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IGNORED

Munition in der Schweiz kaufen.


Dirken

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Frage an alle Schweizer Schützen und Jäger:

Da ich mich die Tage in der Schweiz (Basel) aufhalten werde; frage ich, ob es Sinn macht dort Munition zu kaufen.

Beziehungsweise, ob und unter welchen Voraussetzungen ich das als Deutscher überhaupt darf?

Wie ist denn bei euch die Versorgungslage, benötige .357 Mag und .45acp event. auch .223 und .308 ?

 

Gruß Dirken

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Hat die in der Schweiz angebotene Munition CIP?

 

Wenn in Resteuropa hergestellt bzw. von da geliefert vermutlich schon.

Wenn aus den USA direkt nach CH kommend vermutlich eher nicht.

 

Eine Mitnahme nach D wäre dann selbst bei vorhandener grundsätzlicher Erlaubnis nicht bzw. nur mit die Sache unwirtschaftlich machenden Zusatzkosten verbunden.

 

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vor 2 Minuten schrieb Mitr:

Ausser ein paar Sonderlaborierungen zu Phantasiepreisen ist die CH ausverkauft. Siehe da;

https://www.munitionsdepot.ch/Munition

Oh, oh.. Ich sehe schon, in der Schweiz ist die Versorgungslage mit Munition ähnlich kritisch wie in D. 

Na ja, ein Versuch war's wert!

 

Das mit der CIP - Zulassung hatte ich überhaupt nicht auf dem Schirm, danke für den Hinweis!

 

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vor 1 Stunde schrieb Dirken:

 

 unter welchen Voraussetzungen ich das als Deutscher überhaupt darf?

 

1. Importbewilligung aus D

2. CH Strafregisterauszug beantragen

3. Mit dem Strafregisterauszug bei der zuständigen KAPO die Erwerbserlaubniss lösen

4. Einkaufen

5. Bei der SECO eine Ausfuhr beantragen

6. Ausführen

7. Einfuhr D

8. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen

9. Sich über die Kosten und Aufwand ärgern ( aber wie )

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vor 21 Minuten schrieb Wheel-Gunner:

 

1. Importbewilligung aus D

2. CH Strafregisterauszug beantragen

3. Mit dem Strafregisterauszug bei der zuständigen KAPO die Erwerbserlaubniss lösen

4. Einkaufen

5. Bei der SECO eine Ausfuhr beantragen

6. Ausführen

7. Einfuhr D

8. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen

9. Sich über die Kosten und Aufwand ärgern ( aber wie )

Hätte ich vorher gewusst, was das für ein Papierkrieg ist, dann hätte ich erst gar nicht gefragt!  Danke..😆

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer weiß ich, dachte ich muss da nur meine WBK vorlegen und kann einkaufen, ich naiver Bub........

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vor 3 Minuten schrieb Dirken:

Hätte ich vorher gewusst, was das für ein Papierkrieg ist, dann hätte ich erst gar nicht gefragt!  Danke..😆

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer weiß ich, dachte ich muss da nur meine WBK vorlegen und kann einkaufen, ich naiver Bub........

Du lebst in DE, wie naiv bist du, das Land der Bürokratie.....

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Zu spät, Haus steht schon hier, meine Familie wohnt seit der ersten urkundlichen Erwähnung 11xx in diesem Kaff, das wirft man nicht so einfach weg.

wenigstens bekomm ich meinen Lohn in Franken und darf bei meinen lieben schweizer Kollegen mitschiessen.


Hat schweizer GP11 und GP90 eigentlich CIP?

Mir war so, als hätt ich die hierzulande schon gesehen.

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Die wird (nicht lachen) ausgepackt, jede einzelne Patrone bekommt einen Tintenstempel mit der Kaliberangabe nach CIP (Militärmunition hat meistens gar keine Kaliberangabe), dann wieder in die vorher fein säuberlich aufgetrennten Originalkartons eingepackt, die werden mit Tesa zugeklebt und bekommen ein Etikett mit dem CIP-Logo und den Angaben des Importeurs.

 

Also typisch deutsch.

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vor 11 Minuten schrieb Fyodor:

Die wird (nicht lachen) ausgepackt, jede einzelne Patrone bekommt einen Tintenstempel mit der Kaliberangabe nach CIP (Militärmunition hat meistens gar keine Kaliberangabe), dann wieder in die vorher fein säuberlich aufgetrennten Originalkartons eingepackt, die werden mit Tesa zugeklebt und bekommen ein Etikett mit dem CIP-Logo und den Angaben des Importeurs.

Hatte schon beides. Einzeln gestempelte und auch noch originalverpackte GP11. Aus Luxemburg bezogen. Aber schon sehr lange her.........................

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vor 2 Stunden schrieb lastunas:

Du lebst in DE, wie naiv bist du, das Land der Bürokratie.....

Diese Bürokratie hat aber in diesem Fall nicht alleine etwas mit Deutschland zu tun. Diese Bürokratie hast Du weltweit bei allem was mit Waffen und Munition im Grenzverkehr zu tun hat. Und es gibt sogar Länder welche noch mehr Einschränkungen in dem Bereich haben. Sogar in der EU gibt es Länder bei welchen man sogar für Geschosse und Hülsen bei Grenzüberschreitung entsprechende Aus- und Einfuhr-Genehmigungen vorweisen muss. 

