehen ist.
Diese Kennzeichnung soll dazu dienen, die Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen und deren wesentlichen Bestandteilen zu verbessern und ihren freien Verkehr zu erleichtern.

 

Schweden hätte die Richtlinie bis zum 17. Januar 2020 vollständig umsetzen müssen. Die fehlende Umsetzung durch Schweden gefährdet das Ziel der Richtlinie, die öffentliche Sicherheit in der gesamten Union zu verbessern.

 

Die Kommission leitete das Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens im Mai 2020 ein und gab im Februar 2022 eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab. Am 9. Juni 2023 übermittelten die schwedischen Behörden der Kommission einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Durchführungsrichtlinie der Kommission. Dieses Gesetz wurde jedoch noch nicht verabschiedet. Deshalb hat die Kommission nun beschlossen, den Gerichtshof der Europäischen Union mit diesem Fall zu befassen.

...

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VDB-Nachrichten, 19.07.2023:

 

Warum auch Linke und Grüne beim VDB sein dürfen

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/19072023_warum_auch_linke_und_gruene_beim_vdb_sein_duerfen.html

 

Zitat:

 

Die einfache Antwort: Weil wir bunt sind! Uns ist es egal, was jemand wählt, wie jemand aussieht, wo jemand herkommt, wer jemand ist oder wie jemand spricht – vorausgesetzt er geht verantwortungsvoll mit Waffen um und steht für einen sicheren und friedlichen Umgang mit Waffen! Dann gehört er zu uns, ist einer von uns.
Warum wir das hier schreiben? Weil uns ein anonymes Schreiben erreicht hat, in dem eine Mitgliedschaft im VDB klar verneint wird, weil der Geschäftsführer eines unserer Mitgliedsunternehmen einer bestimmten Partei angehört.

 

Unabhängig davon, dass wir in der Bundesgeschäftsstelle gar nicht dazu in der Lage sind, zu jedem Mitgliedsantrag die gesamte Mitarbeiterschaft auf Herkunft, soziale und politische Gesinnung oder persönliche Geschichte zu überprüfen – wollen wir das auch überhaupt nicht!
Und müssen es auch nicht!

 

Denn dafür haben wir über 550 deutsche Waffenbehörden. Jedes unserer Mitgliedsunternehmen – genauso wie jeder Jagdschein- oder WBK-Inhaber – ist staatlich überprüft und behördlich überwacht. Solange uns eine Waffenhandels- oder Waffenherstellungserlaubnis vorliegt, hat das Mitgliedsunternehmen eine weiße Weste! Oder anderes herum gesagt: Wird die WHE aufgrund der Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung rechtskräftig entzogen, endet auch die Ordentliche Mitgliedschaft im VDB.

 

Bis dahin darf aber jedes unserer Mitglieder in der Wahlkabine sein Kreuzchen setzen, wo es will. Er darf das Auto fahren, das ihm gefällt, und die Waffe schießen, die er bevorzugt. Er darf sogar so lange einer verbotenen Partei angehören, bis ihm die Waffenbehörde deswegen die Erlaubnis entzieht. Dies steht auch unserem Standpunkt nicht im Wege, dass wir uns ausdrücklich von der Bewegung der Reichsbürger und allen verfassungsfeindlichen Organisationen distanzieren! Denn wir als VDB stehen dazu, dass die waffenrechtliche Kontrolle ausschließlich beim Staat liegt.

    

Bereits 2021 hat das Innenministerium unter Horst Seehofer versucht, die Verbände zu einer „Gemeinsame Erklärung über eine Sicherheitspartnerschaft“ zu bewegen – und damit ein Denunziantentum in den Vereinen zu etablieren, das unsere gesamte Branche gegeneinander ausgespielt hätte. Es ist nicht zu einer Unterzeichnung gekommen und der VDB hat sich in seinem Positionspapier deutlich gegen diesen Vorschlag gestellt.

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  • 3 Wochen später...

