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Grüne WBK und Verkauf/ Kauf Pistole 9mm


Guest

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Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe.

Folgender Sachverhalt:

 

Ich habe eine grüne WBK mit einen Eintrag für eine  Pistole 9mm von 03/ 2001.

Diese Pistole ist jetzt „fertig“ und möchte mir eine neue Pistole 9mm kaufen.

Mein Waffenhändler würde meine alte Pistole in Zahlung nehmen und ich kaufe eine neue Pistole.

Ich war von 2001 bis 04/21 Sportschütze im Verband der Reservisten der Bundeswehr und wechselte dann in einen Schützenverein nach Hamburg und Umgebung.

Jetzt möchte meine Behörde die üblichen Anträge plus eine Sportschützenbescheinigung. Meine Verein/ Verband stellt mir zum jetzigen Zeitpunkt keine Bestätigung aus weil, auch bedingt durch Corona ich noch keine Voraussetzungen erfülle.

 

Frage….reicht denn nicht nur die Mitgliedschaft aus und ich benötige keine Sportschützenbescheinigung?

 

Danke im voraus für eure Hilfe

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Er hat ja schon recht lang eine WBK...da muss ja für eine neue Kurzwaffe kein Erstbedürfnis 12/18 o.ä. "erarbeitet" werden. Oder warst Du zeitweise ganz ohne Verband und Deine WBK drohte widerrufen zu werden - und bist erst dann in den Hamburger Verein eingetreten?

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vor 3 Stunden schrieb schopy:

Er hat ja schon recht lang eine WBK...

Das ist nur relevant für den Besitz der Waffen.

 

vor 9 Stunden schrieb Oberstaber:

reicht denn nicht nur die Mitgliedschaft aus

 

Und ja, da die WBK vor mehr als 10 Jahren ausgestellt wurde, würde für den Nachweis des Fortbestehens für den Besitz eine Mitgliedschaftsbescheinigung ausreichen.

 

Aber nein, da es sich bei Deinem Projekt ja um den Neuerwerb einer Waffe gilt (es gibt keinen festgeschriebenen "1:1 Austausch" mit irgendwelchen Nachweisprivilegien im Waffengesetz), musst Du alles nachweisen, was dafür notwendig ist. Egal wie lange Du Deine WBK bereits besitzt.

 

vor 9 Stunden schrieb Oberstaber:

und ich benötige keine Sportschützenbescheinigung?

Doch.

 

vor 3 Stunden schrieb schopy:

da muss ja für eine neue Kurzwaffe kein Erstbedürfnis 12/18 o.ä. "erarbeitet" werden.

Doch, natürlich benötigt er ein neues Bedürfnis. Wie kommst Du auf die Idee, er bräuchte das nicht mehr bei einem Neuerwerb?

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vor 6 Stunden schrieb schopy:

Er hat ja schon recht lang eine WBK...da muss ja für eine neue Kurzwaffe kein Erstbedürfnis 12/18 o.ä. "erarbeitet" werden. Oder warst Du zeitweise ganz ohne Verband und Deine WBK drohte widerrufen zu werden - und bist erst dann in den Hamburger Verein eingetreten?

???

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vor 18 Minuten schrieb CZM52:

???

Schon klasse, was für ein Nonsens hier im Forum regelmäßig mit einer Überzeugtheit vorgetragen wird ... wenn ich mir meiner Sache nicht sicher bin, kann ich es dann nicht offen sagen? Wenn sich der Kollege seiner Sache aber sicher gewesen sein sollte, dann aua ...

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Es ist immer wieder erschreckend wie sich manche "Sportschützen " mit der Gesetzeslage auskennen. Das wird noch so manchem sauer Aufstoßen. Aussagen wie" das gilt nur für neue " oder " ich hab schon Waffen gehabt da bist du noch mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen " habe ich schon des öfteren gehört. Aber auch schon das gerenne und gejammere gesehen wenn das Amt sich erdreistet mal eine Bescheinigung zu verlangen. Und einmal im Jahr mit den Waffen mal an der KM oder wenigstens bei der Vereinsmeisterschaft anzutreten brauchen die ja nicht. Für manche gelten die Vorgaben von heute ja nicht, weil sie sind ja " von gestern" . Mein Mitleid hält sich dann in Grenzen, zumal bei den " Kollegen " die man schon mehrfach auf verschiedene " Pflichten " hingewiesen hat .

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Hallo und danke für die schnellen Antworten. 
ich habe durchgehend von 2001 bis heute regelmäßig im Verband/ Verein geschossen. 

Also so wie ich das lese alles auf null und mit Sportschützenbescheinigung und einhergehender Wartezeit/ regelmäßigen Schießen einen neuen Antrag stellen.🤨Gruß O.

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Eigentlich ganz einfach und klar geregelt und nachzulesen im...."Überaschung, Überaschung", im Waffengesetz!

