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SEK reitet bei Corona-Skeptiker ein und beschlagnahmt Waffen


heletz

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vor 8 Stunden schrieb ASE:

"Der Grund dafür, so führten die Beamten aus, seien Äußerungen Brandenburgs zur Pandemie, die teils sicherheitsgefährdend gewesen seien und mit denen er zu zivilem Ungehorsam aufgerufen habe. Demgegenüber stehe die Verpflichtung von Bürgern, die Waffen besitzen, ganz besonders auf staatliche Vorschriften zu achten. Dass Brandenburg dieser Pflicht nachkommt, daran hatte der Staatsschutz offenbar Zweifel."

 

Es ist ganz schwer, zu (be-)urteilen, wenn man eben die Äußerungen von Herrn B. nicht genau kennt. 

 

Ein Aufruf zu "zivilem Ungehorsam" (s.o. Zitat) allerdings, damit verbindet man im normalen Sprachgebrauch Aufrufe zu Streiks, gewaltfreien Blockaden, sonstigem vielleicht behindernden, aber stets gewaltfreien Widerstand - einen Gewaltaufruf verbindet man mit dieser Formulierung üblicherweise nicht. Somit wären für LWB also schon Äußerungen (!) im Hinblick auf Aktionen wie illegale Streik- und Blockadeaktionen, Sit-ins auf der Straße u.ä. lästige, aber nicht gewalttätige Aktionen der "Zivilgesellschaft"  (wie von grüner/linker/Aktivisten/NGO-Seite häufig praktiziert) im Hinblick auf ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse schädlich bzw. "gefährlich"...? 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Ohne den Fall und die Person näher zu kennen:

 

wer gegen den Staat auflöckt, erregt unliebsame Aufmerksamkeit und bedingt durch deutsche Waffengesetze findet sich mit Garantie etwas.

 

Wir brauchen nicht über Rechtmässigkeit oder Willkür fasseln.

 

Ihr habt eure politische Landschaft selbst gestaltet.

 

Ganz klar, dass sowas gewisse Arschlöcher auch noch freut.

 

 

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Hallo

 

nach dem mein Posting gelöscht wurde:

offensichtlich wurde die waffenrechtliche Erlaubnis NICHT widerrufen.

Lediglich der Verfassungsschutz drohte damit, dafür zu sorgen, dass die Waffenbehörde die Erlaubnisse widerruft. 

Daraufhin wurde die Wohnung des Waffenbesitzers, die seiner Mutter und die seines Bruders durchsucht.

Und viele hier finden das vollkommen in Ordnung.

Nach deren Meinung ist das Rechtstaatlich, da man hiergegen klagen kann.

Natürlich konnten die Juden im 3. Reich auch gegen die Enteignung ihres Besitzes klagen. Wie eben jetzt auch.

 

Steven

 

P.S. ich hoffe, ich habe das jetzt neutral genug ausgedrückt. Möchte diejenigen, die der Aktion applaudierend verfolgen ja nicht in ein schlechtes Licht rücken.

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vor 22 Minuten schrieb steven:

 

Natürlich konnten die Juden im 3. Reich auch gegen die Enteignung ihres Besitzes klagen. Wie eben jetzt auch.

 

Steven

 

 

 

Wen interessiert, was vor 77 Jahren war?

 

Bei solchen Postings darfst du dich nicht wundern, wenn die Linken es als Wasser für ihre Mühlen nutzen.

 

Trennt euch vom ganzen Nazi-Scheiss, wir schreiben auch nicht über den 30-jährigen Krieg.

 

 

 

 

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vor 18 Minuten schrieb Varminter:

Wen interessiert, was vor 77 Jahren war?

 Nazi-Scheiss,

Hallo Varminter

 

nichts lieber als das!

Aber in Deutschland wurde und wird eine ewige Schuldkultur aufgebaut. 

AfD-Politikern wird vorgeworfen, dass "Guten Morgen" schon zu Zeiten des 3. Reichs gang und gäbe war und dies als Beweis einer Rechtsradikalität gesehen wird.

SS-Runen, Hakenkreuz etc wird ständig am Laufen gehalten. Wenn es keinen interessieren würde, wüssten die wenigsten, was das bedeutet. Ja, die Autokombination NE-RZ 88 ist verboten. Erst nach Recherche wusste ich, warum. Mit diesen ganzen "Verfolgern" (Blockware) dieser Hinterlassenschaft, werden viele Linksstudienabrecher fürstlich subventioniert.

Ich denke auch, lasst es nach 77 Jahren gut sein.