VDB-Nachrichten, 31.07.2023 (07.08.2023):

 

Bundestagsabgeordneter Dr. Markus Reichel (CDU) lädt zum Gespräch

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/31072023_bundestagsabgeordneter_dr_markus_reichel_cdu_laedt_zum_gespraech.html

 

Zitat:

 

Am 31.07.2023 war unser Interessenvertreter Peter Braß zu Gast im Wahlkreisbüro von MdB Dr. Markus Reichel, der Vertreter des Deutschen Schützenbundes (DSB) und des VDB zu einem Gespräch nach Dresden eingeladen hatte. Der DSB wurde vom Präsidenten des Sächsischen Schützenbundes, Herrn Roland Ermer, vertreten.

 

Herr Dr. Reichel verfolgt die aktuelle Debatte um das Waffenrecht sowie die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Mai angestoßene Evaluierung.

„Viele Betroffene haben sich bereits in meiner Funktion als Abgeordneter an mich gewandt, weil sie sich Sorgen machen. Deshalb ist es mir sehr wichtig, Informationen und Expertise aus erster Hand zu erhalten – darum die Einladung zum Gespräch“, so der Abgeordnete.


Roland Ermer und Peter Braß machten ihre Auffassung deutlich, dass weitere Verschärfungen des Waffenrechts nicht erforderlich sind und erläuterten Herrn Dr. Reichel die Inhalte des geleakten Referentenentwurfes vom Januar und sowie die Themen der Evaluierung. Sie machten deutlich, dass es vielmehr gelte, das bestehende Gesetz anzuwenden bzw. dass es sogar einer grundlegenden Reform des Waffenrechts bedarf, um es wieder verständlich und vollziehbar zu machen. Zu viele Paragraphen lassen den Entscheidern zu viele Ermessenspielräume, was zu unterschiedlichen Auslegungen bei den Behörden führt und derzeit Vereine und Verbände stark beschäftigt.

 

Besonders große Aufmerksamkeit schenkte Herr Dr. Reichel dem Thema „Dialogfähigkeit des Nationalen Waffenregisters (NWR)“. Als Mitglied im Ausschuss für Digitales seien für ihn mögliche Anwendungsfälle für Digitale Identitäten, und damit verbundene Möglichkeiten zur Beschleunigung sowie zur Erhöhung von Qualität und Sicherheit in Verwaltungsprozessen genau sein Thema, so Herr Reichel. Hier wurde ein intensiver Austausch besprochen, um das Thema weiter voranzubringen.

 

Der VDB bedankt sich bei Herrn Dr. Reichel für die Einladung und freut sich über weitere Gespräche.

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  • 2 Wochen später...

Der VDB hat gemeinsam mit einem Fachanwalt für Medienrecht einen Muster-Medienvertrag erstellen lassen.

Diesen wird der VDB selbst gegenüber Medienunternehmen nutzen, der steht aber auch allen Mitgliedsunternehmen auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung.

 

Ich weiß es nicht verbindlich, aber ich könnte mir vorstellen, daß auch Vereine auf Anfrage Unterstützung bekommen?

(Wobei das natürlich in erster Linie Aufgabe der Schießsportverbände wäre)

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VDB-Newsletter, 25.08.2023:

 

Zitat:

 

VDB sucht Bilder
Wir suchen für unsere kommende Kampagne noch Bilder von folgenden Waffen:

  •     zivile MP44
  •     militärische MP44
  •     zivile AK47
  •     militärische AK47

Wichtig ist, dass dem Einsender die Bildrechte gehören und diese dem VDB für die Nutzung im Rahmen der Verbandsarbeit eingeräumt werden.

Wir benötigen druckfähige, hochauflösende Bilder, wo die o.g. Waffe im Ganzen zu sehen. Über zusätzliche Detailaufnahmen freuen wir uns auch. Bitte per E-Mail an info@vdb-waffen.de senden

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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VDB-Nachrichten, 19.08.2023:

 

VDB beim Airsoft Community Day 2023 in Brandenburg

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/19082023_vdb_beim_airsoft_community_day_2023_in_brandenburg.html

 

Zitat:

 

