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IGNORED

Grüne WBK und Verkauf/ Kauf Pistole 9mm


Gast

Empfohlene Beiträge

vor 41 Minuten schrieb Kreppel:

Nicht zum Nachweis des Bedürfnisses für den Erwerb.

Aber sicher doch. Wenn der Gesetzgeber die Stände offiziel nicht öffnen ließ kann diese Zeit ausgeklammert werden. Zum Beispiel 4 Monate zu, dann kann man die Termine in den letzten 16 Monaten geschossen haben. Ich habe in dieser Zeit seit Corona eine KW erworben und genau das so gehandhabt. War mit dem verband gar kein Problem und mit dem Verein 2 mal nicht.

vor 43 Minuten schrieb Oberstaber:

Die Antwort und das verstehe ich auch seitens meines Vereins „wir müssen dich besser kennenlernen und eine Absicht zum Sportschützen erkennen“

Du bist mit WBK und Waffe(n) da neu hingekommen? Komische Einstellung des Vereins. Das finde ich schon bei Neulingen komisch, wenn sie alle gesetzlich geforderten Vorgaben erfüllt haben . Dann hat der Verein lediglich das Training zu Bescheinigen. Bedürfnis macht der Verband.

vor 43 Minuten schrieb Oberstaber:

Mein Verein gehört zum  …Verband Hamburg und Umgebung …

hmm...............Du hast einen Verbandsausweiß? Normal steht da drauf welcher Verband das ist. Und was viel wichtiger ist, seit wann der Verein dich da gemeldet hat. Weil.....erst AB DANN läuft das Jahr. Nicht wann man in den Verein eingetreten ist! Wenn der Verein dich erst später beim Verband angemeldet hat( machen viele Vereine um u.U. Verbandsabgaben zu sparen ) beginnen alle Fristen bei dem Verband erst dann zu laufen. Solltest du klären. Ein Blick auf deinen Ausweiß hilft da. Hast du noch keinen würde ich das als erstes hinterfragen................Hamburg und Umgebung können fast alle größeren Verbände sein.......................

Bearbeitet von PetMan
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vor 7 Minuten schrieb Oberstaber:

Ich habe einen Mitgliedsausweis „Schützenverband Hamburg und Umfeld“

Gültig ab 01.04.21

Ok, dann ist das schon mal geklärt. " Schützenverband Hamburg und Umgegend " ist ein Ableger des DSB. Denke das läuft als Landesverband.

vor 7 Minuten schrieb Oberstaber:

Ach so, Nachbrenner … eben, mein Verein stellt den Antrag beim Verband.

Tja.............was soll man da Schreiben. Nicht der Verein beantragt ein Bedürfnis, sondern du. Früher konnte das der Verein Ausstellen. In dieser alten, längst vergessenen Welt, Leben aber noch einige " Vereinsfürsten " und die wollen sich das nicht aus der Hand nehmen lassen.  Auf dauer würde ICH in so einem Verein nicht Froh werden können.....................

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vor 11 Minuten schrieb Oberstaber:

@PetMan

Ich habe einen Mitgliedsausweis „Schützenverband Hamburg und Umfeld“

Gültig ab 01.04.21


Gruß

Also im DSB.

 

Vielleicht nicht gerade die glücklichste Wahl für ambitionierte Großkaliberschützen 🤨 Allein schon die Bilder des Vorstandes auf der Homepage lassen nicht so recht Begeisterung aufkommen. Sehr traditionsorientiert um es mal milde zu formulieren.

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DAS ist das einzige was der Verein bestätigen muss/kann/darf............den Rest dieses Formulares füllt man selber aus und holt sich die Unterschrift des Sportwarts oder wer da sonst unterschreiben darf.  Wenn die Vereinssatzungen was anderes sagen hat man das beim Eintritt in den Verein akzeptiert. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür aber nicht. Diesen Antrag, kopien meiner Schiessnachweise und meiner WBK`s würde ich selber an den Verband schicken und auch von dort meine Antwort bekommen. Nicht über den Verein.

So kenne ich das jetzt seit vielen Jahren und aus 2 Vereinen und 2 Verbänden.

 

Zitat

Der unterzeichnende Verein bestätigt, dass der Antragsteller seit dem............................ regelmäßig am Übungsschießen teilgenommen hat und der Verein die Nutzungsmöglichkeit für einen, für die beantragte(n) Waffe(n) gemäß § 27 WaffG zugelassenen Schießstand hat. Der Schießstand in...................................... ist für die beantragte(n) Waffe(n) zugelassen.

 

Bearbeitet von PetMan
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vor 52 Minuten schrieb PetMan:

Aber sicher doch. Wenn der Gesetzgeber die Stände offiziel nicht öffnen ließ kann diese Zeit ausgeklammert werden. Zum Beispiel 4 Monate zu, dann kann man die Termine in den letzten 16 Monaten geschossen haben.

