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IGNORED

Kleiner Waffenschein - Nachteile?


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Geschrieben

Moin,

 

ich befasse mich derzeit erstmalig mit dem Thema "Kleiner Waffenschein" und damit verbundenen Vor- und möglichen Nachteilen. Ich würde gern so einen beantragen, auch wenn ich nicht vorhabe, aktuell mit einer Schreckschusswaffe rumzurennen. Allerdings ist es ja so, dass die Lage sich dahingehend u.U. ändert und neue nicht mehr oder nur sehr verschärft ausgestellt werden und da der kein Ablaufdatum hat und unter 70€ kostet finde ich das als allgemeine Lebensinvestition gar nicht verkehrt, grade da ich auch plane eine Softair-Waffe zu kaufen und so nicht ganz so fest gebunden bin was Transport angeht etc. :) (Man darf ja auch mit einer Softair verdeckt herumlaufen mit dem kleinen Waffenschein, oder?)

Die Frage die ich mir stelle ist, ob es irgendwelche Nachteile bringen kann, wenn man den kleinen Waffenschein hat. Möglicherweise spontane Kontrollen, von denen ich vereinzelt im Internet gelesen habe, Nachteile im Gerichtsprozess falls man mal irgendeiner Straftat verdächtigt wird (Da man mal bei mir wegen Fahrerflucht ermittelt hat, wegen einer Delle imAuto, am Ende aber jemand ganz anderes das war bin ich etwas vorsichtig..) oder gar, und jetzt wirds vllt ganz abstrus, die Möglichkeit dass man im Verteidigungsfall nach oben rutscht, weil man ja quasi zuverlässig überprüft wurde. Normal wäre ja im Verteidigungsfall: Bundeswehr -> Wenn das nicht reicht Reservisten -> Wenn das nicht reicht normale Bürger
Jetzt könnte ich mir bei unserem teils merkwüridgen Rechtssystem glatt vorstellen dass man dann sagt, man zieht erstmal zuverlässige Leute, bevor man random Leute bewaffnet, von denen man nicht weiß wie die ticken. Ich halt's für unwahrscheinlich, aber wer weiß.

Hat da jemand Erfahrungen mit? Kennt vllt wer andere Nachteile die ich nicht bedacht habe? Danke dafür im Vorraus!

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Azelas:

Moin,

 

ich befasse mich derzeit erstmalig mit dem Thema "Kleiner Waffenschein" und damit verbundenen Vor- und möglichen Nachteilen. Ich würde gern so einen beantragen, auch wenn ich nicht vorhabe, aktuell mit einer Schreckschusswaffe rumzurennen. Allerdings ist es ja so, dass die Lage sich dahingehend u.U. ändert und neue nicht mehr oder nur sehr verschärft ausgestellt werden und da der kein Ablaufdatum hat und unter 70€ kostet finde ich das als allgemeine Lebensinvestition gar nicht verkehrt, grade da ich auch plane eine Softair-Waffe zu kaufen und so nicht ganz so fest gebunden bin was Transport angeht etc. :) (Man darf ja auch mit einer Softair verdeckt herumlaufen mit dem kleinen Waffenschein, oder?)

Oder.

 

vor 6 Minuten schrieb Azelas:


Die Frage die ich mir stelle ist, ob es irgendwelche Nachteile bringen kann, wenn man den kleinen Waffenschein hat. Möglicherweise spontane Kontrollen, von denen ich vereinzelt im Internet gelesen habe,

Die hängen am Besitz bestimmter Waffen und Munition. Sie müssten eigentlich auch bei illegalem Besitz erfolgen - ist aber nicht. :bad:

 

vor 6 Minuten schrieb Azelas:

Nachteile im Gerichtsprozess falls man mal irgendeiner Straftat verdächtigt wird (Da man mal bei mir wegen Fahrerflucht ermittelt hat, wegen einer Delle imAuto, am Ende aber jemand ganz anderes das war bin ich etwas vorsichtig..)

Wo sollte da der Nachteil sein? Das Problem wird wie immer die Beweislage und deren Vermittlung sein.

 

vor 6 Minuten schrieb Azelas:

oder gar, und jetzt wirds vllt ganz abstrus, die Möglichkeit dass man im Verteidigungsfall nach oben rutscht, weil man ja quasi zuverlässig überprüft wurde. Normal wäre ja im Verteidigungsfall: Bundeswehr -> Wenn das nicht reicht Reservisten -> Wenn das nicht reicht normale Bürger
Jetzt könnte ich mir bei unserem teils merkwüridgen Rechtssystem glatt vorstellen dass man dann sagt, man zieht erstmal zuverlässige Leute, bevor man random Leute bewaffnet, von denen man nicht weiß wie die ticken. Ich halt's für unwahrscheinlich, aber wer weiß.