Am 19. August besuchte Moritz Laudan für den VDB die Airsoft Operations Dark Zone in Halenbeck-Rohlsdorf.
Bei schönstem Wetter fanden sich die Airsoftler, Händler und interessierten Besucher auf dem 120.000 qm großen Gelände ein, das durch abwechslungsreiche Elemente überzeugte. Von Autowracks, Bunkern im Waldgebiet über den Campingplatz in der Safezone und den Airsoft-Flohmarkt bis hin zu Hesco-Stellungen wurde alles geboten, was das Airsoftler-Herz höherschlagen lässt.
Der VDB informierte über die VDB-Fördermitgliedskampagne fight4right und die anstehende Kampagne Next Guneration – Operation Reset, die am 29. September startet.
Was GPS möglich macht, zeigte Seagle-Network. Die App mit Offline-Tracker bietet die Möglichkeit, auch ohne Handyempfang seine Mitspieler auf dem Feld ausfindig zu machen.
Nebst tollen Gesprächen durfte der VDB die außergewöhnliche Hilfsbereitschaft der Airsoft-Community kennenlernen. Bei der Charity-Aktion vom AO-Team für den Wünschewagen MV des Arbeiter-Samariter-Bundes wurde kräftig gespendet. Der Wagen ist unterwegs, um schwerstkranken Menschen noch einen Wunsch zu erfüllen.
Über den Tag hinweg wurden Minigames und die AO-Championship mit verschiedenen Stages ausgetragen und am Ende des Tages wurde eine große „Airsoft Tombola“ veranstaltet. Die Stimmung der Community suchte seinesgleichen und auch wir vom VDB hatten sehr viel Spaß und tolle Gespräche!

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  • 2 Wochen später...
vor 9 Minuten schrieb Elo:

Vom VDB:

 

Das Ding öffnet hoffentlich dem ein oder anderen LWB die Augen. Zur Frage ob sich die Regelungen zur wiederkehrenden Bedürfnisprüfung bewährt haben sagt ein Großteil der Behörden Nein. Was sagen die Verbände?

 

Zitat

c) Rückmeldung der Verbände Auch den Verbänden liegen keine statistischen Informationen zu Fallzahlen vor. Im Übrigen halten sie die Vorschrift für sinnvoll und angemessen, da sie insbesondere Rechtssicherheit für die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse schaffe.

 

Hochverrat an den eigenen Leuten. Das sind keine Interessenverbände, die sind das komplette Gegenteil davon. 

 

Aber es wird noch besser. Zu eurem Magazinmurks fordern die Verbände nicht etwa die Abschaffung, nein, nein, sondern:

 

Zitat

Die Verbände fordern die Anpassung der Regelung an die Rechtslage in Österreich, wo nur die Magazine, nicht aber die Magazingehäuse, verboten sind.

 

Ihr zahlt denen Geld, damit die Verbote fordern. Unglaublich. Hier nochmal die Liste der Täterverbände:

 

Deutscher Jagdverband e.V.

Forum Waffenrecht e.V.

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

Deutscher Schützenbund e.V. 

Bayerischer Sportschützenbund e.V.

Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM)

 

Alle Funktionäre austauschen, austreten, nie wieder Geld geben. 

 

Zitat

(8) Die Dauer des gem. § 4 Abs. 2 WaffG erforderlichen gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland sollte entweder auf 15 Jahre angehoben werden oder, alternativ, sollte die Regelung getroffen werden, dass waffenrechtliche Erlaubnisse nur Personen erteilt werden, die zumindest eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben. Hintergrund ist, dass die Zahl der Personen, die 2015 nach Deutschland gekommen sind und nun einen Kleinen Waffenschein beantragt, stark ansteige

 

Ahahaha, die Migranten natürlich wieder. Da keucht der deutsche LWB, sowas darf ja gar nicht sein. Er übersieht, dass die Migranten viel waffenaffiner sind als seine eigenen Landsleute. Nur Mut, Ali und Mohammed wollen auch das Recht auf freien Waffenbesitz, hier zeigt sich wer tatsächlich überzeugt von einem Grundrecht auf Waffenbesitz ist und wer das als Privileg sieht, welches der Staat zuteilt und nimmt. 

 

Auch lustig:

Zitat

V. Schalldämpfer für Jäger - § 13 Abs. 9 WaffG

 

Hat nur Vorteile, Regel sollte daher nicht geändert werden. Krasse Logik.

 

Zitat

Die durchgeführte Evaluierung hat gezeigt, dass die überwiegende Zahl der Regelungen des 3. WaffRÄndG als sachgerecht und praktikabel angesehen werden kann und dass sie sich im Großen und Ganzen bewährt haben.

 

Was hab ich gesagt?