 

Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,

2.

das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens

a)

einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder

b)

18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat,

und

3.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

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Das Waffengesetz hatte ich zuerst „studiert“ und dann habe ich Google „kontaktiert“ 🙄und kam von Hölzchen auf Stöckchen … und, und …

„Es ist ja wie es ist“ dann mache ich meinen „Führerschein „ nach 21 Jahren neu.

 

Danke und schönes Wochenende 

LG O.

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Bei uns wurde/wird (ob aktuell noch so weiß ich nicht) das so gehandhabt:

- bei Waffentausch, weil "gefällt mir nicht mehr" braucht man eine neue Bedürfnis-Bescheinigung 

- bei Waffentausch wegen kaputt und Händler nimmt alte für neue "in Zahlung" und Nachweis vom Händler, das die alte Waffe kaputt ist, brauchts keine neue Bescheinigung.

Das gilt jedenfalls für aktive Sportschützen so, also aktuelle Nachweise sollte man mitbringen, Rundenkampfberichte oder sonstige Ergebnislisten. 

 

Grüße aus der Südpfalz 

Lochstanze 

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War da eigentlich nicht auch etwas das die letzten Jahre wegen den "besonderen Umständen" nicht auch flexibler gehandelt werden sollte was die Bescheinigungen und die dafür notwendigen Termine betreffen?

 

Ist aber vermutlich wie immer nicht überall so...

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muss mal Asche auf mein Haupt kippen...habe mich irgendwie vertan mit meiner Behauptung. 14(3) WaffG ist da tatsächlich recht klar in der Aussage - und mir hat sich das Problem so nie richtig dargestellt, da Trainings- und Wettkampftermine nie das Problem waren. Kreppel hats gut erklärt und ich war irgendwie auf dem falschen Ast.

 

Also alles zurück...sorry an den TE, falls es zu Verwirrung geführt und Sgt.Tackleberry, PetMan und Qnkel zu unqualifizierten, inhaltsleeren Beiträgen provoziert hat. Manche Art wirft halt lieber direkt Scheiße um sich, statt zu hinterfragen oder zu argumentieren.

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vor 3 Stunden schrieb Oberstaber:

„Es ist ja wie es ist“ dann mache ich meinen „Führerschein „ nach 21 Jahren neu.

Das hat gar nichts mit "Neu machen" von irgendwelchen Qualifikationen zu tun.

Jeder Neuerwerb - außer priveligiert auf gelb - bei einem Sportschützen hat immer die 12/18 zur Voraussetzung. Völlig egal, wie lange man irgendwo Mitglied ist. Nur ist das für den Großteil der Sportschützen egal, weil ein aktiver Schütze locker ein Vielfaches dieser Termine im Jahr zusammenbekommt.

 

Wenn du sagst, du hast bis heute regelmäßig geschossen - wo ist dann das Problem? Kommst du nicht auf 12/18 Termine im letzten Jahr? Oder liegt es daran, dass du aus deinem alten Verband ausgetreten und in einen neuen eingetreten bist, und der jetzt auf 12-monatiger Mitgliedschaft besteht, die halt noch nicht erfüllt ist?

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vor 3 Minuten schrieb pulvernase:

 

Wenn du sagst, du hast bis heute regelmäßig geschossen - wo ist dann das Problem? Kommst du nicht auf 12/18 Termine im letzten Jahr? Oder liegt es daran, dass du aus deinem alten Verband ausgetreten und in einen neuen eingetreten bist, und der jetzt auf 12-monatiger Mitgliedschaft besteht, die halt noch nicht erfüllt ist?

Hallo genau, ich habe zum 01.04.2021 ( ein Jahr+ im neuen Verein) gewechselt und wegen Corona war das Schießen sehr stark eingeschränkt und deshalb nicht auf die Vorgaben gekommen. Seit 03/22 bin ich wieder jede Woche zum Schießen.

 

Gruß O.

 

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vor 21 Minuten schrieb schopy:

falls es zu Verwirrung geführt und Sgt.Tackleberry, PetMan und Qnkel zu unqualifizierten, inhaltsleeren Beiträgen provoziert hat. Manche Art wirft halt lieber direkt Scheiße um sich, statt zu hinterfragen oder zu argumentieren.

Das mit dem " unqualifiziert " würde ich nochmal überdenken wenn ich du wäre. Und mit " Scheiße " um sich geworfen trifft es wohl auch nicht. 

vor 3 Stunden schrieb Oberstaber:

ich habe durchgehend von 2001 bis heute regelmäßig im Verband/ Verein geschossen. 

Also so wie ich das lese alles auf null und mit Sportschützenbescheinigung und einhergehender Wartezeit/ regelmäßigen Schießen einen neuen Antrag stellen.

Wenn du Regelmäßig seit 2001 geschossen hast und das auch dokumentieren kannst, reicht das nicht für 12/18 Termine in den letzten 12 Monaten? Allgemeine Schliesszeiten der Stände werden von den verbänden wohl anerkannt. Kann dann also auch aus den letzten 16 oder 18 Monaten gewesen sein. Hast du auch den verband gewechselt oder nur den verein ? Vielleicht bestätigt der alte Verband deine Schiessen und dem enuen reicht das. Muss man dort hinterfragen. Wenn " Regelmäßig schiessen " alle 6 monate mal ist reicht es natürlich nicht. An den 12/18 kommt man bei Neuerwerb auf Grün so gut wie nicht vorbei. Und 18 mal in einem Monat reicht da nicht. Das muss schon über ein Jahr verteilt sein.