Aber erkennt trotzdem die Zeichen. Und die sind überdeutlich.

 

Steven

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Wow , hat ja diesmal nur 2 Seiten gedauert . 

Beeindruckend. 

 

Das jeder Faden gleich ins Politische , oder wettern auf den Staat abdriften muss . 

Aber wie schon mal erwähnt . Einige Zeitgenossen sind nur wegen der Politik hier. 

Beiträge und Diskussionen zu Waffen sind bei ihnen schnell sehr selten. 

Bearbeitet von raze4711
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vor 41 Minuten schrieb JPLafitte:

Dann bleib doch bitte auf den Seiten wo es nur um Waffen geht.

Bei den Diskussionen über Schussbilder und den dazugehörigen Waffen habe ich noch keine politischen Einwände gesehen.

Verbot von Blei ist nicht politisch sondern eine "Glaubensfrage".

 

Ich bin sogar in einem Forum wo es um Waffen geht.  

Nicht um ein Forum , wo es permanent und die Diffamierung von Andersdenkenden gehen sollte . 

 

Aber irgendwie vergessen das manche Zeitgenossen .

 

Es gibt extra ein Politikfaden  .

Aber scheinbar reicht es mittlerweile nicht mehr  nur dort seine Politische Meinung mitzuteilen. 

 

 

Bearbeitet von raze4711
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vor 10 Stunden schrieb karlyman:

"Der Grund dafür, so führten die Beamten aus, seien Äußerungen Brandenburgs zur Pandemie, die teils sicherheitsgefährdend gewesen seien und mit denen er zu zivilem Ungehorsam aufgerufen habe. Demgegenüber stehe die Verpflichtung von Bürgern, die Waffen besitzen, ganz besonders auf staatliche Vorschriften zu achten."

 

Es ist ganz schwer, zu (be-)urteilen, wenn man eben die Äußerungen von Herrn B. nicht genau kennt. 

 

Es ist jedenfalls die Argumentation wie im Zitat vorgetragen schon etwas befremdlich. Selbst wenn "Äußerungen teils sicherheitsgefährdend" sein sollten, sind sie deswegen nicht verboten, können sogar Musterbeispiele des Einsatzes für die FDGO sein. Das sollte eigentlich spätestens seit der "Bedingt abwehrbereit"-Affäre klar und Allgemeingut sein, was ja immerhin schon 60 Jahre her ist. Eine Verpflichtung von Waffenbesitzern zu besonderem Duckmäusertum steht so auch nicht im WaffG, würde wenn sie explizit so drinstände natürlich auch rechtlich nicht durchgehen. 

 

Da kann man sich schon die Frage stellen, ob nicht die offenbar in Teilen des Behördenapparats vorhandene obrigkeitsstaatliche Denke eher wirklich "sicherheitsgefährdend" ist.

 

Daraus folgt natürlich nicht, dass der Mann nicht anderweitig Dreck am Stecken haben kann. 

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Von oben genannter "Argumentation" seitens offizieller Stellen bis zur Herstellung des Ladezustands einer der Waffen, durch eben diese während der HD - die das einkassieren der Waffen rechtfertigt und damit die gesamte Aktion im nachhinein legitimiert - ist es dann auch nicht mehr weit...

Bearbeitet von Andrè1
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Hat er geschrieben das es so war oder so sein könnte?

 

Wenn die Behörde gegen den Bürger argumentiert "der Verdacht liegt nahe" so hat doch der Bürger das gleiche Recht so gegen die Behörde zu argumentieren.

Ich will damit nicht sagen das jede Behörde jederzeit und überall mit gezinkten Karten spielt aber es soll schon mal vorgekommen sein.

Nicht jeder LWB verstößt gegen das Gesetz aber alle LWB werden als potentielle "Gefahrenherde" angesehen.

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vor 11 Stunden schrieb JPLafitte:

Hat er geschrieben das es so war oder so sein könnte?

 

Wenn die Behörde gegen den Bürger argumentiert "der Verdacht liegt nahe" so hat doch der Bürger das gleiche Recht so gegen die Behörde zu argumentieren.

Ich will damit nicht sagen das jede Behörde jederzeit und überall mit gezinkten Karten spielt aber es soll schon mal vorgekommen sein.

Nicht jeder LWB verstößt gegen das Gesetz aber alle LWB werden als potentielle "Gefahrenherde" angesehen.

Sind alle doof , die das lesen ? 

Sorry , wenn du es nicht verstehst .

