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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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Zitat

es steht keine Verschärfung des Waffengesetzes zu Lasten der Sportschützen unmittelbar bevor.

Genau lesen!

 

Fairerweise muss man sagen, dass der Text ja noch weiter geht und das ganze da etwas besser erklärt und eingeordnet wird.

Trotzdem finde ich die beschwichtigende Haltung etwas befremdlich - die Einschläge kommen näher, und das sollte man m.M.n. auch so kommunizieren und frühzeitig eine eventuell nötige Mobilisierung der Mitglieder vorbereiten.

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Kann das wirklich wahr sein? Das würde viele LWB's direkt treffen, da dann kein AR 15 Devirat etc. plus jenachdem 9 mm Halbautomaten mehr erlaubt sind. Schlimmstenfalls wird es vielleicht keine Ausnahmebewilligungen geben oder nur sehr beschränkt bsp. rote WBK und entsprechendes Sammlergebiet und man verliert im dümmsten Fall tausende von Euros als bsp. LWB mit grüner WBK 

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Da blicke ich nicht mehr durch.

Das normale Gesetzgebungsverfahren ist doch: Beratung im Kabinett, Mehrheitsbeschluss im Bundestag und bei Zustimmungsbedürftigen Gesetzen mit anschließender Übersendung zum Bundesrat, mehrheitlicher Beschluss im Bundesrat, Unterschrift des Bundespräsidenten. Beratungen, besondere Gesetzte mal unberücksichtigt.

Wenn nun der Bundestag, also die Länder mehrheitlich eine Änderung des Waffenrechts wollen, kann das ja nur einen Wunsch an das Kabinett sein, der das verfassen und beschließen muss. Der Wunsch der Länder kann allenfalls bedeuten, dass ein entsprechendes Gesetz dann auch durch den Bundestag gehen würde. Aber der Bundestag selbst kann doch nicht alleinig ein Gesetz beschließen und das bleibt mehr oder weniger eine reine Wunschvorstellung, wenn denn schon keine Mehrheit im Bundestag zustande kommt.

Oder bin ich da falsch.

 

Das bedeutet auch, dieses ganze Theater ist nur diesem Kabinett geschuldet und das wiederum endet - voraussichtlich - spätestens mit den nächsten Bundestagswahlen im Herbst nächsten Jahres. Dann werden die Karten neu gemischt, was aber nicht unbedingt eine Beerdigung einer Verschärfung des Waffenrechts bedeuten muss. Das Waffenrecht wird im Fluss bleiben. Die Frage ist nur wie.

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vor 2 Minuten schrieb mühli:

Kann das wirklich wahr sein? Das würde viele LWB's direkt treffen, da dann kein AR 15 Devirat

Ähem, diese Forderung eines Verbots kriegsähnlicher Halbautomaten ist ja nicht neu und stand schon im bekannten Referentenentwurf vom Jan 2023 (!) drin. Das ist ja auch ein wesentlicher Grund, warum die FDP dem nicht zustimmt, weil dieser Entwurf über der Koalitionsabsprache weit hinausgeht. Vereinbart war im Wesentlichen eine Erlaubnispflicht für Armbrüste und die Erforderlichkeit des KWS schon zum Erwerb von SSW, so ich mich denn recht erinnere.

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vor 7 Minuten schrieb pulvernase:

Genau lesen!

 

Fairerweise muss man sagen, dass der Text ja noch weiter geht und das ganze da etwas besser erklärt und eingeordnet wird.

Trotzdem finde ich die beschwichtigende Haltung etwas befremdlich - die Einschläge kommen näher, und das sollte man m.M.n. auch so kommunizieren und frühzeitig eine eventuell nötige Mobilisierung der Mitglieder vorbereiten.

Naja, das kann aber auch anders interpretieren und ich bin auch überzeugt, dass in dieser Richtung Gespräche mit den Verbänden laufen - nämlich die Herausnahme dieser Waffen aus der Sportordnung, also Streichung bestimmter Disziplinen.

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vor 6 Minuten schrieb Floppyk:

Da blicke ich nicht mehr durch.