Erstaunlich, welche Fähigkeiten Du bei unserer Verwaltung annimmst. :huh:

 

vor 6 Minuten schrieb Azelas:


Hat da jemand Erfahrungen mit? Kennt vllt wer andere Nachteile die ich nicht bedacht habe? Danke dafür im Vorraus!

Kostet nicht nur einmal.

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Azelas:

(Man darf ja auch mit einer Softair verdeckt herumlaufen mit dem kleinen Waffenschein, oder?)

äh...........nein

Zitat

Der Kleine Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Waffen) außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums, wenn diese das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen.

 

vor 13 Minuten schrieb Azelas:

Möglicherweise spontane Kontrollen, von denen ich vereinzelt im Internet gelesen habe,

äh............ja..............und alle 3 jahre eine Rechnung für das turnusmässige Überprüfen deiner Zuverlässigkeit

vor 14 Minuten schrieb Azelas:

und jetzt wirds vllt ganz abstrus, die Möglichkeit dass man im Verteidigungsfall nach oben rutscht, weil man ja quasi zuverlässig überprüft wurde.

äh..........ja, jetzt wirds abstrus

Geschrieben

Hol den Wisch für die Statistik, das gefällt mancher Partei gar nicht. Je mehr KWS umso besser. Sehe es als regelmäßige Investition in deine politische Stimme, zusätzlich zu jeder Wahl zu der du natürlich gehst.


So ist das Geld besser angelegt als in Softair oder PTB Waffen.

Geschrieben

... oder beschäftige Dich doch einmal mit

  1. den vielen verschiedenen Schießsportarten (nicht nur den paar olympischen Disziplinen, die auch mal in den Massenmedien auftauchen),
  2. den möglichen Formen der Jagd (mit Feuerwaffen) und
  3. des legalen Sammelns von Feuerwaffen,
  4. finde etwas, das Dir gefällt, und
  5. lege Dir ne Waffenbesitzkarte mit in ihr zu dokumentierenden Besitz zu! :yes:

Dein

Mausebaer :hi:

 

Geschrieben

Ich frage für einen Freund , wenn die Besitzer eines KWS im Verteidigungsfall ja als Landverteidiger nach oben rutschen ....... verteidigen die unser Land dann auch mit der SSW , Airsoft oder Luftgewehr ? 

Und wenn ja , was ist bei der SSW das beste Kaliber? 

  • Gefällt mir 4
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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb rockwilder:

Ich würde das auf jeden Fall lassen. Habe da sehr schlechte Erfahrungen mit gemacht. Sei vorsichtig.

 

 

Was heißt schlechte Erfahrungen?

 

vor 57 Minuten schrieb Mausebaer:

Erstaunlich, welche Fähigkeiten Du bei unserer Verwaltung annimmst. :huh:


Sind nur Sachen, die ich auch mal im Einzelfall gelesen habe. Aber das Internet ist ja voller falscher Informationen, und tatsächlich kann einen das ganze Thema ja doch erdrücken, wenn man sich das erste Mal damit befasst.

 

vor 56 Minuten schrieb PetMan:

äh............ja..............und alle 3 jahre eine Rechnung für das turnusmässige Überprüfen deiner Zuverlässigkeit


Heißt, alle 3 Jahre die knapp 70€? Das hab ich z.B. auch noch nirgendwo gelesen, immer nur: Kleiner Waffenschein, ist super, kostet nicht viel, einfach beantragen und gut. ^^

 

vor 46 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Hol den Wisch für die Statistik, das gefällt mancher Partei gar nicht. Je mehr KWS umso besser. Sehe es als regelmäßige Investition in deine politische Stimme, zusätzlich zu jeder Wahl zu der du natürlich gehst.


So ist das Geld besser angelegt als in Softair oder PTB Waffen.


