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Kauf einer Luftpistole - Beratung erbeten


Delaborierer

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Mein Kollege möchte sich gerne eine Luftpistole kaufen um im Garten ein paar Schiessübungen zu machen. Da ich mich hier nicht auskenne habe ich ihm gesagt das er sich besser im Internet die notwendigen Informationen zusammenstellen soll.

 

Aber mal rein aus Interesse gefragt. Welche Luftdruckpistolen taugen etwas wenn man auf ca. 10m ein paar Scheiben mit Löchern versehen möchte?

 

Welche Waffen schießen mit Präzision und wenig Prellschlag?

 

 

 

 

 

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vor 24 Minuten schrieb rwlturtle:

 

Wie alles im Leben eine Preisfrage.

 

Sag mal eine Zahl.

Es soll eine Matchwaffe sein. Budget liegt bei 500€.

 

Seine Vorauswahl sind 3 Modelle von Diana. Wenn es sie gibt dann war das etwas mit 45, 75 und eine mit dem Namen Magnum.

 

Bin mir aber nicht mehr ganz sicher ob ich das alles richtig verstanden habe. 

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vor 9 Stunden schrieb rwlturtle:

 

Mein "Garten" in Sachsen ist 11 Ha groß, wenn ich mich da in die Mitte stelle, kann das Diabolo mein Grundstück nicht verlassen.

 

Und nun?

 

😎

 

11 ha befriedetes Besitztum? Ein Acker ist normalerweise nicht befriedet.

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vor 10 Stunden schrieb Asgard:

Ih bin der Ansicht dass sich Diana und Matchwaffe gegeneinader ausschließen :laugh: Bei einem etwas höheren Budget hätte ich eine Walther LP 400 für ihn. ;) Das ist eine echte Matchpistole.

 

Ich habe eine Daisy 747. Wettbewerbe waren und sind nicht vorgesehen. Schlecht schießt sie nicht. Gut genug jedenfalls, dass ich es nicht auf die Waffe schiebe.

Edited by Proud NRA Member
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vor 6 Stunden schrieb Ch. aus S.:

 

11 ha befriedetes Besitztum? Ein Acker ist normalerweise nicht befriedet.

Wer sagt denn dass das Besitztum befriedet sein muss, das Diabolo fällt zu 100% auf seinem Grundstück in den Dreck wenn er mittig steht und wir nen Quadrat hätten, das WFG sagt nur dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen darf, das dürfte ja hier wohl der Fall sein.

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vor einer Stunde schrieb lastunas:

...das WFG sagt nur dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen darf,

Ähh... 

Zitat

§12 (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

...nein. 

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vor 18 Minuten schrieb Delaborierer:

Da muss man jetzt auch nicht päbstlicher als der Papst sein.

Verstöße gegen das WaffG in Deutschlands größtem Waffen-Forum von den man weiß dass Behörden mitlesen anzukündigen ist aber wenig schlau.

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