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vor 3 Stunden schrieb Rene2109:

Sogar in der EU gibt es Länder bei welchen man sogar für Geschosse und Hülsen bei Grenzüberschreitung entsprechende Aus- und Einfuhr-Genehmigungen vorweisen muss. 

 in der CH auch, alle Munitionsbestandteile also auch Hülsen, Primer und Geschosse brauchen eine Importgenehmigung und auch bei der Ausfuhr ect.

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vor 7 Stunden schrieb Wheel-Gunner:

2. CH Strafregisterauszug beantragen

Als Deutscher hat er in der CH einen "Strafregisterauszug"?

Dass "die Schweiz" vor Jaaahren eine "Polizeiakte" über FAST JEDEN (und sei er noch so unbescholten) Staatsbürger angelegt hatte wusste ich, dass die "uns" aber genau so überprüfen ...

 

Aber mal im Ernst:

Wie geht das?

Amtshilfe aus DE (also deutsches Führungszeugnis) oder "Hauptsache in der Schweiz 'nichts angestellt', was in DE ist interessiert uns in CH nicht."?

 

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vor 1 Minute schrieb TriPlex:

Als Deutscher hat er in der CH einen "Strafregisterauszug"?

 

Ja.

 

vor 1 Minute schrieb TriPlex:

Wie geht das?

 

Beantragen.

https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/privatauszug_de

 

vor 2 Minuten schrieb TriPlex:

"Hauptsache in der Schweiz 'nichts angestellt', was in DE ist interessiert uns in CH nicht."?

 

Das beschreibt es recht gut.

 

Es gibt ja den einen oder anderen, der meint, dass er schweizer Strafzettel oder Blitzerstrafen nicht zahlen muss.

Der hat dann da auch Einträge.

 

 

 

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vor 28 Minuten schrieb TriPlex:

Als Deutscher hat er in der CH einen "Strafregisterauszug"?

Dass "die Schweiz" vor Jaaahren eine "Polizeiakte" über FAST JEDEN (und sei er noch so unbescholten) Staatsbürger angelegt hatte wusste ich, dass die "uns" aber genau so überprüfen ...

 

Aber mal im Ernst:

Wie geht das?

Amtshilfe aus DE (also deutsches Führungszeugnis) oder "Hauptsache in der Schweiz 'nichts angestellt', was in DE ist interessiert uns in CH nicht."?

 

 da wird nichts angelegt

wenn du, auch als Ausländer, nichts verbrochen hast bist auch auch nicht eingetragen, eigentlich easy

ich mach das oft für kunden aus aller welt, ja auch Kunden aus Indien oder Canada die noch nie in der CH waren müssen einen Strafregisterauszug beibringen

 

 

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Man kann es so zusammenfassen:

Lohnt nicht oder lohnt absolut nicht.

1. Schweiz ist teuer

2. Schweizer Ausfhrgenehmigung erforderlich

3. Deutsche Einfuhrgenehmigung erforderlich

4. Unge"CIP"te Munition muss gecipt werden, bzw man erhält erst keine Einfuhrerlaubnis

 

Kumpel von mir wollte eine Munitionssammlung aus Dänemark einführen. Das wäre fast wegen des Aufwandes gescheitert.

Am Ende hat ihn gerettet, dass er eine MES für Munition aller Art hat und eine summarische Einfuhrerlaubnis für die Sammlung erhalten hat. Eigentlich wollte das Amt eine exakte Einzelaufstellung haben und das bei einem bunten Sammelsurium.

CIP spielte in diesem Fall keine Rolle.
Kosten für die Genehmigungen waren so um die 160 Euro insgesamt.

 

frogger

 

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vor 14 Stunden schrieb Wheel-Gunner:

da wird nichts angelegt

wenn du, auch als Ausländer, nichts verbrochen hast bist auch auch nicht eingetragen, eigentlich easy

THX!

 

Aber irgendwie müssen die Schweizer Behörden doch feststellen, ob es den "Delinquenten" überhaupt gibt.

Bei Deutschen (oder weiter gefasst EU-Bürgern) kann ich mir das ja noch irgendwie einfacher vorstellen (inkl. "inoffizieller Zusammenarbeit"), aber wie überprüfen die einen Inder, der womöglich auch noch als Namen das indische Pendant von "Thomas Müller" hat, geboren in einer indischen Mega-City ...?

Wenn jemand "persönlich erscheint" geht das ja über seinen Reisepass recht einfach, aber wenn Dein Kunde noch nie in CH war ...

Oder sagen die ganz einfach "Kennen wir nicht, dann hat der auch in CH nichts 'angestellt', also OK."

 

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vor 6 Stunden schrieb TriPlex:

THX!

 

Aber irgendwie müssen die Schweizer Behörden doch feststellen, ob es den "Delinquenten" überhaupt gibt.

Bei Deutschen (oder weiter gefasst EU-Bürgern) kann ich mir das ja noch irgendwie einfacher vorstellen (inkl. "inoffizieller Zusammenarbeit"), aber wie überprüfen die einen Inder, der womöglich auch noch als Namen das indische Pendant von "Thomas Müller" hat, geboren in einer indischen Mega-City ...?

Wenn jemand "persönlich erscheint" geht das ja über seinen Reisepass recht einfach, aber wenn Dein Kunde noch nie in CH war ...

Oder sagen die ganz einfach "Kennen wir nicht, dann hat der auch in CH nichts 'angestellt', also OK."

 

Da muss nachtürlich eine Pass Kopie vorhanden sein.

Dann die Einfuhrgenehmigung, man geht davon aus das die Einfuhrgenehmigung mit einer Passkopie ausreicht.

Zu was dann noch der Strafregisterauszug, wer weiss ................................

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