Ich bin kein Waffennarr, der unbedingt in der Politik Statements setzen will, das Thema ist mir nicht unbedingt extrem wichtig, zumindest aktuell nicht. Wählen tu ich natürlich, ich bin auch Parteimitglied bei einer kleineren Partei. Aber nicht wegen Waffengesetzen, tatsächlich wüsste ich grad nicht mal wie die Positionen da sind. :)

 

vor 25 Minuten schrieb Mausebaer:

... oder beschäftige Dich doch einmal mit

  1. den vielen verschiedenen Schießsportarten (nicht nur den paar olympischen Disziplinen, die auch mal in den Massenmedien auftauchen),
  2. den möglichen Formen der Jagd (mit Feuerwaffen) und
  3. des legalen Sammelns von Feuerwaffen,
  4. finde etwas, das Dir gefällt, und
  5. lege Dir ne Waffenbesitzkarte mit in ihr zu dokumentierenden Besitz zu! :yes:

Dein

Mausebaer :hi:

 


Wäre eine Möglichkeit, ich denke tatsächlich sogar daran in einen Schützenverein zu gehen - Wäre sicher ein interessantes Hobby. Allerdings ist bei mir nicht primär der Wunsch nach scharfen Waffen da. Klar würde ich zu einer Erlaubnis nicht nein sagen, aber ich denke grade erstmal in ganz kleinen Kreisen. :)

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Azelas:

... Allerdings ist bei mir nicht primär der Wunsch nach scharfen Waffen da. ...

Das ist auch kein vom administrativen Staat anerkanntes Bedürfnis zum Erwerb erwerbsberechtigungspflichtiger Waffen. Also anders als gerne von Massenmedien und ideologischen Gegner behauptet, ist das für keinen von uns legalen Waffenbesitzer ein Grund. :rolleyes:

Bei jenen, die ihre Waffen ohne die durch geltendes Recht erforderlichen staatlichen Erlaubnisse besitzen, mag dieses anders sein. Je nach Quelle soll der private Bestand an illegal besessenen Feuerwaffen vier- bis fünfmal so hoch sein, wie der private Bestand an legal besessenen Feuerwaffen.

 

Dein

Mausebaer :closedeyes:

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Azelas:

...

Heißt, alle 3 Jahre die knapp 70€? Das hab ich z.B. auch noch nirgendwo gelesen, immer nur: Kleiner Waffenschein, ist super, kostet nicht viel, einfach beantragen und gut. ^^

...

Wie hoch die jeweiligen Gebühren sind, hängt von der jeweiligen Gebührenverordnung ab. Die Frequenz egibt sich aus:

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis (WaffG)

...
(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie ...
 
Dein
Mausebaer
Geschrieben

Der "Nachteil" des Kleinen Waffenscheins wurde oben bereits benannt (spätestens alle drei Jahre erfolgt erneut eine - in der Regel kostenpflichtige - Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung). Daneben wird man nach Erlaubniserteilung beim Einwohnermeldeamt als "Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis" im Meldesatz sowie auch im Nationalen Waffenregister entsprechend gespeichert.

 

In erster Linie sollte man sich aber vor Antragstellung schon selbst fragen, ob man das Teil wirklich braucht. Softair sind Druckluftwaffen und haben nix mit dem KWS zu tun. Für Selbstverteidigungszwecke sind die SRS-Waffen im Gegensatz zu (volllkommen erlaubnisfreien Tierabwehrsprays, die in Notwehr auch gegen Menschen eingesetzt werden dürfen) nicht geeignet, da man dafür ein Holster benötigt, die Handhabung unterwegs nicht unbedingt so toll ist und ganz rasch unerwartete Polizeieinsätze ausgelöst werden.

 

Falls Du doch den Antrag stellen solltest, bitte keinesfalls ein Formular Antrag dafür auf der Seite "KleinerWaffenschein.de" herunterladen (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!), denn die verlangen stolze 29,- Euro (!) nur für den Vordruck, den man bei jeder Waffenbehörde umsonst bekommt oder auch den Antrag natürlich gänzlich formlos stellen kann.

 

Lediglich die Personalien werden neben der Volljährigkeit benötigt für die Zuverlässigkeitsprüfung.

 

Gruß aus den Bergen SBine

Geschrieben

Wie Mausebär schrieb, deine Zuverlässigkeit wir in regelmäßigen Abständen Kontrolliert, spätestens alle 3 Jahre. Wenn die Behörde der Meinung ist das öfter zu Kontrollieren ist das dann halt so. Und ja, es kostet immer Gebühren, wenn auch nicht unbedingt den vollen Preis des KWS bei Ausstellung. MEINE Behörde schickt mir manchmal Rechnungen über 38 Euro. Jedenfalls wenn ich mal 3 Jahre nix neues gekauft habe und dann dabei überprüft wurde............kam aber noch nicht oft vor....................

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Mit uns können Sie auch eine Schießerlaubnis für Silvester beantragen!

Wählen Sie diese einfach zusätzlich im Kassenbereich mit aus!
•offiziell gemäß § 10 Abs. 5 WaffG•

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

[...]
(5) Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.

 

Tolle Seite, und dann darf ich an Silvester mit einer Dirty Harry 44er rumballern?

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

 

Mehr muss man über die Seriosität der Seite glaub nicht wissen!

