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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 11 Minuten schrieb lemmi:

Was war das den - obwohl noch Wortmeldungen vorlagen und das Zeitfenster des Sitzungsendes noch nicht erreicht war, wurde von Prof. Dr. Castellucci (SPD) die Sitzung für beendet erklärt???

 

Die Dame war von den Linken, die keinen Fraktionsstatus, sondern nur noch Gruppenstatus hat. Die Obleute des Ausschusses hatten entschieden, dass Abgeordnete aus Gruppen nur in der ersten Fragerunde beteiligt werden, in den weiteren nur noch die Fraktionen.

 

Praktischerweise stellen nur die Fraktionen Obleute.

 

Ich sehe da zumindest Punkte für und wider - eine Meinung, ob ich das so in der Form gut oder nicht gut finde, habe ich daher nicht.

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Und wenn sie das ohne Änderungen durchwinken wird Karlsruhe oder der EUGH das wieder kassieren. Nur was nutzt das dann den Leuten die schon unter dem , ich schreib jetzt einfach mal "Schwachsinn" , zu leiden hatten.

Und was SB so machen können wenn sie wollen haben viele von uns schon erlebt. Ich hab hier ein Schreiben meiner Behörde mit dem Satz" Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium " . Dauerte Monate da einen " Meinungsaustausch " herbei zu führen. Wenn die Waffenbehörden sich anmaßen eine andere Rechtsauffassung zu vertreten als ihre Fachaufsichtsbehörde zeigt das, was JETZT schon so alles möglich ist, in diesem unserem Lande. Geht umgekehrt aber genauso, sie Schlüsselurteil in NRW. 

 

Nachtrag: Der Herr Hinnrichs aus Hamburg war schon in früheren Anhörungen eher auf unserer Seite. Guter Mann.

Bearbeitet von PetMan
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vor 17 Stunden schrieb Last_Bullet:

es geht um anlasslose Ermittlungen im Netz

 

Das ist ein interessanter Ansatz, vor allem, wenn das Beamtenrecht schon angesprochen wird. Die im Video gezeigte "Farbänderung" auf der politischen Bühne könnte dann ganz schnell ein paar rote und grüne Karrieren beenden, denn nicht wenige von denen haben sich äußerst bedenklich im Netz geäußert. Und das Werkzeug für ihre Enttrohnung liefern sie selbst. 

Eigentlich sollten die letzten Wahlergebnisse denen zu denken geben, denn die eigene Medizin kann recht bitter schmecken und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie sie selber kosten dürfen. Nur so weit denken die nicht.

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vor einer Stunde schrieb lemmi:

Was war das den - obwohl noch Wortmeldungen vorlagen und das Zeitfenster des Sitzungsendes noch nicht erreicht war, wurde von Prof. Dr. Castellucci (SPD) die Sitzung für beendet erklärt??? Vielleicht zu viele kritische Fragen und zu viele Ungereimtheiten, die unsere Regierung nicht hören will?

 

 

 

Von wem wird dieser Mann eigentlich bezahlt?

Bearbeitet von Hypnodoc
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Antwort auf meine Email von Hrn. Kuhle. Klingt für mich so, als wär das Thema schon durch?


 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich angesichts der vorgeschlagenen Änderungen im Waffenrecht Sorgen machen. Die letzten Änderungen des Waffenrechts unter der Großen Koalition haben zu erheblichen Einschränkungen für Legalwaffenbesitzer geführt. Wir Freie Demokraten sind stets dafür eingetreten, dass sich das nicht wiederholt.

Die schweren Straftaten der jüngeren Vergangenheit – hier insbesondere der Anschlag unter Verwendung eines Messers in Solingen am 23. August 2024 und der Angriff auf eine politische Kundgebung in Mannheim am 31. Mai 2024 – haben es jedoch nötig gemacht, vor allem im Aufenthaltsrecht, bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden und eben auch im Waffenrecht Korrekturen vorzunehmen. Diese Maßnahmen richten sich gegen Straftäter und Extremisten und werden rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Freiheitsrechten einschränken.

Mit Blick auf das Waffenrecht ist es nötig geworden, gesetzlich sicherzustellen, dass Messer, die nicht dem Waffenbegriff unterfallen, nicht auf Großveranstaltungen wie Volksfeste mitgenommen werden dürfen. Dies dient dem Schutz aller Anwesenden. Auch das Mitführen von Messern und Waffen in Zügen des Fernverkehrs werden wir untersagen. Die Möglichkeiten der Länder, Waffen- und Messerverbotszonen auszuweisen, werden erweitert, damit vor Ort auf Entwicklungen an besonders kriminalitätsbelasteten Orten reagiert werden kann. Bei all diesen Regelungen stellen wir Freie Demokraten jedoch sicher, dass Bürgerinnen und Bürger mit einem berechtigten Interesse – hier insbesondere Handwerker, Aussteller und Einsatzpersonal, aber auch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse – vom Mitführverbot ausgenommen werden. Das stellt sicher, dass Jäger, Angler oder Wanderer auch weiterhin Messer mit sich führen können. Auch den Apfel wird man weiterhin mit einem Messer schneiden und essen können. Besitz und Führen von Springmessern werden wir auf einen Kreis von Personen mit berechtigtem Interesse begrenzen. Zu den praktischen Fragen des berechtigten Interesses werden wir in den kommenden Wochen intensiv verhandeln. Auch in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 23. September sind verschiedene Aspekte des Waffenrechts beraten worden.