Das normale Gesetzgebungsverfahren ist doch: Beratung im Kabinett, Mehrheitsbeschluss im Bundestag und bei Zustimmungsbedürftigen Gesetzen mit anschließender Übersendung zum Bundesrat, mehrheitlicher Beschluss im Bundesrat, Unterschrift des Bundespräsidenten. Beratungen, besondere Gesetzte mal unberücksichtigt.

Wenn nun der Bundestag, also die Länder mehrheitlich eine Änderung des Waffenrechts wollen, kann das ja nur einen Wunsch an das Kabinett sein, der das verfassen und beschließen muss. Der Wunsch der Länder kann allenfalls bedeuten, dass ein entsprechendes Gesetz dann auch durch den Bundestag gehen würde. Aber der Bundestag selbst kann doch nicht alleinig ein Gesetz beschließen und das bleibt mehr oder weniger eine reine Wunschvorstellung, wenn denn schon keine Mehrheit im Bundestag zustande kommt.

Oder bin ich da falsch.

 

Das bedeutet auch, dieses ganze Theater ist nur diesem Kabinett geschuldet und das wiederum endet - voraussichtlich - spätestens mit den nächsten Bundestagswahlen im Herbst nächsten Jahres. Dann werden die Karten neu gemischt, was aber nicht unbedingt eine Beerdigung einer Verschärfung des Waffenrechts bedeuten muss. Das Waffenrecht wird im Fluss bleiben. Die Frage ist nur wie.

 

So ähnlich .... der BundesRAT hat beschlossen die Regierung zu BITTEN .... NOCH ist das ganze also nur eine Art Aufforderung an die Regierung, doch bitte entsprechende Gesetze zu entwerfen (oh Wunder, Frau Fäser hat schon einen fast passenden) und durch den BundesTAG zu bringen .... also aktuell noch kein Gesetzgebungsverfahren. Aber währet den Anfängen!

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vor 4 Minuten schrieb fuzzy.77:

NOCH ist das ganze also nur eine Art Aufforderung an die Regierung, doch bitte entsprechende Gesetze zu entwerfen

So meine ich das ja. Solange die FDP standhaft bleibt, ändert sich auch nichts. Da kann der Bundesrat wünschen oder auffordern was er will.

Ergo bleibt es beim Stillstand wie er bislang schon besteht.

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Ups, Ifonfehler… Ich komm mit‘m Handy nich klar. 😤

Wenn man da oben aufs dsb-Symbol klickt oder händisch eintippt, gehts.

Viele Grüße!

P.S. Eine aktuelle Stellungnahme der FDP ist auf der BZL- Seite. Sieht so gar nicht nach Umfaller aus. Ich finde die gut!

 

Bearbeitet von heidegeist
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2 hours ago, CvonderSee said:

Achso. Na solange es "nur" kriegswaffenähnliche" Halbautomaten betrifft, ist für den BDS offenbar alles ok...

Unfassbar.

Ich verstand den Infobrief so, dass Sportschützen keine Messer mit sich rumtragen würden und es im Bundesrat jetzt wohl nicht um Sportschützen sondern nur um Messer gegangen wär.

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22 hours ago, Mausebaer said:

Wenn er/sie/es dem Nachbarn im Streit die Schaufel über die Rübe ziehen, denken die Täter bestimmt nicht ans Strafrecht.

Ich finde ökonomische Theorien der Kriminologie nachvollziehbar. 
Der Idiot, der im Affekt handelt, denkt vielleicht nicht nach. Insgesamt werden KV-Delikte im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten schon von einer rationalen Kosten-Nutzenabwägung reduziert. 
 

 

22 hours ago, Mausebaer said:

Die gute Aufklärungsquote bei Mord und Todschlag liegt daran, dass zwischen Opfer und Täter meist eine persönliche Beziehung besteht.


Die ist vor allem deshalb so gut, weil Vermisste nicht als ermordet in die Statistik eingehen und sicher einige Morde garnicht als solche erkannt werden, sondern als Herzinfarkt, Sturz etc.
Die Aufklärungsquote der als Morde registrierten Morde ist durchaus gut, glücklicherweise.