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vor 14 Stunden schrieb groucho:

Durch das geladen Aufbewahren hat er eh alles andere relativiert.

 

Mag ja sein, aber man kann sich trotzdem aus guten Gründen als Bürger mehr darum sorgen, dass Behörden (gut, das kann ein kleines Licht in unbedeutender Stellung gewesen sein) verlauten lassen, dass Falschdenken "sicherheitsgefährdend" sei und verfolgt gehöre, als darum, dass jemand seine Kanonen so lagert, wie ein Teil meiner ganz selbstverständlich gelagert wird. Was mit seiner Pappe ist, und ob er in der Tat eine Pappnase ist, bei der aus anderen Gründen als dem Falschdenken die Pappe weggehört, interessiert mich im Vergleich dazu weniger.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Am 29.5.2022 um 10:13 schrieb frosch:

WBK Widerrufe wegen persönlicher Unzuverlässigkeit gehen mit 99% Wahrscheinlichkeit mit der Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit einher. Diese kann man nur mit einem Gerichtsbeschluss aufheben lassen. Das steht aber in dem Bescheid selber drin. Ab Tag 15. ist man da im strafbaren Bereich. Man steht nämlich ohne WBK da.

Besteht nicht normalerweise die Möglichkeit der Überlassung an einen Berechtigten? Wenn derjenige nun am 13.Tag der Frist die Waffen überlassen hat, dann muss dies sicher der Behörde angezeigt werden, was aber auch nochmal Zeit in Anspruch nehmen kann. Außerdem: wurde denn die WBK tatsächlich schon entzogen? Hier gibt es unterschiedliche Aussagen. In einem verlinkten Artikel stand, dass der Staatschutz ihm eröffnet hat, dass er die WBK entziehen will und um Stellungnahme gebeten hat, was schon etwas seltsam klingt. Der Entzug soll ihm demnach erst bei der HD mitgeteilt worden sein. Insgesamt halte ich unter diesen Umständen einen SEK Einsatz für unverhältnismäßig, möglicherweise wurde deshalb der "anonyme Hinweis" mit dem Sturmgewehr aus dem Hut gezaubert. Allerdings sind solche Sachen auch nix so besonderes mehr, denn in Berlin und anderswo wird sowas als Mittel der Zersetzung auch gern mal ohne Waffen durchgeführt. Gern wenn es um Äußerungen, auch ohne Strafrelevanz, gegenüber Abgeordneten geht. Gern auch gegen Journalisten. 

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Am 29.5.2022 um 11:58 schrieb karlyman:

Somit wären für LWB also schon Äußerungen (!) im Hinblick auf Aktionen wie illegale Streik- und Blockadeaktionen, Sit-ins auf der Straße u.ä. lästige, aber nicht gewalttätige Aktionen der "Zivilgesellschaft"  (wie von grüner/linker/Aktivisten/NGO-Seite häufig praktiziert) im Hinblick auf ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse schädlich bzw. "gefährlich"...? 

 

Also wenn man sich als Sympathisant der "Letzten Generation" oder von "Instinktion Rebelion" oder auch "FFF" bekennt?

 

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@Proud NRA Member

Ich sehe das prinzipiell ähnlich.

Aber die gesetzlichen Vorgaben in D sind wie sie eben sind.

Ohne die Vestöße bei der Aufbewahrung hätte es vielleicht gelohnt gegen den Widerruf der Erlaubnisse juristisch vorzugehen.

Aber so ist das wohl zwecklos. Auch wenn die Gerichte die ursprünglichen Gründe verwerfen, wird er die Pappe wegen der festgestellten Verstöße wohl nicht wieder bekommen.

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vor 1 Stunde schrieb groucho:

Auch wenn die Gerichte die ursprünglichen Gründe verwerfen, wird er die Pappe wegen der festgestellten Verstöße wohl nicht wieder bekommen.

Hallo groucho

 

das ist der z. Zt. angestrebte "Beifang". Der häufige Hauptzweck einer Wohnungsdurchsuchung, der zur nachträglichen Legitimation dient. 

Kommt häufiger vor, als man denkt.

Ein mir bekannter Revierleiter weißt seine Leute extra darauf hin.

Der Berühmte Glockbesitzer, der sich den Feuerwahlhebel gekauft hat, wurde nicht deswegen besucht. Diente nur als Vorwand. Das Hauptanliegen war der Beifang.

Es hieß mal, lieber 99 Straftaten nicht aufdecken, als 1 unschuldigen zu durchsuchen.

heute ist es genau umgekehrt.

 

Steven

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