Daneben werden wir den Datenaustausch zwischen den Behörden verbessern. Es darf nicht sein, dass relevante Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung den Waffenbehörden nicht bekannt werden, sodass diese nicht rechtzeitig reagieren können. Unzuverlässige oder persönlich ungeeignete Personen sollen über keine Waffen verfügen. Straftaten wie der Amoklauf eines Legalwaffenbesitzers in Hamburg im März 2023 sollen sich nicht wiederholen können. Dies schützt auch alle rechtschaffenen Legalwaffenbesitzerinnen und Legalwaffenbesitzer. Dieser intensivierte Datenaustausch kann zu verzögerten Bearbeitungszeiten bei Antragstellung führen. Dieses Problem ist uns bewusst. Wir werden ihm durch schnelle, digitale Abfragemethoden begegnen, damit der einzelne Jäger oder Sportschütze im Idealfall keinerlei Einschränkungen bemerkt.

Der Gesetzentwurf sieht momentan noch sehr weitreichende Kontrollmöglichkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Waffenverbotszonen und im Fernverkehr vor. Zudem ist auch eine eingriffsintensive Möglichkeit zur vorläufigen Entziehung von Waffenerlaubnis, Waffen und Munition vorgesehen, die dafür sorgen soll, dass Behörden schnell auf begründete Verdachtsmomente reagieren können. Hier werden wir im parlamentarischen Verfahren sicherstellen, dass der Eingriff in die Rechte der Betroffenen so gering wie möglich ist.

Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass es zu keinen Einschränkungen bei der Ausübung der Jagd oder im Schießsport kommt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Extremisten und Straftäter zu erfassen, nicht rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir verhindert, dass es zu Einschränkungen des Gastschießens bei Schützenvereinen, zu einer Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern, zu medizinisch-psychologischen Gutachten für Legalwaffenbesitzer oder zu Verschärfungen beim Erwerb und Besitz von SRS-Waffen kommt. Auch das vielfach geforderte Verbot sogenannter „kriegswaffenähnlicher“ Halbautomaten ist vom Tisch. Es wird zudem keine Einschränkungen bei den Klingenlängen frei führbarer Messer geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen Ihre Sorgen nehmen. Wir Freie Demokraten sind immer dafür eingetreten, dass das Waffenrecht mit Augenmaß weiterentwickelt werden soll. Aktionistische Einschränkungen von Schießsport oder Jagd lehnen wir ab. Wir werden dies auch bei den nun folgenden Verhandlungen im parlamentarischen Verfahren sehr deutlich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Konstantin Kuhle

 

 

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vor 34 Minuten schrieb floatwork:

Antwort auf meine Email von Hrn. Kuhle. Klingt für mich so, als wär das Thema schon durch?


 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich angesichts der vorgeschlagenen Änderungen im Waffenrecht Sorgen machen. Die letzten Änderungen des Waffenrechts unter der Großen Koalition haben zu erheblichen Einschränkungen für Legalwaffenbesitzer geführt. Wir Freie Demokraten sind stets dafür eingetreten, dass sich das nicht wiederholt.

Die schweren Straftaten der jüngeren Vergangenheit – hier insbesondere der Anschlag unter Verwendung eines Messers in Solingen am 23. August 2024 und der Angriff auf eine politische Kundgebung in Mannheim am 31. Mai 2024 – haben es jedoch nötig gemacht, vor allem im Aufenthaltsrecht, bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden und eben auch im Waffenrecht Korrekturen vorzunehmen. Diese Maßnahmen richten sich gegen Straftäter und Extremisten und werden rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Freiheitsrechten einschränken.