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Da die Schalldämpfer für Jäger nur Vorteile haben, wäre es dann Denknotwendigerweise  zu erwarten, daß die relevanten Verbände eine Vereinfachung und Erweiterung fordern, also SD auch für Randfeuer und für die Kurzwaffe? 

 

Da die Nachtsicht- und Wärmebildsichttechnik für Jäger nur Vorteile hat, wäre es dann denknotwendigerweise zu erwarten, daß die relevanten Verbände eine Erweiterung fordern, also die Möglichkeit, einen Turmbau zu Babel auf der Waffe zu ersetzen durch Nachtsichtzielgeräte bzw. Wärmebildzielgeräte? ggfs. auch die Montage der Vorsatzgeräte auf der Waffe, etwa über Picatinnyschiene, zu ermöglichen? Mir erzählte vor Kurzem ein Hersteller (Herr Kilic) daß nur seine Lösung über eine proprietäre Zwischenschiene helal sei und einfach alles auf einer gemeinsamen langen Picatinnyschiene sei des Teufels? 

 

 

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Was mich an dem Evaluierungsbericht bedenklich stimmt ist Folgendes: Die Behörden meinen, das Bedürfnisprinzip wird dadurch ausgehöhlt, dass Schützen, die mehr als 10 Jahre vereinsangehörig sind, keine Schießnachweise mehr erbringen müssen.

Die könnten sich ja dann laut Evaluierungsbericht an Vereinswaffen vergnügen oder ehrenamtliche Dienste machen. Also die eigenen Waffen gefälligst abgeben und mit der Vereinsplempe schießen und gefälligst beim Vereinsfest schön Würstchen braten.

Bin gespannt, wie lange die aktuelle Regelung (10-Jahre Verein gilt als Bedürfnis) noch so bleiben wird, und auch unsere älteren Schützenkameraden wieder Nachweise erbringen müssen. Das wird die Vereine ziemlich ausdünnen - da hat doch von den Älteren keiner Lust drauf. Ich sehe das doch bei uns.

 

Und das Beste: Im Großen und Ganzen ist doch alles toll, wie es ist und die EU Richtlinien wurden keinesfalls übertroffen. Ja, alles klar.....

 

Sollte die ganze Evaluierung nicht eigentlich darauf anzielen, die überbordende Bürokratie abzubauen und vor allem herauszufinden, ob die Verschärfungen der letzten Jahre einen Einfluss bezüglich Waffenmissbrauch- und Kriminalität durch Legalwaffenbesitzer gebracht haben?

Oder denke ich da falsch?

Bearbeitet von geissi
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Ja, das ist der Standpunkt der Ämter in dem Bericht. Es wurde da aber auch durchaus auf die andere Sichtweise hingewiesen und das kein Fall bekannt ist in dem mit einer Waffe aus dem "Privileg" deliktrelevant wurde.

Auch wurde an anderer Stelle darauf hingewiesen das die regelmäßige bedurfnisprüfung in den Jahren davor nicht notwendig ist und gegen Stichproben ausgetauscht werden könnte.

 

Insgesamt ist in dem Bericht auf jeden Fall genug Futter für den VDB und seine Aktion !

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Am 15.9.2023 um 21:15 schrieb AmericanDad:

Täterverbände:

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

Wundert mich, dass du die Aussagen des BMI für bare Münze nimmst.

 

Der VDB hat seine Stellungnahme veröffentlicht. Da wirst du keine derartige Forderung oder Befürwortung finden.

https://www.vdb-waffen.de/d/7d5b24q8.pdf

 

 

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vor 7 Minuten schrieb Jahtzee:

Der VDB hat seine Stellungnahme veröffentlicht. Da wirst du keine derartige Forderung oder Befürwortung finden.

 

Der VDB schreibt zu Magazinen:

Zitat

Eine Anpassung der Regelung an die Umsetzung anderer EU-Länder (z.B. Österreich21)

 

Er fordert nicht, dass dieser Unsinn abgeschafft wird. Nein, nein, er moniert die Probleme, welches die Händler damit haben, wünscht aber keine Abschaffung, sondern eine Beibehaltung des Verbots für die LWB unter Linderung der Problematik für den Handel. 

 

Zu Schalldämpfern wird nicht gefordert, diese auch für Sportschützen zugänglich zu machen, Randfeuer und Kurzwaffen mit aufzunehmen, obwohl alle Vorteile eines Schalldämpfers an einer Langwaffe auch für eine Kurzwaffe gelten. 