Du hast den Kontext dieses Threads aber schon gelesen und verstanden, oder?

 

Da er nach eigener Aussage erst seit 04/21 Mitglied im neuen Verein ist und erst seit 03/22 wieder regelmäßig schießt, gibt es keine Zeit für ihn, die er "ausklammern" kann.

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb Oberstaber:

Leihschein….super Idee👍🥳 soweit war ich noch gar nicht, dass versuche ich umzusetzen.

 

Vorsicht.

 

Der Leihschein ist für vor vorübergehendes Ausleihen mit Befristung gedacht (die 4 Wochen wurden ja angesprochen).

Die WaffVwV stellt explizit auf eine zu verhindernde "Dauerausleihe" ab.

 

vor einer Stunde schrieb Oberstaber:

Ich frage den Waffenhändler ob das funktioniert.

Der muss mittlerweile jedes Verleihen im NWR hinterlegen, d.h. für die Waffenbehörde ist ein wiederholtes Ausleihen nachvollziehbar.

 

Bei der Vielzahl an Waffenbehörden und Behördenangehörigenmeinungen kann das unterschiedlich gesehen werden und dementsprechend unterschiedliche Folgen haben.

Ob die Behörde aus einem regelmäßigen Ausleihen im "Überbrückungsjahr" etwas konstruieren will, hängt von deren Motivation ab.

Der einzig sichere Weg ist es, die Waffenbehörde zu fragen, wie sie das sieht. Ob das eine gute Idee ist, hängt wiederum davon ab, wie die Behörde und ihre Mitarbeiter so ticken.

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vor 45 Minuten schrieb Kreppel:

Du hast den Kontext dieses Threads aber schon gelesen und verstanden, oder?

Geh davon aus das ich alles hier gelesen habe und ich denke ich habe es auch verstanden ;o)

 

Du hast geschrieben

Zitat

 

Zum Nachweis des Bedürfnisses für den Besitz.

 

Nicht zum Nachweis des Bedürfnisses für den Erwerb

 

Und das stimmt allgemein so nicht und darauf habe ich geantwortet. Wann und wie oft der TE vor dem Wechesl geschossen hat wissen wir beide nicht. Und die "Unterbrechungen " werden sehr wohl bei 12/18 innerhalb 12 Monaten für den Erwerb berücksichtigt. Dann können das auch mal 16 Monate gewesen sein. 

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Wann und wie oft der TE vor dem Wechesl geschossen hat wissen wir beide nicht.

Doch, das wissen wir. Das hat er in diesem Thread geschrieben, man muss es nur lesen.

 

vor einer Stunde schrieb PetMan:

Geh davon aus das ich alles hier gelesen habe und ich denke ich habe es auch verstanden ;o)

 

Daher bin ich mir da nicht sicher.

 

 

vor einer Stunde schrieb PetMan:

Du hast geschrieben

In dem Thread, in dem es um die Fragen und das konkrete Problem von @Oberstaber geht, auf einen Einwand von @BlackFly, ob es da nicht doch Möglichkeiten gäbe.

 

vor einer Stunde schrieb PetMan:

Und die "Unterbrechungen " werden sehr wohl bei 12/18 innerhalb 12 Monaten für den Erwerb berücksichtigt. Dann können das auch mal 16 Monate gewesen sein. 

 

Und trotzdem muss er in diesem - ob nun verlängerten oder nicht verlängerten - Zeitraum 12/18 erfüllt haben, was er eben nach eigenen Angaben nicht hat. Diese Voraussetzung für den Nachweis des Bedürfnisses für den Erwerb ist unverändert.

 

Insofern sind die von @BlackFly in's Spiel gebrachten Erleichterungen für ihn nicht relevant.

 

Für den Nachweis des Bedürfnisses hilft ihm das also nicht.

 

Das habe ich geantwortet.

 

 

 

Bearbeitet von Kreppel
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vor 5 Stunden schrieb Kreppel:

Der muss mittlerweile jedes Verleihen im NWR hinterlegen, d.h. für die Waffenbehörde ist ein wiederholtes Ausleihen nachvollziehbar.

 

Hallo,

dem ist tatsächlich so, jeder Verleih muss im NWR hinterlegt werden, der Verleih kann damit begründet werden mit dem Testen einer Waffe, allerdings ist ein mehrfacher Verleih durch Vorgaben nicht möglich.

Wenn es tatsächlich zu einem mehrfachen Verleih der gleichen Waffe an die gleiche Person durch den Händler oder Büchsenmacher kommt gibt es sicherlich entsprechende Nachfragen.

Gruß Colt S.

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Danke, dass mit dem verleihen habe ich verstanden … einmalig zum testen der Waffe, vier Wochen.