Mit Blick auf das Waffenrecht ist es nötig geworden, gesetzlich sicherzustellen, dass Messer, die nicht dem Waffenbegriff unterfallen, nicht auf Großveranstaltungen wie Volksfeste mitgenommen werden dürfen. Dies dient dem Schutz aller Anwesenden. Auch das Mitführen von Messern und Waffen in Zügen des Fernverkehrs werden wir untersagen. Die Möglichkeiten der Länder, Waffen- und Messerverbotszonen auszuweisen, werden erweitert, damit vor Ort auf Entwicklungen an besonders kriminalitätsbelasteten Orten reagiert werden kann. Bei all diesen Regelungen stellen wir Freie Demokraten jedoch sicher, dass Bürgerinnen und Bürger mit einem berechtigten Interesse – hier insbesondere Handwerker, Aussteller und Einsatzpersonal, aber auch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse – vom Mitführverbot ausgenommen werden. Das stellt sicher, dass Jäger, Angler oder Wanderer auch weiterhin Messer mit sich führen können. Auch den Apfel wird man weiterhin mit einem Messer schneiden und essen können. Besitz und Führen von Springmessern werden wir auf einen Kreis von Personen mit berechtigtem Interesse begrenzen. Zu den praktischen Fragen des berechtigten Interesses werden wir in den kommenden Wochen intensiv verhandeln. Auch in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 23. September sind verschiedene Aspekte des Waffenrechts beraten worden.

Daneben werden wir den Datenaustausch zwischen den Behörden verbessern. Es darf nicht sein, dass relevante Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung den Waffenbehörden nicht bekannt werden, sodass diese nicht rechtzeitig reagieren können. Unzuverlässige oder persönlich ungeeignete Personen sollen über keine Waffen verfügen. Straftaten wie der Amoklauf eines Legalwaffenbesitzers in Hamburg im März 2023 sollen sich nicht wiederholen können. Dies schützt auch alle rechtschaffenen Legalwaffenbesitzerinnen und Legalwaffenbesitzer. Dieser intensivierte Datenaustausch kann zu verzögerten Bearbeitungszeiten bei Antragstellung führen. Dieses Problem ist uns bewusst. Wir werden ihm durch schnelle, digitale Abfragemethoden begegnen, damit der einzelne Jäger oder Sportschütze im Idealfall keinerlei Einschränkungen bemerkt.

Der Gesetzentwurf sieht momentan noch sehr weitreichende Kontrollmöglichkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Waffenverbotszonen und im Fernverkehr vor. Zudem ist auch eine eingriffsintensive Möglichkeit zur vorläufigen Entziehung von Waffenerlaubnis, Waffen und Munition vorgesehen, die dafür sorgen soll, dass Behörden schnell auf begründete Verdachtsmomente reagieren können. Hier werden wir im parlamentarischen Verfahren sicherstellen, dass der Eingriff in die Rechte der Betroffenen so gering wie möglich ist.

Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass es zu keinen Einschränkungen bei der Ausübung der Jagd oder im Schießsport kommt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Extremisten und Straftäter zu erfassen, nicht rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir verhindert, dass es zu Einschränkungen des Gastschießens bei Schützenvereinen, zu einer Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern, zu medizinisch-psychologischen Gutachten für Legalwaffenbesitzer oder zu Verschärfungen beim Erwerb und Besitz von SRS-Waffen kommt. Auch das vielfach geforderte Verbot sogenannter „kriegswaffenähnlicher“ Halbautomaten ist vom Tisch. Es wird zudem keine Einschränkungen bei den Klingenlängen frei führbarer Messer geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen Ihre Sorgen nehmen. Wir Freie Demokraten sind immer dafür eingetreten, dass das Waffenrecht mit Augenmaß weiterentwickelt werden soll. Aktionistische Einschränkungen von Schießsport oder Jagd lehnen wir ab. Wir werden dies auch bei den nun folgenden Verhandlungen im parlamentarischen Verfahren sehr deutlich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Konstantin Kuhle

 

 

 

Die selbe Antwort habe ich auch bekommen.....

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bundestag.de - Presse - Kurzmeldungen, 23.09.2024:

 

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1020102

 

Zitat:

 

Inneres und Heimat — Anhörung — hib 617/2024

 

„Sicherheitspaket“ zurückhaltend bewertet

 

Berlin: (hib/FLA) Die als „Sicherheitspaket“ bezeichneten Gesetzesvorstöße nach den Anschlägen in Mannheim und Solingen sind von Sachverständigen im Ausschuss für Inneres und Heimat überwiegend zurückhaltend, teils auch ablehnend bewertet worden. Es ging bei der Experten-Anhörung um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805). Angesprochen wurde zudem ein weiterer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (20/12806). Überdies stand der von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Entwurf eines „Zustrombegrenzungsgesetzes“ (20/12804) auf der Tagesordnung.

...

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Ehrlich? Sie haben sich verkauft, selten so einen BS gelesen.

 

Zitat

 Diese Maßnahmen richten sich gegen Straftäter und Extremisten und werden rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Freiheitsrechten einschränken.