 

Zum Bedürfniswahnsinn schreibt der VdB:

 

Zitat

Wir als VDB begrüßen die genannte Regelung, wie auch die Trennung von Erwerb und Besitz in den § 14 Abs 3 und 4, was eine eindeutige Regelung schafft

 

Verräter eben. 

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vor 22 Minuten schrieb AmericanDad:

wünscht aber keine Abschaffung

Woran machst du das fest? Ob der VDB eine Abschaffung wünscht oder nicht, wird hier gar nicht ersichtlich. Er beantwortet lediglich die konkrete Fragestellung.

 

vor 22 Minuten schrieb AmericanDad:

Zum Bedürfniswahnsinn schreibt der VdB

Zur grundsätzlichen Legitimität des Bedürfnisprinzips wird überhaupt keine Aussage getroffen. Der VDB befürwortet den Fortbesitz von Waffen bei bloßer Vereinsmitgliedschaft. 

 

Im Übrigen habe ich mich konkret auf die die Aussage bezogen, dass der VDB die genannten Vorschriften alle "für sinnvoll und angemessen" halten würde.
Dem obigen Positionspapier kann man entnehmen, dass er das nicht tut.

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On 9/16/2023 at 7:16 AM, geissi said:

Sollte die ganze Evaluierung nicht eigentlich darauf anzielen, die überbordende Bürokratie abzubauen und vor allem herauszufinden, ob die Verschärfungen der letzten Jahre einen Einfluss bezüglich Waffenmissbrauch- und Kriminalität durch Legalwaffenbesitzer gebracht haben?

 

Stell Dir mal vor, wir hätten eine staatliche Bürokratie für Regentänze. Und die sollten das Gute-Regentänze-Gesetz evaluieren. Glaubt Du im Ernst, da bestünde irgendeine Chance, dass da rauskommen würde, dass es genauso häufig regnen würde wenn man die Regentänze einfach sein ließe, weil die nämlich unwirksam sind?

 

(Das Beispiel ist übrigens nicht so weit hergeholt, wie es sich anhört: Die staatlich finanzierte Hagelabwehr durch Flieger, Raketen usw., die Silberiodid ausbringen, hat in Jahrzehnten keinen Beweis ihrer Wirksamkeit gebracht, und eine nennenswerte Wirkung ist physikalisch eher unplausibel.)

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vor einer Stunde schrieb Andor:

Wie soll das funktionieren und wer von politischer Seite her würde sich trauen, so etwas vorzuschlagen?

 

Genau das ist doch euer Problem. Wie genau macht sich eine Partei oder gar ein Interessenverband damit lächerlich, einfach eine sinnvolle Lösung vorzuschlagen? Müsst ihr jetzt auf ewig unter diesen bekloppten Regelungen leben, weil niemand sich traut den offensichtlichen Quatsch anzusprechen?

 

Und wie das funktioniert? Wie alles andere auch. Mord ist bereits verboten. Sachbeschädigung ist bereits verboten. Körperverletzung ist bereits verboten. Lärmbelästigung ist bereits verboten. Es würde sich rein gar nichts ändern, weil einfach das Doppel-Extra-und-zusätzlich-nochmal-Verbot durch das Waffengesetz wegfällt. 

 

Kein Terrorist steigt wegen dem Waffengesetz auf 10er Magazine um. Kein Amokläufer achtet das Führverbot in der Öffentlichkeit. Keinen Ehrenmörder interessiert die zulässige Lauf- oder Hülsenlänge, die maximale Länge seines Balisongs, welches er nicht besitzen darf.

 

Alles an eurem Waffengesetz ist ausufernder Quatsch. Himmelschreiender Unsinn. Morden, töten, verletzen, belästigen, all das ist illegal. Ihr dürft das auch mit Waffen nicht und fangt nicht plötzlich damit an, nur weil ihr Waffenbesitzer seid. Das wird auch in Zukunft niemand dürfen, wenn das Waffengesetz abgeschafft ist. 

 

Bevor hier wieder jemand kommt, ja, das ist bei uns auch so. Wir wurden und werden regiert von Bekloppten, die Fehler einfach nicht korrigieren können.

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