Das wäre in Ordnung👍

Das mit dem Antrag direkt von mir an den Verband habe ich auch verstanden, nur ich bekomme die Unterschrift des Vereins nicht das ich regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum geschossen habe. Wenn ich das richtig sehe ist die Unterschrift des Vereins ein Teil des Antrages.

 

Zusammenfassend bedanke ich mich bei euch allen für die Beiträge und Infos.

Die waren sehr informativ und haben mir weitergeholfen.

Ich werde weiterhin meinen geliebten Schießsport nachgehen und die rechtlichen Dinge erfüllen bis ich die Bescheinigung bekomme.

 

Bis dahin und ich werde mich weiter im Forum einbringen und nerven😉

Gruß O.

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vor 23 Stunden schrieb PetMan:

Es ist immer wieder erschreckend wie sich manche "Sportschützen " mit der Gesetzeslage auskennen. Das wird noch so manchem sauer Aufstoßen. Aussagen wie" das gilt nur für neue " oder " ich hab schon Waffen gehabt da bist du noch mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen " habe ich schon des öfteren gehört. Aber auch schon das gerenne und gejammere gesehen wenn das Amt sich erdreistet mal eine Bescheinigung zu verlangen. Und einmal im Jahr mit den Waffen mal an der KM oder wenigstens bei der Vereinsmeisterschaft anzutreten brauchen die ja nicht. Für manche gelten die Vorgaben von heute ja nicht, weil sie sind ja " von gestern" . Mein Mitleid hält sich dann in Grenzen, zumal bei den " Kollegen " die man schon mehrfach auf verschiedene " Pflichten " hingewiesen hat .

Danke PetMan, genau so ist es.

Grundsätzlich helfe ich Schützenkollegen ja wirklich gerne, auch hier im Forum, in diesem Fall muss ich aber wieder mal sagen

 

Mach noch mal einnen Sachkundelehrgang!!!!

 

Als Waffenbesitzer sollte man immer über die aktuelle Gesetzteslage bescheid wissen und Grundfragestellungen selber lösen können, bei schwiereigen Fällen ist es durchaus legitim die Schützenkollegen, das Amt oder das Forum zu befragen. Deine Fragestellung ist aber das Symbolbild eines Waffenbesitzers der seiner Pflicht zur Rechtskentniss die vergangen Jahre nicht nachgekommen ist. Eventuell besteht da auch ein kleiner Zusammenhang mit deinem alten Verband.

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vor 1 Stunde schrieb Quetschkopf:

Danke PetMan, genau so ist es.

Grundsätzlich helfe ich Schützenkollegen ja wirklich gerne, auch hier im Forum, in diesem Fall muss ich aber wieder mal sagen

 

Mach noch mal einnen Sachkundelehrgang!!!!

 

Als Waffenbesitzer sollte man immer über die aktuelle Gesetzteslage bescheid wissen und Grundfragestellungen selber lösen können, bei schwiereigen Fällen ist es durchaus legitim die Schützenkollegen, das Amt oder das Forum zu befragen. Deine Fragestellung ist aber das Symbolbild eines Waffenbesitzers der seiner Pflicht zur Rechtskentniss die vergangen Jahre nicht nachgekommen ist. Eventuell besteht da auch ein kleiner Zusammenhang mit deinem alten Verband.

@Quetschkopf

Hallo, falls Sie mich (Oberstaber) meinen schreibe ich gerne eine PN an Sie … 

Der letzte Absatz gefällt mir gar nicht, falls er mich betrifft.

Sie wissen zu was ein Forum da ist?

Ich bin zwar neu hier aber ihr Kommentar im letzten Absatz ist zumindest für mich grenzwertig .

 

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vor 49 Minuten schrieb Oberstaber:

Ich bin zwar neu hier aber ihr Kommentar im letzten Absatz ist zumindest für mich grenzwertig .

 

Hier gibt es auch genug ältere Mitglieder die nicht auf dem neusten Stand sind was das Waffengesetz angeht. Da wir als Waffenbesitzer aber bei Verstössen sofort Sanktioniert werden und das im Fall der Fälle auch sofort die Zuverlässigkeit kosten kann sollte man im eigenen Interesse immer up to date sein. Ich möchte nicht Wissen wie viele "lange " Magazine aus unwissenheit nicht gemeldet wurden, um nur mal ein Beispiel zu nennen. Und wo der Normalbürger ohne legalen Waffenbesitz nur mecker bekommt ( wenn überhaupt ) kann es beim legalen Waffenbesitzer das ende des legalen Waffenbesitzes bedeuten. Letztens im Verein noch einen AR15 Schützen angesprochen, er hätte ja bestimmt das 20er Magazin das er benutzt angemeldet. Der wusste gar nix von einer Meldepflicht und den weiteren Umgang mit solchen Magazinen. Und lass dann mal das Ordnungsamt auf dem Stand auflaufen und kontrollieren( wurde hier in der Gegend bezgl Hygienevorschriften des öfteren gemacht) und schon kanns  Stress geben. Und da möchte ich dann nicht als Aufsicht am Brett stehen. Und selbst wenn das Magazin gemeldet ist und durch den Schützen weiter benutzt werden kann ist es mit dem " oh, darf ich auch mal Schiessen " vorbei, weil die Ausnahme nicht für andere gilt. Das ist nur EIN Beispiel wo man sich wegen Unkenntnis von Änderungen oder Regeln nicht nur selber ein Bein stellen kann.