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vor 2 Stunden schrieb s_f:

Ich verstand den Infobrief so, dass Sportschützen keine Messer mit sich rumtragen würden und es im Bundesrat jetzt wohl nicht um Sportschützen sondern nur um Messer gegangen wär.

 

 

Und das ist das Problem, ich trage immer ein Taschenmesser oder Multitool mit mir.

Und wenn ich Pilze suche dann ein Opinel Pilzmesser

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vor 10 Stunden schrieb Floppyk:

Naja, das kann aber auch anders interpretieren und ich bin auch überzeugt, dass in dieser Richtung Gespräche mit den Verbänden laufen - nämlich die Herausnahme dieser Waffen aus der Sportordnung, also Streichung bestimmter Disziplinen.

Was ist das denn wieder für ein abgrundartiger Blödsinn!

Es laufen in dieser Richtung keine Gespräche mit irgendeinem Verband!

Welchen Grund gibt es für diese Annahme?

Solche Verschwörungstheorien rufen geradezu nach einem psychologischen Gutachten.

Ich werde wegen manchen Posting gerade von uns zugeneigten Politikern und deren Mitarbeitern immer wieder gefragt , ob ich nicht angesichts solcher Beiträge bei diesen Personen nicht etwa Bedenken hinsichtlich der Eignung nach §6 (1) 2.  WaffG hätte.

Ich antworte dann immer, Verschwörungstheoretiker haben ganz sicher keine Schusswaffen. 

 

Friedrich Gepperth

 

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vor 10 Stunden schrieb CvonderSee:

 

Achso. Na solange es "nur" kriegswaffenähnliche" Halbautomaten betrifft, ist für den BDS offenbar alles ok...

Unfassbar.

 

Woraus lässt sich diese Annahme ableiten? Bitte mal begründen. Aus dem Newsletter? Wo denn?

Das Posting ist totaler, frei erfundener Unsinn! 

Für uns ist kein Verbot von Halbautomaten ok, egal ob MSR oder andere. Wir haben sehr erfolgreich dafür gekämpft, dass diese Art von Halbautomaten, die wir und ich sehr schätzen, für Sportschützen weiterhin erwerb- und besitzbar sind. 

 

Aus der Anonymität werden Postings abgesetzt, bei denen erhebliche Bedenken nach §6 aufkommen könnten.

Bisschen Rückgrat zeigen und mit Klarnamen auftreten. Das wäre mal was.

 

Friedrich Gepperth

 

 

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vor einer Stunde schrieb Friedrich Gepperth:

psychologischen Gutachten.

 

vor einer Stunde schrieb Friedrich Gepperth:

§6 (1) 2.  WaffG

 

Leute hier aufgrund kritischer Posts als

 

Zitat

abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil 

 

zu erklären, ist schon harter Tobak. 

 

#snipe

 

Die Eskalationsspirale...

 

 

Bearbeitet von Last_Bullet
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@Friedrich Gepperth aber der Text ist doch echt. Der Inhalt des Textes liest sich sehr fragwürdig.

Wenn dort steht es handelt sich um keine Waffenverschärfung wenn man Halbautomaten verbietet weil das schon hinlänglich bekannt ist, dann verstehe ich worauf man hinaus möchte, da es keine Waffengesetzverschärfung ist aber ein neues Verbot steht faktisch doch wieder im Raum. Will man dem BDS unterstellen dass die das nicht interessiert weil böse Halbautomaten egal sind, dann ist der Text leider prädestiniert dafür.

 

Also Ernst gemeinte Frage: Wie positionieren sich die Verbände zur Diskussion Halbautomatenverbot und wie zum messerführverbot über 6cm? 

 

 

 

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vor 32 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

... , ist schon harter Tobak

 

Nunr einmal da wir da schon einmal quasi fast am Thema sind ...

 

Auch Nikotin kann berauschend wirken.