Mit Blick auf das Waffenrecht ist es nötig geworden, gesetzlich sicherzustellen, dass Messer, die nicht dem Waffenbegriff unterfallen, nicht auf Großveranstaltungen wie Volksfeste mitgenommen werden dürfen. Dies dient dem Schutz aller Anwesenden. Auch das Mitführen von Messern und Waffen in Zügen des Fernverkehrs werden wir untersagen. Die Möglichkeiten der Länder, Waffen- und Messerverbotszonen auszuweisen, werden erweitert, damit vor Ort auf Entwicklungen an besonders kriminalitätsbelasteten Orten reagiert werden kann. Bei all diesen Regelungen stellen wir Freie Demokraten jedoch sicher, dass Bürgerinnen und Bürger mit einem berechtigten Interesse – hier insbesondere Handwerker, Aussteller und Einsatzpersonal, aber auch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse – vom Mitführverbot ausgenommen werden. Das stellt sicher, dass Jäger, Angler oder Wanderer auch weiterhin Messer mit sich führen können. Auch den Apfel wird man weiterhin mit einem Messer schneiden und essen können. Besitz und Führen von Springmessern werden wir auf einen Kreis von Personen mit berechtigtem Interesse begrenzen. 

 

Weiß der Mann eigentlich, dass er sich widerspricht? Es richtet sich gegen Straftäter und ich darf mein Messer nicht mehr so mitnehmen wie früher, bzw. muss mir in einem freien Land für ein Werkzeug einen Grund aus dem Hin**** leiern???

 

Freiheitlich? FDP? Hallo???

 

Zitat

Der Gesetzentwurf sieht momentan noch sehr weitreichende Kontrollmöglichkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Waffenverbotszonen und im Fernverkehr vor. Zudem ist auch eine eingriffsintensive Möglichkeit zur vorläufigen Entziehung von Waffenerlaubnis, Waffen und Munition vorgesehen, die dafür sorgen soll, dass Behörden schnell auf begründete Verdachtsmomente reagieren können. Hier werden wir im parlamentarischen Verfahren sicherstellen, dass der Eingriff in die Rechte der Betroffenen so gering wie möglich ist.

 

Also Durchsuchungen vor Ort, weitere Einschränkungen der Grundrechte, weil es "nur Straftäter" trifft. Ja, ne, schon klar. Hausdurchsuchung durch Liesschen Müller vom Amt incoming??

 

Zitat

Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass es zu keinen Einschränkungen bei der Ausübung der Jagd oder im Schießsport kommt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Extremisten und Straftäter zu erfassen, nicht rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger.

 

Das ist doch schon bei den Messern schlicht gelogen, da hilft es auch nicht, wenn er sich auf die Schultern klopft, was verhindert worden ist, der Kreis der Betroffenen wird durch diese Verschärfungen zigfach erhöht. Was trifft davon bitte schön den Straftäter???

 

Beim Kampf gegen Rechts wäre ein derartiges Durchprügeln nicht notwendig, gerade weil man eher aufgeschreckt auf Mannheim/ Solingen reagieren wollte. Alles außerhalb von Messern und Migration hätte man außen vor lassen können. Und dann den Rest mit Verstand entscheiden, nicht danach, "dass man etwas tun wollte".

 

Sicherheitsgewinn der Maßnahmen? Da bin ich in Zukunft gespannt, ob die Kollateralschäden größer sein werden, als der Nutzen.

 

Wo ist die Evaluierung, ohne die eine Verschärfung nicht stattfinden sollte???

Bearbeitet von Last_Bullet
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VDB auf Facebook:

 

https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/posts/pfbid0GJYYfV5p3TjP9mToFEzRP2KTdydDV5h1WceaHHrAEfrEfrzxKAEXDbQEwmJsC2a1l

 

Zitat:

 

Heute war das sogenannte Sicherheitspaket der Bundesregierung Thema im Innenausschuss. 13 verschiedene Experten wurden angehört. Wenn sogar auf der Homepage des Bundestages folgende Zusammenfassung steht: „Die als „Sicherheitspaket“ bezeichneten Gesetzesvorstöße nach den Anschlägen in Mannheim und Solingen sind von Sachverständigen im Ausschuss für Inneres und Heimat überwiegend zurückhaltend, teils auch ablehnend bewertet worden“, dann kann man sich vorstellen, was da los war. Es war geradezu vernichtend. Es lohnt sich, diese Sitzung im Parlamentsfernsehen anzuschauen!

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Die Frage ist, wird diese „Zurückhaltung“ diese Bundesregierung, die es sich zur Angewohnheit gemacht hat, ihren Kopf gegen die Mehrheit der Menschen einfach durchzusetzen, in irgendeiner Weise davon abhalten, den geplanten Unsinn umzusetzen? Herr Kuhle von der FDP hat es bereits in seinem o. g. Schreiben angekündigt, dass man Verschärfungen vornehmen wird. Wer soll da noch die anderen beiden Parteien abhalten?

 

Fakten zählen schon lange nichts mehr, wie man in der Vergangenheit sehen konnte….

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