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vor 3 Minuten schrieb Oberstaber:

Hallo genau, ich habe zum 01.04.2021 ( ein Jahr+ im neuen Verein) gewechselt und wegen Corona war das Schießen sehr stark eingeschränkt

Wenn du gleich nach dem Wechsel des Vereins da ein paar Termine hast und jetzt Regelmäßig gehst sollten doch die 18 kein wirkliches problem sein. Die Schliesszeiten der Stände, die vom Gesetzgeber her kamen werden von den Verbänden ausgeklammert bei den 12 Monaten. Da könnten also auch noch Termine von vor dem 01.04.22 anerkannt werden. Oder wurde auch der verband gewechselt ? Der Verein bescheinigt nur die Termine  ( eventuell halt auch im alten verein bestätigen lassen ) , das Bedürfnis bescheinigt der Verband. Und wechselt man zb vom DSB in den BDS stellt der BDS nach 4 Monaten Mitgliedschaft Bescheinigungen aus, wenn die 12 Moante in anderen Verbänden abgeleistet wurden. Incl der Schiesstermine von dort. Bei mir reichte nach wechsel auch zum BDS mein persönliches Schiessbuch für diesen Nachweis der Termine und ich bekam nach 4 Monaten das Bedürfnis für eine HA LW vom BDS.

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Mein Verein bis 04/21 war der Verband der Reservisten/RAG Schießsport.

Das führen eines Schießbuches habe ich vernachlässigt, wahrscheinlich mein Fehler. Vielleicht könnte mir der Leiter der RAG eine Bescheinigung ausstellen.

A b e r . . . das interessiert meinen jetzigen Verein wenig …die stellen die Sportschützenbescheinigung aus und somit bin ich wieder am Anfang.

 

Gruß O.

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vor 8 Minuten schrieb Oberstaber:

die stellen die Sportschützenbescheinigung aus und somit bin ich wieder am Anfang.

In welchem Verband bist du jetzt? Der Verein alleine reicht ja nicht. Das bedürfnis kommt immer vom Verband. Und du bist seit einem Jahr da Mitglied in dem Verein und bist z.Z. jede Woche da. Wo liegt deren Problem? Hatten die seit du da Mitglied bist durchgängig auf ? Bei uns wird seit Mai 2021 wieder durchgängig geschossen ( Verein im Saarland ) und ich habe zb seit dem 57 Termine incl Wettkämpfen .

Edited by PetMan
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Wie ich beschrieb ist meine Pistole „auf“  jetzt  hätte ich ein gutes Angebot zum Kauf/ Verkauf.

Also bin ich auf die Vereinswaffe angewiesen…geht „feldmäßig“ auch aber nervig.

 

 

 

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vor 49 Minuten schrieb Oberstaber:

Wie ich beschrieb ist meine Pistole „auf“  jetzt  hätte ich ein gutes Angebot zum Kauf/ Verkauf.

KAUFEN kannst du die Waffe jederzeit, nur " erwerben " nicht. Dann bleibt die halt beim Händler und du holst sie dir zum Schiessen per Leihschein. Meine 1911er habe ich gekauft und mir DANN das Bedürfnis besorgt. Solange blieb die beim Händler und wenn ich damit Schiessen wollte gabs die per Leihschein für max 4 Wochen mit nach Hause. Irgendwann war der Voreintrag da und sie zog dauerhaft zu mir um. Geht schon einiges, wenn man den Aufwand nicht scheut. Aber kaufen und beim Hänlder liegen lassen geht immer. 

Edited by PetMan
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Mein Verein gehört zum  …Verband Hamburg und Umgebung …

Wegen Corona war seit meinen Eintritt 04/21 bis 02/22 fast immer dicht.

Zweimal im Jahr 21 war ich zum Schießen.

Die Antwort und das verstehe ich auch seitens meines Vereins „wir müssen dich besser kennenlernen und eine Absicht zum Sportschützen erkennen“

 

Ich denke ich werde den Zeitraum bis zum Kauf/ Tausch meiner Pistole sinnvoll überbrücken und neue Erfahrungen machen 😉

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vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

War da eigentlich nicht auch etwas das die letzten Jahre wegen den "besonderen Umständen" nicht auch flexibler gehandelt werden sollte was die Bescheinigungen und die dafür notwendigen Termine betreffen?

Zum Nachweis des Bedürfnisses für den Besitz.

 

Nicht zum Nachweis des Bedürfnisses für den Erwerb.

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Leihschein….super Idee👍🥳 soweit war ich noch gar nicht, dass versuche ich umzusetzen.

Ich frage den Waffenhändler ob das funktioniert.

 

Klasse Ratschlag!!
Danke

 

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