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Auf eine einfache Frage zu Anfang wegen einer Bescheinigung kommen wir von hundert auf tausend🤨 und leiten Unkenntnis und Dummheit ab, dass man ein Unsicherheitsfaktor im Schießsport ist, alle Achtung.

Von mir aus ist meine Frage zu Anfang beantwortet und bedanke mich für die Infos. 

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vor 3 Minuten schrieb Oberstaber:

Auf eine einfache Frage zu Anfang wegen einer Bescheinigung

Es ist tatsächlich eine einfache Frage. 

Und würde ich nicht ab und zu hier im Forum mitlesen, wäre ich absolut davon überzeugt, dass aktive (!) Sportschützen mit vorhandenen KW auf grün auch nachts um drei die Schlagworte: 12/18, Grundkontingent 3/2 alternativ aktive Wettkampfteilnahme herunter beten können, wenn man sie nach Erwerb von Waffen fragt... 

Mal davon abgesehen, dass das ja eine der relativ klaren, sprich eindeutig geregelten Geschichten im WaffG ist... 

 

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Es ging doch um eine Bescheinigung🤨 und das wird scheinbar unterschiedlich gehandhabt … n o c h m a l die Bescheinigung ist mein Problem.

Ich gebe auf … 🥲 

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Am 30.4.2022 um 14:21 schrieb Oberstaber:

Seit 03/22 bin ich wieder jede Woche zum Schießen.

Na dann kannst du doch nicht verlangen das man dir bestätigt das du vor 03/22 auch regelmäßig geschossen hast. Wenn dein Verein / Verband das doch machen würde, wäre das Urkundenfälschung. 

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vor 3 Stunden schrieb Oberstaber:

Es ging doch um eine Bescheinigung🤨 und das wird scheinbar unterschiedlich gehandhabt


In anerkannten Verbänden nicht, entweder warst Du zu wenig aktiv oder, oder oder

 

Erfülle die bekannten Vorraussetzungen und freue Dich dann über den Voreintrag, wo ist das Problem?

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vor 6 Stunden schrieb Oberstaber:

Hallo, falls Sie mich (Oberstaber) meinen schreibe ich gerne eine PN an Sie … 

Der letzte Absatz gefällt mir gar nicht, falls er mich betrifft.

Sie wissen zu was ein Forum da ist?

Ich bin zwar neu hier aber ihr Kommentar im letzten Absatz ist zumindest für mich grenzwertig .

Sorry Oberstaber, aber ja, du bist einer von genau denen die ich damit gemeint habe. Das mit dem mitmachen eines Sachkundelehrgamgs war auch ernst gement. Natürlich ein Lehrgang bei dem auch Wissen vermittelt wird und nicht nur einer bei dem es eine Urkunde für die Behörde gibt. Als Waffenbesitzer muss man sich nunmal an die gesetztlichen Rahmenbedingunen halten, ebenso wie an die Umsetzungspraxis der einzelnen Verbände. Bei deinem Verbandswechsel hast du scheinbar einiges nicht beachtet, also was der Verbandswechsel so mit sich bringt, das fällt dir jetzt auf die Füße und dass bekommst du jetzt auch hier im Forum so mittgeteilt.

Also nochmal, ganz im ernst und nicht nur auf dich bezogen. Wenn du selber festgestellt hast dass du die letzten Jahre nicht auf die Änderungen im Waffengesetz geachtet hast, dan mache nochmal einen Waffensachkundelehrgang zur aufffrischung deiner Rechtskentnisse.

 

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@Quetschkopf

Da meldet sich jemand an, um höflich eine Frage zu stellen, und wird von dir unfreundlich und unverschämt runtergeputzt. Du solltest dich schämen. Hochmut kommt vor dem Fall. Du kannst dich ja mal einer öffentlichen Sachkundeprüfung stellen, und wehe dir, wenn du nicht mehr alles weißt!

Es ist das allerletzte, dass Neumitglieder hier im Forum sich nicht mehr fragen trauen, weil sie dann wegen einer angeblich "dummen" Frage öffentlich runtergeputzt werden. Was ist der Sinn eines Forums, wenn Neue Angst haben müssen, wegen ihrer Frage angeschnauzt und vorgeführt zu werden?

 

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
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