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben

Frag dich in erster Linie nicht nach Nachteilen, sonder frag dich eher, was du davon von Vorteile hast (oder meinst zu haben).

 

Du darfst eine SSW führen, ja. Und dann?

Rumballern ist nicht, das kann u.U. teuer werden. 

Bei Angriffen mit Waffe verteidigen könnte die Gewaltspirale in Gang setzen (zumindest liest man das immer als Argument, könnte mir aber vorstellen, dass das so ist).

Ich hatte auch mal ne SSW (wenn auch ohne KWS), die wollte ich unbedingt haben. Hab ich nach 4 Wochen wieder verkauft, weil einfach kein Einsatzzweck dafür vorhanden war.

 

Das mag jetzt weiß Gott nicht auf jeden zutreffen, aber vermutlich einen Großteil der Leute, die den KWS beantragen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

 

Tolle Seite, und dann darf ich an Silvester mit einer Dirty Harry 44er rumballern?

 

...

Wenn Du die Erlaubnis dafür bekommst, schon. :blum:

 

Das ist im Prinzip der Unterschied zwischen dem legalen Salut vor Standesamt und Kirche bei Hochzeiten mit LWB-Bezug und dem illegalen Geknalle mit SSW o.a. bei vielen Hochzeiten von Personen mit Verwandtschaft mit gewissen Migrationshintergründen. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb flause:

Ich hatte auch mal ne SSW (wenn auch ohne KWS), die wollte ich unbedingt haben. Hab ich nach 4 Wochen wieder verkauft, weil einfach kein Einsatzzweck dafür vorhanden war.

You made my day, klasse.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wie schafft man es, 3 Jahre nix zu kaufen?!

nur käufe auf Grün nutzen was, und da wirds eng. Auch im Geldbeutel..............aber grade mal in die WBK`s geschaut, war nur einmal ...zwischen 2015 und 2020 5 Jahre der Schande...........also nix neues auf Grün gekauft..............mea culpa.....Asche auf mein Haupt  ...aber wenigstens da was auf Gelb. Insgesamt sind es 14 Stück im Moment, also so ganz untätig war ich nciht......................

Geschrieben

Hab mir jetzt mal das hier alles durchgelesen , und eine Frage ist geblieben , wenn man den KWS inne hat und auch LWB mit gelber und grüner WBK ist , hat man da auch die Kostenpflichtigen Überprüfungen ? Ist die Zuverlässigkeit nicht über den LWB als gegeben anzusehen ? 

Da ich auch in regelmäßigen Abständen den Schrank weiter fülle habe ich das mit den Überprüfungen eh nie mitbekommen.....war halt bisher immer dabei 

 

Gruß Don Flens 

Geschrieben

Vielen Dank für die konstruktiven Antworten bis hierher... die haben mir sehr geholfen, sodass ich mir wirklich nochmal überlege, ob sich das überhaupt lohnt. Für eine einmalige Summe ohne Nachteile hätte ich das einfach beantragt, aber da hängen ja doch noch mehr Dinge dran, die ich so gar nicht gewusst habe. :)
 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Azelas:

sodass ich mir wirklich nochmal überlege, ob sich das überhaupt lohnt. Für eine einmalige Summe ohne Nachteile hätte ich das einfach beantragt, aber da hängen ja doch noch mehr Dinge dran
 

 

Neudeutsch heißt das Nudging, damit will man dir unerwünschtes Verhalten austreiben.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Azelas:

Die Frage die ich mir stelle ist, ob es irgendwelche Nachteile bringen kann, wenn man den kleinen Waffenschein hat.

 

Na, man musste ca. 70 € Verwaltungsgebühr dafür berappen.

Dafür hätte es auch 200, evtl. 300 Schuss Großkaliber-Pistolenmunition gegeben.  

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Don Flens:

Hab mir jetzt mal das hier alles durchgelesen , und eine Frage ist geblieben , wenn man den KWS inne hat und auch LWB mit gelber und grüner WBK ist , ...

Da kommt es auf die Behörden an.

  • Prüft eine Behörde => einmal Gebühr. Wenn innerhalb der 3 Jahre ohnehin wegen einer neuen Berechtigung überprüft wurde, kommt auch nichts zusätzlich. 
  • Hast auch noch nen §-40-Besitz will künftig auch das BKA für die Regelüberprüfung Gebühren. Das ist zwar ein wiehernder Amtsschimmel sondergleichen (bereits die sinnlose Doppelarbeit :gaga: , die doppelte Gebührenerhebung ist da dann gelebte Bürgerfeindlichkeit :bad: ).

Dein

Mausebaer

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