Also "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie" gem. ICD F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak : ein Abhängigkeitssyndrom von Nikotin besitzen könnte, ist nach § 6 WaffG die persönliche Eignung nicht gegeben. Also liebe Raucher, nicht nach Tabakrauch riechen oder mit gelblichen Verfärbungen der Finger oder Zähne beim SB auflaufen. Denn das wären klassische "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen, dass" ihr von Nikotin abhängig seid, und dann ist die persönliche Eignung pfutsch. :mega_shok:

 

Das ist unter Risikogesichtspunkten natürlich Schwachsinn, steht aber seit Jahrzehnten so gültig im WaffG. :closedeyes:  Was auch immer am WaffG geändert wird, es wird nicht besser werden. Die Forderung des VDB das bestehende Waffenrecht komplett wegzuwerfen und ein neues zu erstellen, ist zwar bürokratisch prakisch ausgeschlossen, aber WaffG & Co. stecken voller schwachsinnigen Müll, der von Leuten, die keine Ahnung hatten, geschrieben, und von Leuten, die denen das egal war, abgenickt wurde. :bad:

 

Euer

Mausebaer

 

 

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vor 4 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

Was ist das denn wieder für ein abgrundartiger Blödsinn!

Es laufen in dieser Richtung keine Gespräche mit irgendeinem Verband!

Welchen Grund gibt es für diese Annahme?

Das halte ich nicht für Blödsinn, sondern das ist eine für mich logische Schlussfolgerung, die vielleicht aktuell noch nicht läuft, aber kommen wird.

Momentan passen AR15 und Clone zu bestimmten Disziplinen und damit wird für Sportschützen das nötige Bedürfnis begründet. Will man diese Waffenart verbieten, müssen auch die Disziplinen anpasst werden.

Warum ist das denn so abwegig, dass man mit den Verbänden spricht. Oder ist es wahrscheinlicher, dass einfach das BVA angewiesen wird entsprechende Sportordnungen nicht zu genehmigen, bzw. zu widerrufen, die (diese) Selbstlader in den Disziplinen haben, um so zumindest den Sportschützen diese Waffen "kalt" zu entziehen.

Fehlt die Grundlage für eine bestimmte Waffenart in den Disziplinen, gibt es auch kein Bedürfnis dafür. Analog lässt sich auch ein Verbot im Jagdrecht definieren.

Das wäre doch leider ein "eleganter" Weg um zumindest vorerst die Zustimmung zum Waffenrecht zu vermeiden, was dann auch zuerst den Handel stoppen würde.

Ich wüsste dann nur nicht, wie man bei einer solchen Lösung bestehende Bestände verbietet, wenn man nicht das WaffG mangels Mehrheiten ändern kann. Es wurde ja auch schon hier behauptet, dass man die Möglichkeit im Haushalt prüft, um den Einzug von Bestandswaffen bei einem Verbot zu entschädigen.

 

Ich erinnere daran, dass mit den letzten Verschärfungen im Prinzip genau das gemacht hat. Man hat z.B. Salutwaffen oder gekorene 4M20 Waffen nicht verboten, sondern eine Bedürfnisregeleung definiert, die faktisch auf ein Verbot hinausläuft. Daher ist das doch gar nicht so abwegig.

 

Daher könnte es zur Frage kommen, wenn ein Verbot mangels Mehrheiten für eine Änderung im Waffenrecht nicht machbar ist, kann ein Verbot quasi hintenrum über ein - wie auch immer definierte - Bedürfnisstreichung möglich, die dann auch keine politische Mehrheiten erfordert?

Bearbeitet von Floppyk
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vor 2 Stunden schrieb Floppyk:

Daher könnte es zur Frage kommen, wenn ein Verbot mangels Mehrheiten für eine Änderung im Waffenrecht nicht machbar ist, kann ein Verbot quasi hintenrum über ein - wie auch immer definierte - Bedürfnisstreichung möglich, die dann auch keine politische Mehrheiten erfordert?

 

Warum sollten die Verbände der Politik den Weg ebnen, wenn es keine Mehrheiten auf politischer Ebene für ein Verbot von "kriegswaffenähnlichen" Waffen gibt?

Die Verbände möchten doch genauso wenig ein Verbot wie die Sportschützen/Jäger.

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